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V/0744/2005

Verbesserungen an Haltestellen im Stadtgebiet - Programm 2006

Vorlage 14.09.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 03.11.2005, TOP 7.7

Prioritätenliste

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Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6540 Zeichen

V/0744/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verbesserungen an Haltestellen im Stadtgebiet - Programm 2006 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
03.11.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Dem Programm „Verbesserung an Haltestellen 2006“ wird auf der Grundlage der Prioritä-
tenliste (Anlage 1) vom 16.09.2005 zugestimmt. 
2. Das Tiefbauamt wird zum 31.01.2006 einen entsprechenden Förderantrag stellen. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von ca. 200.000,00 €, aber keine Folgekos-
ten entstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6100.935.0200.X „Linienbusbeschaffungen, 
Investitionen ÖPNV, § 13 
RegGNW“ 
2006 200.000,00  
     
 
Insgesamt: 200.000,00  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0744/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme/ Frau Vissing 
Ruf: 
492 61 56/ 492 66 44 
E-Mail: 
BoehmeS@stadt-muenster.de  
Christel.Vissing@stadt-muenster.de 
Datum: 
12.09.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0744/2005 
Einnahmen 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6100.361.0000.4 Zuw. L. Fahrzeugförd./ÖPNV-
Investitionsmaßn.,§13 RegG 
NW 
2006 200.000,00  
     
 
Insgesamt: 200.000,00  
 
V.g. Beschluss ergeht vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zum Entwurf des Haushaltsplans 
2006 ff. 
 
 
Begründung: 
 
Das Tiefbauamt nutzt seit 2004 die Möglichkeit der Förderung nach dem ÖPNV G, um Haltestellen 
behindertengerecht umbauen zu können. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sind 
die Belange behinderter und anderer mobilitätseingeschränkter Menschen bei der Vorhabenpla-
nung zu berücksichtigen und den Anforderungen weitestgehend zu entsprechen. Damit dieses 
Kriterium erfüllt ist, wurde bereits vor Erstellung der Vorlage die Zustimmung der Arbeitsgruppe V – 
Stadtplanung und Verkehr- der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Be-
hinderungen (KIB) zum Programm 2006 eingeholt.  
 
Die Anregungen für die geplanten Umbaumaßnahmen an Haltestellen wurden von Bürgern, der 
Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen, von der Politik und 
der Verwaltung eingebracht. 
 
Zur Erstellung der Prioritätenliste wurden folgende weitere Kriterien zugrunde gelegt: 
 
• Beratung der aufgeführten Maßnahmen in der Arbeitsgruppe V der KiB 
 
• Der bauliche Zustand nahezu aller aufgeführten Busbuchten bzw. Fahrbahnrandhaltestel-
len weist entsprechend der Schadensaufnahmeprotokolle des Tiefbauamtes Mängel auf, 
die in absehbarer Zeit behoben werden müssen. Die so entstandene Priorität von 1 bis 3 
bezieht sich auf die Jahre 2006 ff. 
 
• Im Rahmen erforderlicher Straßenerhaltungsarbeiten ist es möglich, den Umbau von Bus-
haltestellen in größeren Maßnahmen zu integrieren, so Synergieeffekte zu nutzen und Kos-
ten zu sparen. So werden im Bereich der Haltestelle nicht nur die Nebenanlagen wie Auf-
stellflächen für Fahrgäste sondern auch die Fahrbahn erneuert.  
 
• Ein weiteres Kriterium bilden die Einstiegszahlen der Fahrgäste. 
 
Eine Kombination der Einstiegszahlen, des bauli chen Zustandes und der Realisierungsmöglichkeit 
im Rahmen von größeren Unterhaltungsm aßnahmen des Tiefbauamtes (Kanal- und Straßenbau) 
begründen die Priorität zunächst für das Jahr 2006. Die Haltestellenstandorte, die im geplanten 
Förderantrag 2006 nicht berücksichtigt werden konnten, sollen dann unter der Voraussetzung der 
Mittelbereitstellung in den Folgejahren ausgebaut werden.  
 
Die Planungen für das Programm 2006 sehen für die 10 Haltestellenstandorte im Einzelnen vor: 
 
• Die Haltestellen Hohenzollernring - Franziskushospital (beide Fahrtrichtungen), Universi-
tätsstraße – Krummer Timpen (FR Landgericht) und Kerßenbrockstraße – Tannenberg-

- 3 - 
V/0744/2005 
straße (FR Langemarckstraße) werden im Rahmen von erforderlichen Straßenerhaltungs- 
bzw. Kanalbaumaßnahmen mit einem 16 cm Hochbord und Aufmerksamkeitsfeldern für 
Blinde und Sehbehinderte Menschen ausgestattet. 
Der Baubeschluss zur Planung Hohenzollernring wurde mit der Vorlage V/0250/2005 durch 
den AUB am 10.05.2005 gefasst. 
• Die Haltestelle Hüfferstraße – Hüfferstiftung (FR Landgericht) weist derzeit einen Bord-
steinanschlag von ca. 5 cm auf. Hier wird ein 16 cm Hochbord und ein Aufmerksamkeits-
feld eingebaut. Bei den Auswahlkriterien wurde hier die hohe Frequentierung berücksich-
tigt. 
• Die Haltestellenbuchten Wienburgstraße – Nordplatz (beide FR) sind in einem schlechten 
Zustand und werden mit einem 16 cm Hochbord und einem Aufmerksamkeitsfeld ausge-
baut. Bei den Auswahlkriterien wurde hier die hohe Frequentierung berücksichtigt. 
• Die Haltestellen Himmelreichallee – Zentralfriedhof (beide FR) wurden von  der AG V KIB 
als vorrangig beurteilt. 
• Die Fahrbahnrandhaltestelle Stadtlohnweg – Weitkampweg (FR Rüschhausweg) wird mit 
einem 16 cm Hochbord und einem Aufmerksamkeitsfeld ausgebaut. Ebenso wird in diesem 
Bereich die Fahrbahn erneuert. Bei den Auswahlkriterien wurde hier die hohe Frequentie-
rung berücksichtigt. 
 
Die Umbaumaßnahmen werden aus der Haushaltstelle 6100.935.0200.X „ Linienbusbeschaffun-
gen, Investitionen ÖPNV, § 13 RegG NW“ (Ansatz 1.969.500,00 €) finanziert. 80 % der förderfähi-
gen Kosten werden durch Fördermittel finanziert.  
 
Eine über das vorgesehene Bauvolumen (ca. 200.000,00 € für ca. 10 Standorte) hinaus gehende  
Aufstockung des Programms für das jeweilige J ahr lässt sich aus Gründen des Verfahrensablaufs 
nicht realisieren. Da innerhalb eines Kalenderjahres Planung, Ausschreibung, Bau und Abrech-
nung erfolgen müssen und diese aber auch zeitlich an die Termine der Förderzusage gebunden 
sind, kann der Umfang des Programms nicht weiter ausgeweitet werden.  Zudem müssen von den 
in dieser Haushaltstelle jährlich zur Verfügung gestellten Mittel  mindestens 50 v.H. für die Fahr-
zeugförderung verwendet werden. 
 
Das Tiefbauamt wird zum 31.01.2006 einen entsprechenden Förderantrag stellen. Unter der Vor-
aussetzung der Bereitstellung der Fördermittel durch das Land und des Eigenanteils der Stadt 
durch den Rat kann die Umsetzung der Maßnahmen im III. Quartal 2006 erfolgen. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
 
 
Anlagen: 
 
Prioritätenliste

Beratungsverlauf (3)

25.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.11.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Kerßenbrockstraße
  • Langemarckstraße
  • Nordplatz
  • Weitkampweg
  • Rüschhausweg
  • Hohenzollernring
  • Himmelreichallee
  • Krummer Timpen
  • Wienburgstraße
  • Hüfferstraße
  • Stadtlohnweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0744/2005
Typ
Vorlage
Datum
14.09.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37