Stromliefervertrag für die Liegenschaften der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bis zum 31.12.2028 - hier: Verzicht auf vorzeitiges Kündigungsrecht
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 2800/2025/1 vom 12.11.2025
Stand: Am 08.12.2025 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2800/2025/1 Freigabedatum 27.10.2025 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mit- glied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW. Betreff Stromliefervertrag für die Liegenschaften der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bis zum 31.12.2028 - hier: Verzicht auf vorzeitiges Kündigungsrecht Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.12.2025 Begründung der Dringlichkeit: Nach aktueller Börsenlage wären im Zusammenhang mit den Stromlieferungen für die Ge- bäude der Stadt Köln bereits im Herbst 2025 erste Trancheneinkäufe für die Lieferjahre 2027 und 2028 zu deutlich günstigeren Konditionen möglich als bei einem späteren Einstieg in die Beschaffung. Für die Preisbildung sind im Vertrag feste Termine vorzusehen. Die geplanten Tranchen Einkaufstermine in 2025 wären der 12.11.2025, der 24.11.2025 und der 10.12.2025. Wird die Entscheidung zum Verzicht auf das Kündigungsrecht erst in der nächs- ten regulären Ratssitzung getroffen, verschieben sich diese Einkaufstermine in das Jahr 2026. Damit ginge ein Zeitvorteil verloren, was nach aktueller Markteinschätzung ein Einsparpoten- zial von circa 0,37 Mio. Euro erheblich gefährden würde. Um diese prognostizierten Kosten- vorteile sichern zu können, ist eine sofortige Entscheidung des Rates erforderlich. Beschluss: Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: „Der Rat der Stadt Köln beschließt, auf das vertraglich eingeräumte, einseitige Kündigungs- recht zum 31.12.2026 (Kündigungsfrist 12 Monate) im Stromliefervertrag für die Liegenschaf- ten der Stadt Köln mit der RheinEnergie AG zu verzichten und damit die Vertragslaufzeit ver- bindlich bis zum 31.12.2028 festzulegen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die hierfür erforderli- chen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen für die Lieferjahre 2027 und 2028 mit der RheinEnergie AG abzuschließen.“ Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 27.10.2025 i. V. Blome Ruffen 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme kann noch nicht beziffert wer- den Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Die Auswirkungen auf das Klima sind positiv, da der spezifische CO2-Wert für erneuerbare Energien mit 0 g/kWh angesetzt wird. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage Auf Grundlage einer europaweiten Ausschreibung wurde mit Ratsbeschluss vom 23.03.2023 der Zuschlag zur Belieferung städtischer Abnahmestellen mit Strom für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 an die RheinEnergie AG erteilt (Vorlagen-Nummer 0103/2023). Der Vertrag sieht eine automatische Verlängerung um zwei weitere Lieferjahre (2027–2028) vor, wobei die Stadt Köln ein einseitiges Kündigungsrecht zum 31.12.2026 mit einer Kündi- gungsfrist von12 Monaten besitzt. Für eine Verlängerung müssen die Modalitäten der Preisbil- dung und der Trancheneinkäufe vertraglich neu fixiert werden. Mit dem vorgesehenen Verzicht auf das vertragliche Kündigungsrecht wird die in der Ratsvor- lage 0103/2023 beschlossene Option auf einmalige Verlängerung des Vertrages um zwei Jahre vorzeitig ausgeübt. 3 2. Begründung des Verzichts auf das Kündigungsrecht Ein frühzeitiger Verzicht auf das Kündigungsrecht ermöglicht es dem Lieferanten, bereits im Herbst 2025 mit der Beschaffung der Energiemengen für die Lieferjahre 2027 und 2028 zu be- ginnen. Aufgrund der aktuellen Marktlage an der Strombörse liegen die Preise für langfristige Beschaffungen (zum Beispiel Lieferjahr 2027) deutlich unter den kurzfristigen Markterwartun- gen (zum Beispiel Lieferjahr 2026). Durch frühzeitigen Einkauf können somit voraussichtlich günstigere Konditionen erzielt werden. Sollte die Stadt Köln das Kündigungsrecht beibehalten, wären erste Einkaufstermine erst ab Frühjahr 2026 möglich. Dies würde das Risiko höherer Beschaffungspreise bergen. 3. Wirtschaftliche Auswirkungen Prognostiziert wird eine Entlastung von circa 0,37 Mio. Euro für die Stadt Köln. Die kalkulierte Einsparung ergibt sich ausschließlich aus der Reduzierung der Strombezugskosten (rund 50 % des Strompreises), da Steuern, Netzentgelte und Handelsspannen unberührt bleiben. 4. Anpassung der Preisermittlung Die Preisfindung für die Lieferjahre 2027 und 2028 orientiert sich an den in der Erstlaufzeit an- gewandten Mechanismen (Terminmarktprodukte, Spotmarktpreise, Trancheneinkäufe). Für die Großverbraucher (RLM, circa 80 % der Energiemenge) sind neun Tranchen mit festgeleg- ten Einkaufsterminen vorgesehen. Für die Kleinverbraucher (SLP, circa 20 % der Energie- menge) erfolgt die Preisbildung nach festgelegten Formeln (Settlementpreise Base/Peak, Zu- schlag Ökostrom). Die Regelungen sind vertraglich präzisiert und abgestimmt. 5. Begründung für die Befassung des Rates und des Betriebsausschusses mit dem vor- zeitigen Kündigungsverzicht Der Beschluss zur Vorlage 0103/2023 hatte keine weiteren Vorgaben dazu gemacht, ob die Verwaltung diese Option selbst ausüben kann, so dass die Entscheidung hierüber weiterhin beim Rat (beziehungsweise für die Liegenschaften im Sondervermögen der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln vorberatend zwingend beim Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft) liegt.
Beratungsverlauf
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08.12.2025
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.1, Genehmigung (DE/EilE). Ergebnis: Kenntnis genommen
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