AN/1893/2017
Ersetzungsantrag zur TOP 3.1.3 „Neubau der Bühnenwerkstätten – Mietmodell“
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SPD Änderungsantrag nach § 13
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Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.12.2017 AN/1893/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 19.12.2017 Ersetzungsantrag zur TOP 3.1.3 „Neubau der Bühnenwerkstätten – Mietmodell„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Ersetzungsantrag aufzunehmen. Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: Präambel Die Bühnen der Stadt benötigen dringend neue Bühnenwerkstätten. Hierfür sollte der Rat der Stadt Köln die bestgeeignete, wirtschaftlichste und nachhaltigste Entscheidung treffen. Die aktuell gemieteten Werkstätten in der Oskar-Jäger-Straße sind sanierungs- bedürftig und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Die Stadtverwal- tung hatte verschiedene Möglichkeiten untersucht, worunter sich ein Standort in Ossendorf als bestgeeignet herausstellte. Eine Mehrheit im zuständigen Betriebs- ausschuss Bühnen der Stadt Köln zeichnete sich ab. Vor einer möglichen Ent- scheidung wurde die Vorlage jedoch mit einer – bis heute – nicht überzeugenden Begründung zurückgezogen. Daher ist davon auszugehen, dass der Standort in Ossendorf nach wie vor der bestgeeignete ist. Die Antragsteller beantragen des- halb, dass der Rat der Stadt Köln diese in der Beschlussvorlage 2333/2017 als - 2 - Alternative genannte Variante endlich beschließen und damit eine Lösung auf den Weg bringen möge. Beschluss 1. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln mit der Planung des Projekts Bühnenwerkstätten auf dem Grundstück südlich der Hugo-Eckener-Straße im Gewerbegebiet Ossendorf bis zur Leis- tungsphase 3 gem. HOAI. Zur Erreichung einer höheren Kosten- und Termin- sicherheit ist beabsichtigt, die für Termine und Kosten relevanten Leitdetails der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5, HOAI) vorzuziehen, damit diese ebenfalls Grundlage der der zu erstellenden Kostenberechnung werden kön- nen. Die Beauftragung erfolgt grundsätzlich stufenweise. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge auf Basis vorausgehender Vergabeverfahren einzugehen. Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgespro- chen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Planung des Gebäudes und der tech- nischen Anlagen insbesondere auf nachhaltige, energieeffiziente und ggf. Energieüberschüsse erwirtschaftende Systeme zu setzen. Durch die Bauweise soll ein umweltschonendes Gebäude entstehen, welches durch Einsparung von Energie die Nebenkosten und damit langfristig den Betriebskostenzu- schuss an die Bühnen senkt. Soweit es sich bei der Planung ergibt, sind in diesem Zusammenhang Alternativen auszuarbeiten. 3. Die Entwurfsplanung einschließlich der geprüften Kostenberechnung ist dem Rat zur Beschlussfassung über die Realisierung des Projekts (Baubeschluss) vorzulegen. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die finanziellen Aufwendungen auf den Be- triebskostenzuschuss der Bühnen bei Realisierung der Maßnahme erst hinrei- chend konkret ermittelt werden können, wenn eine fortgeschrittene Baupla- nung vorliegt. Die Verwaltung wird daher aufgefordert, zur Vorlage des Bau- beschlusses die Auswirkungen auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen unter Berücksichtigung der Investitionen, der Abschreibungen, der Finanzie- - 3 - rung und der laufenden Kosten vorzulegen. 5. Bis zum Baubeschluss werden für die Maßnahme ‚Neubau der Werkstätten an der Hugo-Eckener-Straße’ Mittel in Höhe von ca. 700 T€ für Planung und Pro- jektleitung benötigt. Die Mittel werden durch Kreditaufnahme vorfinanziert und im Wirtschaftsplan der Bühnen veranschlagt. 6. Der Rat beauftragt die Bühnen der Stadt Köln, verschiedene langfristige Fi- nanzierungsmodelle für den Neubau der Werkstätten zu prüfen und zum Baubeschluss hierzu ein Konzept vorzulegen. Im Rahmen der Finanzierung sollen auch ggf. erwirtschaftete Überschüsse aus den Jahresabschlüssen der Bühnen Berücksichtigung finden. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Wahrnehmung der Bauherrnaufgaben sowie die Projektleitung für den Neu- bau der Werkstätten innerhalb der Bühnen der Technischen Betriebsleitung zugeordnet werden. 7. Der Rat beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen mit der Liegenschaftsver- waltung die Konditionen des Überganges des Grundstücks an der Hugo- Eckener-Straße in das Sondervermögen der Bühnen zu klären und eine ent- sprechende Ratsentscheidung vorzubereiten. 8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Verbleib der Bühnenwerkstätten in der Oskar-Jäger-Straße bis zur Beendigung dieses Projektes mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die Betriebsleitung wird zur Vermeidung eines Inte- rims der Werkstätten beauftragt, den aktuellen Standort zu sichern und wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu schließen. Die zusätzlichen Kos- ten sind über den Wirtschaftsplan der Bühnen darzustellen. Begründung: Die Bühnen der Stadt Köln benötigen dringend neue Werkstätten für ihre Büh- nenbilder. Hierzu hatte die Verwaltung bereits für die Ratssitzung am 04.04.2017 eine Vorlage eingebracht, die den Neubau eines entsprechenden neuen Produkti- - 4 - onszentrums auf dem Gelände des WDR in Bocklemünd vorsah. Diese fand je- doch im Rat in dieser Form keine Mehrheit. Nach der Überarbeitung durch die Verwaltung brachte diese eine überarbeite Vorlage in die politischen Gremien ein, die eine vergleichende Darstellung von 22 potentiellen Standorte für Bühnenwerkstätten enthielt. Anhand einer auf objekti- ven Kriterien basierenden Matrix stellte sich hierbei das Grundstück an der Hugo- Eckener-Straße in Köln-Ossendorf als das „bestgeeignete Grundstück“ (Be- schlussvorlage 2333/2017) heraus. Auch die Mitarbeiter*innen äußerten sich zu- stimmend zu diesem Standort. Das Grundstück „befindet sich im Eigentum der Stadt Köln und kann deshalb ohne besondere Risiken, wie sie mit einem Grund- stückskauf von einem Privaten verbunden sein könnten, erworben oder in das Sondervermögen der Bühnen übertragen werden.“ (ebda.) Vor der Sitzung des Betriebsausschusses Bühnen am 10.10.2017 zog die Verwaltung die Vorlage je- doch vor einer möglichen Beschlussfassung endgültig zurück. In einer Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des Betriebs- ausschusses Bühnen vom 05.12.2017 konnte die Verwaltung jedoch kein Aus- schlussargument gegen den Neubau der Bühnenwerkstätten auf dem Grundstück an der Hugo-Eckener-Straße angeben. Die Antragsteller machen sich deshalb den damaligen Alternativvorschlag der Verwaltung für den bestgeeigneten Standort zu eigen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Oskar-Jäger-Straße
- Hugo-Eckener-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1893/2017
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 14.12.2017
- Erstellt
- 14.12.2017 12:06