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0873/2020

Verordnung über eine Umwandlungsgenehmigung in Gebieten zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Umwandlungsverordnung – UmwandVO) hier: Mitteilung an den StEA bzgl. der Rückschrift des Schreibens an die Ministerin für Heimat, Kommunale

Mitteilung Ausschuss 19.03.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 07.05.2020, TOP 17.16

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2447 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer 19.03.2020 
 0873/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 
 
Verordnung über eine Umwandlungsgenehmigung in Gebieten zur Erhaltung der 
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Umwandlungsverordnung – UmwandVO)  
hier: Mitteilung an den StEA bzgl. der Rückschrift des Schreibens an die Ministerin für Heimat, 
Kommunale, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen 
Mit Mitteilung an den Stadtentwicklungsausschuss am 30.01.2020 (Ds. Nr. 0255/2020) hat die 
Verwaltung darüber informiert, dass sich Herr Beigeordneter Greitemann mit Schreiben vom 
08.01.2020 an die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Scharrenbach mit 
der Bitte gewandt, dass die im Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen für die Legislaturperiode 
2017-2022 vorgesehene Aufhebung der UmwandVO nicht umgesetzt wird und diese auch nach 
dem 27.03.2020 in Kraft bleibt. Diese Bitte erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund, dass 
nunmehr zwei Gebiete in Köln diesem städtebaulichen Instrument unterliegen und davon auszu-
gehen ist, dass Soziale Erhaltungssatzungen aufgrund des angespannten Kölner Wohnungs-
marktes in den nächsten Jahren vermehrt eingesetzt werden. 
Mit Schreiben vom 31.01.2020 informiert das Büro der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau 
und Gleichstellung darüber, dass anhand eines Mantelgutachtens derzeit geprüft wird inwieweit 
verschiedene Rechtsverordnungen dazu geführt haben, die jeweiligen intendierten Ziele der Lan-
desregierung zu erreichen. Die Ergebnisse des Gutachtens werden im Laufe des Jahres 2020 
erwartet und würden dann eine Grundlage für das weitere Vorgehen der Landesregierung Nord-
rhein-Westfalen darstellen.  
Die für den 09.03.2020 angekündigte öffentliche Informationsveranstaltung über die Soziale Er-
haltungssatzung Severinsviertel wurde aus aktuellem Anlass verschoben. Die Entscheidung ba-
siert auf einer individuellen Risikoanalyse hinsichtlich der Corona-Thematik des Gesundheits-
amts, um vermeidbare Risiken auszuschließen. Der Termin wird zu einem späteren Zeitpunkt 
nachgeholt. Sobald ein neues Datum feststeht wird die Verwaltung hierüber informieren. Weitere 
Informationen zur Sozialen Erhaltungssatzung Severinsviertel können bereits jetzt in Form einer 
FAQ-Liste auf der Internetseite der Stadt Köln eingesehen werden. 
 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

07.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0873/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.03.2020
Erstellt
16.03.2020 10:18