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AN/1736/2022

Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße

Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) 10.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 07.11.2022, TOP 8.1.1

AN-1736-2022 Foto 2 Hammerschmidt Str. - Ausbauende von Weißerstr aus

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AN-1736-2022 Foto 1 Hammerschmidt Str - Ende Fuß und Radweg von Süden

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AN-1736-2022 Foto 3 Hammerschnmidt Str. Trampelpfad von Süden

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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

4130 Zeichen

Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1  – 5 0999 Köln R.109  gruene -bv2@stadt -koeln.de   0 22 1  22192309  
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Manfred Giesen 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1736/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.11.2022 
 
Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
 
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet darum, die nachstehenden Anträge auf die Tagesord-
nung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 07.11.2022 zu setzen: 
Entlang der Hammerschmidtstraße im Bereich zwischen Weißer Straße und der Straße Am Feld-
rain sind folgende Maßnahmen der Schul- und Gehwegsicherung vorzunehmen:   
1.) Die Verwaltung möge vom derzeitigen nördlichen Ausbauende des Fuß- und Radweges, 
der fast parallel zur Hammerschmidtstraße als wassergebundene Wegverbindung besteht, 
bis zum Knotenpunkt Weißer Straße eine durchgehende Gehwegverbindung erstellen. Der 
Gehweg ist für Radfahrer frei zu geben. Der Gehweg sollte in wassergebundener Ausfüh-
rung und möglichst in annähernd gleicher Breite wie der bereits b estehende Geh - und 
Radweg erfolgen.  
2.) Die Verwaltung möge am südlichen Ende der Hammerschmidtstraße den östlichen Geh-
weg im gesamten Bereich zwischen Kreisverkehr und dem FGÜ (südlich der Kantstraße) 
dergestalt mit einem absoluten Halteverbot versehen, dass der Gehweg in diesem Abschnitt 
von parkenden Autos freigehalten wird und der Gehweg vom Kreisverk ehr bis zum FGÜ 
durchgehend frei begehbar ist.  
 
 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen

Begründung:  
Zu 1.) Der bestehende und fast parallel zur Hammerschmidtstraße verlaufende Fuß und Radweg 
in der Grünanlage endet ca. 130m vor dem besagten Kontenpunkt zur Weißer Straße im Nirgend-
wo. Schüler u nd Passanten, die aus den dortigen Wohnviertel (insbesondere Malerviertel) Rich-
tung Sürther Feld und den dort gelegenen Schulen gelangen wollen, müssen über die Straße 
(Hammerschmidtstraße) oder einem nicht befestigen wilden Trampelfpfad den bestehenden aus-
gebauten Weg in der Grünanlage erreichen. Dies ist Personen mit Kinderwagen, älteren Personen 
und Schulkindern, insbesondere solchen, die mit dem Fahrrad die Schulen erreichen wollen nicht 
zumutbar. Ziel muss es sein, sichere Schul - und Gehwege zu etablieren. Durch die Realisierung 
dieses Teilstücks würde ein notwendiger Lückenschluss zwischen Sürther Feld und den Ortsteilen 
östlich der Weißer Straße vollzogen.  
 
Zu 2.) Beim südlichen hier in Betracht genommen Abschnitt, sind ca. die ersten 80m mit Haltever-
botsschildern versehen. Das Parken von PKW ist damit wirksam untersagt, was auf diesem Ab-
schnitt auch weitgehend eingehalten wird. Der folgende nördliche Abschnitt des  Gehweges wird 
jedoch in der Regel so eng beparkt, dass ein Passieren des Gehweges kaum möglich ist. Perso-
nen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder grundschulpflichtige Kinder, die auf dem Fahrrad oder 
auch zu Fuß dort entlangfahren bzw. gehen, haben kaum die Möglichkeit, den Weg überhaupt 
nicht oder wenn, leider nicht gefahrlos und sicher benutzen zu können. Der Abschnitt wird auch 
von vielen Kindern und Jugendlichen aus Weiß und Sürth genutzt, um über den am FGÜ ange-
schlossenen Geh- und Radweg die verschi edenen Schulen entlang der Sürther Straße zu errei-
chen. Durch eine konsequente Trennung des Gehwegs vom Straßen und Parkraum, wird eine 
deutlich erhöhte Sicherung erreicht.  
Das Parken der dort in der Regel abgestellten PKW kann auf der Straße erfolgen. Gg f. sind ge-
sonderte Ausweichbuchten freizuhalten. 
 
Insbesondere Schulkinder sollen lernen, den Schulweg eigenständig zurücklegen zu können. Vo-
raussetzung dafür sind jedoch auch sichere und möglichst vom PKW-Verkehr getrennte Verkehrs-
wege. Insoweit bedeuten beide Maßnahmen einen wesentlichen Zugewinn an Sicherheit und ei-
nen weiteren Schritt zu größer Selbstständigkeit.  
 
 
gez. Oliver Ismail    gez. Inga Krautz

Sachstandsbericht BV

3106 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1736/2022
Stand: 03.08.2026 
Sachstandsbericht  
Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße 
Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2022 
 
8.1.1 Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße,  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
AN/1736/2022 
Die CDU-Fraktion stellt einen Ergänzungsantrag. Die Fraktion Bündnis 90/Die  
Grünen übernimmt die Ergänzung und modifiziert ihren Antrag dahingehend. 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
1.) Die Verwaltung möge vom derzeitigen nördlichen Ausbauende des Fuß- und  
Radweges, der fast parallel zur Hammerschmidtstraße als wassergebundene  
Wegverbindung besteht, bis zum Knotenpunkt Weißer Straße eine durchgehende  
Gehwegverbindung erstellen. Der Gehweg ist für Radfahrer frei zu geben. Der  
Gehweg sollte in wassergebundener Ausführung und möglichst in annähernd  
gleicher Breite wie der bereits bestehende Geh- und Radweg erfolgen.  
2.) Die Verwaltung möge am südlichen Ende der Hammerschmidtstraße den  
östlichen Gehweg im gesamten Bereich zwischen Kreisverkehr und dem FGÜ  
(südlich der Kantstraße) dergestalt mit einem absoluten Halteverbot versehen, dass 
der Gehweg in diesem Abschnitt von parkenden Autos freigehalten wird und der Geh-
weg vom Kreisverkehr bis zum FGÜ durchgehend frei begehbar ist.  
Auf der Fahrbahn können Parkboxen analog der Regelung z.B. auf der  
Pferdemengesstraße aufgebracht werden, in denen das absolute Halteverbot 
nicht gilt und Parken zulässig ist. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

2 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu Punkt 1 des Beschlusses: 
Seitens der Verwaltung wurde im März 2025 eine wassergebundene Wegverbindung entlang 
der Hammerschmidtstraße zwischen dem Kreisverkehr Weißer Straße und der befestigten 
Fläche an den Glascontainern hergestellt. 
 
Zu Punkt 2 des Beschlusses: 
Die verkehrsrechtliche Situation wurde aktuell vor Ort überprüft. Die Verwaltung sieht nicht 
vor, zwischen dem südlichen Ende der Hammerschmidtstraße den östlichen Gehweg im ge-
samten Bereich und dem FGÜ (südlich Kanstraße) mit einem absoluten Haltverbot zu verse-
hen, um Gehwegparken zu verhindern. Verkehrszeichen sind gemäß §45, Abs. 9 der Straßen-
verkehrsordnung (StVO) nur dort anzuordnen, wo es zwingend erforderlich ist. Gemäß §12 
Abs. 4a StVO ist Parken auf dem Gehweg verboten. Daher ist eine zusätzliche Beschilderung 
nicht erforderlich. Der Verkehrs- und Ordnungsdienst wird um Kontrolle gebeten, zur Verbes-
serung der Situation. Da daher kein Parkraum entfällt, ist ein alternierendes Parken auf der 
Fahrbahn nicht vorgesehen. Die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h Höhe FGÜ ist den 
örtlichen Gegebenheiten und den dortigen Sichtverhältnissen nicht zu beanstanden. 
Zudem wird die Beschilderung am dortigen gemeinsamen Geh-und Radweg ( Höhe FGÜ) er-
neuert mit der Beschilderung, gemeinsamer Geh- und Radweg, Landwirtschaftlicher Verkehr 
frei, Mofa frei. 
Nächste Schritte: 
-/ 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
-/

Beratungsverlauf (1)

07.11.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Weißer Straße
  • Hammerschmidtstraße
  • Kantstraße
  • Sürther Straße
  • Industriestraße 1

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Details

Aktenzeichen
AN/1736/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
Datum
10.10.2022
Erstellt
30.09.2022 19:09