2007/0055
Nordostumgehung - Bericht zum Planungsstand - Verfahren der weiteren Planung
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2007/0055
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 23.01.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat II Dezernat III Stadtplanungsamt Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0055 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Nordostumgehung - Bericht zum Planungsstand - Verfahren der weiteren Planung Vorlage vom: 17.01.2007 Beschlussvorschlag: 1. Der Bericht zu dieser Vorlage wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Verfahrensvorschlag zur weiteren Planung für den nordwestlichen Abschnitt der Nordostumgehung zwischen dem Knotenpunkt Carl-Schenck-Ring / Otto-Röhm-Straße und dem Anschluss an den Bebauungsplan N 59 wird zugestimmt. 3. Dem Verfahrensvorschlag zur weiteren Planung des Kernabschnittes (Bereich des Bebauungsplanes N 59) wird zugestimmt. 4. Dem Verfahrensvorschlag zum weitern Umgang mit den bestehenden Planungen im Südost- Abschnitt der Nordostumgehung (Bereich Hanauer Straße) wird zugestimmt. 5. Planerische Grundlage der Umgestaltung insbesondere der Heinrichstraße, der Landgraf-Georg- Straße und des Rhönrings sind die im Verkehrsentwicklungsplan formulierten und beschlossenen Ziele und Handlungskonzepte. Anlagen: Bericht zum Planungsstand Nordostumgehung und Verfahrensvorschlag zur weiteren Planung Beschluss des Magistrats vom 2 ... 3 ... Begründung: Über den Stand der Planung zur Nordostumgehung ist der Stadtverordnetenversammlung nach Beschluss vom 05. Mai 2001 regelmäßig zu berichten. Planungsstand und erforderliche weitere Planungsschritte sind in der Anlage eingehend erläutert. Zur weiteren Planung wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen: Bereich Nordwest Der gesamte Abschnitt der Nordostumgehung vom Anschluss an den Neubau-Abschnitt des Carl- Schenck-Ring über den Knotenpunkt Martin-Luther-King-Ring / Frankfurter Straße bis hin zum Anschluss an den „Kern“ der Nordostumgehung (B-Plan N 59) wird integriert geplant. Planungsgrundlage für den Bereich des Knotenpunktes Martin-Luther-King-Ring / Frankfurter Straße bildet die Brückenlösung (Variante A der gestalterischen und ingenieurtechnischen Studie). Auf eine anspruchsvolle landschafts- und stadtgestalterische Einbindung der Brücke wird im Planungsverfahren besonderer Wert gelegt. Das Baurecht soll in einem Plangenehmigungsverfahren geschaffen werden. Um eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit sicher zu stellen, soll der bestehende Beirat zum Bebauungsplanverfahren N 59 auch in die Planungen im Bereich Nordwest einbezogen werden. Zur Finanzierung der Planungskosten wird erforderlichenfalls eine gesonderte Vorlage eingebracht. Zur Finanzierung der Baukosten wird zu gegebener Zeit eine gesonderte Vorlage eingebracht. Kernbereich (B-Plan N 59) Das Bebauungsplanverfahren N 59 soll zügig abgeschlossen werden, so dass der Bund als Straßenbaulastträger die weiteren Planungsschritte aufnehmen kann. Zur Finanzierung der auf die Wissenschaftsstadt Darmstadt entfallenden weiteren Planungskosten und Baukosten wird zu gegebener Zeit eine gesonderte Vorlage eingebracht. Bereich Südost Die bereits aufgenommene Prüfung von Modifikationen des Knotenpunktes Heinrichstraße/ Hanauer Straße/ Aschaffenburger Straße sowie die Abstimmung alternativer Lösungen mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt und weiteren Betroffenen wird fortgesetzt. Innenstadt Konkrete Planungen zur funktionsgerechten Umgestaltung jener innerstädtischer Straßen, die durch die Nordostumgehung entlastet werden, werden spätestens so begonnen, dass eine Umsetzung der Umgestaltung unmittelbar nach Verkehrsfreigabe der Nordostumgehung möglich ist. Grundlage und Rahmen dieser Planungen sind die im Verkehrsentwicklungsplan beschlossenen Ziele und Handlungskonzepte. Darmstadt, den 17.01.2007 4 ... Dezernent I Dezernent II Dezernat III Dezernent VI Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing.Dieter Wenzel Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat Stadtrat
anlage 1
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1 Anlage Bericht zum Planungsstand Nordostumgehung und Verfahrensvorschlag zur weiteren Pla- nung Der Bericht gliedert sich in eine Übersicht über die Gesamtmaßnahme und Angaben zu den Planungsabschnitten „Nordwest“, „Kern“, „Südost“ (siehe Abbildung 1), sowie „Innenstadt“ die sich hinsichtlich Planungszuständigkeit und Planungsverfahren unterscheiden. Abbildung 1: Überblick über die gesamte Nordostumgehung Gesamtübersicht Planung Nordostumgehung Die Planung der Nordostumgehung (NOU) im Berichtszeitraum war geprägt von der Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs N59 „Nordostumgehung“ in der Zeit vom 1. März bis zum 3. April 2006. Daneben wurden die Planungen für den Bereich Nordwest der Nordostumgehung vorangetrieben und die Planungen für den Bereich Südost einer Prüfung unterzogen. Seit 20. März 2006 werden umfassende Informationen über das Gesamtvorhaben im Internet bereit gestellt. Der Internetauftritt ist auf breite und positive Resonanz gestoßen. Die enthalte- nen Informationen werden fortlaufend aktualisiert. Die Internetadresse lautet: http://www.darmstadt.de/wirtschaft/nordostumgehung/index.html Die laufenden Planungsschritte betreffen insbesondere die Behandlung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf. Hierzu werden derzeit noch ergänzende gutachtliche Stellung- nahmen eingeholt. Als künftige Planungsaufgaben stehen für eine zügige Realisierung des Gesamtvorhabens Nordostumgehung unmittelbar an: • Abschluss des Bebauungsplanverfahrens N59, • Baurechtschaffung für den nordwestlichen Abschnitt, • Abstimmung modifizierter Lösungen im südöstlichen Abschnitt der Nordostumgehung. Bereich Südost: Fertigstellung des Anschlusses an die heutige B 26 gemäß Planung von 1977 als Maßnahme des Bundes Kern (Gegenstand des B-Plans N59): Tunnelstrecke und Anschlüsse als Maßnahme des Bundes Stadt Darmstadt tritt mit Planung in Vorleistung Bereich Nordwest: leistungsfähiger Ausbau der Anschlussstrecken als Maßnahme der Stadt Darmstadt 2 In absehbarer Zukunft sind darüber hinaus die Planung zur funktionsgerechten Umgestaltung der durch die Nordostumgehung entlasteten Innenstadtstraßen aufzunehmen bzw. zur Umset- zungsreife zu bringen. Die relativen zeitlichen Planungs- und Bauabläufe und die wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Bereichen sind qualitativ in Abbildung 2 dargestellt. Die absoluten Zeitpunkte, zu denen die einzelnen Schritte erfolgen, hängen wesentlich vom Bund als Baulast- träger des Kernbereichs ab und können daher hier nicht angegeben werden. Abbildung 2: Planungs- und Bauabläufe (qualitativ) Wesentliche formale und sachliche Abhängigkeiten sind: • Der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist Voraussetzung für die weitere Ausfüh- rungsplanung des Kernbereichs durch den Bund. • Die Umsetzungsreife der städtischen Planungen für den Bereich Nord ist Voraussetzung für den Baubeginn des Kernbereichs durch den Bund. • Maßnahmen in der Innenstadt können erst nach Verkehrsfreigabe der Nordostumgehung umgesetzt werden. Die Dauer des Baus des Kernbereichs wird mit rund vier Jahren angesetzt. Die Dauer der übri- gen Planungs- und Bauschritte ist grob geschätzt. Bereich Nordwest – erforderliche Ausbaumaßnahmen und Planungsstand Die Stadt Darmstadt hat sich in einer Verwaltungsvereinbarung (Magistratsbeschluss 0431 vom 12. Juni 2002) gegenüber der Bundesstraßenverwaltung zum Ausbau der Anschlussstre- cken an den Tunnelabschnitt im Nordwesten verpflichtet. Die Ausbaumaßnahmen im nordwestlichen Bereich gliedern sich in (Abbildung 3) 1) Neubau Carl-Schenck-Ring (zweistreifig), 2) Ausbau der Streckenabschnitte westlich und östlich dieses Knotens (vierstreifig). 3) Ausbau des Knotenpunktes Martin-Luther- King-Ring/Frankfurter Straße/Carl-Schenk- Ring als planfreier Knoten und Bereich Nord Kernbereich Bereich Süd Innenstadt Schaffung Planungsrecht (B-Plan) Planung und Baurechtschaffung Planung Bau Betrieb 20XX: Inbetriebnahme NOU 3 Diese Maßnahmen liegen in der Planungszuständigkeit und Baulastträgerschaft der Wissen- schaftsstadt Darmstadt. Sie sind grundsätzlich förderfähig nach Gemeindeverkehrsfinanzie- rungsgesetz (GVFG) und zum GVFG-Programm des Landes Hessen angemeldet. Abbildung 3: Erforderliche Ausbaumaßnahmen im Bereich Nordwest zu 1) Der Neubau des Carl-Schenk-Rings zw ischen dem Knotenpunkt Gräfenhäuser Stra- ße/Otto-Röhm-Straße/Pfnorstraße (einschließlich) und dem Knoten Carl-Schenck- Ring/Otto-Röhm-Straße (einschließlich) erfolgt ab Frühjahr 2007 bis vsl. 2009. zu 2) Für die westlich und östlich an den vorgenannten Knoten anschließenden Strecken ist aufgrund der prognostizierten Verkehrsbelastungen ein vierstreifiger Ausbau erforder- lich. zu 3) Für den Knotenpunkt Martin-Luther-Ki ng-Ring/Frankfurter Straße/Carl-Schenk-Ring wurden verschiedene Machbarkeitsstudien durchgeführt. Sie haben zum Ergebnis, dass der bestehende niveaugleiche (d.h. ebenerdige) Knotenpunkt nicht so weit ausgebaut werden kann, dass eine akzeptable Verkehrsqualität sicher zu stellen ist. Es ist daher erforderlich, den Straßenzug der Nordostumgehung (Martin-Luther-King- Ring – Carl-Scheck-Ring) mittels einer Brücke oder einer Unterführung niveaufrei über den Knoten hinweg bzw. unter ihm hindurch zu führen. Die Verknüpfungen des Carl- Schenck-Ring, des Martin-Luther-King-Ring, der Marburger Straße und der Frankfurter Straße untereinander bleiben ebenerdig und ohne Einschränkungen erhalten. In einer gestalterischen und ingenieurtechnischen Studie wurde Ende 2006 eine Ent- scheidungsgrundlage erarbeitet, ob am Knoten Frankfurter Straße/ Martin-Luther-King- Ring/ Carl-Schenck-Ring eine- Brücken- oder eine Unterführungslösung verfolgt werden soll. Die nachfolgenden Abbildungen sind Auszüge aus der Studie und illustrieren die beiden möglichen Lösungen. Vierstreifiger Ausbau Ausbau als planfreier Knotenpunkt Zweistreifiger Neubau Option auf vierstreifigen Ausbau Vierstreifiger Ausbau Ausbau als planfreier Knotenpunkt Zweistreifiger Neubau Option auf vierstreifigen Ausbau 4 Abbildung 4: Variante A „Overfly”, Ansicht und Lageplan (Quelle: Pahl + Weber-Pahl Archi- tekten BDA: Nord- ostumgehung Darmstadt – Ge- stalterische und ingenieurtechni- sche Studie Kno- tenpunkt Frankfur- ter Str. / Carl- Schenck-Ring, Darmstadt 2006) 5 Abbildung 5: Gestaltungsvorschlag Brücke, Ansicht von Süden (Fotomontage) (Quelle: Pahl + Weber-Pahl Architekten BDA: Nordostumgehung Darmstadt – Gestalterische und ingenieurtechni- sche Studie Knotenpunkt Frankfurter Str. / Carl-Schenck-Ring, Darmstadt 2006) Abbildung 6: Gestaltungsvorschlag Brücke, Ansicht von Norden (Fotomontage) (Quelle: Pahl + Weber-Pahl Architekten BDA: Nordostumgehung Darmstadt – Gestalterische und ingenieurtechni- sche Studie Knotenpunkt Frankfurter Str. / Carl-Schenck-Ring, Darmstadt 2006) 6 Abbildung 7: Variante B Unterführung, Ansicht und Lageplan (Quelle: Pahl + Weber-Pahl Archi- tekten BDA: Nord- ostumgehung Darmstadt – Ge- stalterische und ingenieurtechni- sche Studie Kno- tenpunkt Frankfur- ter Str. / Carl- Schenck-Ring, Darmstadt 2006) 7 Abbildung 8: Variante B Unterführung, Querschnitt (Quelle: Pahl + Weber-Pahl Architekten BDA: Nordostumgehung Darmstadt – Gestalterische und ingenieurtechni- sche Studie Knotenpunkt Frankfurter Str. / Carl-Schenck-Ring, Darmstadt 2006) Abbildung 9: Kostenbetrachtung (Quelle: Pahl + Weber-Pahl Architekten BDA: Nordostumgehung Darmstadt – Gestalterische und ingenieurtechni- sche Studie Knotenpunkt Frankfurter Str. / Carl-Schenck-Ring, Darmstadt 2006) 8 Im Vergleich der beiden Varianten ist festzustellen: • In beiden Varianten werden Lärmschutzmaßnahmen vor allem für das nordöstlich gelegene Wohngebiet in der Straße Am Nordbahnhof in Form von Wällen und Wänden (Overfly) er- forderlich. • Die Brückenlösung (Variante A, „Overfly“) ist im Grundsatz landschafts- und stadtgestalte- risch schwieriger in das Umfeld einzubinden als die Unterführung. Die Gestaltungsvor- schläge aus der Studie zeigen aber auch, dass eine Brückenlösung gestalterisch verträg- lich gestaltet werden kann. • Die Brückenlösung ist nach der vorgelegten Kostenbetrachtung im Bau ca. 3 Mio. € (15%) kostengünstiger als die Unterführung. Der Kostenunterschied liegt vor allem darin begrün- det, dass bei der Unterführung eine Vielzahl von Leitungen aus dem Kreuzungsbereich ver- legt werden müsste und dass die Unterführung konstruktiv gegen Grundwasser zu sichern wäre. • Hinsichtlich der künftigen Unterhaltungskosten unterscheiden sich die beiden Lösungen nach Einschätzung des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes nicht wesentlich. Angesichts des Kostenvorteils der Brückenlösung wird vorgeschlagen, diese unter der Maßga- be zu realisieren, dass bei der Planung ein besonderes Augenmerk auf die gestalterische Ein- bindung der Brücke gelegt wird. Die Realisierung der unter 1) bis 3) genannten Maßnahmen muss gemäß der genannten Ver- waltungsvereinbarung vor Baubeginn des Kernabschnitts der Nordostumgehung abgeschlos- sen sein. Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt hat signalisiert, dass es zum Baubeginn des Kernabschnitts genügt, wenn die Realisierung der Maßnahmen bis zur Fertig- stellung des Kernabschnitts planerisch, baurechtlich und haushaltstechnisch sicher gestellt ist (Fertigstellung zusammen mit Kernabschnitt). Es ist daher für den gesamten nordwestlichen Abschnitt zwischen Otto-Röhm-Straße und Anschluss an den Kernabschnitt (Pos. 2 und 3) zeitnah ein Planungs- und Baurechtsverfahren in die Wege zu leiten. Da die erforderlichen Grundflächen vsl. alle im Besitz der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegen, wird ein straßen- rechtliches Plangenehmigungsverfahren angestrebt. Folgender zeitlicher Planungsablauf wird angestrebt: II. Quartal 2007 Vergabe der Planungsleistungen 2008 Fertigstellung der Genehmigungsplanung anschl. Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bau Die Angabe der Baukosten dieses Abschnitts ist erst nach Durchführung der Genehmigungs- planung möglich. Zur Finanzierung der Baukosten wird eine gesonderte Vorlage eingebracht. Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig nach den Regelungen des Gemeindeverkehrsfi- nanzierungsgesetzes (GVFG) und ist bereits beim Land Hessen als Maßnahme vorangemeldet. 9 Kernabschnitt – Planungsstand und weitere Planungserfordernisse Die Planung des Kernabschnitts war im Berichtszeitraum geprägt von der Offenlage des Be- bauungsplan-Entwurfs N59 in der Zeit vom 1. März bis zum 3. April 2006. In diesem Zeitraum wurden über die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus bei insgesamt elf Informationsterminen den Anliegern der Trasse und den drei Bürgerinitiativen die Planungen vorgestellt und Fragen dazu vor Ort beantwortet. Im Rahmen der Offenlage ist die recht hohe Zahl von über 400 Anregungen eingegangen, wo- bei hierin eine Vielzahl von Formschreiben enthalten ist. Inhaltliche Schwerpunkte der Anre- gungen sind u.a. der geplante Abluftkamin an der Kranichsteiner Straße, die Fortsetzung der Nordostumgehung außerhalb des Bebauungsplangebiets und die verkehrlichen Wirkungen der Nordostumgehung. Um eine fachgerechte Abwägung der Anregungen zu ermöglichen wurden und werden ergän- zende gutachtliche Stellungnahmen zu den Luftschadstoffemissionen und zu den Risiken im Seveso-Störfalls eingeholt sowie eine Überarbeitung des Verkehrsgutachtens vorgenommen. Ferner wird synchron mit dem Bebauungsplanverfahren ein wasserrechtliches Genehmigungs- verfahren zur Offenlegung des Molkenbachs durchgeführt. Parallel zum Bebauungsplan wird die technische Entwurfsplanung voran getrieben. Neben dem so genannten Fiktiventwurf, der die vom Straßenbaulastträger favorisierte Lösung beschreibt, hat sich das Erfordernis ergeben, einen so genannten Realentwurf zu erstellen, der die von der Stadt Darmstadt verfolgte und auch im Bebauungsplan wiedergegebene Lösung enthält. Un- terschiede des Realentwurfs gegenüber dem Fiktiventwurf sind insbesondere: • Tieferlegung des Knotenpunktes B26/Landgraf-Georg-Straße am Ostbahnhof, um die schon länger vorgesehene Einrichtung eines ÖPNV-Umsteigepunktes zu ermöglichen, • Führung der Nordostumgehung im Tunnel auch im Abschnitt zwischen Seitersweg und Dieburger Straße, um die kulturhistorisch bedeutsame und städtebaulich sensible Situati- on in diesem Bereich nicht zu beeinträchtigen, • Verlängerung des Tunnels im Norden, um Erholungsflächen und wichtige Wegebeziehun- gen im Bürgerpark zu schonen und eine Verlegung der gerade erst gebauten Straßenbahn- trasse nach Kranichstein zu vermeiden, • Modifikation des Lüftungs- und Sicherheitskonzept auf Grund der größeren Gesamtlänge des Tunnels von rund 2.035 m (Fiktiventwurf: zwei Tunnel à 330 m und 1.215 m). Die Teilung in zwei Vorentwürfe ist eine unabwendbare Forderung des Baulastträgers und ist erforderlich als Grundlage für die Teilung der Baukosten zwischen dem Straßenbaulastträger Bund und der Stadt Darmstadt. Im Zuge der Evaluierung des Feinstaub-Aktionsplans haben das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, die Wissenschaftsstadt Darmstadt und das 10 Amt für Straßen- und Verkehrswesen Erhebungen des Lkw-Verkehrs durchgeführt. Die Ergeb- nisse dieser Erhebungen liegen vor und ergänzen die Aussagen des Verkehrsgutachtens zur Nordostumgehung. Die Rechtskraft des Bebauungsplans und der Abschluss der technischen Vorplanung (ein- schließlich Realentwurf) sind die Voraussetzungen dafür, dass der Bund als Baulastträger des Kernabschnitts die weiteren Schritte zur Realisierung der Nordostumgehung einleitet. Dies sind neben der technischen Entwurfsplanung insbesondere die Mittelbereitstellung im Bun- deshaushalt sowie der Abschluss einer Vereinbarung zur Kostenteilung mit der Wissenschafts- stadt Darmstadt. Die Aufnahme der Nordostumgehung in den Infrastrukturrahmenplan des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist als deutliches Signal des Bundes- interesses an der Maßnahme zu werten. Bereich Südost – geplante Ausbaumaßnahmen und Planungsstand Der Ausbau des Streckenabschnitts der Hanauer Straße zwischen dem südöstlichen Ende des Bebauungsplans N59 und dem Anschluss an den vierstreifigen Bestandsabschnitt der B26 erfolgt durch die Bundesstraßenverwaltung. Die Maßnahme umfasst nach der gegenwärtig gültigen Planung des ASV Darmstadt zum einen den vierstreifigen Ausbau der Hanauer Straße. Hierfür werden nördlich der heutigen Trasse zwei Fahrstreifen angefügt. Zum anderen wird der Knoten Hanauer Straße/ Heinrichstraße/ Aschaffenburger Straße teilweise planfrei ausgebaut, so dass im Zuge der Nordostumgehung keine Fahrströme mehr einander kreuzen müssen (Abbildung 10). Die gesamte Maßnahme im südöstlichen Bereich ist durch einen Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1977 baurechtlich gesichert. Diese Planung sah von vornherein einen vierstreifi- gen Neubau und den teilweise planfreien Knoten vor. Im Vorgriff auf einen späteren Komplett- ausbau war in den 1980er Jahren zunächst nur eine Fahrbahn mit zwei Streifen und ein plan- gleicher Knoten als Inte- rimslösung hergestellt worden. Die nun anste- henden Maßnahmen sind insofern als Vollendung der ursprünglichen Pla- nungen zu verstehen. Abbildung 10: Ausbau- maßnahmen im Bereich 11 Südost laut Planung ASV Darmstadt (Prinzipskizze) Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Februar 2006 wer- den derzeit verschiedene Varianten zur Verringerung des Eingriffs und der Auswirkungen des Ausbaus geprüft. Die bisherigen Prüfungen haben ergeben, dass der vierstreifige Ausbau der Hanauer Straße verkehrlich unverzichtbar ist. Die Beibehaltung des heutigen zweistreifigen Zustands hätte eine dauerhafte Überlastung dieses Abschnitts und eine unerwünschte Verdrängung des Verkehrs in die Heinrichstraße und die Erbacher Straße zur Folge. Es ist davon auszugehen, dass der Bund die Gesamtmaßnahme Nordostumgehung nicht in Angriff nimmt, wenn ein solches Na- delöhr bestehen bleiben soll. Der Lärmschutz der Siedlungsbereiche im Umfeld der Hanauer Straße wird durch aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle und -wände) sicher ge- stellt. Der Lärmschutz des Edelsteinviertel ist im Bebauungsplan O17 gesichert. Für einen einheitlichen ausreichenden Lärmschutz des Woogsviertel wurde das Gebiet des Bebauungs- plans N59 – Nordostumgehung so erweitert, dass alle erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen entlang der Hanauer Straße planungsrechtlich abgedeckt sind. Weitere Maßnahmen zum Schutz des Umfeldes der Hanauer Straße wurden vorgeschlagen und sind in Prüfung. Bei der Ausgestaltung des Knotenpunkts Hanauer Straße/ Heinrichstraße sind Modifikationen denkbar, die den im Stadtverordnetenbeschluss vom 14.2.2006 zum Ausdruck gebrachten Zielsetzungen der Stadt gerecht werden. Folgende zwei Varianten wurden dem ASV Darmstadt mit der Bitte um Prüfung und Abstimmung übergeben: 1) Flächenreduzierte Ursprungsplanung Die Modifikation besteht darin, auf den Anschluss der Aschaffenburger Straße (K 141) an den Knoten zu verzichten (Abbildung 1). Dadurch wird die Inanspruchnahme neuer Flächen um etwa die Hälfte reduziert. Bau- und planungsrechtlich ist diese Variante als weitere (Teil-) Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses aus 1977 zu verstehen, so dass diesbezüglich keine Probleme erkennbar sind. Der Kreis Darmstadt-Dieburg als Baulastträger der K141 und die Gemeinde Roßdorf als verkehrlich unmittelbar Betroffene haben dieser Lösung bereits grundsätzlich zuge- stimmt unter der Maßgabe, dass die Radwegeverbindung zwischen Roßdorf und Hein- richstraße verbessert wird. 12 Abbildung 11: Gegenüberstellung planfe stgestellte und flächenreduzierte Lösung 2) Modifizierter Status quo Diese Lösung geht vom heutigen Bestand aus, der so modifiziert wird, dass die Leis- tungsfähigkeit des Knotens sichergestellt werden kann (Abbildung 12). Die erforderlichen Modifikationen umfassen folgende Punkte: • Entfall des Anschlusses Aschaffenburger Straße, dadurch Reduzierung des Ge- samtknotens auf eine lichtsignalgeregelte Einmündung der Heinrichstraße in die Hanauer Straße (B26). • Herstellung eines zusätzlichen Fahrstreifens Ost – West, dadurch durchgehende Zweistreifigkeit in dieser Richtung. • Beibehaltung der übrigen Knotenpunktgeometrie und der Fahrstreifenaufteilung. Offen sind bei dieser Variante noch Fragen zu Art und Zeitbedarf der Baurechtschaf- fung, zur Qualität der Verkehrsabwicklung für den ÖPNV (Erhalt des dank der Busbe- schleunigung bestehenden Standards). Der Kreis Darmstadt-Dieburg und die Gemeinde Roßdorf haben bereits deutlich bekundet, diese Lösungsvariante nicht mitzutragen. Abbildung 12: Lösungsansatz Modifizierter Status quo xxx Planfestgestellte Lösung Neubau-/Ausbau Rückbau xxx Flächenreduzierte Lösung Neubau-/Ausbau Rückbau xxx xxx X X X X X X X Zusätzlicher Fahrstreifen Ost - West Entfall Anschluss Aschaffenburger Straße. X X X X X X X Zusätzlicher Fahrstreifen Ost - West Entfall Anschluss Aschaffenburger Straße. 13 Generell ist festzuhalten, dass die Form des Knotenpunkts Hanauer Straße/ Heinrichstraße nur untergeordneten Einfluss auf die Verkehrsmengen in der Heinrichstraße hat. Aus Analysen der Verkehrsströme ist zu ersehen, dass der überwiegende Teil des Verkehrs auf der Heinrich- straße Herkunft bzw. Ziel im Süden und Südwesten von Darmstadt hat und die Heinrichstraße daher für diese Verkehre den einzig logischen Weg bietet. Eine Pförtnerampel am östlichen Ende der Heinrichstraße kann zwar die zeitliche Verteilung des Verkehrs, kaum aber die Ge- samt-Verkehrsmenge auf der Heinrichstraße beeinflussen. Die Finanzierung der Ausbaumaßnahmen erfolgt durch die Bundesstraßenverwaltung. Die Rea- lisierung der Maßnahmen erfolgt vor Abschluss des Baus der Kern-Nordostumgehung. Bereich Innenstadt Die Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die Nordostumgehung ermöglicht die funktions- gerechte Umgestaltung verkehrsentlasteter Innenstadtstraßen wie z.B. der Landgraf-Georg- Straße, des City-Rings, des Rhönrings und des Spessartrings. Damit wird unter Beibehaltung der Funktion als Hauptverkehrsstraßen die Attraktivität dieser Straßen sowie der Innenstadt insgesamt für Anwohner und Besucher verbessert. Planerische Grundlage der Umgestaltung sind die im Verkehrsentwicklungsplan formulierten und beschlossenen Ziele und Handlungs- konzepte. Die Umgestaltungsmaßnahmen sollten unmittelbar nach Verkehrsfreigabe der Nordostumge- hung begonnen, um die Verdrängung des in der Innenstadt unerwünschten Durchgangsver- kehrs auf die Nordostumgehung sicher zu stellen. Die erforderlichen Planungen sind entspre- chend rechtzeitig zu beginnen. Formale Verfahren zur Baurechtschaffung sind dabei in der Regel nicht erforderlich.
Beratungsverlauf (5)
Orte (15)
- Otto-Röhm-Straße
- Heinrichstraße
- Frankfurter Straße
- Aschaffenburger Straße
- Marburger Straße
- Kranichsteiner Straße
- Dieburger Straße
- Erbacher Straße
- Hanauer Straße
- Martin-Luther-King-Ring
- Carl-Schenck-Ring
- Seitersweg
- Am Nordbahnhof
- Landgraf-Georg-Straße
- Pfnorstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0055
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.01.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00