V/0577/2020
Segelclub Hansa Münster e. V., Werkstattsanierung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0577/2020 Kurzüberblick Anhörung der Bezirksvertretungen Münster-Mitte und Münster-West und Entscheidung des Sportausschus- ses über den vom Segelclub Hansa Münster e. V. am 04.06.2020 beantragten förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn für Sanierungen in der Werkstatt des Clubhauses am Aaseehafen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interessierten u n- terstützt die Stadt Münster u. a. durch Zuschüsse aus dem Sportetat. Damit versetzt sie die ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Bauvorhaben finanzsicher umzusetzen. Durch die Förderung von Vereinsbaumaßnahmen entlastet sich die Stadt Münster vo n eige- nen Investitionen und Sportangeboten. Die Stadt Münster trägt mit ihrer Sportförderung dazu bei, den L e- benswert Münsters zu erhalten und auszubauen, die Sportinfrastruktur zu sichern und erweitern. Zudem stützt die Stadt Münster die ehrenamtliche Struktur der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.. Die Sportförderung hat Wechselbeziehungen zu hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesellschaft. Mit der Entscheidung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns verschafft die Stadt Münster dem Segelclub Hansa Münster e. V. die Möglichkeit, notwendige Sanierungen zeitig durchzuführen, ohne dass sich dies förderschädlich auswirkt. Die zügigen Sanierungen tragen zur Sicherung des Vereinsb e- triebs, Sportstätten- und Stadtentwicklung der Wachsenden Stadt bei. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme, die Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Die Grundlage für den politischen Beschluss zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ist die Sportförderrichtlinie. Danach wird frühestens 2022 auch über den beantragten Baukostenzuschuss politisch entschieden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Segelclub Hansa Münster e. V. richtet sein Angebot an Interessierte unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und trägt somit für unterschiedliche Menschen leicht erreichbar zu Integration und Inklusion bei.
Beschlussvorlage
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V/0577/2020 V/0577/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Segelclub Hansa Münster e. V., Werkstattsanierung hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 20.08.2020 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt dem Segelclub Hansa Münster e. V. nach der Sportförderricht- linie für di e geplanten Sanierungsmaßnahmen in seiner Werkstatt im Clubhaus am Aasee antragsgemäß den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 2. Die Stadt Münster genehmigt dem Segelclub Hansa Münster e. V. den „förderungsunschäd- lichen vorzeitigen Baubeginn“ nach Beschlusspunkt Ziffer 1. unter den folgenden Bedingun- gen: 2.1 Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r- derrichtlinie hat keinen Einfluss auf die Beratung und Beschlussfassung der politischen Gre- mien der Stadt Münster über die Baukostenzuschüsse, die der Segelclub Hansa Münster e. V. beantragte. 2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die politischen Gremien der Stadt Münster über die vom Segelclub Hansa Münster e. V. beantragte Sportförderung entscheiden, ist unabhängig von der Entscheidung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 2.3 Die politischen Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förd e- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ dem Segelclub Hansa Münster e. V. gegenüber keinen Hinweis auf ihre Einschätzung der Förderanträge. 2.4 Der Segelclub Hansa Münster e. V. bemüht sich eigenverantwo rtlich, sachbezogen und nachweislich darum, eine an anderer Stelle mögliche Förderung für seine Baumaßnahmen zu erhalten. 2.5 Der Segelclub Hansa Münster e. V. hält bei der sachgemäßen Durchführung der Bauma ß- nahmen die einschlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmt sich über Abweichun- gen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. Sportamt 16.06.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jany Telefon: 492-5211 Jany@stadt-muenster.de - 2 - V/0577/2020 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch d en Beschluss nach Be- schlusspunkt Ziffer 1. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmi t- telbare noch mittelbare Kosten entstehen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Beschlusspunkte haben keine Finanzwirkungen auf den städtischen Etat. Begründung: 1. Baumaßnahmen von Sportvereinen - Baubeginn und städtische Sportförderung Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. können zum Aufwand für Baumaßnahmen städtische Baukostenzusch üsse nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster beantragen. Die Sportvereine müssen mit dem Beginn ihrer geplanten Baumaßnahmen warten, bis der Sportaus- schuss über die beantragte Sportförderung entschieden hat. Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und Maßnahmenbeginn zulassen, indem sie den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ gen ehmigt. Mit d ieser städtischen Genehmigung dürfen die Sportvereine ihre Baumaßnahmen vor der städtischen Zuschussentscheidung starten. 2. Die Baumaßnahmen des Segelclub Hansa Münster e. V., Sanierungen in der Werkstatt im Clubhaus am Aasee Der Segelclub Hansa Münster e. V. betreibt am Aasee ein Clubhaus, in dem auch eine Werkstatt mit Lagerraum untergebracht ist. In der Werkstatt nehmen fachkundige Vereinsangehörige kleinere R e- paraturen an den Booten vor und leiten interessierte Vereinsjugendliche bei han dwerklichen Verrich- tungen an. In der Werkstatt will der Segelclub Hansa Münster e. V. für rund 2.000 € die Wände mit Feuchtigkeitsschutz streichen, eine Zwischenwand einziehen und die Werkbank samt Regalen e r- neuern. 3. Das Anliegen des Segelclub Hansa Münster e. V. Am 04.06.2020 beantragte der Segelclub Hansa Münster e. V. für die Maßnahmen in seiner Werkstatt förmlich einen Baukostenzuschuss aus dem Sportetat und den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, weil er die Sanierungsarbeiten kurzfri stig zusammen mit den Maßnahmen erledigen wol l- te, für die er am 21.01.2020 kommunale Sportförderung und den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn beantragt hatte. Am 16.06.2020 hatte der Segelclub Hansa Münster e. V. die Antragsu n- terlagen für die M aßnahmen in der Werkstatt vervollständigt und um die Genehmigung zum förd e- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn in Zusammenhang mit der öffentlichen Beschlussvorlage Nr. V/0434/2020 gebeten. Aus Verfahrens- und Termingründen konnte die Entscheidung des Sportausschusses über den förde- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn für die Werkstattmaßnahmen nicht mit der Entscheidung über die öffentliche Beschlussvorlage Nr. V/0434/2020 verbunden werden. Der Sportausschuss muss dazu eine separate Entscheidung treffen. 4. Bewertung/Folgen Die Verwaltung unterstützt den Vereinsantrag zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn für die Maßnahmen in der Werkstatt. Sie hält es für angebracht, den Segelclub Hansa Münster e. V. in die Lage zu versetzen, die Arbeiten nach einem maßnahmenbezogenen Zeitplan zusammen mit anderen Maßnahmen und unabhängig vom politischen Beratungsgang für die beantragten Zuschüsse vorzunehmen. Eine genehmigte vorgezogene Bauausführung bedeutet für die Stadt Münster keine Verpflichtung und bleibt ohne Finanzwirkung. Die Verwaltung wird die Förderanträge prüfen und den zuständigen Gr e- - 3 - V/0577/2020 mien zu gegebener Zeit Entscheidungsvorschläge unterbreiten. Es gibt keine Abhängigkeit zwischen der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitig en Baubeginn und Zuschussentscheidu n- gen. Dies erklärte die Verwaltung dem Segelclub Hansa Münster e. V. ausdrücklich. Spricht sich der Sportausschuss für den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn aus, darf der Segelclub Hansa Münster e. V. die ge planten Baumaßnahmen vor der städtischen Zuschussen t- scheidung beginnen. Er muss schriftlich bestätigen, dass er die Bedingungen und die separaten Ve r- fahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen hat. Die Stadt Münster informierte den Segelclub Hansa Münster e. V. umfassend zum kommunalen För- derverfahren. Die Hinweise muss der Verein bei seiner Maßnahmenplanung und Maßnahmenausfüh- rung berücksichtigen. Der Segelclub Hansa Münster e. V. weiß, dass über seine Zuschussanträge ab 2022 entschieden wird und er seinen Aufwand vorfinanzieren muss. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Baumaßnahmen, des verbindlichen Förderverfahrens und des Austauschs mit dem Segelclub Hansa Münster e. V. unterstützt die Verwaltung die Anträge zur Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns und schlägt dem Sportaus- schuss vor, diese Genehmigung auszusprechen. i. V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0577/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37