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Spielhallen im Stadtbezirk Porz

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 1004/2019 vom 14.03.2019

Stand: Am 26.03.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 1004/2019 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019 Spielhallen im Stadtbezirk Porz Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bat mit Antrag vom 08.01.2019 zur Sitzung am 22.01.2019 um einen Sachvortrag über die bisher vorgenommenen Maßnahmen des geänderten Glücksspielstaatsvertrages im Stadtbezirk Porz zur Sitzung am 26.03.2019. Aktueller Sachstand Wie bereits im Frühjahr 2018 mitgeteilt, konnte eine der beiden freien Stellen zum 02.05.2018 mit einer externen Bewerberin besetzt und die Kollegin inzwischen dauerhaft in den Dienst der Stadt Köln übernommen werden. Aufgrund des derzeitigen Mutterschutzes steht diese Kollegin jedoch erst wie- der ab Ende April 2019 für die Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung. Die Bemühungen der Verwaltung, die zweite Stelle zu besetzen, waren zum 01.01.2019 erfolgreich. Der ebenfalls extern eingestellte Kollege arbeitet sich derzeit in das sehr umfangreiche und komplexe Thema sowie die Verwaltungsstrukturen ein. Die Verwaltung war sich stets bewusst, dass ablehnende Entscheidungen beklagt werden. Die Praxis hat inzwischen aber gezeigt, dass auch die erteilten Erlaubnisse für genehmigungsfähige Spielhallen angefochten werden, wobei Porz davon bisher nicht betroffen ist. Diese Klagefälle erschweren es neben der personellen Situation, die Entscheidungen zu allen Erlaubnisanträgen in Köln zeitnah her- beizuführen. Aufgrund dieser Entwicklung wurde ein Stellenmehrbedarf für eine weitere Vollzeitstelle angemeldet. Das zuständige Sachgebiet unterstützt darüber hinaus weiterhin trotz der insgesamt angespannten Personalsituation die Aufgabenerledigung im Glücksspielbereich der Spielhallen durch freiwillige Samstagsdienste. Eine abschließende Prüfung und Beurteilung der Spielhallen unter Beachtung der Gesamtverflechtung war – bis auf zwei genehmigungsfähige Spielhallen – bisher nicht möglich. Allerdings sind die Spielhallen im Stadtbezirk Porz inzwischen gelistet und die Verflechtungen darge- stellt, so dass im Rahmen der weiteren Einarbeitung des neuen Kollegen bzw. der Samstagsdienste nunmehr nach einer Nutzwertanalyse auch die Entscheidungen – ob nun Erlaubnisse oder Ablehnun- gen – sukzessive ausgearbeitet werden können.

Beratungsverlauf

  1. 26.03.2019

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.16, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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