AN/0624/2022
Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln - ÄA
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Die FRAKTION Änderungsantrag nach § 13
3563 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.03.2022 AN/0624/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 17.03.2022 Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln - Unterschreitung von KfW Effizienzhaus 40 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Änderungsantrag zu der Beschlussvorlage 4286/2021 (TOP 10.20) in die Ta- gesordnung der Ratssitzung am 17.03.2022 aufzunehmen: Die Beschlussvorlage 4286/2021 wird im Punkt 2. wie folgt ergänzt: 2. beauftragt die Verwaltung mit deren Umsetzung unter Ergänzung folgender Ersatzmaßnahme der verbindlichen Anforderungen jeweils unter Punkt 4.1 und 4.2 in den Leitlinien S.15 und S.17 der Anlage 1. (…) „oder - Unterschreitung von KfW Effizienzhaus 40, wenn per Energiekonzept Klimaneutralität und zu- sätzlich durch Lebensdauer-Analyse eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindes- tens 50% (im Vergleich zu kfW40) nachgewiesen wird (jeweils in Abstimmung mit Koordinati- onsstelle Klimaschutz).“(…) An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Fraktion Die FRAKTION Michael Hock Birgit Dickas Walter Wortmann Karina Syndicus Unter Goldschmied 6 50667 Köln Tel.:+49 (221) 221 – 35606 E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de - 2 - Begründung: Die Erhöhung der Energiestandards Neubauvorhaben ist sinnvoll. Circa 40 Prozent der CO2 - Emissionen weltweit fallen auf Gebäude zurück. Danke an die Verwaltung und den Klimarat für die Erarbeitung der Leitlinien. (https://drive.google.com/file/d/1k2X0oASPl-RUsi90RdKLMkrBfalv29yW/view) Mit der Einführung des KfW 40 Standards werden aber nur die betriebs bedingten Emissionen berücksichtigt. Das ist für Erreichung der Klimaneutralität für Köln auch wichtig. Wir haben aber auch Verantwortung für die Emissionen, die außerhalb Kölns anfallen. Die “Graue Energie” macht bei einem typischen Neubau inzwischen 50 % des Energiebedarfs über den Lebenszyk- lus insgesamt aus. Der Anteil der Herstellungsphase liegt bei den Treibhausgas -Emissionen sogar bei 80 % (graue Emissionen), wenn die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuer- bare Energien bis 2050 einbezogen wird. https://baubiologie-magazin.de/neubau-50-des-energiebedarfs-ist-graue-energie/ Die Nachhaltigkeit von Gebäuden ist demnach nur wirklich gegeben, wenn Baustoffe, Trans- port, Lebensdauer, Abriss und Wiederverwendung berücksichtigt werden . Passivhäuser verlan- gen viel Dämmung und aufwändige Technik. Die Herstellung von Dämmmaterialien ist in der Regel CO2 intensiv. Die Dämm -Hülle darf während der Lebensdauer nicht beschädigt werden. Es sind also keine, eventuell lebensdauerverlängernde Umbauten möglich, die geände rte Fens- ter- oder Türöffnungen erfordern. Die notwendige Technik ist sowohl störanfällig als auch men- schenabhängig. Dies führt dazu, dass theoretische Verbrauchswerte in der Praxis oft nicht er- reicht werden. In der Gesamtbetrachtung können KfW 40 -Gebäude weniger klimafreundlich sein als Gebäude die im Betrieb mehr klimaneutrale Energie verbrauchen und im Bau und Recycling nachhaltig optimiert sind. Diese Weltklimafreundliche Option muss Bauherren und Architekten ermöglicht werden. - 3 - Gez. Karina Syndicus (Vorsitzende der Die FRAKTION) Gez. Michael Hock (Geschäftsführer der Die FRAKTION)
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Unter Goldschmied 6
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0624/2022
- Typ
- Die PARTEI Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 16.03.2022
- Erstellt
- 16.03.2022 13:28