V/0633/2009
Besetzung der Gremien der Euregio
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Beschlussvorlage
3553 Zeichen
V/0633/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters
Betrifft
Besetzung der Gremien der Euregio
Beratungsfolge
28.10.2009 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
In die Gremien der EUREGIO e. V. werden entsandt:
1. Mitgliederversammlung
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder
Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. 5.
6. 6.
7. 7.
8. 8.
von der Verwaltung (ein/e vom Oberbürgermeister vorgeschlagene/r Beamter/in oder Ange-
stellte/r):
9. Amtsleiter Jürgen Kupferschmidt 9. Dezernent Rainer Uetz
Vorlagen-Nr.:
V/0633/2009
Auskunft erteilt:
Herr Kupferschmidt
Ruf:
492 60 40
E-Mail:
Kupferschmidt@stadt-muenster.de
Datum:
21.10.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0633/2009
2. EUREGIO-Rat
- Vertretung der Stadt Münster -
Mitglieder
Stellvertretung
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
von der Verwaltung (ein/e vom Oberbürgermeister vorgeschlagene/r Beamter/in oder Ange-
stellte/r):
5. Stadtdirektor Schultheiß 5. Amtsleiter Jürgen Kupferschmidt
Begründung:
1. Mitgliederversammlung
Die Anzahl der von den Mitgliedskörperschaften zu entsendenden Vertreter/innen richtet sich
nach Artikel 6 Abs. 2 der Satzung der EUREGIO e. V. Die Stadt Münster als Mitgliedskörper-
schaft mit über 250.000 Einwohnern ist daher mit 9 Vertretern/innen in der Mitgliederversamm-
lung vertreten.
2. EUREGIO-Rat
Die Anzahl der Sitze für die Kreise und kreisf reien Städte im EUREGIO-Rat bestimmt sich auf-
grund ihrer Einwohnerzahlen im Verhältnis zur Anzahl der insgesamt zur Verfügung stehenden
Sitze auf deutscher Seite.
Von den 41 auf deutscher Seite zur Verfügung stehenden Sitzen entfallen 5 Sitze auf die Stadt
Münster.
Gemäß Artikel 10 Abs. 5 der Satzung der EUREGIO e.V. entspricht die Wahlzeit der Mitglieder
des EUREGIO-Rates der Wahlzeit der EUREGIO-Mitgliedskörperschaften. Nach Artikel 10 Abs.
6 der Satzung erlischt die Mitgliedschaft, wenn die Voraussetzung für die Wahl entfallen ist.
Da am 13.11.2009 die nächste Sitzung des EUREGIO-Rates stattfindet, ist bereits eine Beset-
zung zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich.
Zu 1. und 2.
Nach Artikel 6 Abs. 3 der Satzung bestimmt sich die Entsendung der Vertreter nach dem jewei-
ligen Kommunalrecht der Mitgliedskörperschaften. Entsprechend findet § 113 in Verbindung mit
§ 50 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) Anwen-
dung.
Einigen sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, so ist der einstimmige
Beschluss des Rates über die Annahme des Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheit-
licher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Ver-
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hältniswahl (Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer) statt. Es wird in einem Wahlgang abge-
stimmt.
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nord-
rhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beirä-
ten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische
Besetzung zu achten.
Bisher wurden von der Verwaltung in die Mitgliederversammlung
entsandt:
Mitglied Jürgen Kupferschmidt
Stellvertreter Dezernent Rainer Uetz
Bisher wurden von der Verwaltung in den EUREGIO-Rat
entsandt:
Mitglied Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
Stellvertreter Jürgen Kupferschmidt
gez.
Markus Lewe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0633/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.09.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37