Mandari Insight

0585/2022

Beantwortung einer Anfrage: Der Muezzin-Ruf in Köln

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.02.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 07.03.2022, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Anfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD): Der Muezzin-Ruf in Köln

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

1945 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161 
 
Vorlagen-Nummer 21.02.2022 
 0585/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.03.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage: Der Muezzin-Ruf in Köln 
In der Bezirksvertretung Mülheim am 17.01.2022 hat der Einzelmandatsträger Ralph Hengstenberg 
(AfD) eine schriftliche Anfrage zum Gebetsruf der Moscheegemeinden in Köln gestellt.  
 
Ralph Hengstenberg stellt der Verwaltung folgende Fragen:  
1. Wieviele Gemeinden und Moscheen gibt es in Köln-Mülheim, die von dieser Regelung 
Gebrauch machen könnten? 
2. Wurden bereits in früheren Jahren Eingaben an die Stadt bekannt, die solche Wünsche zum 
Thema hatten? 
3. Wieviele Anträge sind aktuell schon eingetroffen? 
4. Wie ist die „Probezeit“ von zwei Jahren zu verstehen – gibt es einen konkreten Fall A und Fall 
B? 
5. Welche Gemeinden sprechen sich bewußt „gegen“ den Muezzin-Ruf aus, um damit ihre 
Bestrebungen der Integration deutlich zu machen?  
 
Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt: 
 
Zu 1: 
Der Verwaltung sind 7 Moscheegemeinden in Köln-Mülheim bekannt. Allen Moscheegemeinden steht 
es frei einen entsprechenden Antrag zu stellen.  
 
Zu 2:  
Ja.  
 
Zu 3: 
Mit Stand 16.02.2022 liegen der Stadt Köln zwei Anträge vor.  
 
Zu 4: 
Im Projektzeitraum sollen die Stimmigkeit der Rahmenbedingungen zur Ausübung des Gebetsrufes 
im nachbarschaftlichen Gefüge geprüft und gemeinsam mit den Gemeinden und den jeweiligen 
Nachbarschaften und Anwohner*innen auch mit Blick auf die soziale Akzeptanz evaluiert werden. 
Unabhängig vom Modellprojekt der Stadt Köln hat Artikel 4 des Grundgesetzes Gültigkeit.  
 
Zu 5: 
Über die Beweggründe im Falle eines Verzichtes auf den Gebetsruf kann die Verwaltung keine Aus-
sage treffen, da es sich um eine individuelle Entscheidung der einzelnen Moscheegemeinden han-
delt.  
 
 
 
Gez. Reker

2

Anfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD): Der Muezzin-Ruf in Köln

988 Zeichen

Ralph Hengstenberg Köln 8.11.2020
Bezirksvertreter
Isidor- Caro Str. 1
51061 Köln

An Alternative
Bürgeramt Mülheim Deuts
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs

Wiener Platz.2

51065 Köln

Anfrage gem. $& 4 der Satzung der Stadt Köln

Gremium Sitzung
Bezirksverteung 6.12.2021

Betreff: Der Muezzin- Ruf in Köln

Nachdem Frau Oberbürgermeisterin Reker die Möglichkeiten für die Releigions-
Ausübung erweitert hat, sind verschiedene Meinungen dazu diskutiert worden.

1 Wieviele Gemeinden und Moscheen gibt es in Köln- Mülheim, die von dieser
neuen Regelung Gebrauch machen könnten? "

2 Wurden bereits in früheren Jahren Eingaben an die Stadt bekannt, die solche
Wünsche zum Thema hatten ?

3 Wieviele Anträge sind aktuell schon eingetroffen ?

4 Wie ist die " Probezeit " von zwei Jahren zu verstehen - gibt es einen konkreten
Fall Aund FallB ?

5 Welche Gemeinden sprechen sich bewußt " gegen " den Muezzin- Ruf aus, um damit
ihre Bestrebungen der Integration deutlich zu machen ?

r

Beratungsverlauf (1)

07.03.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0585/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.02.2022
Erstellt
16.02.2022 17:40