AN/1736/2022
Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße
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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
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Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1 – 5 0999 Köln R.109 gruene -bv2@stadt -koeln.de 0 22 1 22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Manfred Giesen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1736/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.11.2022 Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet darum, die nachstehenden Anträge auf die Tagesord- nung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 07.11.2022 zu setzen: Entlang der Hammerschmidtstraße im Bereich zwischen Weißer Straße und der Straße Am Feld- rain sind folgende Maßnahmen der Schul- und Gehwegsicherung vorzunehmen: 1.) Die Verwaltung möge vom derzeitigen nördlichen Ausbauende des Fuß- und Radweges, der fast parallel zur Hammerschmidtstraße als wassergebundene Wegverbindung besteht, bis zum Knotenpunkt Weißer Straße eine durchgehende Gehwegverbindung erstellen. Der Gehweg ist für Radfahrer frei zu geben. Der Gehweg sollte in wassergebundener Ausfüh- rung und möglichst in annähernd gleicher Breite wie der bereits b estehende Geh - und Radweg erfolgen. 2.) Die Verwaltung möge am südlichen Ende der Hammerschmidtstraße den östlichen Geh- weg im gesamten Bereich zwischen Kreisverkehr und dem FGÜ (südlich der Kantstraße) dergestalt mit einem absoluten Halteverbot versehen, dass der Gehweg in diesem Abschnitt von parkenden Autos freigehalten wird und der Gehweg vom Kreisverk ehr bis zum FGÜ durchgehend frei begehbar ist. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Begründung: Zu 1.) Der bestehende und fast parallel zur Hammerschmidtstraße verlaufende Fuß und Radweg in der Grünanlage endet ca. 130m vor dem besagten Kontenpunkt zur Weißer Straße im Nirgend- wo. Schüler u nd Passanten, die aus den dortigen Wohnviertel (insbesondere Malerviertel) Rich- tung Sürther Feld und den dort gelegenen Schulen gelangen wollen, müssen über die Straße (Hammerschmidtstraße) oder einem nicht befestigen wilden Trampelfpfad den bestehenden aus- gebauten Weg in der Grünanlage erreichen. Dies ist Personen mit Kinderwagen, älteren Personen und Schulkindern, insbesondere solchen, die mit dem Fahrrad die Schulen erreichen wollen nicht zumutbar. Ziel muss es sein, sichere Schul - und Gehwege zu etablieren. Durch die Realisierung dieses Teilstücks würde ein notwendiger Lückenschluss zwischen Sürther Feld und den Ortsteilen östlich der Weißer Straße vollzogen. Zu 2.) Beim südlichen hier in Betracht genommen Abschnitt, sind ca. die ersten 80m mit Haltever- botsschildern versehen. Das Parken von PKW ist damit wirksam untersagt, was auf diesem Ab- schnitt auch weitgehend eingehalten wird. Der folgende nördliche Abschnitt des Gehweges wird jedoch in der Regel so eng beparkt, dass ein Passieren des Gehweges kaum möglich ist. Perso- nen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder grundschulpflichtige Kinder, die auf dem Fahrrad oder auch zu Fuß dort entlangfahren bzw. gehen, haben kaum die Möglichkeit, den Weg überhaupt nicht oder wenn, leider nicht gefahrlos und sicher benutzen zu können. Der Abschnitt wird auch von vielen Kindern und Jugendlichen aus Weiß und Sürth genutzt, um über den am FGÜ ange- schlossenen Geh- und Radweg die verschi edenen Schulen entlang der Sürther Straße zu errei- chen. Durch eine konsequente Trennung des Gehwegs vom Straßen und Parkraum, wird eine deutlich erhöhte Sicherung erreicht. Das Parken der dort in der Regel abgestellten PKW kann auf der Straße erfolgen. Gg f. sind ge- sonderte Ausweichbuchten freizuhalten. Insbesondere Schulkinder sollen lernen, den Schulweg eigenständig zurücklegen zu können. Vo- raussetzung dafür sind jedoch auch sichere und möglichst vom PKW-Verkehr getrennte Verkehrs- wege. Insoweit bedeuten beide Maßnahmen einen wesentlichen Zugewinn an Sicherheit und ei- nen weiteren Schritt zu größer Selbstständigkeit. gez. Oliver Ismail gez. Inga Krautz
Sachstandsbericht BV
3106 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/1736/2022
Stand: 03.08.2026
Sachstandsbericht
Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße
Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2022
8.1.1 Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße,
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
AN/1736/2022
Die CDU-Fraktion stellt einen Ergänzungsantrag. Die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen übernimmt die Ergänzung und modifiziert ihren Antrag dahingehend.
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss:
1.) Die Verwaltung möge vom derzeitigen nördlichen Ausbauende des Fuß- und
Radweges, der fast parallel zur Hammerschmidtstraße als wassergebundene
Wegverbindung besteht, bis zum Knotenpunkt Weißer Straße eine durchgehende
Gehwegverbindung erstellen. Der Gehweg ist für Radfahrer frei zu geben. Der
Gehweg sollte in wassergebundener Ausführung und möglichst in annähernd
gleicher Breite wie der bereits bestehende Geh- und Radweg erfolgen.
2.) Die Verwaltung möge am südlichen Ende der Hammerschmidtstraße den
östlichen Gehweg im gesamten Bereich zwischen Kreisverkehr und dem FGÜ
(südlich der Kantstraße) dergestalt mit einem absoluten Halteverbot versehen, dass
der Gehweg in diesem Abschnitt von parkenden Autos freigehalten wird und der Geh-
weg vom Kreisverkehr bis zum FGÜ durchgehend frei begehbar ist.
Auf der Fahrbahn können Parkboxen analog der Regelung z.B. auf der
Pferdemengesstraße aufgebracht werden, in denen das absolute Halteverbot
nicht gilt und Parken zulässig ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
2
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zu Punkt 1 des Beschlusses:
Seitens der Verwaltung wurde im März 2025 eine wassergebundene Wegverbindung entlang
der Hammerschmidtstraße zwischen dem Kreisverkehr Weißer Straße und der befestigten
Fläche an den Glascontainern hergestellt.
Zu Punkt 2 des Beschlusses:
Die verkehrsrechtliche Situation wurde aktuell vor Ort überprüft. Die Verwaltung sieht nicht
vor, zwischen dem südlichen Ende der Hammerschmidtstraße den östlichen Gehweg im ge-
samten Bereich und dem FGÜ (südlich Kanstraße) mit einem absoluten Haltverbot zu verse-
hen, um Gehwegparken zu verhindern. Verkehrszeichen sind gemäß §45, Abs. 9 der Straßen-
verkehrsordnung (StVO) nur dort anzuordnen, wo es zwingend erforderlich ist. Gemäß §12
Abs. 4a StVO ist Parken auf dem Gehweg verboten. Daher ist eine zusätzliche Beschilderung
nicht erforderlich. Der Verkehrs- und Ordnungsdienst wird um Kontrolle gebeten, zur Verbes-
serung der Situation. Da daher kein Parkraum entfällt, ist ein alternierendes Parken auf der
Fahrbahn nicht vorgesehen. Die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h Höhe FGÜ ist den
örtlichen Gegebenheiten und den dortigen Sichtverhältnissen nicht zu beanstanden.
Zudem wird die Beschilderung am dortigen gemeinsamen Geh-und Radweg ( Höhe FGÜ) er-
neuert mit der Beschilderung, gemeinsamer Geh- und Radweg, Landwirtschaftlicher Verkehr
frei, Mofa frei.
Nächste Schritte:
-/
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
-/
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Weißer Straße
- Hammerschmidtstraße
- Kantstraße
- Sürther Straße
- Industriestraße 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1736/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
- Datum
- 10.10.2022
- Erstellt
- 30.09.2022 19:09