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3112/2018

Schulessen im Bezirk Köln-Nippes

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 15.11.2018, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5684 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/400/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3112/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 
 
Schulessen im Bezirk Köln-Nippes - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 
AN/1311/2018 vom 13.09.2018 
 
Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 
 
1. Wie hoch ist die absolute und relative Zahl der Schülerinnen und Schüler, die täglich im Stadtbezirk 
Nippes mit Schulessen versorgt werden? 
 
2. Wie sieht die Versorgung in den einzelnen Schulen im Stadtbezirk aus? 
 
3. Wie viele Schulen beziehen ihr Schulessen von Caterern, in wie vielen Schulen wird das Essen 
komplett frisch zubereitet, in wie vielen Schulen teilweise?  
 
4. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Köln, um Schülerinnen und Schüler aus Familien im SGB-II-
Bezug mit täglichem Schulessen zu versorgen und wie werden die Familien dabei finanziell unter-
stützt? 
 
5. Gibt es lokale Ehrenamtsinitiativen, Vereine oder Institutionen zur täglichen Versorgung 
von Schülerinnen und Schülern mit warmen Mahlzeiten und wie werden diese ggf. von der Stadt Köln 
unterstützt? 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Zu 1. 
 
Für die offenen Ganztagsschulen in den Grund- und Förderschulen liegen entsprechende Zahlen vor, 
da die gemeinsame Einnahme des täglichen Mittagessens zu den wesentlichen Bausteinen gehört 
und deshalb für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichtend ist. Insofern entspricht die Anzahl 
der OGS-Plätze auch der Anzahl der täglich ausgegebenen Schulessen (= 3.378). 
 
Über die absolute und relative Zahl der täglich im Stadtbezirk Nippes ausgegebenen Schulessen in 
den gebundenen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I liegen jedoch keine aktuellen Angaben vor 
 
Zu 2. 
 
Die für das Schuljahr 2018/19 geplanten OGS-Plätze an den jeweiligen Schulstandorten sind der 
nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Bezogen auf die Gesamtschülerzahl erhalten 85% aller 
Kinder der Grund- und Förderschulen (bis Klasse 6) des Stadtbezirkes 5 täglich eine warme Mahlzeit 
in der Schule.

2 
 
Schule Stadtteil 
OGS-
Plätze 
2018/20
19 
GGS Altonaer Str. 32 Longerich 150 
KGS Altonaer Str. 32 Longerich 150 
GGS Alzeyer Str. 12 Bilderstöckchen 150 
KGS Alzeyer Str. 12 Bilderstöckchen 150 
FE Auguststr. 1 Nippes 30 
FS Brehmstr. 2 Riehl 120 
KGS Bülowstr. 90 Nippes 240 
GGS Garthestr. 20-24 Riehl 216 
KGS Garthestr. 20-24 Riehl 186 
GGS Gellertstr. 4-6 Nippes 283 
GGS Halfengasse 25 Niehl 140 
GGS  Kretzerstr. 5-7 Nippes 200 
KGS Longericher Hauptstr. 83-85 Longerich 160 
GGS Nesselrodestr. 15 Niehl 210 
GGS Neusser Str. 605 Weidenpesch 183 
GGS Nibelungenstr. 50a  Mauenheim 250 
KGS Osterather Str. 13 Bilderstöckchen 160 
GGS Steinbergerstr. 40 Nippes 400 
 
Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme am 
Mittagessen. Insofern liegen der Schulverwaltung hierüber keine Zahlen vor.  
 
Zu 3. 
 
Die Zubereitung der Mahlzeiten richtet sich nach der Küchenausstattung in der jeweiligen Schule. 
 
Im Bereich der offenen Ganztagsschulen sind die Träger für die Bereitstellung des Mittagessens und 
des dafür erforderlichen Personals verantwortlich. An 4 Standorten wird das System der Mischküche 
verwendet, d.h. die Speisen werden vor Ort mit dem Einsatz von frischen Produkten mit unterschied-
lichen Conveniencestufen zubereitet. An den anderen Schulen erfolgt entweder Warmverpflegung, 
Tiefkühlverpflegung oder Cook & Chill. 
 
Im Bereich der weiterführenden Schulen gibt es aktuell in Nippes eine Schule, für die ein Caterer-
Vertrag ausgeschrieben wurde. An allen weiteren Schulen mit außerunterrichtlichen Ganztags- und 
Betreuungsangeboten wird den Schülerinnen und Schüler mit den vor Ort eingesetzten Trägern der 
Angebote eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt. An zwei Schulen besteht aktuell kein Bedarf, da kein 
verpflichtender Nachmittagsunterricht erfolgt und die Schulen nicht mit einem Träger kooperieren. An 
einer Schule wird im Rahmen einer Konzessionsvergabe ein Caterer eingesetzt. Die Schulverpfle-
gung erfolgt im Rahmen einer Mischküche. An den gebundenen Ganztagsschulen der Sekundarstufe 
I wird täglich ein Stammessen (vollwertiges Mittagessen mit verschiedenen Komponenten) sowie ein 
weiteres Menü und / oder ein Ausweichessen (z.B. Salatteller), sofern dies die Küchenkapazität zu-
lässt, angeboten. 
 
Eine Grundlage sind die Qualitätskriterien für die Schulverpflegung des Bundesministeriums für Er-
nährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Angaben zur Auswahl und Zusammenstellung 
der Lebensmittel und Mahlzeiten erfolgen auf Basis der aktuellen ernährungswissenschaftlichen Emp-
fehlungen. Das Schülermittagessen muss den Qualitätsstandards auch in Bezug auf Mengen, Kalo-
rien und Nährwerte entsprechen. 
 
 
Zu 4.

3 
 
 
Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler können einen Zuschuss für das gemeinsame Mit-
tagessen erhalten, wenn die Schule ein Mittagessen bereithält. Einen Euro pro Mahlzeit (Eigenanteil) 
müssen die Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst zahlen. Durch das Bildungspaket 
werden die restlichen Kosten für das Mittagessen übernommen. Der Zuschuss gilt nur für das Mittag-
essen.  
 
Zu 5. 
 
Das Dreikönigsgymnasium, Escher Str. kooperiert nach den hier vorliegenden Informationen mit dem 
benachbarten Berufskolleg und die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler wird über die Gemein-
nützige Werkstätten Köln GmbH (GWK) sichergestellt. Weitere Kooperationen mit lokalen Ehrenamts-
initiativen, Vereinen oder Institutionen sind 40 bislang nicht bekannt.

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (20)

  • Altonaer Straße 32
  • Alzeyer Straße 12
  • Auguststraße 1
  • Brehmstraße 2
  • Bülowstraße 90
  • Garthestraße 20
  • Gellertstraße 4
  • Halfengasse 25
  • Kretzerstraße 5
  • Longericher Hauptstraße 83
  • Nesselrodestraße 15
  • Neusser Straße 605
  • Nibelungenstraße 50a
  • Osterather Straße 13
  • Steinbergerstraße 40
  • Escher Straße
  • Straße 12
  • Straße 13
  • Straße 3
  • Straße 6

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Details

Aktenzeichen
3112/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.09.2018
Erstellt
20.09.2018 09:29