3353/2019
Einweg- und Mehrwegverpackungen für Getränke/Pfandsystem
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2694 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/572 Vorlagen-Nummer 3353/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2019 Einweg- und Mehrwegverpackungen für Getränke/Pfandsystem Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Mülheim stellt mit AN/0510/2018 Fragen zu folgender The- matik: Zunehmend finden sich im Straßenland und Grünanlagen weggeworfene, aus dem Ausland importier- te Getränkeverpackungen. In Geschäften, insbesondere in Imbissen und Kiosken, hat der Verkauf dieser Verpackungen in großem Umfang zugenommen. Aber auch mit Pfand belegte Mehrwegverpa- ckungen, insbesondere Glasflaschen, sind ein Auslöser für Glasmüll auf Straßen und Gehwegen. Die von der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim gestellten Fragen werden von der Ver- waltung wie folgt beantwortet. 1. Ist der Verkauf ausländischer Einweggetränkeverpackungen ohne Einwegpfandlogo er- laubt? Die importierten Einweggetränkeverpackungen unterliegen der Pfandpflicht ebenso wie die in Deutschland abgefüllten Getränkeverpackungen. Der Verkauf von ausländischen Einweggeträn- keverpackungen ohne Einwegpfandlogo ist insofern nicht erlaubt. 2. Wie wird der Verkauf von (ausländischen) Einweggetränkeverpackungen überwacht, gibt es Fallzahlen von festgestellten Verstößen im Stadtbezirk Mülheim? Soweit bei Verkaufsstellen, Kiosken u.ä. Mängel in Bezug auf die Pfandpflicht festgestellt werden, werden diese Mängel ordnungsrechtliche verfolgt. So wurden in 2018 insgesamt 12 Ordnungswidrig- keitenverfahren bearbeitet, die sich auf Verkaufsstellen aus dem Stadtbezirk Mülheim beziehen. 3. Gibt es Fälle von gefälschten Einwegpfandlogos? Solche Fälle sind der Verwaltung nicht bekannt. 4. Setzt sich die Stadtverwaltung auf Bundesebene für Reformen des Pfandsystems ein, z.B. Anhebung der Pfandbeträge für Mehrwegverpackungen? Die Stadtverwaltung hat sich nicht auf Bundesebene für Reformen des Pfandsystems eingesetzt. Das Pfand beträgt jetzt bis zu 0,25 €. Dieses ist aus Sicht der Stadtverwaltung ausreichend. 5. Welche Maßnahmen zur Nutzung von pfandbelegtem Leergut im öffentlichen Straßenland für Interessierte unterstützt die Stadtverwaltung im Stadtbezirk Mülheim (z.B. Anbringung von Pfandflaschenringen an Mülleimern usw.)? In der Innenstadt und in Ehrenfeld wurde ein Pilotversuch für die Pfandringe durchgeführt. Ein exter- nes Gutachten hat ergeben, dass die Pfandringe aus abfallwirtschaftlicher Sicht keine Vorteile brin- gen. Daher wurde vom Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln beschlossen, keine 2 Pfandringe einzuführen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3353/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 27.09.2019
- Erstellt
- 24.09.2019 11:11