Mandari Insight

V/0629/2014

Antrag lfd. Nr. A-M 0005/2014

Vorlagen 01.09.2014

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 28.10.2014, TOP 4.3

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4059 Zeichen

V/0629/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag lfd. Nr. A-M 0005/2014 
"Weg entlang der Aa als gemeinsamen Rad- und Fußweg freigeben" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.10.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem Antrag lfd. Nr. A-M 0005/2014 „Weg entlang der Aa als gemeinsamen Rad- und Fußweg 
freigeben“  an die Bezirksvertretung Münster-Mitte wird nicht gefolgt. Der Antrag ist somit erle-
digt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine finanziellen Belastungen. 
 
 
Begründung: 
 
Im o.g. Antrag bzw.  in den gleichlautenden Anregungen  gemäß §  24 GO NRW, lfd. Nr. 2014 -
00108 und  lfd. Nr. 2014-00115 sowie einem weiteren Antrag durch einen Bürger direkt an das Amt 
für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung  wird vorgeschlagen, den Fußweg stadtau s-
wärts rechts neben der Münsterschen Aa parallel zur Gar tenstraße bis zum Anton -Bruchausen-
Weg für Radfahrer freizugeben. 
 
Die Wege in den Grünflächen entlang der Münsterschen Aa sind in ihrer langen Historie dem Fu ß-
gänger als ruhiger Rückzugs - und Erholungsraum vorbehalten. Durchgehend vom Haus Kump in 
Mecklenbeck, entlang des Aasees, durch die gesamte Innenstadt bis in das Zentrum Nord haben 
die Fußgänger in den Grünanlagen Vorrang vor dem Radverkehr. Dieser Rückzugsraum für Sp a-
ziergänger wurde bereits bewusst beim Bau der Aaseitenwege nach dem zweiten Weltkri eg und 
auch in den neunziger Jahren bei der Sanierung und Erweiterung der Anlagen geplant. Dieser 
Kerngedanke, die Stadt ruhig und weitgehend verkehrsfrei durchqueren zu können, ist auch heute 
noch Bestandteil des Grünsystems der Aaseitenwege. Daher sollen auch weiterhin in der Fahrrad-
stadt Münster diese wenigen Refugien für den Fußgänger vorgehalten werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0629/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Hoffmann 
Ruf: 
492-6732 
E-Mail: 
HoffmannJoerg@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.10.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0629/2014 
 
Die Anbindungen im Zentrum Nord für den Radverkehr sind sehr gut ausgebaut. Sowohl an der 
Kanalstraße als auch an der Gartenstraße befinden sich separate Radwege. Sämtliche Einrichtun-
gen im Zentrum Nord sind an dieses System angebunden und ohne nennenswerte Umwege zu 
erreichen. 
 
Mit einer Freigabe des Radverkehrs auf dem Aaseitenweg zwischen Nevinghoff und Lublinring im 
Zentrum Nord entstehen zudem neue verkehrstechnische Probleme.      
 
Der Weg ist für eine gemeinsame Nutzung von Radfahrern und Fußgänger zu schmal. Für eine 
gemeinsame Nutzung in beiden Fahrt- bzw. Gehrichtungen wird derzeit in den Regelwerken eine 
Breite von mindestens 3 m gefordert. Finanzmittel für eine Verbreiterung sind nicht  vorhanden. 
 
Zudem endet bzw. beginnt der Weg mittig zwischen den beiden Kreuzungen Kanalstraße / Lubli n-
ring und Gartenstraße / Lublinring. Dort sind Lichtsignalanlagen vorhanden, die eine gefahrenlose 
Querung des Rings und eine Weiterfahrt auf den vorhandenen Radwegen an der Kanalstraße bzw. 
Gartenstraße ermöglichen. Erhält der Radfahrer die Möglichkeit , auch noch den Aaseitenweg zu 
nutzen, muss er für die Querung des Rings eine dieser beiden Lichtsignalanlagen aufsuchen. Da 
der Verkehrsteilnehmer immer den kürzesten Weg sucht, wird es daher auf dem  Radweg am Lub-
linring zu Radverkehr entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung kommen oder Radfahrer ve r-
suchen, direkt den Lublinring zu queren.    
 
Nach Prüfung des Antrags durch das Amt für Grünflächen und Umweltschutz, d as Amt für Stadt-
entwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung , das Ordnungsamt und das Tiefbauamt schlägt die 
Verwaltung aufgrund der o.g. Gründe  vor, den Aaseitenweg zwischen Lublinring und Nevinghoff 
nicht für den Radverkehr freizugeben.  
 
Die Verwaltung wird ein entsprechendes Antwortschreiben an die Antragssteller der oben aufg e-
führten Anregungen gemäß §  24 GO NRW vorbereiten und dem Oberbürgermeister zur Unte r-
schrift vorlegen. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

28.10.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.3 Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Kanalstraße
  • Gartenstraße
  • Lublinring
  • Nevinghoff

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0629/2014
Typ
Vorlagen
Datum
01.09.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37