Schulessen im Bezirk Köln-Nippes
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3112/2018 vom 21.09.2018
Stand: Am 15.11.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/2 Vorlagen-Nummer 3112/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 Schulessen im Bezirk Köln-Nippes - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 AN/1311/2018 vom 13.09.2018 Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie hoch ist die absolute und relative Zahl der Schülerinnen und Schüler, die täglich im Stadtbezirk Nippes mit Schulessen versorgt werden? 2. Wie sieht die Versorgung in den einzelnen Schulen im Stadtbezirk aus? 3. Wie viele Schulen beziehen ihr Schulessen von Caterern, in wie vielen Schulen wird das Essen komplett frisch zubereitet, in wie vielen Schulen teilweise? 4. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Köln, um Schülerinnen und Schüler aus Familien im SGB-II- Bezug mit täglichem Schulessen zu versorgen und wie werden die Familien dabei finanziell unter- stützt? 5. Gibt es lokale Ehrenamtsinitiativen, Vereine oder Institutionen zur täglichen Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit warmen Mahlzeiten und wie werden diese ggf. von der Stadt Köln unterstützt? Stellungnahme der Verwaltung Zu 1. Für die offenen Ganztagsschulen in den Grund- und Förderschulen liegen entsprechende Zahlen vor, da die gemeinsame Einnahme des täglichen Mittagessens zu den wesentlichen Bausteinen gehört und deshalb für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichtend ist. Insofern entspricht die Anzahl der OGS-Plätze auch der Anzahl der täglich ausgegebenen Schulessen (= 3.378). Über die absolute und relative Zahl der täglich im Stadtbezirk Nippes ausgegebenen Schulessen in den gebundenen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I liegen jedoch keine aktuellen Angaben vor Zu 2. Die für das Schuljahr 2018/19 geplanten OGS-Plätze an den jeweiligen Schulstandorten sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Bezogen auf die Gesamtschülerzahl erhalten 85% aller Kinder der Grund- und Förderschulen (bis Klasse 6) des Stadtbezirkes 5 täglich eine warme Mahlzeit in der Schule. 2 Schule Stadtteil OGS- Plätze 2018/20 19 GGS Altonaer Str. 32 Longerich 150 KGS Altonaer Str. 32 Longerich 150 GGS Alzeyer Str. 12 Bilderstöckchen 150 KGS Alzeyer Str. 12 Bilderstöckchen 150 FE Auguststr. 1 Nippes 30 FS Brehmstr. 2 Riehl 120 KGS Bülowstr. 90 Nippes 240 GGS Garthestr. 20-24 Riehl 216 KGS Garthestr. 20-24 Riehl 186 GGS Gellertstr. 4-6 Nippes 283 GGS Halfengasse 25 Niehl 140 GGS Kretzerstr. 5-7 Nippes 200 KGS Longericher Hauptstr. 83-85 Longerich 160 GGS Nesselrodestr. 15 Niehl 210 GGS Neusser Str. 605 Weidenpesch 183 GGS Nibelungenstr. 50a Mauenheim 250 KGS Osterather Str. 13 Bilderstöckchen 160 GGS Steinbergerstr. 40 Nippes 400 Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme am Mittagessen. Insofern liegen der Schulverwaltung hierüber keine Zahlen vor. Zu 3. Die Zubereitung der Mahlzeiten richtet sich nach der Küchenausstattung in der jeweiligen Schule. Im Bereich der offenen Ganztagsschulen sind die Träger für die Bereitstellung des Mittagessens und des dafür erforderlichen Personals verantwortlich. An 4 Standorten wird das System der Mischküche verwendet, d.h. die Speisen werden vor Ort mit dem Einsatz von frischen Produkten mit unterschied- lichen Conveniencestufen zubereitet. An den anderen Schulen erfolgt entweder Warmverpflegung, Tiefkühlverpflegung oder Cook & Chill. Im Bereich der weiterführenden Schulen gibt es aktuell in Nippes eine Schule, für die ein Caterer- Vertrag ausgeschrieben wurde. An allen weiteren Schulen mit außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten wird den Schülerinnen und Schüler mit den vor Ort eingesetzten Trägern der Angebote eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt. An zwei Schulen besteht aktuell kein Bedarf, da kein verpflichtender Nachmittagsunterricht erfolgt und die Schulen nicht mit einem Träger kooperieren. An einer Schule wird im Rahmen einer Konzessionsvergabe ein Caterer eingesetzt. Die Schulverpfle- gung erfolgt im Rahmen einer Mischküche. An den gebundenen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I wird täglich ein Stammessen (vollwertiges Mittagessen mit verschiedenen Komponenten) sowie ein weiteres Menü und / oder ein Ausweichessen (z.B. Salatteller), sofern dies die Küchenkapazität zu- lässt, angeboten. Eine Grundlage sind die Qualitätskriterien für die Schulverpflegung des Bundesministeriums für Er- nährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Angaben zur Auswahl und Zusammenstellung der Lebensmittel und Mahlzeiten erfolgen auf Basis der aktuellen ernährungswissenschaftlichen Emp- fehlungen. Das Schülermittagessen muss den Qualitätsstandards auch in Bezug auf Mengen, Kalo- rien und Nährwerte entsprechen. Zu 4. 3 Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler können einen Zuschuss für das gemeinsame Mit- tagessen erhalten, wenn die Schule ein Mittagessen bereithält. Einen Euro pro Mahlzeit (Eigenanteil) müssen die Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst zahlen. Durch das Bildungspaket werden die restlichen Kosten für das Mittagessen übernommen. Der Zuschuss gilt nur für das Mittag- essen. Zu 5. Das Dreikönigsgymnasium, Escher Str. kooperiert nach den hier vorliegenden Informationen mit dem benachbarten Berufskolleg und die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler wird über die Gemein- nützige Werkstätten Köln GmbH (GWK) sichergestellt. Weitere Kooperationen mit lokalen Ehrenamts- initiativen, Vereinen oder Institutionen sind 40 bislang nicht bekannt.
Beratungsverlauf
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15.11.2018
TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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