Beantwortung einer Anfrage: Der Muezzin-Ruf in Köln
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0585/2022 vom 21.02.2022
Stand: Am 07.03.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD): Der Muezzin-Ruf in Köln
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Ralph Hengstenberg Köln 8.11.2020 Bezirksvertreter Isidor- Caro Str. 1 51061 Köln An Alternative Bürgeramt Mülheim Deuts Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs Wiener Platz.2 51065 Köln Anfrage gem. $& 4 der Satzung der Stadt Köln Gremium Sitzung Bezirksverteung 6.12.2021 Betreff: Der Muezzin- Ruf in Köln Nachdem Frau Oberbürgermeisterin Reker die Möglichkeiten für die Releigions- Ausübung erweitert hat, sind verschiedene Meinungen dazu diskutiert worden. 1 Wieviele Gemeinden und Moscheen gibt es in Köln- Mülheim, die von dieser neuen Regelung Gebrauch machen könnten? " 2 Wurden bereits in früheren Jahren Eingaben an die Stadt bekannt, die solche Wünsche zum Thema hatten ? 3 Wieviele Anträge sind aktuell schon eingetroffen ? 4 Wie ist die " Probezeit " von zwei Jahren zu verstehen - gibt es einen konkreten Fall Aund FallB ? 5 Welche Gemeinden sprechen sich bewußt " gegen " den Muezzin- Ruf aus, um damit ihre Bestrebungen der Integration deutlich zu machen ? r -
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161 Vorlagen-Nummer 21.02.2022 0585/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.03.2022 Beantwortung einer Anfrage: Der Muezzin-Ruf in Köln In der Bezirksvertretung Mülheim am 17.01.2022 hat der Einzelmandatsträger Ralph Hengstenberg (AfD) eine schriftliche Anfrage zum Gebetsruf der Moscheegemeinden in Köln gestellt. Ralph Hengstenberg stellt der Verwaltung folgende Fragen: 1. Wieviele Gemeinden und Moscheen gibt es in Köln-Mülheim, die von dieser Regelung Gebrauch machen könnten? 2. Wurden bereits in früheren Jahren Eingaben an die Stadt bekannt, die solche Wünsche zum Thema hatten? 3. Wieviele Anträge sind aktuell schon eingetroffen? 4. Wie ist die „Probezeit“ von zwei Jahren zu verstehen – gibt es einen konkreten Fall A und Fall B? 5. Welche Gemeinden sprechen sich bewußt „gegen“ den Muezzin-Ruf aus, um damit ihre Bestrebungen der Integration deutlich zu machen? Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt: Zu 1: Der Verwaltung sind 7 Moscheegemeinden in Köln-Mülheim bekannt. Allen Moscheegemeinden steht es frei einen entsprechenden Antrag zu stellen. Zu 2: Ja. Zu 3: Mit Stand 16.02.2022 liegen der Stadt Köln zwei Anträge vor. Zu 4: Im Projektzeitraum sollen die Stimmigkeit der Rahmenbedingungen zur Ausübung des Gebetsrufes im nachbarschaftlichen Gefüge geprüft und gemeinsam mit den Gemeinden und den jeweiligen Nachbarschaften und Anwohner*innen auch mit Blick auf die soziale Akzeptanz evaluiert werden. Unabhängig vom Modellprojekt der Stadt Köln hat Artikel 4 des Grundgesetzes Gültigkeit. Zu 5: Über die Beweggründe im Falle eines Verzichtes auf den Gebetsruf kann die Verwaltung keine Aus- sage treffen, da es sich um eine individuelle Entscheidung der einzelnen Moscheegemeinden han- delt. Gez. Reker 2
Beratungsverlauf
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07.03.2022
TOP 7.1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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