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V/0250/2005

Hohenzollernring

Vorlage 04.04.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 10.05.2005, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6106 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Hohenzollernring - Umbau zwischen Sophienstraße und Mauritzsteinpfad - 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.05.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
10.05.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Hohenzollernring zwischen Sophienstraße und Mauritzsteinpfad wird auf der Grundlage des 
Lageplanes Nr. 9246 Blatt 1-4 vom 08.03.2005 umgebaut.  
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Wiederherstellung von Fahrbahn und Nebenanlagen 
Kosten in Höhe von ca. 918.500 € entstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die für den Umbau erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan 2005 und im Finanzplan und In-
vestitionsprogramm 2005-2008 wie folgt zur Verfügung: 
 
 
Ausgaben 
 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6307.950.0540.1 
 
 
 
6307.952.1010.6 
Erhaltung von Hauptverkehrs-
straßen 
 
 
Erhaltung von Geh- und Rad-
wegen 
2005 
2006 
2007 
2008 
2005 
2006 
2007 
2008 
 
2.200.000 
2.000.000 
2.000.000 
2.000.000 
1.000.000 
1.000.000 
1.000.000 
1.000.000 
 
 
     
Vorlagen-Nr.: 
V/0250/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.04.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. 
jeweils geltenden Fassung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe c) der Hohenzollernring als Haupt-
verkehrsstraße eingestuft. Die „Anlage“ Hohenzollernring erstreckt sich beitragsrechtlich von der 
Wolbecker Straße bis zur Warendorfer Straße. 
 
Bei der Erneuerung von Teileinrichtungen (hier Fahrbahn, Parkstreifen, Gehwege, Radwege, Ver-
kehrsbegleitgrün) beteiligen sich die Anlieger gem. § 8 KAG NW an den Kosten. Die beitragsfähi-
gen Kosten belaufen sich insgesamt auf rd. 883.810 €. Hiervon übernehmen die Grundstücksei-
gentümer bzw. Erbbauberechtigten entsprechend den Anteilssätzen der städtischen Straßenbau-
beitragssatzung je nach Teileinrichtung zwischen 40 – 80 %. Die Höhe der umlagefähigen Kosten 
beträgt nach einer vorläufigen Beitragsberechnung voraussichtlich 523.700 €. 
 
Für den barrierefreien Umbau der beiden Bushaltestellen „Franziskushospital“ wird ein Förderan-
trag an das Land gestellt, welches 80 % der Baukosten der Haltestellen übernimmt.  
 
 
 
Begründung: 
 
Der Hohenzollernring zwischen Wolbecker Straße und Warendorfer Straße ist eine stark belastete 
Hauptverkehrsstraße in Münster. Im Zuge der Erneuerung des Hauptsammlers III wurde die Fahr-
bahn und Teile der Nebenanlagen zwischen Wolbecker Straße und Sophienstraße, zwischen Man-
fred-von-Richthofen-Straße und Bernsmeyersti ege und zwischen Mauritzsteinpfad und Warendor-
fer Straße bereits erneuert. Die übrigen Flächen wurden nur instand gesetzt. Für diese Instandset-
zungsmaßnahmen hat das Tiefbauamt seit 1997 ca. 146.800 € investiert. Im vergangenen März 
wurden wieder Gefahrenstellen mit einem Aufwand von 8.000 € beseitigt. 
 
Zukünftig sollen in einem ersten Bauabschnitt die Nebenanlagen und in einem zweiten – je nach 
Schadenszustand - die Fahrbahn des Hohenzollernrings zwischen der Sophienstraße und dem 
Mauritzsteinpfad erneuert werden.  
Die Stadtwerke Münster GmbH müssen ebenfalls umfangreiche Leitungserneuerungen durchfüh-
ren und übernehmen hierfür die Kosten für die Wiederherstellung der Oberflächen in Grabenbreite.  
 
KAG: 
Die Fahrbahn und sämtliche Nebenanlagen des Hohenzollernringes im Bereich zwischen Wolbe-
cker und Warendorfer Straße sind nach Ablauf der normalen Nutzungsdauer insgesamt abgängig 
und in einem so schlechten Zustand, das sie nach heutigem technischen Standard neu ausgebaut 
werden müssen.  
Das Bauprogramm für den Hohenzollernring im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts ist dann er-
füllt, wenn sämtliche abgängigen Anlagenteile erneuert worden sind. 
Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten werden nach den Sommerferien persönlich 
angeschrieben und über die Maßnahme und die zu erwartenden grundstücksbezogenen Anlieger-
beiträge informiert. Ebenso besteht für Interessierte die Möglichkeit, sich die Pläne im Tiefbauamt 
erläutern zu lassen. Die Beitragserhebung erfolgt erst nach Abschluss sämtlicher Baumaßnahmen.  
 
Für die Ausbauplanung ist seitens des Tiefbauamtes ein einfaches Offenlegungsverfahren vorge-
sehen. Die einzige Änderung zur jetzigen Ausbausituation besteht darin, dass die derzeit als Geh-
weg befestigen Flächen zwischen Haus Hohenzollernring Nr. 36 a und der Manfred-von-
Richthofen-Straße, auf denen zwischen den vorhandenen Bäumen zurzeit „illegal“ geparkt wird, 
größtenteils entsiegelt werden. 
Als Ausgleichsmaßnahmen für die wegfallenden „illegalen“ werden zum einen rechts und links der 
vorhandenen Zufahrten 11 öffentliche Stellplätze gebaut, zum Anderen sollen entlang der Manfred-
von-Richthofen-Straße Senkrechtstellplätzen ohne Kosten für die Anlieger markiert werden.

- 3 - 
Um den Fahrkomfort für den umfangreichen Radverkehr zu erhöhen, soll in Teilbereichen der 
Radweg entlang des Hohenzollernrings auf 2,00 m verbreitert werden.  
 
Die geplanten Gehwegbreiten liegen weiterhin zwischen 1,50 – 2,00 m, die Radwege werden 
größtenteils in einer Breite von 1,50 m wieder hergestellt, die Fahrbahn bleibt ca. 9,00 m breit. Ent-
lang der Fahrbahn entsteht ein Längsparkstreifen, der von bestehenden und geplanten Bäumen 
unterbrochen wird. 
 
Die Schaffung einer barrierefreien Stadt zur Integration und Förderung der Mobilität von Menschen 
mit Behinderungen ist ein wichtiger Bestandteil der modernen Planung.  
Dieser Leitgedanke wurde bei der vorliegenden Planung soweit als irgend möglich berücksichtigt. 
 
Um den Betroffenen frühzeitig Informationen über unvermeidbare Behinderungen und Belästigun-
gen bei der Durchführung der Baumaßnahme zu geben, erfolgt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit 
und ggf. eine direkte Ansprache der Anlieger. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Joksch

Beratungsverlauf (2)

03.05.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Sophienstraße
  • Wolbecker Straße
  • Warendorfer Straße
  • Hohenzollernring
  • Mauritzsteinpfad
  • Manfred-von-Richthofen-Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0250/2005
Typ
Vorlage
Datum
04.04.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37