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0972/2019

Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Alteburger Straße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle im Bereich der Bismarckäule sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung - hier: Finanzstelle 6601-1201-2-1004, Bayenthalgürtel/

Beschlussvorlage Ausschuss 11.04.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 20.05.2019, TOP 7.7

Anlage 2 - Prüfbericht RPA

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 08/2023

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Ansehen

Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2019

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Ansehen

Anlage 1 - Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 - Stellungnahme zum Prüfbericht

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 08/2023

966 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0972/2019
Stand: 26.07.2023 
Sachstandsbericht  
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Alteburger 
Straße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle im Bereich der Bismarcksäule sowie 
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung - hier: Finanzstelle 6601-1201-2-
1004, Bayenthalgürtel/Alteburger Straße, Schulwegsicherung 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung für die 
Umgestaltung des Knotenpunktes Alteburger Straße/Bayenthalgürtel/An der Altebur-
ger Mühle im Bereich der Bismarcksäule auf der Grundlage der beigefügten Entwurfs-
planung zu erstellen und die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 604.200 € 
umzusetzen.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Maßnahme wurde von Juni bis November 2021 umgesetzt. 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2019

3081 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 06.05.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 45. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 02.05.2019  
öffentlich 
3.3 Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Alteburger 
Straße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle im Bereich der Bis-
marcksäule sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung 
- hier: Finanzstelle 6601-1201-2-1004, Bayenthalgürtel/Alteburger Stra-
ße, Schulwegsicherung  
0972/2019 
RM Hammer begrüßt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltungs-
vorlage, bittet die Verwaltung jedoch, folgende Punkte einer erneuten kritischen 
Überprüfung zu unterziehen: 
 
 Eindeutige Führung/Kennzeichnung für den auf der Alteburger Straße geradeaus 
fahrenden Radverkehr, der vom Rheinufer kommt 
 
 Schutzstreifen auf dem Bayenthalgürtel von Bismarcksäule Richtung Bonner Stra-
ße haben eine Breite von lediglich 1,50 m, die Fahrbahn hingegen eine von 4,50 
m 
 
 Piktogrammkette auf dem Bayenthalgürtel sollte bis zur Bonner Straße aufge-
bracht werden 
 
 Radfahrenden vom Bayenthalgürtel in die Alteburger Straße sollte ebenso wie 
dem IV direktes Linksabbiegen ermöglicht werden 
 
Herr Dörkes, Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, erläutert, 
dass die Intention der Planung war, den Fuß- und Radverkehr vom Rhein Richtung 
Alteburger Straße komfortabler und geordneter über die Straße zu bringen, d.h. auch 
die Querungsmöglichkeiten zu verbessern. Eine Aufweitung der Schutzstreifen auf 
über 1,50 m sei auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nur in einem sehr kurzen 
Abschnitt möglich. Das direkte Linksabbiegen mit dem Autoverkehr zusammen wer-
de von vielen Radfahrenden als zu unsicher empfunden, daher biete die Verwaltung

2 
 
hier das indirekte Linksabbiegen an. Die Anregung zur Aufbringung einer Pikto-
grammkette bis zur Bonner Straße werde er gerne mitnehmen.   
 
Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung 
für die Umgestaltung des Knotenpunktes Alteburger Stra-
ße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle im Bereich der Bismarcksäule auf 
der Grundlage der beigefügten Entwurfsplanung zu erstellen und die Maß-
nahme mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 604.200 € umzusetzen.  
  
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, wenn die Bezirks-
vertretung Rodenkirchen uneingeschränkt zustimmt und empfiehlt dem Fi-
nanzausschuss wie folgt zu beschließen: 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungs-
ermächtigung in Höhe von 50.000 € für die Umgestaltung des Knotenpunktes 
Alteburger Straße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle im Bereich der 
Bismarksäule im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanz-
stelle 6601-1201-2-1004, Bayenthalgürtel/Alteburger Straße, Schulwegsiche-
rung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen,  Haushaltsjahr 2019.  
 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 1 - Lageplan

1777 Zeichen

2.25 2.18 
4.93 
2.00 
2.00 
2.00 
2.50 
3.30 2.50 4.00 
1.50 
5.00 
1.50 
2.00 
4.50 
2.00 
2.32 
3.12 
7.45 
3.25 
6.00 
1.50 1.00 2.88 
1.05 
5.80 
1.10 
3.00 
2.50 1.50 
4.50 
1.83 
1.17 
6.50 
2.00 2.46 
1.80 
1.00 8.00 
1.10 
1.75 
9.80 
Fahrräder 
Fahrräder 
Fahrräder 
Ausbau Ende 
Ausbau Ende 
Ausbau Ende 
Ausbau Ende 
Ausbau Ende 
Abbau 
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X X X
X
X
X
X
X X
X
X
X
X
X
X
X
X X
X
X
X
X
X
X
a = 0cm 
a = 0cm 
a = 0cm 
X
X
X
X
X
X
X
X
Anlage 1
X
X
X
Pflegezufahrt 
X
X
X X
X
X
X
X
X
X
X X X X
X X
X XXX
X
X
X
X X X X
XXXXX
X
X
X
X
X
X
X
X
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
2-Bayenthal 
800 mm 594 mm 
Finke 29.01.2019 
Graf 28.11.2017 
2 - Marienburg Lageplan 
190206-LP 
xx
Alteburger Straße/ Bayenthalgürtel/ An der Alteburger Mühle 
Umgestaltung im Bereich der Bismarcksäule 
2-Bayenthalgürtel-2019-02-06- 
EP-V01-LP-1-0-gez 
Entwurfsplanung 
gez. Harzendorf 
09.05.2018 
gez. Gödderz 
09.05.2018 
gez. Finke 
09.05.2018 
09.05.2018 
Einmündung Bayenthalgürtel zwischen An der Alteburger Mühle und Oberländer Ufer vom 
Knotenpunkt abgerückt Finke Finke 29.01.2019 
10.12.2018 
Kozubski 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
661-4 Radverkehrsführung gez. Hr. Lemke 30.04.2018 
KVB Befahrbarkeit KVB Gez. Fr. Zimmermann 24.05.2018

Beschlussvorlage Ausschuss

7512 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0972/2019 
Freigabedatum 
11.04.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Alteburger Straße/Bayenthalgürtel/An 
der Alteburger Mühle im Bereich der Bismarcksäule sowie Freigabe einer investiven 
Auszahlungsermächtigung - hier: Finanzstelle 6601-1201-2-1004, Bayenthalgürtel/Alteburger 
Straße, Schulwegsicherung 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung für die Umgestal-
tung des Knotenpunktes Alteburger Straße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle im Be-
reich der Bismarcksäule auf der Grundlage der beigefügten Entwurfsplanung zu erstellen und 
die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 604.200 € umzusetzen. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Ro-
denkirchen uneingeschränkt zustimmt. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in 
Höhe von 50.000 € für die Umgestaltung des Knotenpunktes Alteburger Stra-
ße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle im Bereich der Bismarksäule im Teilfinanzplan 
1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-2-1004, Bayenthalgür-
tel/Alteburger Straße, Schulwegsicherung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen,  
Haushaltsjahr 2019. 
 
Verkehrsausschuss 02.05.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 20.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   589.200 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 50.000           % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  15.000     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   11.784      € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   1.000      € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung am 06.06.2016, TOP 9.1.6 die Verwaltung 
beauftragt, die Entwurfsplanung für die Umgestaltung des Knotenpunktes Alteburger Stra-
ße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle im Bereich der Bismarcksäule auf der Basis der vorge-
legten Konzeptvariante 1 zu erstellen und die Maßnahme umzusetzen. Grund für die geplante Umge-
staltung ist es, den Schulweg für die Schulkinder der umliegenden Schulen sicherer zu gestalten.  
Aus der derzeit geradlinigen Führung der Vorfahrtstraße An der Alteburger Mühle in Fahrtrichtung 
Alteburger Straße resultiert ein erhöhtes Geschwindigkeitsniveau. Die Gehwege auf dem Bayen-
thalgürtel und in der Alteburger Straße sind mit einer Breite von 1,70 m bis 2,18 m sehr schmal.  
Auf der Alteburger Straße sind derzeit keine Radverkehrsanlagen vorhanden. Die Benutzungspflicht 
des auf dem Bayenthalgürtel vorhandenen Radweges soll aufgrund seiner geringen Breite aufgeho-
ben werden. 
Der Knotenpunkt wird täglich von ca. 6.100 Kraftfahrzeugen befahren. Durch die Umgestaltung der 
Bonner Straße wird während der Bauzeit zusätzlich ein erhöhter Mehrverkehr auf dem Bayenthalgür-
tel erwartet.  
Beschreibung der Umgestaltung 
Im Bereich des Knotenpunktes Alteburger Straße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle werden 
die Gehwege verbreitert.  
Des Weiteren wird der Verlauf der Vorfahrtstraße geändert. Die Umgestaltung sieht vor, die heutige 
geradlinige Vorfahrtstraße in eine abknickende Vorfahrtstraße zu ändern. Die neue Vorfahrt führt von 
der Straße An der Alteburger Mühle links in den Bayenthalgürtel. Diese Änderung führt zu einer Ge-
schwindigkeitsreduzierung und somit zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit.  
Die beiden geplanten Fußgängerüberwege über die Alteburger Straße und An der Alteburger Mühle

3 
in Verlängerung des Bayenthalgürtels bieten zukünftig eine sichere Querungsmöglichkeit. Der nördli-
che Fußgängerüberweg wird zusätzlich mit zwei Inselköpfen ausgestattet. So erhalten die Radfah-
renden eine Aufstellfläche, um die Straße sicher queren zu können. Zur Förderung des Radverkehrs 
werden Schutzstreifen auf der Alteburger Straße und auf dem Bayenthalgürtel aufmarkiert. 
Die Einmündung des südöstlichen Astes des Bayenthalgürtels (zwischen Oberländer Ufer und An der 
Alteburger Mühle), die in die Straße An der Alteburger Mühle mündet, wird schmaler gestaltet und 
vom Knotenpunkt abgerückt. Die Bestandssituation vom Bayenthalgürtel bis zum Oberländer Ufer ist 
eine unechte Einbahnstraße, das heißt, aus der Straße An der Alteburger Mühle ist die Einfahrt in den 
südöstlichen Ast des Bayenthalgürtels verboten, in der Straße ist der Zweirichtungsverkehr gestattet. 
Um eine eindeutige Situation zu gestalten, wird der Bayenthalgürtel zwischen Oberländer Ufer und An 
der Alteburger Mühle als Einbahnstraße ausgewiesen. Des Weiteren wird durch die schmalere Ein-
mündung zur Straße An der Alteburger Mühle ein Befahren der Straße gegen die Fahrtrichtung aus-
geschlossen.  
Im Rahmen der Umgestaltung des Bereichs Alteburger Straße/Bayenthaltgürtel/An der Alteburger 
Mühle werden die beiden Haltestellen Bayenthalgürtel zu barrierefreien Buskaps umgestaltet.  
Das Ziel der Umgestaltung ist eine bessere Verknüpfung mit der am Gustav-Heinemann-Ufer gelege-
nen Stadtbahnhaltestelle Marienburg/Bayenthalgürtel und die Erhöhung der Verkehrssicherheit für 
alle Verkehrsteilnehmenden.  
Finanzierung  
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 604.200 €. Diese setzen sich zusammen aus 
Investitionsauszahlungen in Höhe von 589.200 € (davon rd. 50.000 € für die Herstellung der Buskaps) 
und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtungskosten in Höhe von 15.000 €, die der Stadt im 
Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den 
Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden.  
Zur Finanzierung der Umgestaltung des Knotenpunktes steht im Haushaltsjahr 2019 eine investive 
Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 410.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze – bei 
Finanzstelle 6601-1201-2-1004, Bayenthalgürtel/Alteburger Straße, Schulwegsicherung, Teilplanzeile 
8, Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. Die noch fehlende Auszahlungsermächtigung in 
Höhe von 179.200 € wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020/2021 ff. berück-
sichtigt. 
Die Kosten für die beiden Buskaps werden aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 
ÖPNVG NRW refinanziert.  
Des Weiteren sind im Hpl. 2019 inklusive mittelfristiger Finanzplanung im Teilergebnisplan 1201 ab 
2020 entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von  
11.784 € und in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Erträge aus Auf-
lösung von Sonderposten in Höhe von 1.000 € berücksichtigt. Für die über den Zeitraum der Nutzung 
zu zahlenden Beleuchtungskosten ist in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen ein entsprechender Ansatz veranschlagt.  
Anlagen: 
1.  Lageplan 
2.  Prüfbericht RPA vom 29.10.2018, KOB 2018/1393 
3.  Stellungnahme zum Prüfbericht, KOB 2018/1393

Anlage 3 - Stellungnahme zum Prüfbericht

2467 Zeichen

Erläuterungen zu den Anmerkungen und Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes 
 
Umgestaltung des Knotenpunktes Alteburger Straße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle 
 
RPA-Nr. 2018/1393 vom 29.10.2018 
 
Aufgrund der überbezirklichen Bedeutung des Bayenthalgürtels wurde die Planung samt 
Kostenberechnung dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) vorgelegt. Nachfolgend wird zu den 
Anmerkungen wie folgt Stellung genommen. 
 
Die Fläche im Ausbaubereich, die sich nicht im Eigentum der Stadt Köln befindet, ist der 
Straßenplanungsabteilung bekannt. Zum Zeitpunkt der Vorlage der Kostenberechnung lag keine 
Antwort des Eigentümers vor. In der Zwischenzeit hat die Stadtverwaltung die Zustimmungserklärung 
erhalten, dass der öffentliche Gehweg auf dem nicht städtischen Grundstück ausgebaut werden 
kann.  
 
Der Nachweis der Leistungsfähigkeit nach dem Handbuch für die Bemessung von 
Straßenverkehrsanlagen (HBS) und die Bemessung des Oberbaus nach den Richtlinien für die 
Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 2012) wurden durchgeführt. Auf 
Grundlage der Ergebnisse der Berechnung für die Leistungsfähigkeit, die im Zuge der 
Vorentwurfsplanung erstellt wurde, wurde der Knotenpunkt umgestaltet. Der Nachweis der 
Leistungsfähigkeit nach HBS ergibt die Qualitätsstufe C. Gemäß der Bemessung des Oberbaus nach 
RStO 2012 resultiert die Belastungsklasse 10.  
 
Dem Bodengutachten ist zu entnehmen, dass die Asphalttragschichten einen zu hohen Gehalt an 
Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) aufweisen und somit nicht weiterhin 
genutzt werden können. Somit ist kein Einsparpotenzial durch die Wiederverwendung vorhandener 
Schichten möglich. Das Gegenteil ist der Fall, da die belasteten Schichten gesondert entsorgt werden 
müssen.  
 
Aufgrund der Hinweise des RPA, dass die Kosten vor dem Hintergrund der aktuellen 
Baupreisentwicklung nicht ausreichend sind, wurde die Kostenberechnung mit aktuellen 
Mittelpreisen erneut durchgeführt. Durch die erneute Berechnung, kommt es zu einer Erhöhung der 
Kostenberechnung auf 604.200,00 €. Des Weiteren lagen einige Unterlagen zur Vorlage der 
Kostenberechnung beim Rechnungsprüfungsamt wie z. B. die Ergebnisse der 
Sinkkastenleitungsuntersuchung nicht vor. Diese sind in der aktuellen Berechnung berücksichtigt.  
 
Die Abstimmungen für das taktile Leitsystem erfolgte mit dem zuständigen Sachbearbeiter für 
Barrierefreies Bauen beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung.  
Anlage 3

Beratungsverlauf (3)

02.05.2019 Verkehrsausschuss
TOP 3.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
20.05.2019 Finanzausschuss
TOP 7.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0972/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.04.2019
Erstellt
12.03.2019 08:06