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0309/2021

Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021, TOP 10.16

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

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Ansehen

Anlage 2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll AVR 14.06.2021

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Ansehen

Anlage 3, Auszug Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 - Auszug Verkehrsausschuss 08.06.2021

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

7889 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0309/2021
Stand: 02.12.2025 
Sachstandsbericht  
Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum 
hier: 2. Ausbaustufe 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte zur Umsetzung einer 2. Aus-
baustufe zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum in die Wege zu 
leiten. Diese 2. Ausbaustufe soll ein Volumen von insgesamt 1.000 Ladepunkten (das ent-
spricht 500 Ladesäulen) haben, die in den Jahren 2022 bis 2024 zu errichten sind. Hierzu 
soll wiederum eine Direktvergabe an die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) auf Basis des be-
stehenden Vertrags erfolgen, die neben der Planung und Errichtung der Ladepunkte (ein-
schließlich der erforderlichen verkehrstechnischen Anpassungsarbeiten im Straßenraum) 
auch deren Betrieb und deren Vermarktung umfasst. Zur eigentlichen Beauftragung wird 
dem Rat, nach den notwendigen Verhandlungen mit der SWK, eine entsprechende Be-
schlussvorlage vorgelegt. Diese Beschlussvorlage wird auch die Kostenauswirkungen für 
die Stadt, die erst nach dem vorliegenden Grundsatzbeschluss ermittelt werden können, 
umfassen. 
2. Die Einrichtung von Lademöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum erfolgt anhand der im 
verabschiedeten Standortkonzept festgelegten Kriterien (vgl. Beschluss zur Vorlagen-Nr. 
3677/2018), insbesondere auch unter Berücksichtigung von Verkehrssicherheitsaspekten 
und der konfliktfreien Gestaltung mit dem Rad- und Fußverkehr. Auf dieser Basis soll in der 
2. Ausbaustufe zudem für die Stadtgesellschaft, die Wirtschaft und die Politik die Möglich-
keit bestehen, Vorschläge für Ladestationsstandorte zu machen. Diese Vorschläge werden 
innerhalb des Planungsprozesses auf Umsetzbarkeit geprüft. Die endgültige Entscheidung 
über die Umsetzung treffen die jeweils zuständigen Bezirksvertretungen, für die die Verwal-
tung in Zusammenarbeit mit der SWK entsprechende Vorlagen vorbereiten wird. 
3. Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Ladesäulenanzahl auf die einzelnen Stadtbe-
zirke erfolgt grundsätzlich anhand der jeweiligen Anteile der Einwohner*innen an der Köl-
ner Gesamtbevölkerung. Die Beschlussfassung über die Verteilung der den Bezirken zuge-
wiesenen Standorte auf die einzelnen Stadtteile obliegt den Bezirksvertretungen. 
4. Da gerade im Innenstadtbereich kaum noch Flächen für die Errichtung von Ladestationen 
im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung stehen, beauftragt der Rat die Verwaltung mit 
externer Hilfe Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die die Einrichtung von Lade-
möglichkeiten in den innerstädtischen Parkhäusern unterstützt. Zudem soll systematisch 
untersucht werden, ob Ladeeinrichtungen an den künftigen Mobilstationsstandorten, den 
Park-and-Ride-Anlagen sowie auf städtischen Grundstücken mit öffentlicher Nutzung au-
ßerhalb des Straßenlands eingerichtet werden können. 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, parallel zur Umsetzung der nächsten Ladestationsbau-
stufe die Erstellung eines Konzepts vorzubereiten, in dem untersucht wird, wie die Ladeinf-
rastruktur, für die sich die Stadt verantwortlich zeichnet oder auf die sie Einfluss nehmen 
kann, mittel- bis langfristig, also nach der Umsetzung der in den Punkten 1. bis 4 beschrie-
benen Ausbaustufe, nachfragegerecht weiterentwickelt werden sollte. Hierbei sind u. a.

2 
 
eine Gesamtanalyse des aktuellen und künftigen Ladeinfrastrukturbedarfs vorzunehmen 
sowie Möglichkeiten aufzuzeigen, in welcher Form die im öffentlichen Raum benötigte Lad-
einfrastruktur künftig errichtet werden kann. Zudem müssen die Wettbewerbssituation zwi-
schen verschiedenen Ladestrom- und Infrastrukturanbietern betrachtet und die rechtlichen 
Rahmenbedingungen der Ladeinfrastruktureinrichtung und des -betriebs im öffentlichen 
Raum auf Handlungsspielräume hin überprüft werden, um die für Köln optimalen Entwick-
lungsbedingungen identifizieren zu können. Die Verwaltung wird versuchen, für die 
Vergabe der Studie Fördermittel einzuwerben. Die konkrete Beauftragung zur Ausschrei-
bung der Konzepterstellung wird in Abhängigkeit einer solchen Förderung und der dann 
abschätzbaren Kosten den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Die Verwaltung wird gebeten, ein Informations-/Fachgespräch mit der RheinEnergie und den 
Vertreter*innen der politischen Gremien durchzuführen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Sachstand 12/2022: 
Das Informations-/Fachgespräch mit der RheinEnergie und den Vertreter*innen der politi-
schen Gremien hat am 11.01.2022 stattgefunden und ist hiermit erledigt. 
Anschließend gab es zwischen der Stadtverwaltung und der SWK mehrere Workshops zur 
Prozessabstimmung, um die Standortfindung, die Planung und die Umsetzung bis hin zur In-
betriebnahme zu optimieren. 
Darauf aufbauend wurde in den letzten Wochen der Vertrag über die Standortfindung, Pla-
nung, Bau und den Betrieb von Ladesäulen für Elektromobile im öffentlichen Straßenland der 
Stadt Köln (LIS II) verhandelt. 
Dieser und die dazugehörige Beschlussvorlage sind für die politischen Gremien im Dezember 
2022 vorgesehen. 
 
Aktueller Bearbeitungsstand 11/2025: 
Der Betreibervertrag zu LIS 2.0 wurde im nicht öffentlichen Teil jeweils dem Rat und dem Fi-
nanzausschuss vorgelegt (Vorlagennr.: 2251/2022) und beschlossen. 
Seit Beginn von LIS 2.0 gibt es die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, Standorte über ein 
eigens eingerichtetes Portal zu melden (ladestationen.koeln/standortvorschlag). Sehr viele der 
eingereichten Standorte konnten genehmigt und entsprechend für die Umsetzung vorgesehen 
werden.  
Die im Rahmen von LIS 2.0 zu errichtenden Ladepunkte wurden entsprechend der Einwoh-
nerzahlen auf die neun Stadtbezirke aufgeteilt (siehe Tabelle). Die Feinverteilung innerhalb 
der Stadtbezirke wurde in Workshops intern festgelegt und den jeweils zuständigen Bezirks-
vertretungen anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt. 
Bezirk 
Einwohner*innen 
(31.12.2019) Anteil in % 
zusätzliche Ladepunkte 2.Aus-
baustufe 
1. Innenstadt 129.055 11,80% 118 
2. Rodenkirchen 111.040 10,20% 102 
3. Lindenthal 153.600 14,10% 140 
4. Ehrenfeld 109.770 10,10% 100 
5. Nippes 118.577 10,90% 108 
6. Chorweiler 82.732 7,60% 76

3 
 
7. Porz 114.699 10,50% 106 
8. Kalk 121.637 11,10% 112 
9. Mülheim 150.709 13,80% 138 
gesamt 1.091.819 100,00% 1.000 
 
Am 01.02.2024 hat die Stadt Köln den Markt für Ladesäulen auch Drittanbietern zugänglich 
gemacht (Marktöffnung). Grundlage hierfür war ein Ratsbeschluss vom 07.12.2023 (TOP 
24.13, nicht öffentlicher Teil der Sitzung). Seitdem können interessierte Unternehmen einen 
Rahmenvertrag mit der Stadt Köln abschließen, der sie berechtigt, Anträge auf die Gestattung 
von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zu stellen. Die Prozessabwicklung erfolgt zentral 
über das im Rahmen der Marktöffnung eingerichtete Büro für Ladeinfrastruktur im Amt für Ver-
kehrsmanagement 
Aktuell sind von den geplanten 1.000 Ladepunkten etwa 430 in Betrieb gegangen. Durch die 
Marktöffnung Anfang 2024 kam es zu einer sehr großen Anzahl von Neuanträgen der Drittan-
bieter. Die sich daraus ergebene Überschneidung mit der Abarbeitung von LIS 2.0 sorgt aktu-
ell für einen erheblichen Zeitverzug bei der Errichtung der restlichen Ladepunkte, weshalb das 
das Ziel der Inbetriebnahme der zusätzlich 1.000 Ladepunkte bis Ende 2026 voraussichtlich 
nicht erreicht werden wird. 
Nächste Schritte: 
Für die Erstellung eines mittel- bis langfristigen Konzepts (LIS 3.0) wurde dieses Jahr ein Be-
darfsfeststellungsbeschluss eingeholt (vgl. Vorlagennr. 1432/2025 ). Weiterhin wurde im Mai 
2025 ein Antrag auf Fördermittel gestellt. Die Ausschreibung und Vergabe erfolgt nach Vorlie-
gen eines entsprechenden Zuwendungsbescheids und vorbehaltlich etwaiger haushälteri-
schere Einschränkungen (Haushaltssperre). 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Ende 2026

Anlage 2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll AVR 14.06.2021

5162 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Frau Siemon 
Telefon:  (0221) 221 25001  
Fax       :  (0221) 221 22026 
E-Mail:   Anja.Siemon@STADT-KOELN.DE 
Datum: 16.06.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales vom 14.06.2021 
öffentlich 
10.1 Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum  
hier: 2. Ausbaustufe 
0309/2021 
 
 
1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der SPD-Fraktion): 
Die Verwaltung wird gebeten, ein Informations-/Fachgespräch mit der RheinEnergie 
und den Vertreter*innen der politischen Gremien durchzuführen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion 
 
2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage): 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen /Vergabe/ Internationales 
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte zur Umsetzung 
einer 2. Ausbaustufe zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen 
Straßenraum in die Wege zu leiten. Diese 2. Ausbaustufe soll ein Volumen 
von insgesamt 1.000 Ladepunkten (das entspricht 500 Ladesäulen) haben, 
die in den Jahren 2022 bis 2024 zu errichten sind. Hierzu soll wiederum eine 
Direktvergabe an die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) auf Basis des bestehen-
den Vertrags erfolgen, die neben der Planung und Errichtung der Ladepunkte 
(einschließlich der erforderlichen verkehrstechnischen Anpassungsarbeiten im 
Straßenraum) auch deren Betrieb und deren Vermarktung umfasst. Zur ei-
gentlichen Beauftragung wird dem Rat, nach den notwendigen Verhandlungen

mit der SWK, eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt. Diese Be-
schlussvorlage wird auch die Kostenauswirkungen für die Stadt, die erst nach 
dem vorliegenden Grundsatzbeschluss ermittelt werden können, umfassen. 
 
2. Die Einrichtung von Lademöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum erfolgt 
anhand der im verabschiedeten Standortkonzept festgelegten Kriterien (vgl. 
Beschluss zur Vorlagen-Nr. 3677/2018), insbesondere auch unter Berücksich-
tigung von Verkehrssicherheitsaspekten und der konfliktfreien Gestaltung mit 
dem Rad- und Fußverkehr. Auf dieser Basis soll in der 2. Ausbaustufe zudem 
für die Stadtgesellschaft, die Wirtschaft und die Politik die Möglichkeit beste-
hen, Vorschläge für Ladestationsstandorte zu machen. Diese Vorschläge 
werden innerhalb des Planungsprozesses auf Umsetzbarkeit geprüft. Die 
endgültige Entscheidung über die Umsetzung treffen die jeweils zuständigen 
Bezirksvertretungen, für die die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der SWK 
entsprechende Vorlagen vorbereiten wird. 
 
3. Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Ladesäulenanzahl auf die einzel-
nen Stadtbezirke erfolgt grundsätzlich anhand der jeweiligen Anteile der Ein-
wohner*innen an der Kölner Gesamtbevölkerung. Die Beschlussfassung über 
die Verteilung der den Bezirken zugewiesenen Standorte auf die einzelnen 
Stadtteile obliegt den Bezirksvertretungen. 
 
4. Da gerade im Innenstadtbereich kaum noch Flächen für die Errichtung von 
Ladestationen im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung stehen, beauftragt 
der Rat die Verwaltung mit externer Hilfe Maßnahmen zu entwickeln und um-
zusetzen, die die Einrichtung von Lademöglichkeiten in den innerstädtischen 
Parkhäusern unterstützt. Zudem soll systematisch untersucht werden, ob La-
deeinrichtungen an den künftigen Mobilstationsstandorten, den Park-and-
Ride-Anlagen sowie auf städtischen Grundstücken mit öffentlicher Nutzung 
außerhalb des Straßenlands eingerichtet werden können. 
 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, parallel zur Umsetzung der nächsten La-
destationsbaustufe die Erstellung eines Konzepts vorzubereiten, in dem un-
tersucht wird, wie die Ladeinfrastruktur, für die sich die Stadt verantwortlich 
zeichnet oder auf die sie Einfluss nehmen kann, mittel- bis langfristig, also 
nach der Umsetzung der in den Punkten 1. bis 4 beschriebenen Ausbaustufe, 
nachfragegerecht weiterentwickelt werden sollte. Hierbei sind u. a. eine Ge-
samtanalyse des aktuellen und künftigen Ladeinfrastrukturbedarfs vorzuneh-
men sowie Möglichkeiten aufzuzeigen, in welcher Form die im öffentlichen 
Raum benötigte Ladeinfrastruktur künftig errichtet werden kann. Zudem müs-
sen die Wettbewerbssituation zwischen verschiedenen Ladestrom- und Infra-
strukturanbietern betrachtet und die rechtlichen Rahmenbedingungen der La-
deinfrastruktureinrichtung und des -betriebs im öffentlichen Raum auf Hand-
lungsspielräume hin überprüft werden, um die für Köln optimalen Entwick-
lungsbedingungen identifizieren zu können. Die Verwaltung wird versuchen, 
für die Vergabe der Studie Fördermittel einzuwerben. Die konkrete Beauftra-
gung zur Ausschreibung der Konzepterstellung wird in Abhängigkeit einer sol-
chen Förderung und der dann abschätzbaren Kosten den städtischen Gremi-
en zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Die Verwaltung wird gebeten, ein Informations-/Fachgespräch mit der RheinEnergie 
und den Vertreter*innen der politischen Gremien durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3, Auszug Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021

4767 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-22344 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 18.06.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 4. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 17.06.2021 
öffentlich 
6.1 Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum  
hier: 2. Ausbaustufe 
0309/2021 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag des Ver-
kehrsausschusses an und empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte zur Umsetzung 
einer 2. Ausbaustufe zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen 
Straßenraum in die Wege zu leiten. Diese 2. Ausbaustufe soll ein Volumen 
von insgesamt 1.000 Ladepunkten (das entspricht 500 Ladesäulen) haben, 
die in den Jahren 2022 bis 2024 zu errichten sind. Hierzu soll wiederum eine 
Direktvergabe an die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) auf Basis des bestehen-
den Vertrags erfolgen, die neben der Planung und Errichtung der Ladepunkte 
(einschließlich der erforderlichen verkehrstechnischen Anpassungsarbeiten im 
Straßenraum) auch deren Betrieb und deren Vermarktung umfasst. Zur ei-
gentlichen Beauftragung wird dem Rat, nach den notwendigen Verhandlungen 
mit der SWK, eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt. Diese Be-
schlussvorlage wird auch die Kostenauswirkungen für die Stadt, die erst nach 
dem vorliegenden Grundsatzbeschluss ermittelt werden können, umfassen. 
 
2. Die Einrichtung von Lademöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum erfolgt 
anhand der im verabschiedeten Standortkonzept festgelegten Kriterien (vgl. 
Beschluss zur Vorlagen-Nr. 3677/2018), insbesondere auch unter Berücksich-
tigung von Verkehrssicherheitsaspekten und der konfliktfreien Gestaltung mit 
dem Rad- und Fußverkehr. Auf dieser Basis soll in der 2. Ausbaustufe zudem 
für die Stadtgesellschaft, die Wirtschaft und die Politik die Möglichkeit beste-
hen, Vorschläge für Ladestationsstandorte zu machen. Diese Vorschläge 
werden innerhalb des Planungsprozesses auf Umsetzbarkeit geprüft. Die 
endgültige Entscheidung über die Umsetzung treffen die jeweils zuständigen

Bezirksvertretungen, für die die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der SWK 
entsprechende Vorlagen vorbereiten wird. 
 
3. Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Ladesäulenanzahl auf die einzel-
nen Stadtbezirke erfolgt grundsätzlich anhand der jeweiligen Anteile der Ein-
wohner*innen an der Kölner Gesamtbevölkerung. Die Beschlussfassung über 
die Verteilung der den Bezirken zugewiesenen Standorte auf die einzelnen 
Stadtteile obliegt den Bezirksvertretungen. 
 
4. Da gerade im Innenstadtbereich kaum noch Flächen für die Errichtung von 
Ladestationen im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung stehen, beauftragt 
der Rat die Verwaltung mit externer Hilfe Maßnahmen zu entwickeln und um-
zusetzen, die die Einrichtung von Lademöglichkeiten in den innerstädtischen 
Parkhäusern unterstützt. Zudem soll systematisch untersucht werden, ob La-
deeinrichtungen an den künftigen Mobilstationsstandorten, den Park-and-
Ride-Anlagen sowie auf städtischen Grundstücken mit öffentlicher Nutzung 
außerhalb des Straßenlands eingerichtet werden können. 
 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, parallel zur Umsetzung der nächsten La-
destationsbaustufe die Erstellung eines Konzepts vorzubereiten, in dem un-
tersucht wird, wie die Ladeinfrastruktur, für die sich die Stadt verantwortlich 
zeichnet oder auf die sie Einfluss nehmen kann, mittel- bis langfristig, also 
nach der Umsetzung der in den Punkten 1. bis 4 beschriebenen Ausbaustufe, 
nachfragegerecht weiterentwickelt werden sollte. Hierbei sind u. a. eine Ge-
samtanalyse des aktuellen und künftigen Ladeinfrastrukturbedarfs vorzuneh-
men sowie Möglichkeiten aufzuzeigen, in welcher Form die im öffentlichen 
Raum benötigte Ladeinfrastruktur künftig errichtet werden kann. Zudem müs-
sen die Wettbewerbssituation zwischen verschiedenen Ladestrom- und Infra-
strukturanbietern betrachtet und die rechtlichen Rahmenbedingungen der La-
deinfrastruktureinrichtung und des -betriebs im öffentlichen Raum auf Hand-
lungsspielräume hin überprüft werden, um die für Köln optimalen Entwick-
lungsbedingungen identifizieren zu können. Die Verwaltung wird versuchen, 
für die Vergabe der Studie Fördermittel einzuwerben. Die konkrete Beauftra-
gung zur Ausschreibung der Konzepterstellung wird in Abhängigkeit einer sol-
chen Förderung und der dann abschätzbaren Kosten den städtischen Gremi-
en zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Die Verwaltung wird gebeten, ein Informations-/Fachgespräch mit der Rhein-
Energie und den Vertreter*innen der politischen Gremien durchzuführen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

24913 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0309/2021 
Freigabedatum 
 25.05.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum 
hier: 2. Ausbaustufe 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung einer 2. Ausbau-
stufe zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum in die Wege zu leiten. 
Diese 2. Ausbaustufe soll ein Volumen von insgesamt 1.000 Ladepunkten (das entspricht 500 
Ladesäulen) haben, die in den Jahren 2022 bis 2024 zu errichten sind. Hierzu soll wiederum 
eine Direktvergabe an die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) auf Basis des bestehenden Vertrags 
erfolgen, die neben der Planung und Errichtung der Ladepunkte (einschließlich der erforderli-
chen verkehrstechnischen Anpassungsarbeiten im Straßenraum) auch deren Betrieb und de-
ren Vermarktung umfasst. Zur eigentlichen Beauftragung wird dem Rat, nach den notwendi-
gen Verhandlungen mit der SWK, eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt. Diese Be-
schlussvorlage wird auch die Kostenauswirkungen für die Stadt, die erst nach dem vorliegen-
den Grundsatzbeschluss ermittelt werden können, umfassen. 
 
2. Die Einrichtung von Lademöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum erfolgt anhand der im 
verabschiedeten Standortkonzept festgelegten Kriterien (vgl. Beschluss zur Vorlagen-Nr. 
3677/2018), insbesondere auch unter Berücksichtigung von Verkehrssicherheitsaspekten und 
der konfliktfreien Gestaltung mit dem Rad- und Fußverkehr. Auf dieser Basis soll in der 2. 
Ausbaustufe zudem für die Stadtgesellschaft, die Wirtschaft und die Politik die Möglichkeit be-
stehen, Vorschläge für Ladestationsstandorte zu machen. Diese Vorschläge werden innerhalb 
des Planungsprozesses auf Umsetzbarkeit geprüft. Die endgültige Entscheidung über die 
Umsetzung treffen die jeweils zuständigen Bezirksvertretungen, für die die Verwaltung in Zu-
sammenarbeit mit der SWK entsprechende Vorlagen vorbereiten wird. 
 
3. Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Ladesäulenanzahl auf die einzelnen Stadtbezirke 
erfolgt grundsätzlich anhand der jeweiligen Anteile der Einwohner*innen an der Kölner Ge-
samtbevölkerung. Die Beschlussfassung über die Verteilung der den Bezirken zugewiesenen 
Standorte auf die einzelnen Stadtteile obliegt den Bezirksvertretungen. 
 
4. Da gerade im Innenstadtbereich kaum noch Flächen für die Errichtung von Ladestationen im 
öffentlichen Straßenraum zur Verfügung stehen, beauftragt der Rat die Verwaltung mit exter-
Verkehrsausschuss 08.06.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 14.06.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
ner Hilfe Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die die Einrichtung von Lademöglichkei-
ten in den innerstädtischen Parkhäusern unterstützt. Zudem soll systematisch untersucht wer-
den, ob Ladeeinrichtungen an den künftigen Mobilstationsstandorten, den Park-and-Ride-
Anlagen sowie auf städtischen Grundstücken mit öffentlicher Nutzung außerhalb des Straßen-
lands eingerichtet werden können. 
 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, parallel zur Umsetzung der nächsten Ladestationsbaustufe 
die Erstellung eines Konzepts vorzubereiten, in dem untersucht wird, wie die Ladeinfrastruk-
tur, für die sich die Stadt verantwortlich zeichnet oder auf die sie Einfluss nehmen kann, mittel- 
bis langfristig, also nach der Umsetzung der in den Punkten 1. bis 4 beschriebenen Ausbau-
stufe, nachfragegerecht weiterentwickelt werden sollte. Hierbei sind u. a. eine Gesamtanalyse 
des aktuellen und künftigen Ladeinfrastrukturbedarfs vorzunehmen sowie Möglichkeiten auf-
zuzeigen, in welcher Form die im öffentlichen Raum benötigte Ladeinfrastruktur künftig errich-
tet werden kann. Zudem müssen die Wettbewerbssituation zwischen verschiedenen Lade-
strom- und Infrastrukturanbietern betrachtet und die rechtlichen Rahmenbedingungen der La-
deinfrastruktureinrichtung und des -betriebs im öffentlichen Raum auf Handlungsspielräume 
hin überprüft werden, um die für Köln optimalen Entwicklungsbedingungen identifizieren zu 
können. Die Verwaltung wird versuchen, für die Vergabe der Studie Fördermittel einzuwerben. 
Die konkrete Beauftragung zur Ausschreibung der Konzepterstellung wird in Abhängigkeit ei-
ner solchen Förderung und der dann abschätzbaren Kosten den städtischen Gremien zur Be-
schlussfassung vorgelegt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
1. Sachstand  
Durch die erneute Verlängerung und Erhöhung der Fördermittel sowie die Markteinführung neuer 
Mittelklasse-Elektroautos hat die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen im Jahr 2020 stark zugenom-
men. Im Vergleich zu 2019 wurden 2020 bundesweit 206 % mehr reine Elektrofahrzeuge zugelassen 
(insgesamt 194.000 im Jahr 2020 und 63.000 im Jahr 2019). Bei Benzin betriebenen Pkw war im 
gleichen Zeitraum ein Minus von 36,3 % und bei Diesel-Pkw ein Minus von 28,9 % zu verzeichnen. In 
Köln waren am 01.01.2021 8.635 E-Kfz (einschl. Plug-in-Hybride) zugelassen. Im Vergleich zum Vor-
jahr hat sich dieser Bestand fast verdreifacht. Gleichwohl ist der Anteil der E-Kfz mit 1,8 % am Ge-
samtfahrzeugbestand noch relativ niedrig. 
Der Rat hatte Mitte 2019 die Umsetzung einer ersten Ausbaustufe für ein Ladesäulennetz mit 200 
Stationen und 400 Ladepunkten im öffentlichen Straßenraum beschlossen (Beschluss zur Vorlagen-
Nr. 3677/2018). Die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) wurde mit der Umsetzung zum Aufbau dieses 
Netzes betraut. Da die SWK direkt mit dem Aufbau und dem Betrieb der Ladestationen beauftragt 
wurde, liegt die finanzielle Gesamtverantwortung für den Aufbau und den Betrieb der Ladeinfrastruk-
tur (LIS) bei der Stadt. Im August 2020 wurde die erste Ladesäule am Eierplätzchen in der Südstadt 
in Betrieb genommen. Bis Jahresende 2020 wurden fünf weitere Ladestationen als Pilotstandorte in 
Betrieb genommen. Zu Beginn des Jahres 2021 konnte der Pilotstatus des Ladesäulenaufbaus abge-
schlossen und der Regelaufbau begonnen werden. Im ersten Halbjahr 2021 wird ein Großteil der 
Standorte realisiert sein. Bis Jahresende 2021 sollen alle Ladestationen ihren Betrieb aufnehmen. Die 
SWK stellt weiterhin ein Informationsangebot zum Ladesäulennetz im Internet bereit: 
https://ladestationen.koeln/. Zudem beantwortet sie Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zur La-
destationseinrichtung im öffentlichen Straßenraum. 
Zur Umsetzung des Ratsauftrags mussten sowohl in der Verwaltung als auch bei der SWK neue 
Kompetenzen aufgebaut und Organisationsstrukturen verändert werden. So wurde der SWK auch die 
Planung und Umsetzung der für die Einrichtung der Ladestationen notwendigen verkehrsrechtlichen 
und -technischen Maßnahmen übertragen, da entsprechende Kapazitäten auf Verwaltungsseite nicht 
zur Verfügung standen. Selbstverständlich verblieben die hierbei notwendigen fachlichen und rechtli-
chen Prüfungen bei der Stadt. 
Bereits bei der Beschlussfassung des Grundnetzes mit 200 Ladestationen (mit 400 Ladepunkten) 
wurde die Möglichkeit eines weiteren Netzausbaus eröffnet. 
 
2. Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Ladestationsnetzes 
26 % der klimarelevanten gasförmigen Emissionen Kölns werden im Verkehrssektor ausgestoßen, 
davon 82 % im Straßenverkehr. Neben der Vermeidung und einer Verlagerung von Mobilitätsvorgän-
gen auf emissionsfreie Verkehrsträger ist daher die direkte Elektrifizierung des Kraftfahrzeugverkehrs 
eine entscheidende Maßnahme zur Erreichung der Klimaziele in Köln. 
Bei der Betrachtung der Ladeinfrastruktur insgesamt ist zwischen Lademöglichkeiten

4 
a) im privaten und nichtöffentlichen gewerblichen Raum, also z. B. in Garagen und an privaten 
Abstellplätzen sowie auf nicht öffentlichen gewerblichen Flächen, 
b) Lademöglichkeiten im halböffentlichen gewerblichen Raum, also z. B. auf Super-
marktparkplätzen, an Tankstellen oder an Kundenparkplätzen des großflächigen Einzelhan-
dels und 
c) Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum 
zu unterscheiden. 
Beim weiteren Ausbau der Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum sollte berücksichtigt werden, wie 
die Ausbautendenzen in den Kategorien a) und b) verlaufen werden. Heute (und sehr wahrscheinlich 
auch in Zukunft) werden die meisten E-Kfz im privaten und nichtöffentlichen gewerblichen Raum ge-
laden. Zu den in Köln vorhandenen Lademöglichkeiten in dieser Kategorie liegen jedoch keine statis-
tischen Angaben vor. Im halböffentlichen Raum gibt es aktuell ca. 260 Ladepunkte, zusätzlich werden 
aktuell die 400 Ladepunkte im öffentlichen Raum eingerichtet. In den Kategorien a) und b) werden die 
Lademöglichkeiten in den kommenden Jahren stark zunehmen, wobei der tatsächliche Umfang heute 
nicht seriös abgeschätzt werden kann. 
Zu beachten ist zudem der aktuelle und künftige Rechtsrahmen zur Aufstellung von Ladeinfrastruktur 
im öffentlichen Raum. Ladeinfrastruktur ist als Straßenzubehör im Sinne des Straßen- und Wegege-
setzes NRW anzusehen. Diese Einordnung impliziert, dass die Standortauswahl und die -
genehmigung nach einem fachlichen Konzept erfolgen muss, ähnlich wie dies auch bei anderen 
technischen Einrichtungen im öffentlichen Straßenraum (z. B. der Straßenbeleuchtung) notwendig ist. 
Mit dem vom Rat verabschiedeten Standortkonzept (Vorlagen-Nr. 3677/2018) liegt eine solche fachli-
che Grundlage vor. Es besteht die Möglichkeit, dass sich der Rechtsrahmen zur Aufstellung von Lad-
einfrastruktur in den kommenden Jahren ändert, da es von Seiten des Bundeskartellamts Bestrebun-
gen gibt, die Wettbewerbsintensität bei der öffentlichen Ladeinfrastruktur zu erhöhen. 
 
3. Zielsetzung für den weiteren Ladestationsausbau 
Damit im Verkehrssektor eine signifikante Senkung der klimarelevanten Emissionen erfolgen kann, 
hat der Klimarat der Stadt Köln empfohlen, die Ladeinfrastruktur im öffentlichen und halböffentlichen 
Raum bis zum Jahr 2030 auf 3.200 Ladepunkte und bis 2040 auf 12.800 Ladepunkte auszubauen. 
Bis Jahresende 2021 werden in Köln ca. 700 Ladepunkte im öffentlichen und halböffentlichen Raum 
verfügbar sein. Zwar ist auch im halböffentlichen Raum in den letzten Jahren eine ganze Reihe von 
Ladepunkten hinzugekommen (vgl. nachfolgende Grafik). Durch das städtische Ladestationspro-
gramm erfährt das Gesamtangebot an öffentlich verfügbaren Ladepunkten aber gerade einen großen 
Schub.

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Es ist davon auszugehen, dass es im halböffentlichen Raum in den kommenden Monaten noch nicht 
zu einer so starken Ausbaudynamik kommen wird, wie es durch einen weiteren Ausbau des städti-
schen Ladesäulennetzes erfolgen kann. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, in den Jahren 2022 bis 
2024 insgesamt 1.000 weitere Ladepunkte (das entspricht 500 Ladesäulen) im öffentlichen Straßen-
raum zu errichten, unter entsprechender Anpassung der personellen Ressourcen bei Stadtverwaltung 
und SWK. Ein darauf folgender Ausbau des Ladesäulennetzes sollte von weiteren Änderungen des 
Rechtsrahmens, der Ladepunktentwicklung im halböffentlichen Raum und der Nachfrage nach Lade-
möglichkeiten abhängig gemacht werden. 
 
4. Genehmigung und Verteilung der Ladesäulen in der 2. Ausbaustufe 
Die Verteilung der Lademöglichkeiten in der ersten Stufe des Ladesäulennetzaufbaus war vor allem 
angebotsorientiert: So wurde in praktisch jedem Stadtteil mindestens eine Ladestation vorgesehen. 
Darüber hinaus wurden Standorte mit einer hohen Nachfrageerwartung gesondert berücksichtigt. Um 
einerseits eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Ladesäulennetzes zu ermöglichen und ande-
rerseits den heute schon zahlreich vorliegenden Standortwünschen aus der Bevölkerung nachzu-
kommen, schlägt die Verwaltung vor, dass für die 2. Ausbaustufe ein Verfahren umgesetzt wird, bei 
dem Standortvorschläge aus der Stadtgesellschaft, aus der Wirtschaft und aus der Politik auf Umset-
zung geprüft werden. Dieser Ansatz hat den Vorteil, dass der Netzausbau dort erfolgt, wo die potenti-
ellen Nutzenden einen Bedarf sehen. In der ersten Ausbaustufe konnte nur ein Teil der ursprünglich 
vorgesehenen Standorte umgesetzt werden. Insbesondere wurden Aspekte der Verkehrssicherheit, 
der Stadtgestaltung, der Nutzungsfreundlichkeit und der Wirtschaftlichkeit bei der Standortauswahl 
zugrunde gelegt. Diese Aspekte sind im vorhandenen Standortkonzept hinterlegt und sollten auch 
weiterhin Grundlage der neuen Standorte sein. 
 
Bei der Einrichtung der Ladestationen legt die Verwaltung vor allem großen Wert auf den Aspekt der 
Verkehrssicherheit und einer weitgehenden Vermeidung von Nutzungskonflikten mit dem Rad- und 
Fußverkehr. Aus diesem Grund werden nur Standorte genehmigt, die den aktuellen verkehrsplaneri-
schen Standards entsprechen. Viele bestehende Parkplätze weisen die Voraussetzungen zur Einhal-
tung dieser Standards nicht auf und kommen deshalb für die Einrichtung einer Ladestation nicht in 
Frage. Diese Problematik wird im Rahmen des weiteren Netzausbaus Bestand haben. In einem 
Stadtraum mit hoher Nutzungsdichte, wie er an vielen Stellen in Köln gegeben ist, sind deshalb nur 
unter großen Anstrengungen adäquate Ladeinfrastruktur-Standorte zu finden. In den Altstadtberei-
chen ist es äußerst schwierig, weitere Standorte auszuweisen. 
 
Zudem sollten zusätzliche LIS-Standorte aus Effizienzgründen einen Abstand von ca. 500 m zu be-
reits bestehenden Standorten haben. Sollte an einem bestehenden Standort eine höhere Ladepunkt-

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nachfrage vorhanden sein, kann dieser Standort in der Regel um weitere Ladepunkte ausgebaut wer-
den. 
 
Die Verteilung der möglichen Standorte über die Stadtbezirke wird im Rahmen dieses Beschlusses 
festgelegt und orientiert sich an den Anteilen der jeweiligen Stadtbezirke an der Gesamteinwohner-
zahl. Diese vergleichbare Verteilung wurde bereits als „Grundverteilung“ in der 1. Baustufe zugrunde 
gelegt, jedoch um zusätzliche Aspekte bei der tatsächlichen Verteilung erweitert. Aus Transparenz-
gründen sollte nun grundsätzlich die nachvollziehbare Verteilung nach Einwohnenden pro Bezirk ge-
wählt werden: 
 
Bezirk Einwohner*innen 
(31.12.2019) Anteil in % 
zusätzliche 
Ladepunkte 
2.Ausbaustufe 
zusätzliche 
Ladesäulen 
2.Ausbaustufe 
1. Innenstadt 129.055 11,8 % 118 59 
2. Rodenkirchen 111.040 10,2 % 102 51 
3. Lindenthal 153.600 14,1 % 140 70 
4. Ehrenfeld 109.770 10,1 % 100 50 
5. Nippes 118.577 10,9 % 108 54 
6. Chorweiler 82.732 7,6 % 76 38 
7. Porz 114.699 10,5 % 106 53 
8. Kalk 121.637 11,1 % 112 56 
9. Mülheim 150.709 13,8 % 138 69 
gesamt 1.091.819 100,0 % 1.000 500 
 
Die Feinverteilung der pro Jahr zur Realisierung möglichen Ladesäulen innerhalb der Stadtbezirke 
wird von den jeweiligen Bezirksvertretungen festgelegt. Auf Basis der bislang gemachten Erfahrungen 
beim Ladesäulenaufbau, der eingegangenen Vorschläge aus Stadtgesellschaft und Wirtschaft sowie 
aus Sicht einer sinnvollen Ergänzung des Ladesäulennetzes macht die Verwaltung in Abstimmung 
mit dem Ladesäulenbetreiber für jeden Bezirk einen Verteilungsvorschlag nach Stadtteilen. Die tat-
sächliche Standortauswahl innerhalb der Stadtteile obliegt dann der Verwaltung in Abstimmung mit 
dem Ladesäulenbetreiber und unter Berücksichtigung der bereits erwähnten Einrichtungskriterien. 
 
Bezüglich des Einsatzes von Schnellladestationen mit 50 kW Ladeleistung schlägt die Verwaltung 
vor, zunächst die Erfahrungen mit den in der 1. Ausbaustufe eingerichteten Ladesäulen zu sammeln. 
Bislang werden Schnellladestationen vor allem an Autobahnraststätten sowie in Gewerbegebieten 
eingerichtet. An solchen Standorten erscheint deren Betrieb relativ unproblematisch. Beim Einsatz 
von Schnellladestationen im urbanen Raum ist zu beachten, dass diese Stationen Geräuschemissio-
nen erzeugen und ein höheres Verkehrsaufkommen erzeugen als Normalladestationen. Die in Köln 
eingesetzten Schnellladesäulen weisen jedoch nur Geräuschemissionen auf, die sich im Rahmen der 
zulässigen Grenzwerte für Wohngebiete bewegen. Auf Grundlage der gemachten Erfahrungen der in 
Köln aufgestellten Schnelladesäulen kann dann ein Teil der Standorte der 2. Ausbaustufe ebenfalls 
als Schnelllademöglichkeiten ausgeführt werden. 
 
Insgesamt würde der weitere Ladeinfrastrukturausbau folgende Schritte umfassen, die kontinuierlich 
von der SWK und der Verwaltung zu bearbeiten sind: 
1. Sammlung und Bewertung zusätzlicher Ladestationsstandorte aus Bürgerschaft, Wirtschaft 
und Politik sowie Identifizierung von Erweiterungsnotwendigkeiten bestehender Ladestatio-
nen, 
2. Vorlage eines Beschlussvorschlags für die einzelnen Bezirksvertretungen zur Verteilung der 
verfügbaren Ladestationen auf die einzelnen Stadtteile, inkl. konkreter (aber bei Bedarf verän-
derbarer) Standortvorschläge und deren Verabschiedung (ein oder zweimal pro Jahr und Be-
zirk), 
3. Erstellung von Planunterlagen und Genehmigungsprüfung für die einzelnen Ladestationen und 
– bei positivem Abschluss – Umsetzung der Ladestation. 
 
Die in der 1. Ausbaustufe gemachten Erfahrungen erlauben es, diesen Prozess nach Abschluss des

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Vertrags mit der SWK unmittelbar zu beginnen. Im Idealfall könnte die 2. Ausbaustufe nahtlos an den 
laufenden Ladesäulenaufbau anknüpfen. 
 
5. Ladeinfrastruktur in der Innenstadt sowie auf öffentlichen Flächen außerhalb des Straßen-
raums 
Ergänzend zum Auf-/Ausbau eines Netzes von Ladesäulen im öffentlichen Straßenland kann die 
Stadt die Transformation vom mit Verbrennungsmotoren betriebenen Kfz-Verkehr hin zu batterie-
elektrischen Antrieben systematisch unterstützen. Die folgenden Punkte wurden von der Verwaltung 
in der Vergangenheit bereits punktuell bearbeitet. Sie besitzen eine hohe Bedeutung bei einer ganz-
heitlichen Betrachtung des Themenfeld „Förderung der Elektromobilität“. 
Lademöglichkeiten in Parkhäusern 
Gerade in der Innenstadt können im öffentlichen Straßenland nur relativ wenige Ladestationen reali-
siert werden. Deshalb erscheint es wichtig, Lademöglichkeiten in Parkhäusern in die Betrachtung zum 
Gesamtangebot mit einzubeziehen. Von den im städtischen Besitz bzw. in städtischer Verantwortung 
stehenden Parkhäusern wurden bereits erste Parkhäuser mit öffentlichen Lademöglichkeiten ausge-
stattet. Dabei wurden auch die Belange der ein Kraftfahrzeug nutzenden städtischen Beschäftigten 
mit berücksichtigt. In den kommenden Jahren soll dieses Angebot sukzessive ausgebaut werden. 
Aktuell gibt es keinen vollständigen Überblick, über die Lademöglichkeiten in von Dritten betriebenen 
Parkhäusern sowie über weitere öffentlich verfügbare Lademöglichkeiten, z. B. auf Supermarktpark-
plätzen. Hier scheint eine systematische Erfassung des bestehenden Ladeangebots sowie der Pla-
nungen für entsprechende Erweiterungen sinnvoll. Zudem könnten den jeweiligen Parkhausbetrei-
bern aufgezeigt werden, welche Vorteile die Einrichtung von Ladeinfrastruktur mit sich bringt und wel-
che Fördermöglichkeiten es gibt. Für diese Aufgaben sollte die Verwaltung ggf. auf externe Unterstüt-
zung zurückgreifen. Die Umsetzung von Lademöglichkeiten in Parkhäusern erfolgt allerdings in der 
Verantwortung der jeweiligen Parkhauseigentümer*innen oder –betreiber*innen. 
Lademöglichkeiten an Mobilstationen im öffentlichen Raum 
Lademöglichkeiten an Mobilstationen im öffentlichen Raum bilden ein Element zur Ausstattung des in 
Köln vorgesehenen Mobilstationsnetzes. Im Rahmen der Mobilstationsplanung wird systematisch 
untersucht werden, ob die Einrichtung von Lademöglichkeiten möglich ist. 
Lademöglichkeiten an P+R-Anlagen 
Nach der Übernahme der städtischen P+R-Anlagen durch die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ist 
diese formell dort auch für die Installation von Ladeeinrichtungen verantwortlich. An einzelnen P+R-
Anlagen wurden bereits Lademöglichkeiten installiert, z. B. in Weiden West und im P+R-Parkhaus 
Bocklemünd. Aus Sicht einer ganzheitlichen Förderung der E-Mobilität ist die Ausrüstung von P+R-
Anlagen mit Lademöglichkeiten sinnvoll. Allerdings bestehen an P+R-Anlagen andere Anforderungen 
an die Ladetechnik als z. B. an Orten, wo mit einem häufigeren Fahrzeugwechsel zu rechnen ist. 
Nicht zuletzt bilden P+R-Anlagen auch wichtige Ankerpunkte im künftigen Mobilstationsnetz. 
Öffentliche Lademöglichkeiten auf städtischen Parkplätzen, die nicht als öffentliches Straßenland ge-
widmet sind, sowie auf Flächen der Stadttöchter 
Ergänzend zu den Lademöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum sowie in den städtischen Park-
häusern kommen auch öffentliche Lademöglichkeiten auf städtischen Parkplätzen, die nicht als öf-
fentliches Straßenland gewidmet sind, sowie auf Flächen von Stadttöchtern zur Förderung der E-
Mobilität in Betracht. Zunächst obliegt den jeweils zuständigen Dienststellen bzw. den jeweiligen 
Stadttöchtern die Verantwortung für den Ladesäulenausbau auf „ihren“ Flächen. Bei geförderter Lad-
einfrastruktur muss die öffentliche Zugänglichkeit gewährleistet werden. 
Die Verwaltung schlägt vor, zu den in diesem Abschnitt beschriebenen Punkten mit externer Unter-
stützung eine systematische Analyse durchzuführen sowie konzeptionelle Überlegungen zum weite-
ren Ausbau zu erarbeiten, um das Ladeangebot insgesamt von Seiten der Stadt gezielt begleiten zu 
können.

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6. Großflächige Ladeanlagen („Ladeparks“) auf städtischen Grundstücken 
Im LIS-Standortkonzept wurden skizzenhafte Überlegungen zur Einrichtung von großflächigen Lade-
parks angestellt. Solche Ladeparks haben in städtebaulicher und verkehrlicher Hinsicht einen ande-
ren Charakter als die Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum: Während das Ladesäulennetz im 
Straßenraum über das ganze Stadtgebiet verteilt ist und die Einzelstandorte relativ klein sind, würden 
Ladeparks – vergleichbar mit Tankstellen – eher an verkehrlichen Gunstlagen, wie Autobahnabfahr-
ten oder in Gewerbegebieten angeordnet. Sie weisen eine größere städtebauliche Wirkung auf als 
normale Ladesäulenstandorte und generieren einen viel höheren Quell- und Zielverkehr. Synergien 
ergeben sich, ähnlich wie bei konventionellen Tankstellen, mit dem großflächigen Einzelhandel. Aller-
dings ist es auch denkbar, dass gerade Einzelhandelsunternehmen mit großen Parkplätzen zuneh-
mend Lademöglichkeiten einrichten. Inwieweit darüber hinaus Bedarf an gesonderten Ladeparks be-
steht, kann heute noch nicht abgesehen werden. 
Als Standorte für Ladeparks kommen vor allem heutige Tankstellenstandorte in Frage, da sie oftmals 
über die oben angesprochene Lagegunst und die notwendige Fläche verfügen. Zudem ergibt sich mit 
der zunehmenden Verbreitung von E-Kfz ein geringerer Bedarf an konventionellen Tankstellen, so 
dass es naheliegend wäre, wenn diese umgenutzt würden, wobei die Einflussmöglichkeiten der Stadt 
an einer solchen Umnutzung begrenzt sind. 
Aufgrund der beschriebenen Situation kann die Bereitstellung von Flächen für Ladeparks durch die 
Stadt zunächst nicht empfohlen werden. 
 
7. Mittelfristige Ausbauplanung der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Köln 
Der langfristige Bedarf an Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum kann über einen längeren Zeitraum 
nicht seriös abgeschätzt werden. Zudem könnte es sein, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingun-
gen zur Genehmigung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum sowie die wettbewerblichen Rah-
menbedingungen beim Infrastrukturbetrieb und beim Stromverkauf an öffentlicher Ladeinfrastruktur 
ändern werden. Das Bundeskartellamt führt aktuell eine Sektoruntersuchung durch, auf deren Grund-
lage entsprechende Änderungen verabschiedet werden könnten. Da zudem in den straßen- und stra-
ßenverkehrsrechtlichen Rahmenwerken (Straßen- und Wegegesetz NRW sowie die StVO) Ladeinfra-
struktur bislang nicht enthalten ist, könnte es sein, dass auch dieser Rechtsrahmen eine Änderung 
erfährt, um der geänderten Situation besser gerecht zu werden. 
Um auf diese Änderungen optimal vorbereitet zu sein und um den weiteren Bedarf an öffentlich not-
wendiger Ladeinfrastruktur abschätzen zu können, schlägt die Verwaltung die Vergabe einer Studie 
vor, in der die mittel- bis langfristige Nachfrageentwicklung nach öffentlichen Ladeangeboten in Köln, 
sowie deren Rahmenbedingungen analysiert werden und in der Optionen für die weitere politische 
Beschlussfassung aufgezeigt werden. Die Verwaltung wird bei der Vergabe der Studie entsprechende 
Fördermöglichkeiten nutzen. 
 
8. Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Mit 
dem weiteren Ausbau des Ladesäulennetzes werden die Grundlagen dafür gelegt, die Umrüstung der 
Kraftfahrzeugflotte auf umwelt- und klimafreundliche Antriebe zu beschleunigen und somit einen Bei-
trag zur Reduktion des Treibhausgasausstoßes zu leisten. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den.

Anlage 1 - Auszug Verkehrsausschuss 08.06.2021

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Anlage 1 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 14.06.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 08.06.2021 
öffentlich 
4.3 Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum  
hier: 2. Ausbaustufe 
0309/2021 
 
 
1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der SPD-Fraktion): 
Die Verwaltung wird gebeten, ein Informations-/Fachgespräch mit der RheinEnergie 
und den Vertreter*innen der politischen Gremien durchzuführen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion 
 
2. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage): 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte zur Umsetzung 
einer 2. Ausbaustufe zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen 
Straßenraum in die Wege zu leiten. Diese 2. Ausbaustufe soll ein Volumen 
von insgesamt 1.000 Ladepunkten (das entspricht 500 Ladesäulen) haben, 
die in den Jahren 2022 bis 2024 zu errichten sind. Hierzu soll wiederum eine 
Direktvergabe an die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) auf Basis des bestehen-
den Vertrags erfolgen, die neben der Planung und Errichtung der Ladepunkte 
(einschließlich der erforderlichen verkehrstechnischen Anpassungsarbeiten im 
Straßenraum) auch deren Betrieb und deren Vermarktung umfasst. Zur ei-
gentlichen Beauftragung wird dem Rat, nach den notwendigen Verhandlungen 
mit der SWK, eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt. Diese Be-
schlussvorlage wird auch die Kostenauswirkungen für die Stadt, die erst nach 
dem vorliegenden Grundsatzbeschluss ermittelt werden können, umfassen.

2 
 
 
2. Die Einrichtung von Lademöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum erfolgt 
anhand der im verabschiedeten Standortkonzept festgelegten Kriterien (vgl. 
Beschluss zur Vorlagen-Nr. 3677/2018), insbesondere auch unter Berücksich-
tigung von Verkehrssicherheitsaspekten und der konfliktfreien Gestaltung mit 
dem Rad- und Fußverkehr. Auf dieser Basis soll in der 2. Ausbaustufe zudem 
für die Stadtgesellschaft, die Wirtschaft und die Politik die Möglichkeit beste-
hen, Vorschläge für Ladestationsstandorte zu machen. Diese Vorschläge 
werden innerhalb des Planungsprozesses auf Umsetzbarkeit geprüft. Die 
endgültige Entscheidung über die Umsetzung treffen die jeweils zuständigen 
Bezirksvertretungen, für die die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der SWK 
entsprechende Vorlagen vorbereiten wird. 
 
3. Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Ladesäulenanzahl auf die einzel-
nen Stadtbezirke erfolgt grundsätzlich anhand der jeweiligen Anteile der Ein-
wohner*innen an der Kölner Gesamtbevölkerung. Die Beschlussfassung über 
die Verteilung der den Bezirken zugewiesenen Standorte auf die einzelnen 
Stadtteile obliegt den Bezirksvertretungen. 
 
4. Da gerade im Innenstadtbereich kaum noch Flächen für die Errichtung von 
Ladestationen im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung stehen, beauftragt 
der Rat die Verwaltung mit externer Hilfe Maßnahmen zu entwickeln und um-
zusetzen, die die Einrichtung von Lademöglichkeiten in den innerstädtischen 
Parkhäusern unterstützt. Zudem soll systematisch untersucht werden, ob La-
deeinrichtungen an den künftigen Mobilstationsstandorten, den Park-and-
Ride-Anlagen sowie auf städtischen Grundstücken mit öffentlicher Nutzung 
außerhalb des Straßenlands eingerichtet werden können. 
 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, parallel zur Umsetzung der nächsten La-
destationsbaustufe die Erstellung eines Konzepts vorzubereiten, in dem un-
tersucht wird, wie die Ladeinfrastruktur, für die sich die Stadt verantwortlich 
zeichnet oder auf die sie Einfluss nehmen kann, mittel- bis langfristig, also 
nach der Umsetzung der in den Punkten 1. bis 4 beschriebenen Ausbaustufe, 
nachfragegerecht weiterentwickelt werden sollte. Hierbei sind u. a. eine Ge-
samtanalyse des aktuellen und künftigen Ladeinfrastrukturbedarfs vorzuneh-
men sowie Möglichkeiten aufzuzeigen, in welcher Form die im öffentlichen 
Raum benötigte Ladeinfrastruktur künftig errichtet werden kann. Zudem müs-
sen die Wettbewerbssituation zwischen verschiedenen Ladestrom- und Infra-
strukturanbietern betrachtet und die rechtlichen Rahmenbedingungen der La-
deinfrastruktureinrichtung und des -betriebs im öffentlichen Raum auf Hand-
lungsspielräume hin überprüft werden, um die für Köln optimalen Entwick-
lungsbedingungen identifizieren zu können. Die Verwaltung wird versuchen, 
für die Vergabe der Studie Fördermittel einzuwerben. Die konkrete Beauftra-
gung zur Ausschreibung der Konzepterstellung wird in Abhängigkeit einer sol-
chen Förderung und der dann abschätzbaren Kosten den städtischen Gremi-
en zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Die Verwaltung wird gebeten, ein Informations-/Fachgespräch mit der RheinEnergie 
und den Vertreter*innen der politischen Gremien durchzuführen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (4)

08.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
14.06.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0309/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.05.2021
Erstellt
27.01.2021 17:54