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1004/2019

Spielhallen im Stadtbezirk Porz

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 14.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 26.03.2019, TOP 10.2.16

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2361 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 
 1004/2019 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019 
 
Spielhallen im Stadtbezirk Porz 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bat mit Antrag vom 08.01.2019 zur Sitzung am 
22.01.2019 um einen Sachvortrag über die bisher vorgenommenen Maßnahmen des geänderten 
Glücksspielstaatsvertrages im Stadtbezirk Porz zur Sitzung am 26.03.2019. 
 
 
Aktueller Sachstand 
Wie bereits im Frühjahr 2018 mitgeteilt, konnte eine der beiden freien Stellen zum 02.05.2018 mit 
einer externen Bewerberin besetzt und die Kollegin inzwischen dauerhaft in den Dienst der Stadt Köln 
übernommen werden. Aufgrund des derzeitigen Mutterschutzes steht diese Kollegin jedoch erst wie-
der ab Ende April 2019 für die Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung. 
Die Bemühungen der Verwaltung, die zweite Stelle zu besetzen, waren zum 01.01.2019 erfolgreich. 
Der ebenfalls extern eingestellte Kollege arbeitet sich derzeit in das sehr umfangreiche und komplexe 
Thema sowie die Verwaltungsstrukturen ein. 
 
Die Verwaltung war sich stets bewusst, dass ablehnende Entscheidungen beklagt werden. Die Praxis 
hat inzwischen aber gezeigt, dass auch die erteilten Erlaubnisse für genehmigungsfähige Spielhallen 
angefochten werden, wobei Porz davon bisher nicht betroffen ist. Diese Klagefälle erschweren es 
neben der personellen Situation, die Entscheidungen zu allen Erlaubnisanträgen in Köln zeitnah her-
beizuführen. Aufgrund dieser Entwicklung wurde ein Stellenmehrbedarf für eine weitere Vollzeitstelle 
angemeldet. 
 
Das zuständige Sachgebiet unterstützt darüber hinaus weiterhin trotz der insgesamt angespannten 
Personalsituation die Aufgabenerledigung im Glücksspielbereich der Spielhallen durch freiwillige 
Samstagsdienste. Eine abschließende Prüfung und Beurteilung der Spielhallen unter Beachtung der 
Gesamtverflechtung war – bis auf zwei genehmigungsfähige Spielhallen – bisher nicht möglich.  
Allerdings sind die Spielhallen im Stadtbezirk Porz inzwischen gelistet und die Verflechtungen darge-
stellt, so dass im Rahmen der weiteren Einarbeitung des neuen Kollegen bzw. der Samstagsdienste 
nunmehr nach einer Nutzwertanalyse auch die Entscheidungen – ob nun Erlaubnisse oder Ablehnun-
gen – sukzessive ausgearbeitet werden können.

Beratungsverlauf (1)

26.03.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1004/2019
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
14.03.2019
Erstellt
13.03.2019 17:28