Mandari Insight

V/0315/2026

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 13.05.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 28.05.2026, TOP 5.1

Anlage 1 Zuschussvorschläge

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Richtlinien

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Zuschussvorschläge

1404 Zeichen

Anlage 1 
Zuschussvorschläge zur Vereinsförderung Frühjahr 2026 der Bezirksvertretung 
Münster-West 
 
Den nachfolgenden Vereinen und Initiativen werden für den beantragten Zweck Zuschüsse 
in folgender Höhe gewährt. 
Lfd. 
Nr. Antragstellende Zweck max. 
Zuschusshöhe 
1 Förderverein Gesamtschule 
Münster-West e.V. Chorfahrt nach Düsseldorf 500,00 € 
2 Musikzug Nienberge e.V. Anschaffung Anhänger 3.045,00 € 
3 Spielmannszug „Gut Schlag“ 
Albachten 1919 e.V. Anschaffung Anhänger 3.500,00 € 
4 Kulturforum Nienberge e.V. Ersatzbeschaffung Tontechnik 12.500,00 € 
5 Die Krokodile e.V. Umbau Kita zur Verbesserung 
der Bewegungsmöglichkeiten 0,00 € 
6 St. Jacobi Schützenbruderschaft 
Nienberge von 1626 e.V. Zuschuss zum Jubiläumstag 2.750,00 € 
7 St. Jacobi Schützenbruderschaft 
Nienberge von 1626 e.V. 
Jubiläumszuschuss zum 
400.Jubiläum 1.600,00 € 
8 Kindergruppe Krullys e.V. Erweiterung des 
Bewegungsraumes: Bällebad 1.395,95 € 
9 MuM Mehrgenerationenhaus 
und Mütterzentrum e.V. 
Festwoche anlässlich des 30-
jährigen Jubiläums 1.000,00 € 
10 Musikschule Roxel e.V. Zuschuss zur 
Jubiläumsveranstaltung 4.725,00 € 
11 Katholische öffentliche Bücherei 
St. Pantaleon Roxel 
Anschaffung aktueller Bücher 
und Lesematerialien 1.000,00 € 
12 Never Complete Again e.V. Unterstützung des Chores 0,00 € 
13 Förderverein Marienschule 
Roxel e.V. Einweihungsfeier nach Umbau 0,00 € 
 Summe  32.015,95 €

Anlage 2 Richtlinien

3143 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West                                        
Präambel 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin-
nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen 
Vereinigungen und Institutionen. 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein-
zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
Transparenz schafft Vertrauen. 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden 
 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen  
im Stadtbezirk Münster-West 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk 
Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien 
gewährt. 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wi r-
kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engag e-
ment der Einwohnerinnen und Einwohner  zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Ma ß-
nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche , ältere Menschen und Menschen mit Migrat i-
onshintergrund einbinden. 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeind e-
ordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf 
Antrag Zuschüsse 
 für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten  
 Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.  
Die Anträge müssen begründet werden.  
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F i-
nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen 
einen Nachweis über die Verwendung  des gewährten Zuschusses verlangen.  
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn  
 der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht  
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt  
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt 
weitergeben. 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werd en nur dann gefördert, wenn 
sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchg e-
führt werden. 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden.  
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung  von Zuschüssen besteht nicht.  
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. A b-
gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online 
(http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/  
vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.

Beschlussvorlage

2640 Zeichen

V/0315/2026 
V/0315/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den in Anlage 1 aufgeführten örtlichen Vereinen, Verbänden und anderen Vereinigungen und 
Initiativen werden Zuschüsse für den beantragten Zweck wie aufgeführt und entsprechend der 
Hinweise in der Begründung gewährt bzw. nicht oder zunächst nicht gewährt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0101 Bezirksvertretungen (frei ver-
fügbare Mittel)  
2026   
Zeile 15 Transferaufwendungen  32.015,95  
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 2).  
 
Die in der Anlage 1 aufgeführten Vereine und Initiativen haben einen Zuschussantrag gestellt. 
 
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge, der in den Vorjahren bewilligten Zuschüsse und 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
13.05.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Guddorf  
Telefon: 492-1640 oder -
1650 
Guddorf@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0315/2026 
des geltend gemachten Bedarfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüs-
sen in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe am 12.05.2026 ausgesprochen. Diese sollen nun von der 
Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden.  
 
Bei den aufgeführten Beträgen (Anlage 1) handelt es sich um die ausgesprochene maximale Förde-
rung je Zuschussantrag. 
 
Bei den unter lfd. Nr. 2 und Nr. 3 aufgeführten Anträgen können 50 % der Anschaffungskosten nach 
Vorlage geeigneter Belege max. bis zur ausgewiesenen Zuschusshöhe gefördert werden.  
Bei dem unter lfd. Nr. 4 aufgeführten Antrag ist vorab eine vorrangige Förderung durch das Amt für 
Schule und Weiterbildung zu prüfen.  
Der Antrag lfd. Nr. 5 wird vertagt. 
Die Zuschüsse unter lfd. Nr. 6 und 9 werden im Rahmen einer Ausfallbürgschaft gewährt.  
 
Denen unter lfd. Nr. 12 und 13 genannten Antragstellenden soll kein Zuschuss gewährt werden.  
 
im Auftrag 
 
 
gez. 
 
Guddorf 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Zuschüsse Frühjahr 2026 
Anlage 2 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen

Beratungsverlauf (1)

28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0315/2026
Typ
Vorlagen
Datum
13.05.2026
Erstellt
11.05.2026 10:11