1687/2017
Haushaltsplan-Entwurf 2018 hier: Beschluss über die sachliche Verwendung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2018 gem. § 37 Abs. 3 GO NRW
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Anlage
722 Zeichen
Anlage
BV 6
Produktgruppe Kostenstelle Sachkonto Kostenträger Finanzposition Vorschlag Bezeichnung
0301 S027060160 531800 P02705604010 0265.573.1800.8 7.100 € Z für Schulen im Stadtbezirk 6
0504 S027060160 531800 P02705605000 0265.573.1800.8 30.000 € Freiwillige Sozialleistungen und
interkulturelle Hilfen
0604 S027060160 531800 P02705605100 0265.573.1800.8 30.000 € Z für Kinder- u. Jugendarbeit im
Stadtbezirk 6
0801 S027060160 531800 P02705605200 0265.573.1800.8 7.100 € Z für Sportpflege- u.
Sportförderung im Stadtbezirk 6
0604 investiv Finanzstelle 0265-0604-0-
0036
0265.578.3100.0 10.000 € Ausstattung und Geräte für
Spielplätze im Stadtbezirk 6
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2342 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-6 Vorlagen-Nummer 1687/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf 2018 hier: Beschluss über die sachliche Verwendung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2018 gem. § 37 Abs. 3 GO NRW Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Chorweiler beschließt die Verwendung der bezirksbezoge- nen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018 unter Bezug auf den Be- schluss des Rates vom 11.07.2017 in Höhe von 84.200 €. Die Mittel werden gemäß Anlage zu diesem Beschluss aufgeteilt. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: In § 37 Absatz 3 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Auf- gaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teiles dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können. Durch Ratsbeschuss vom 11.07.2017 wurden die bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW auf insgesamt 968.600,00 € festgesetzt. Hiervon entfallen auf den Stadtbezirk Chorweiler 84.200,00 €, die sich aus einem Sockelbetrag von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 0,65 € pro Einwohner zusammensetzen. Die Bezirksvertretung Chorweiler hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche Verwendung dieser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Eine Liste der betreffenden Produktgruppen ist als Anlage beigefügt. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1687/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 01.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27