2597/2020
Anfrage AN/1006/2020 Abdeckung Mobilfunk im Stadtteil Köln-Hahnwald
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2991 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/12 Vorlagen-Nummer 2597/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 Anfrage AN/1006/2020 Abdeckung Mobilfunk im Stadtteil Köln-Hahnwald Beantwortung einer Anfrage zur Abdeckung des Mobilfunks im Stadtteil Köln-Hahnwald Mit Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates stellte die FDP-Fraktion der Verwaltung fol- gende Fragen: 1) Wie stellt sich die Abdeckung des Mobilfunknetzes im Stadtteil Köln-Hahnwald dar? Wie viele Mobilfunkstandorte sind dort vorhanden? 2) Inwieweit bestehen im dortigen Stadtteil Mobilfunklöcher bzw. ein Bedarf an einer Ver- besserung der Abdeckung des Mobilfunks? 3) Wie viele Anträge auf Geneh migung von weiteren Mobilfunkstandorten liegen der Ver- waltung für den Stadtteil Köln-Hahnwald aktuell vor? 4) Wurde für einen Ausbau des Mobilfunknetzes im Stadtteil Köln -Hahnwald seitens der Verwaltung bereits eine Bereitstellung/Beantragung von finanzielle n Mitteln aus dem sogenannten Mobilfunkpaket der Bundesregierung mit einem Volumen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro thematisiert? Die Verwaltung teilt dazu Folgendes mit: Zu Frage 1 und 2: Daten zur Mobilfunkabdeckung im Stadtteil Köln-Hahnwald liegen der Verwaltung nicht vor. Daher können die Fragen 1-2 derzeit nicht beantwortet werden. Im Zuge der Umsetzung des Gigabit-Masterplans und des geplanten Ausbaus der 5G-Infrastruktur in der Stadt werden zurzeit Gespräche mit verschiedenen Mobilfunkanbietern geführt, um Ausbaumaßnahmen zu planen. Im Zuge dessen sollen auch Bestandsdaten erhoben und Maßnahmen zum Ausbau auch der Mobilfunk- netze geprüft werden. Die Verwaltung wird Anfang 2021 unaufgefordert über den Fortgang der Ent- wicklungen mit Blick auf Hahnwald berichten. Zu Frage 3: Aktuell liegen keine Anträge auf Genehmigung von Mobilfunkstandorten im Stadtteil Hahnwald vor. Zu Frage 4: Das Mobilfunkpaket der Bundesregierung zielt auf den Ausbau des Mobilfunknetzes durch gemeinsame Bemühungen der Wirtschaft und der staatlichen Ebenen ab. Die Mobilfunkanbie- ter wollen u. a. gemeinsam genutzte Anlagen schaffen. Wo sich diese nicht tragen, sollen von staatli- cher Seite „investitionsfördernde Rahmenbedingungen“ geschaffen werden. Diese wurden in der Ka- 2 binettsklausur der Bundesregierung in Meseberg im November 2019 vorgestellt. Demnach will der Bund insgesamt 1,1 Milliarden Euro in den Netzausbau investieren. Hierzu soll eine Mobilfunk- Infrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) eingerichtet werden. Im Aufsichtsrat der Gesellschaft sol- len Vertreter aller staatlichen Ebenen – also auch der Kommunen – beteiligt werden. Der operative Start der Infrastrukturgesellschaft ist für das dritte Quartal 2020 geplant. Die MIG errichtet dann Funkmasten, wo dies nicht wirtschaftlich durch die Mobilfunkprovider möglich ist – überwiegend vo- raussichtlich in ländlichen Bereichen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2597/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.08.2020
- Erstellt
- 19.08.2020 12:17