V/0708/2009
Umsetzungbeschlüsse zur Bildung der Ausschüsse und sonstigen Gremien des Rates, Satzungen zur Änderung der Betriebssatzungen der citeq und der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
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Beschlussvorlage
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V/0708/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft 1. Umsetzung der Beschlüsse des Rates zur Bildung der Ausschüsse und sonstigen Gremien des Rates 2. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der "citeq" 3. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der "Abfallwirtschaftsbetriebe Münster“ Beratungsfolge 11.11.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen erhält wie bisher die Bezeichnung Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft. 2. Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 2.1 Bei unveränderter Zuständigkeit spricht der Beirat seine Empfehlungen gegenüber dem Hauptausschuss aus. 2.2. Neben den von den Fraktionen zu benennenden Mitgliedern (vgl. Vorlage V/0632/2009) werden der Teilnehmerkreis und das Entsendungsrecht wie folgt fest- gelegt: • 5 Mitglieder der Eine-Welt/Dritte-Welt-Gruppen (kirchliche und private Initiativ- gruppen), • 2 Mitglieder der Westf. Wilhelms-Universität, • 1 Mitglied des Umweltforums. Kann eine der genannten Einrichtungen/Organisationen die für sie vorgesehenen Sitze nicht besetzen, fallen diese an das Eine-Welt-Forum. • 1 Mitglied des Integrationsrates. 2.3 Mit dem Ratsbeschluss vom 28.10.2009 ist die Anregung des Eine-Welt-Forums (EWF) Nr. 113/2009 vom 07.09.2009 hinsichtlich der Beantragung der erneuten Ein- richtung eines Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit erledigt. Vorlagen-Nr.: V/0708/2009 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-6041 E-Mail: LembeckA@stadt-muenster.de Datum: 02.11.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0708/2009 3. Die Zuständigkeitsregelungen nach der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster finden weiterhin mit der Maßgabe Anwendung, dass • die Zuständigkeiten der nicht neu gebildeten Kommission zur Unterbringung von Aus- siedlern, Asylbewerbern u. ausländischen Flüchtlingen entfallen, • die Zuständigkeit des Ausschusses für Pe rsonal, Recht und Ordnung ergänzt wird um die Beratungszuständigkeit: Vorberatung der Personalentscheidungen gemäß § 20 Abs. 1 der Hauptsatzung. 4. Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für die „citeq“ (Anlage 1) wird beschlossen. 5. Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für die „Abfallwirt- schaftsbetriebe Münster“ (Anlage 2) wird beschlossen. Begründung: In der Sitzung des Rates am 28.10.2009 ist die Bildung der Ausschüsse beschlossen worden. Da- bei bestand insoweit Einigkeit, dass die Ausschüsse und sonstigen Gremien des Rates mit den Bezeichnungen der abgelaufenen Wahlzeit fortgeführt werden. Zu den Beschlusspunkten im Ein- zelnen: zu 1. In der Wahlzeit 2004-2009 lautete die Bezeichnung Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft. Diese Bezeichnung soll der Ausschuss auch in der aktuellen Wahlzeit füh- ren. zu 2. Die Zuständigkeit entspricht den bisherigen Regelungen (vgl. Vorlagen 1209/99 und V/0881/2004). Gleiches gilt für die Zusammensetzung der 9 stimmberechtigten Mitglieder mit der Ausnahme, dass ein Vertreter des Integrationsrates an die Stelle eines Vertreters des Ausländerbeirats tritt. zu 3. Zur Arbeitsfähigkeit der Gremien ist eine Zuweisung von Zuständigkeiten erforderlich. Da es erklär- ter Wille des Rates war, die Arbeit entsprechend der Zuständigkeiten in der abgelaufenen Wahlzeit fortzusetzen, ist eine Überleitung der Zuständigkeiten folgerichtig. Dabei ist bereits die Änderung der Hauptsatzung berücksichtigt und, dass die Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u. ausländischen Flüchtlingen nicht wieder gebildet wurde. zu 4. und 5. Die Größe der Betriebsausschüsse ist in der jeweiligen Betriebssatzung geregelt. In Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 28.10.2009 ist eine Änderung der Betriebssatzung erforderlich. gez. Markus Lewe Anlagen: Anlage 1: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der „citeq“ Anlage 2: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der „Abfallwirtschaftsbetriebe Münster“
Anlage 2 Satzung AWM
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Satzung zur Änderung der Betriebsatzung der Stadt Münster für die „Abfallwirtschaftsbetriebe Münster“ Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.NRW S. 380) hat der Rat der Stadt Müns- ter am ______ folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für die „Abfallwirtschaftsbetriebe“ beschlossen: Artikel I § 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Der Werksausschuss besteht aus 18 Mitgliedern, die gemäß § 114 Abs. 3 GO NRW i. V. m. der Wahlordnung für Eigenbetriebe (Eig-WO) gewählt werden.“ Artikel III Inkrafttreten Diese Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für die „Abfall- wirtschaftsbetriebe Münster“ tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Anlage 2
Anlage 1 Satzung citeq
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Satzung zur Änderung der Betriebsatzung der Stadt Münster für die „citeq“ Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.NRW S. 380) hat der Rat der Stadt Müns- ter am ______ folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für die „citeq“ beschlossen: Artikel I § 4 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: Der Werksausschuss besteht aus 8 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Münster beru- fen werden. Artikel III Inkrafttreten Diese Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für die „citeq“ tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Anlage 1
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0708/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.10.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37