V/0315/2026
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
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Anlage 1 Zuschussvorschläge
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Anlage 1 Zuschussvorschläge zur Vereinsförderung Frühjahr 2026 der Bezirksvertretung Münster-West Den nachfolgenden Vereinen und Initiativen werden für den beantragten Zweck Zuschüsse in folgender Höhe gewährt. Lfd. Nr. Antragstellende Zweck max. Zuschusshöhe 1 Förderverein Gesamtschule Münster-West e.V. Chorfahrt nach Düsseldorf 500,00 € 2 Musikzug Nienberge e.V. Anschaffung Anhänger 3.045,00 € 3 Spielmannszug „Gut Schlag“ Albachten 1919 e.V. Anschaffung Anhänger 3.500,00 € 4 Kulturforum Nienberge e.V. Ersatzbeschaffung Tontechnik 12.500,00 € 5 Die Krokodile e.V. Umbau Kita zur Verbesserung der Bewegungsmöglichkeiten 0,00 € 6 St. Jacobi Schützenbruderschaft Nienberge von 1626 e.V. Zuschuss zum Jubiläumstag 2.750,00 € 7 St. Jacobi Schützenbruderschaft Nienberge von 1626 e.V. Jubiläumszuschuss zum 400.Jubiläum 1.600,00 € 8 Kindergruppe Krullys e.V. Erweiterung des Bewegungsraumes: Bällebad 1.395,95 € 9 MuM Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum e.V. Festwoche anlässlich des 30- jährigen Jubiläums 1.000,00 € 10 Musikschule Roxel e.V. Zuschuss zur Jubiläumsveranstaltung 4.725,00 € 11 Katholische öffentliche Bücherei St. Pantaleon Roxel Anschaffung aktueller Bücher und Lesematerialien 1.000,00 € 12 Never Complete Again e.V. Unterstützung des Chores 0,00 € 13 Förderverein Marienschule Roxel e.V. Einweihungsfeier nach Umbau 0,00 € Summe 32.015,95 €
Anlage 2 Richtlinien
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Bezirksvertretung Münster-West Präambel Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin- nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein- zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wi r- kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engag e- ment der Einwohnerinnen und Einwohner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Ma ß- nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche , ältere Menschen und Menschen mit Migrat i- onshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeind e- ordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. Die Anträge müssen begründet werden. 4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F i- nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses verlangen. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werd en nur dann gefördert, wenn sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchg e- führt werden. 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. A b- gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online (http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/ vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0315/2026 V/0315/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Den in Anlage 1 aufgeführten örtlichen Vereinen, Verbänden und anderen Vereinigungen und Initiativen werden Zuschüsse für den beantragten Zweck wie aufgeführt und entsprechend der Hinweise in der Begründung gewährt bzw. nicht oder zunächst nicht gewährt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen (frei ver- fügbare Mittel) 2026 Zeile 15 Transferaufwendungen 32.015,95 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 2). Die in der Anlage 1 aufgeführten Vereine und Initiativen haben einen Zuschussantrag gestellt. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge, der in den Vorjahren bewilligten Zuschüsse und Amt für Bürger - und Ratsservice 13.05.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Guddorf Telefon: 492-1640 oder - 1650 Guddorf@stadt -muenster.de - 2 - V/0315/2026 des geltend gemachten Bedarfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüs- sen in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe am 12.05.2026 ausgesprochen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. Bei den aufgeführten Beträgen (Anlage 1) handelt es sich um die ausgesprochene maximale Förde- rung je Zuschussantrag. Bei den unter lfd. Nr. 2 und Nr. 3 aufgeführten Anträgen können 50 % der Anschaffungskosten nach Vorlage geeigneter Belege max. bis zur ausgewiesenen Zuschusshöhe gefördert werden. Bei dem unter lfd. Nr. 4 aufgeführten Antrag ist vorab eine vorrangige Förderung durch das Amt für Schule und Weiterbildung zu prüfen. Der Antrag lfd. Nr. 5 wird vertagt. Die Zuschüsse unter lfd. Nr. 6 und 9 werden im Rahmen einer Ausfallbürgschaft gewährt. Denen unter lfd. Nr. 12 und 13 genannten Antragstellenden soll kein Zuschuss gewährt werden. im Auftrag gez. Guddorf Anlagen: Anlage 1 Zuschüsse Frühjahr 2026 Anlage 2 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0315/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.05.2026
- Erstellt
- 11.05.2026 10:11