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1618/2017

Wohnberechtigungsschein - Reduzierung der Dringlichkeitsstufen

Mitteilung Ausschuss 14.06.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 22.06.2017, TOP 7.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3842 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56/560 
V/56/560/2 
14.06.2017 
Vorlagen-Nummer 
 1618/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017 
 
Wohnberechtigungsschein - Reduzierung der Dringlichkeitsstufen 
Mit der Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines wird bisher eine Dringlichkeitsstufe zwischen 
1 und 13 vergeben. Die Verwaltung beabsichtigt diese Praxis an die aktuellen Erfordernisse an-
zupassen und gleichzeitig eine Reduzierung des Aufwandes bei den Antragstellern und der Ver-
waltung zu erreichen.  
Mit erneutem Abschluss einer Belegungsvereinbarung mit der Kölner Wohnungswirtschaft am 
02.03.2016 hat die Stadt Köln weiterhin auf die bewährte Zusammenarbeit zwischen der Stadt 
Köln und der Wohnungswirtschaft gesetzt. Auf die Ausübung der bestehenden Besetzungs- und 
Belegungsrechte wird damit seit 2009 verzichtet. Diese Lösung ist, aufgrund der seit Jahren pre-
kären Situation im Segment des öffentlich geförderten Wohnungsmarktes in Köln sinnvoll. 
Eine direkte Vermittlung von Wohnungen findet durch die Stadt Köln nicht mehr statt. Die köln ag 
Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen e.V. hat sich verpflichtet, städtischen Bewer-
tungen der sozialen Dringlichkeit in den Wohnungsberechtigungsscheinen zu würdigen und 
gleichzeitig auf eine sozial stabile Belegung ihrer Wohnanlagen zu achten. 
Die stark differenzierte Rangfolge aller Wohnungssuchenden war als Hilfsmittel für eine nachvoll-
ziehbare Priorisierung bei einer zentralen Vergabe der Wohnungen hilfreich. Durch die Übertra-
gung der Belegungsentscheidung auf die Wohnungseigentümer ist diese starke Differenzierung 
nicht mehr erforderlich. 
 Daher werden die bisherigen 13 Stufen durch zukünftig zwei Dringlichkeitsstufen ersetzt. 
a) Allgemeiner WBS 
b) Allgemeiner WBS mit dem Zusatz: 
"Es besteht ein besonders dringender Bedarf, die Kriterien nach § 17 WFNG sind erfüllt." 
Diesen Zusatz erhalten die Haushalte, die in § 17 WFNG NRW in Verbindung mit Nr. 7.3 WNB 
als vorrangig zu berücksichtigen genannt werden, dies sind: 
• Schwangere  
• Haushalte mit Kindern

2 
 
• Junge Ehepaare ohne eigene Wohnung 
• Ältere Menschen (ab 60 Jahren) 
• Schwerbehinderte  
• Latent oder akut Wohnungslose 
• Unzumutbare Wohnverhältnisse 
• Frauen in Frauenhäusern 
• Psychisch Kranke und Behinderte, die aus stationären Einrichtungen entlassen werden 
Damit wird den gesetzlichen Vorgaben Rechnung getragen. Weiter gehende Ermittlungen und 
Anforderung von Unterlagen zur Einordnung in darüber hinausgehende Rangstufen entfallen. 
Damit werden die Antragsteller von zusätzlichen Nachweisen entlastet und der Aufwand für die 
Bearbeitung eines WBS Antrages wird reduziert. 
Alle Personengruppen, denen gesetzlich eine höhere Priorität zugestanden wird, werden gleich 
behandelt. 
Nachfolgende Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Regelung soll die Vereinfachung 
verdeutlichen.  
 
Neuer 
Dringlichkeitsrang 
Bisheriger Dring-
lichkeitsrang 
Merkmale 
 
 
 
WBS mit Zusatz  
 
1 Akut  unbewohnbare Wohnungen 
2 Akute oder latente  Obdachlosigkeit 
3 Familienzusammenführung /Familientrennung 
4 Gravierende gesundheitliche Einschränkung 
5 Wohnung ist erheblich zu klein (+3 Personen) 
 Frauen in Frauenhäusern 
 Schwangere 
 
 
 
 
WBS ohne Zusatz  
6 Auszug aus einem Sozialhaus / Übergangswohnheim 
Wohnheimbewohner 
7 Unzumutbare Wohnung, Pendler – mehr als 50 km 
8 Wohnung ist zu klein (+2 Personen). 
9 Wohnungswechsel aus nachweisbaren  gesundheitli-
chen Gründen wünschenswert 
10 Wohnung ist zu klein (+1Person) 
11 Miete ist zu hoch (Einkommen/Miete) 
12 Miete ist zu hoch (Überschreiten der Mietobergrenze 
im TL Bezug) 
13 Alle übrigen 
 
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Die Umsetzung soll in der zweiten Jahreshälfte 
2017 erfolgen.  
 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

22.06.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1618/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27