V/0250/2005
Hohenzollernring
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Beschlussvorlage
6106 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Hohenzollernring - Umbau zwischen Sophienstraße und Mauritzsteinpfad -
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
03.05.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
10.05.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Hohenzollernring zwischen Sophienstraße und Mauritzsteinpfad wird auf der Grundlage des
Lageplanes Nr. 9246 Blatt 1-4 vom 08.03.2005 umgebaut.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Wiederherstellung von Fahrbahn und Nebenanlagen
Kosten in Höhe von ca. 918.500 € entstehen.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die für den Umbau erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan 2005 und im Finanzplan und In-
vestitionsprogramm 2005-2008 wie folgt zur Verfügung:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6307.950.0540.1
6307.952.1010.6
Erhaltung von Hauptverkehrs-
straßen
Erhaltung von Geh- und Rad-
wegen
2005
2006
2007
2008
2005
2006
2007
2008
2.200.000
2.000.000
2.000.000
2.000.000
1.000.000
1.000.000
1.000.000
1.000.000
Vorlagen-Nr.:
V/0250/2005
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Michael.Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
04.04.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d.
jeweils geltenden Fassung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe c) der Hohenzollernring als Haupt-
verkehrsstraße eingestuft. Die „Anlage“ Hohenzollernring erstreckt sich beitragsrechtlich von der
Wolbecker Straße bis zur Warendorfer Straße.
Bei der Erneuerung von Teileinrichtungen (hier Fahrbahn, Parkstreifen, Gehwege, Radwege, Ver-
kehrsbegleitgrün) beteiligen sich die Anlieger gem. § 8 KAG NW an den Kosten. Die beitragsfähi-
gen Kosten belaufen sich insgesamt auf rd. 883.810 €. Hiervon übernehmen die Grundstücksei-
gentümer bzw. Erbbauberechtigten entsprechend den Anteilssätzen der städtischen Straßenbau-
beitragssatzung je nach Teileinrichtung zwischen 40 – 80 %. Die Höhe der umlagefähigen Kosten
beträgt nach einer vorläufigen Beitragsberechnung voraussichtlich 523.700 €.
Für den barrierefreien Umbau der beiden Bushaltestellen „Franziskushospital“ wird ein Förderan-
trag an das Land gestellt, welches 80 % der Baukosten der Haltestellen übernimmt.
Begründung:
Der Hohenzollernring zwischen Wolbecker Straße und Warendorfer Straße ist eine stark belastete
Hauptverkehrsstraße in Münster. Im Zuge der Erneuerung des Hauptsammlers III wurde die Fahr-
bahn und Teile der Nebenanlagen zwischen Wolbecker Straße und Sophienstraße, zwischen Man-
fred-von-Richthofen-Straße und Bernsmeyersti ege und zwischen Mauritzsteinpfad und Warendor-
fer Straße bereits erneuert. Die übrigen Flächen wurden nur instand gesetzt. Für diese Instandset-
zungsmaßnahmen hat das Tiefbauamt seit 1997 ca. 146.800 € investiert. Im vergangenen März
wurden wieder Gefahrenstellen mit einem Aufwand von 8.000 € beseitigt.
Zukünftig sollen in einem ersten Bauabschnitt die Nebenanlagen und in einem zweiten – je nach
Schadenszustand - die Fahrbahn des Hohenzollernrings zwischen der Sophienstraße und dem
Mauritzsteinpfad erneuert werden.
Die Stadtwerke Münster GmbH müssen ebenfalls umfangreiche Leitungserneuerungen durchfüh-
ren und übernehmen hierfür die Kosten für die Wiederherstellung der Oberflächen in Grabenbreite.
KAG:
Die Fahrbahn und sämtliche Nebenanlagen des Hohenzollernringes im Bereich zwischen Wolbe-
cker und Warendorfer Straße sind nach Ablauf der normalen Nutzungsdauer insgesamt abgängig
und in einem so schlechten Zustand, das sie nach heutigem technischen Standard neu ausgebaut
werden müssen.
Das Bauprogramm für den Hohenzollernring im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts ist dann er-
füllt, wenn sämtliche abgängigen Anlagenteile erneuert worden sind.
Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten werden nach den Sommerferien persönlich
angeschrieben und über die Maßnahme und die zu erwartenden grundstücksbezogenen Anlieger-
beiträge informiert. Ebenso besteht für Interessierte die Möglichkeit, sich die Pläne im Tiefbauamt
erläutern zu lassen. Die Beitragserhebung erfolgt erst nach Abschluss sämtlicher Baumaßnahmen.
Für die Ausbauplanung ist seitens des Tiefbauamtes ein einfaches Offenlegungsverfahren vorge-
sehen. Die einzige Änderung zur jetzigen Ausbausituation besteht darin, dass die derzeit als Geh-
weg befestigen Flächen zwischen Haus Hohenzollernring Nr. 36 a und der Manfred-von-
Richthofen-Straße, auf denen zwischen den vorhandenen Bäumen zurzeit „illegal“ geparkt wird,
größtenteils entsiegelt werden.
Als Ausgleichsmaßnahmen für die wegfallenden „illegalen“ werden zum einen rechts und links der
vorhandenen Zufahrten 11 öffentliche Stellplätze gebaut, zum Anderen sollen entlang der Manfred-
von-Richthofen-Straße Senkrechtstellplätzen ohne Kosten für die Anlieger markiert werden.
- 3 -
Um den Fahrkomfort für den umfangreichen Radverkehr zu erhöhen, soll in Teilbereichen der
Radweg entlang des Hohenzollernrings auf 2,00 m verbreitert werden.
Die geplanten Gehwegbreiten liegen weiterhin zwischen 1,50 – 2,00 m, die Radwege werden
größtenteils in einer Breite von 1,50 m wieder hergestellt, die Fahrbahn bleibt ca. 9,00 m breit. Ent-
lang der Fahrbahn entsteht ein Längsparkstreifen, der von bestehenden und geplanten Bäumen
unterbrochen wird.
Die Schaffung einer barrierefreien Stadt zur Integration und Förderung der Mobilität von Menschen
mit Behinderungen ist ein wichtiger Bestandteil der modernen Planung.
Dieser Leitgedanke wurde bei der vorliegenden Planung soweit als irgend möglich berücksichtigt.
Um den Betroffenen frühzeitig Informationen über unvermeidbare Behinderungen und Belästigun-
gen bei der Durchführung der Baumaßnahme zu geben, erfolgt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit
und ggf. eine direkte Ansprache der Anlieger.
I.V.
gez.
Joksch
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Sophienstraße
- Wolbecker Straße
- Warendorfer Straße
- Hohenzollernring
- Mauritzsteinpfad
- Manfred-von-Richthofen-Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0250/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 04.04.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37