0873/2020
Verordnung über eine Umwandlungsgenehmigung in Gebieten zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Umwandlungsverordnung – UmwandVO) hier: Mitteilung an den StEA bzgl. der Rückschrift des Schreibens an die Ministerin für Heimat, Kommunale
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
2447 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 19.03.2020 0873/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 Verordnung über eine Umwandlungsgenehmigung in Gebieten zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Umwandlungsverordnung – UmwandVO) hier: Mitteilung an den StEA bzgl. der Rückschrift des Schreibens an die Ministerin für Heimat, Kommunale, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Mit Mitteilung an den Stadtentwicklungsausschuss am 30.01.2020 (Ds. Nr. 0255/2020) hat die Verwaltung darüber informiert, dass sich Herr Beigeordneter Greitemann mit Schreiben vom 08.01.2020 an die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Scharrenbach mit der Bitte gewandt, dass die im Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen für die Legislaturperiode 2017-2022 vorgesehene Aufhebung der UmwandVO nicht umgesetzt wird und diese auch nach dem 27.03.2020 in Kraft bleibt. Diese Bitte erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund, dass nunmehr zwei Gebiete in Köln diesem städtebaulichen Instrument unterliegen und davon auszu- gehen ist, dass Soziale Erhaltungssatzungen aufgrund des angespannten Kölner Wohnungs- marktes in den nächsten Jahren vermehrt eingesetzt werden. Mit Schreiben vom 31.01.2020 informiert das Büro der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung darüber, dass anhand eines Mantelgutachtens derzeit geprüft wird inwieweit verschiedene Rechtsverordnungen dazu geführt haben, die jeweiligen intendierten Ziele der Lan- desregierung zu erreichen. Die Ergebnisse des Gutachtens werden im Laufe des Jahres 2020 erwartet und würden dann eine Grundlage für das weitere Vorgehen der Landesregierung Nord- rhein-Westfalen darstellen. Die für den 09.03.2020 angekündigte öffentliche Informationsveranstaltung über die Soziale Er- haltungssatzung Severinsviertel wurde aus aktuellem Anlass verschoben. Die Entscheidung ba- siert auf einer individuellen Risikoanalyse hinsichtlich der Corona-Thematik des Gesundheits- amts, um vermeidbare Risiken auszuschließen. Der Termin wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Sobald ein neues Datum feststeht wird die Verwaltung hierüber informieren. Weitere Informationen zur Sozialen Erhaltungssatzung Severinsviertel können bereits jetzt in Form einer FAQ-Liste auf der Internetseite der Stadt Köln eingesehen werden. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0873/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.03.2020
- Erstellt
- 16.03.2020 10:18