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1687/2017

Haushaltsplan-Entwurf 2018 hier: Beschluss über die sachliche Verwendung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2018 gem. § 37 Abs. 3 GO NRW

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 01.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 07.09.2017, TOP 9.1.2

Anlage

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage

722 Zeichen

Anlage 
 
BV 6       
       
Produktgruppe Kostenstelle Sachkonto Kostenträger Finanzposition Vorschlag Bezeichnung 
       
0301 S027060160 531800 P02705604010 0265.573.1800.8 7.100 € Z für Schulen im Stadtbezirk 6 
       
0504 S027060160 531800 P02705605000 0265.573.1800.8 30.000 € Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen 
       
0604 S027060160 531800 P02705605100 0265.573.1800.8 30.000 € Z für Kinder- u. Jugendarbeit im 
Stadtbezirk 6 
       
0801 S027060160 531800 P02705605200 0265.573.1800.8 7.100 € Z für Sportpflege- u. 
Sportförderung im Stadtbezirk 6 
       
0604 investiv Finanzstelle 0265-0604-0-
0036 
0265.578.3100.0 10.000 € Ausstattung und Geräte für 
Spielplätze im Stadtbezirk 6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2342 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 1687/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf 2018 
hier: Beschluss über die sachliche Verwendung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 
2018 gem. § 37 Abs. 3 GO NRW 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Chorweiler beschließt die Verwendung der bezirksbezoge-
nen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018 unter Bezug auf den Be-
schluss des Rates vom 11.07.2017 in Höhe von 84.200 €. 
 
Die Mittel werden gemäß Anlage zu diesem Beschluss aufgeteilt. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
In § 37 Absatz 3 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Auf-
gaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den 
Verwendungszweck eines Teiles dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können. 
Durch Ratsbeschuss vom 11.07.2017 wurden die bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO 
NRW auf insgesamt 968.600,00 € festgesetzt. 
Hiervon entfallen auf den Stadtbezirk Chorweiler 84.200,00 €, die sich aus einem Sockelbetrag von 
30.000 € und einem Kopfbetrag von 0,65 € pro Einwohner zusammensetzen. 
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche 
Verwendung dieser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. 
Eine Liste der betreffenden Produktgruppen ist als Anlage beigefügt. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1687/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
01.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27