0972/2019
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Alteburger Straße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle im Bereich der Bismarckäule sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung - hier: Finanzstelle 6601-1201-2-1004, Bayenthalgürtel/
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 08/2023
966 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/66/660/2
Vorlagen-Nummer
0972/2019
Stand: 26.07.2023
Sachstandsbericht
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Alteburger
Straße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle im Bereich der Bismarcksäule sowie
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung - hier: Finanzstelle 6601-1201-2-
1004, Bayenthalgürtel/Alteburger Straße, Schulwegsicherung
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung für die
Umgestaltung des Knotenpunktes Alteburger Straße/Bayenthalgürtel/An der Altebur-
ger Mühle im Bereich der Bismarcksäule auf der Grundlage der beigefügten Entwurfs-
planung zu erstellen und die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 604.200 €
umzusetzen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Maßnahme wurde von Juni bis November 2021 umgesetzt.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2019
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Anlage 4 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 06.05.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 45. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.05.2019 öffentlich 3.3 Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Alteburger Straße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle im Bereich der Bis- marcksäule sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung - hier: Finanzstelle 6601-1201-2-1004, Bayenthalgürtel/Alteburger Stra- ße, Schulwegsicherung 0972/2019 RM Hammer begrüßt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltungs- vorlage, bittet die Verwaltung jedoch, folgende Punkte einer erneuten kritischen Überprüfung zu unterziehen: Eindeutige Führung/Kennzeichnung für den auf der Alteburger Straße geradeaus fahrenden Radverkehr, der vom Rheinufer kommt Schutzstreifen auf dem Bayenthalgürtel von Bismarcksäule Richtung Bonner Stra- ße haben eine Breite von lediglich 1,50 m, die Fahrbahn hingegen eine von 4,50 m Piktogrammkette auf dem Bayenthalgürtel sollte bis zur Bonner Straße aufge- bracht werden Radfahrenden vom Bayenthalgürtel in die Alteburger Straße sollte ebenso wie dem IV direktes Linksabbiegen ermöglicht werden Herr Dörkes, Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, erläutert, dass die Intention der Planung war, den Fuß- und Radverkehr vom Rhein Richtung Alteburger Straße komfortabler und geordneter über die Straße zu bringen, d.h. auch die Querungsmöglichkeiten zu verbessern. Eine Aufweitung der Schutzstreifen auf über 1,50 m sei auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nur in einem sehr kurzen Abschnitt möglich. Das direkte Linksabbiegen mit dem Autoverkehr zusammen wer- de von vielen Radfahrenden als zu unsicher empfunden, daher biete die Verwaltung 2 hier das indirekte Linksabbiegen an. Die Anregung zur Aufbringung einer Pikto- grammkette bis zur Bonner Straße werde er gerne mitnehmen. Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung für die Umgestaltung des Knotenpunktes Alteburger Stra- ße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle im Bereich der Bismarcksäule auf der Grundlage der beigefügten Entwurfsplanung zu erstellen und die Maß- nahme mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 604.200 € umzusetzen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, wenn die Bezirks- vertretung Rodenkirchen uneingeschränkt zustimmt und empfiehlt dem Fi- nanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungs- ermächtigung in Höhe von 50.000 € für die Umgestaltung des Knotenpunktes Alteburger Straße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle im Bereich der Bismarksäule im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanz- stelle 6601-1201-2-1004, Bayenthalgürtel/Alteburger Straße, Schulwegsiche- rung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2019. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1 - Lageplan
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2.25 2.18 4.93 2.00 2.00 2.00 2.50 3.30 2.50 4.00 1.50 5.00 1.50 2.00 4.50 2.00 2.32 3.12 7.45 3.25 6.00 1.50 1.00 2.88 1.05 5.80 1.10 3.00 2.50 1.50 4.50 1.83 1.17 6.50 2.00 2.46 1.80 1.00 8.00 1.10 1.75 9.80 Fahrräder Fahrräder Fahrräder Ausbau Ende Ausbau Ende Ausbau Ende Ausbau Ende Ausbau Ende Abbau X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X a = 0cm a = 0cm a = 0cm X X X X X X X X Anlage 1 X X X Pflegezufahrt X X X X X X X X X X X X X X X X X XXX X X X X X X X XXXXX X X X X X X X X Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 2-Bayenthal 800 mm 594 mm Finke 29.01.2019 Graf 28.11.2017 2 - Marienburg Lageplan 190206-LP xx Alteburger Straße/ Bayenthalgürtel/ An der Alteburger Mühle Umgestaltung im Bereich der Bismarcksäule 2-Bayenthalgürtel-2019-02-06- EP-V01-LP-1-0-gez Entwurfsplanung gez. Harzendorf 09.05.2018 gez. Gödderz 09.05.2018 gez. Finke 09.05.2018 09.05.2018 Einmündung Bayenthalgürtel zwischen An der Alteburger Mühle und Oberländer Ufer vom Knotenpunkt abgerückt Finke Finke 29.01.2019 10.12.2018 Kozubski Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 661-4 Radverkehrsführung gez. Hr. Lemke 30.04.2018 KVB Befahrbarkeit KVB Gez. Fr. Zimmermann 24.05.2018
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 0972/2019 Freigabedatum 11.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Alteburger Straße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle im Bereich der Bismarcksäule sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung - hier: Finanzstelle 6601-1201-2-1004, Bayenthalgürtel/Alteburger Straße, Schulwegsicherung Beschlussorgan Verkehrsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung für die Umgestal- tung des Knotenpunktes Alteburger Straße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle im Be- reich der Bismarcksäule auf der Grundlage der beigefügten Entwurfsplanung zu erstellen und die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 604.200 € umzusetzen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Ro- denkirchen uneingeschränkt zustimmt. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 50.000 € für die Umgestaltung des Knotenpunktes Alteburger Stra- ße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle im Bereich der Bismarksäule im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-2-1004, Bayenthalgür- tel/Alteburger Straße, Schulwegsicherung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2019. Verkehrsausschuss 02.05.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 20.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 589.200 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 50.000 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 15.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 11.784 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 1.000 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung am 06.06.2016, TOP 9.1.6 die Verwaltung beauftragt, die Entwurfsplanung für die Umgestaltung des Knotenpunktes Alteburger Stra- ße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle im Bereich der Bismarcksäule auf der Basis der vorge- legten Konzeptvariante 1 zu erstellen und die Maßnahme umzusetzen. Grund für die geplante Umge- staltung ist es, den Schulweg für die Schulkinder der umliegenden Schulen sicherer zu gestalten. Aus der derzeit geradlinigen Führung der Vorfahrtstraße An der Alteburger Mühle in Fahrtrichtung Alteburger Straße resultiert ein erhöhtes Geschwindigkeitsniveau. Die Gehwege auf dem Bayen- thalgürtel und in der Alteburger Straße sind mit einer Breite von 1,70 m bis 2,18 m sehr schmal. Auf der Alteburger Straße sind derzeit keine Radverkehrsanlagen vorhanden. Die Benutzungspflicht des auf dem Bayenthalgürtel vorhandenen Radweges soll aufgrund seiner geringen Breite aufgeho- ben werden. Der Knotenpunkt wird täglich von ca. 6.100 Kraftfahrzeugen befahren. Durch die Umgestaltung der Bonner Straße wird während der Bauzeit zusätzlich ein erhöhter Mehrverkehr auf dem Bayenthalgür- tel erwartet. Beschreibung der Umgestaltung Im Bereich des Knotenpunktes Alteburger Straße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle werden die Gehwege verbreitert. Des Weiteren wird der Verlauf der Vorfahrtstraße geändert. Die Umgestaltung sieht vor, die heutige geradlinige Vorfahrtstraße in eine abknickende Vorfahrtstraße zu ändern. Die neue Vorfahrt führt von der Straße An der Alteburger Mühle links in den Bayenthalgürtel. Diese Änderung führt zu einer Ge- schwindigkeitsreduzierung und somit zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die beiden geplanten Fußgängerüberwege über die Alteburger Straße und An der Alteburger Mühle 3 in Verlängerung des Bayenthalgürtels bieten zukünftig eine sichere Querungsmöglichkeit. Der nördli- che Fußgängerüberweg wird zusätzlich mit zwei Inselköpfen ausgestattet. So erhalten die Radfah- renden eine Aufstellfläche, um die Straße sicher queren zu können. Zur Förderung des Radverkehrs werden Schutzstreifen auf der Alteburger Straße und auf dem Bayenthalgürtel aufmarkiert. Die Einmündung des südöstlichen Astes des Bayenthalgürtels (zwischen Oberländer Ufer und An der Alteburger Mühle), die in die Straße An der Alteburger Mühle mündet, wird schmaler gestaltet und vom Knotenpunkt abgerückt. Die Bestandssituation vom Bayenthalgürtel bis zum Oberländer Ufer ist eine unechte Einbahnstraße, das heißt, aus der Straße An der Alteburger Mühle ist die Einfahrt in den südöstlichen Ast des Bayenthalgürtels verboten, in der Straße ist der Zweirichtungsverkehr gestattet. Um eine eindeutige Situation zu gestalten, wird der Bayenthalgürtel zwischen Oberländer Ufer und An der Alteburger Mühle als Einbahnstraße ausgewiesen. Des Weiteren wird durch die schmalere Ein- mündung zur Straße An der Alteburger Mühle ein Befahren der Straße gegen die Fahrtrichtung aus- geschlossen. Im Rahmen der Umgestaltung des Bereichs Alteburger Straße/Bayenthaltgürtel/An der Alteburger Mühle werden die beiden Haltestellen Bayenthalgürtel zu barrierefreien Buskaps umgestaltet. Das Ziel der Umgestaltung ist eine bessere Verknüpfung mit der am Gustav-Heinemann-Ufer gelege- nen Stadtbahnhaltestelle Marienburg/Bayenthalgürtel und die Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 604.200 €. Diese setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 589.200 € (davon rd. 50.000 € für die Herstellung der Buskaps) und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtungskosten in Höhe von 15.000 €, die der Stadt im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden. Zur Finanzierung der Umgestaltung des Knotenpunktes steht im Haushaltsjahr 2019 eine investive Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 410.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze – bei Finanzstelle 6601-1201-2-1004, Bayenthalgürtel/Alteburger Straße, Schulwegsicherung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. Die noch fehlende Auszahlungsermächtigung in Höhe von 179.200 € wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020/2021 ff. berück- sichtigt. Die Kosten für die beiden Buskaps werden aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW refinanziert. Des Weiteren sind im Hpl. 2019 inklusive mittelfristiger Finanzplanung im Teilergebnisplan 1201 ab 2020 entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 11.784 € und in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Erträge aus Auf- lösung von Sonderposten in Höhe von 1.000 € berücksichtigt. Für die über den Zeitraum der Nutzung zu zahlenden Beleuchtungskosten ist in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen ein entsprechender Ansatz veranschlagt. Anlagen: 1. Lageplan 2. Prüfbericht RPA vom 29.10.2018, KOB 2018/1393 3. Stellungnahme zum Prüfbericht, KOB 2018/1393
Anlage 3 - Stellungnahme zum Prüfbericht
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Erläuterungen zu den Anmerkungen und Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes Umgestaltung des Knotenpunktes Alteburger Straße/Bayenthalgürtel/An der Alteburger Mühle RPA-Nr. 2018/1393 vom 29.10.2018 Aufgrund der überbezirklichen Bedeutung des Bayenthalgürtels wurde die Planung samt Kostenberechnung dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) vorgelegt. Nachfolgend wird zu den Anmerkungen wie folgt Stellung genommen. Die Fläche im Ausbaubereich, die sich nicht im Eigentum der Stadt Köln befindet, ist der Straßenplanungsabteilung bekannt. Zum Zeitpunkt der Vorlage der Kostenberechnung lag keine Antwort des Eigentümers vor. In der Zwischenzeit hat die Stadtverwaltung die Zustimmungserklärung erhalten, dass der öffentliche Gehweg auf dem nicht städtischen Grundstück ausgebaut werden kann. Der Nachweis der Leistungsfähigkeit nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) und die Bemessung des Oberbaus nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 2012) wurden durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse der Berechnung für die Leistungsfähigkeit, die im Zuge der Vorentwurfsplanung erstellt wurde, wurde der Knotenpunkt umgestaltet. Der Nachweis der Leistungsfähigkeit nach HBS ergibt die Qualitätsstufe C. Gemäß der Bemessung des Oberbaus nach RStO 2012 resultiert die Belastungsklasse 10. Dem Bodengutachten ist zu entnehmen, dass die Asphalttragschichten einen zu hohen Gehalt an Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) aufweisen und somit nicht weiterhin genutzt werden können. Somit ist kein Einsparpotenzial durch die Wiederverwendung vorhandener Schichten möglich. Das Gegenteil ist der Fall, da die belasteten Schichten gesondert entsorgt werden müssen. Aufgrund der Hinweise des RPA, dass die Kosten vor dem Hintergrund der aktuellen Baupreisentwicklung nicht ausreichend sind, wurde die Kostenberechnung mit aktuellen Mittelpreisen erneut durchgeführt. Durch die erneute Berechnung, kommt es zu einer Erhöhung der Kostenberechnung auf 604.200,00 €. Des Weiteren lagen einige Unterlagen zur Vorlage der Kostenberechnung beim Rechnungsprüfungsamt wie z. B. die Ergebnisse der Sinkkastenleitungsuntersuchung nicht vor. Diese sind in der aktuellen Berechnung berücksichtigt. Die Abstimmungen für das taktile Leitsystem erfolgte mit dem zuständigen Sachbearbeiter für Barrierefreies Bauen beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung. Anlage 3
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0972/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.04.2019
- Erstellt
- 12.03.2019 08:06