Mandari Insight

2007/0055

Nordostumgehung - Bericht zum Planungsstand - Verfahren der weiteren Planung

Magistratsvorlage 17.01.2007

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2007/0055

17.2 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

1.4 MB · application/pdf

Ansehen

2007/0055

4452 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
23.01.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II 
Dezernat III 
Stadtplanungsamt 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0055 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Nordostumgehung 
- Bericht zum Planungsstand  
- Verfahren der weiteren Planung 
 
Vorlage vom: 17.01.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Bericht zu dieser Vorlage wird zur Kenntnis genommen. 
2. Dem Verfahrensvorschlag zur weiteren Planung für den nordwestlichen Abschnitt der 
Nordostumgehung zwischen dem Knotenpunkt Carl-Schenck-Ring / Otto-Röhm-Straße und dem 
Anschluss an den Bebauungsplan N 59 wird zugestimmt. 
3. Dem Verfahrensvorschlag zur weiteren Planung des Kernabschnittes (Bereich des Bebauungsplanes 
N 59) wird zugestimmt. 
4. Dem Verfahrensvorschlag zum weitern Umgang mit den bestehenden Planungen im Südost-
Abschnitt der Nordostumgehung (Bereich Hanauer Straße) wird zugestimmt. 
5. Planerische Grundlage der Umgestaltung insbesondere der Heinrichstraße, der Landgraf-Georg-
Straße und des Rhönrings sind die im Verkehrsentwicklungsplan formulierten und beschlossenen 
Ziele und Handlungskonzepte.  
 
 
Anlagen: Bericht zum Planungsstand Nordostumgehung und Verfahrensvorschlag  zur weiteren 
Planung 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
...

3 
... 
 
 
 
Begründung: 
 
Über den Stand der Planung zur Nordostumgehung ist der Stadtverordnetenversammlung nach 
Beschluss vom 05. Mai 2001 regelmäßig zu berichten. 
 
Planungsstand und erforderliche weitere Planungsschritte sind in der Anlage eingehend erläutert. 
 
Zur weiteren Planung wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen: 
 
 
Bereich Nordwest
 
Der gesamte Abschnitt der Nordostumgehung vom Anschluss an den Neubau-Abschnitt des Carl-
Schenck-Ring über den Knotenpunkt Martin-Luther-King-Ring / Frankfurter Straße bis hin zum 
Anschluss an den „Kern“ der Nordostumgehung (B-Plan N 59) wird integriert geplant. 
Planungsgrundlage für den Bereich des Knotenpunktes Martin-Luther-King-Ring / Frankfurter 
Straße bildet die Brückenlösung (Variante A der gestalterischen und ingenieurtechnischen Studie). 
Auf eine anspruchsvolle landschafts- und stadtgestalterische Einbindung der Brücke wird im 
Planungsverfahren besonderer Wert gelegt.  
Das Baurecht soll in einem Plangenehmigungsverfahren geschaffen werden. Um eine 
angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit sicher zu stellen, soll der bestehende Beirat zum 
Bebauungsplanverfahren N 59 auch in die Planungen im Bereich Nordwest einbezogen werden. Zur 
Finanzierung der Planungskosten wird erforderlichenfalls eine gesonderte Vorlage eingebracht. Zur 
Finanzierung der Baukosten wird zu gegebener Zeit eine gesonderte Vorlage eingebracht. 
 
 
Kernbereich (B-Plan N 59)
 
Das Bebauungsplanverfahren N 59 soll zügig abgeschlossen werden, so dass der Bund als 
Straßenbaulastträger die weiteren Planungsschritte aufnehmen kann. 
Zur Finanzierung der auf die Wissenschaftsstadt Darmstadt entfallenden weiteren Planungskosten 
und Baukosten wird zu gegebener Zeit eine gesonderte Vorlage eingebracht. 
 
 
Bereich Südost
 
Die bereits aufgenommene Prüfung von Modifikationen des Knotenpunktes Heinrichstraße/ Hanauer 
Straße/ Aschaffenburger Straße sowie die Abstimmung alternativer Lösungen mit dem Amt für 
Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt und weiteren Betroffenen wird fortgesetzt. 
 
 
Innenstadt
 
Konkrete Planungen zur funktionsgerechten Umgestaltung jener innerstädtischer Straßen, die durch 
die Nordostumgehung entlastet werden, werden spätestens so begonnen, dass eine Umsetzung der 
Umgestaltung unmittelbar nach Verkehrsfreigabe der Nordostumgehung möglich ist. Grundlage und 
Rahmen dieser Planungen sind die im Verkehrsentwicklungsplan beschlossenen Ziele und 
Handlungskonzepte.   
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 17.01.2007

4 
... 
 
 
Dezernent I                     Dezernent II                Dezernat III   Dezernent VI 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann             Wolfgang Glenz           Klaus Feuchtinger     Dipl.-Ing.Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister          Bürgermeister            Stadtrat          Stadtrat

anlage 1

20888 Zeichen

1 
 
Anlage 
Bericht zum Planungsstand Nordostumgehung und Verfahrensvorschlag zur weiteren Pla-
nung 
 
Der Bericht gliedert sich in eine Übersicht über die Gesamtmaßnahme und Angaben zu den 
Planungsabschnitten „Nordwest“, „Kern“, „Südost“ (siehe Abbildung 1), sowie „Innenstadt“ 
die sich hinsichtlich Planungszuständigkeit und Planungsverfahren unterscheiden. 
Abbildung 1: Überblick über die gesamte Nordostumgehung 
 
Gesamtübersicht Planung Nordostumgehung 
Die Planung der Nordostumgehung (NOU) im Berichtszeitraum war geprägt von der Offenlage 
des Bebauungsplan-Entwurfs N59 „Nordostumgehung“ in der Zeit vom 1. März bis zum 3. 
April 2006. Daneben wurden die Planungen für den Bereich Nordwest der Nordostumgehung 
vorangetrieben und die Planungen für den Bereich Südost einer Prüfung unterzogen. 
 
Seit 20. März 2006 werden umfassende Informationen über das Gesamtvorhaben im Internet 
bereit gestellt. Der Internetauftritt ist auf breite und positive Resonanz gestoßen. Die enthalte-
nen Informationen werden fortlaufend aktualisiert. Die Internetadresse lautet: 
http://www.darmstadt.de/wirtschaft/nordostumgehung/index.html  
 
Die laufenden Planungsschritte betreffen insbesondere die Behandlung der Stellungnahmen 
zum Bebauungsplan-Entwurf. Hierzu werden derzeit noch ergänzende gutachtliche Stellung-
nahmen eingeholt.  
 
Als künftige Planungsaufgaben stehen für eine zügige Realisierung des Gesamtvorhabens 
Nordostumgehung unmittelbar an: 
• Abschluss des Bebauungsplanverfahrens N59, 
• Baurechtschaffung für den nordwestlichen Abschnitt, 
• Abstimmung modifizierter Lösungen im südöstlichen Abschnitt der Nordostumgehung. 
Bereich Südost: Fertigstellung des 
Anschlusses an die heutige 
B 26 gemäß Planung von 1977 
als Maßnahme des Bundes
Kern (Gegenstand des B-Plans N59): 
Tunnelstrecke und Anschlüsse als 
Maßnahme des Bundes
Stadt Darmstadt tritt mit Planung in 
Vorleistung
Bereich Nordwest: 
leistungsfähiger Ausbau 
der Anschlussstrecken 
als Maßnahme der 
Stadt Darmstadt

2 
 
In absehbarer Zukunft sind darüber hinaus die Planung zur funktionsgerechten Umgestaltung 
der durch die Nordostumgehung entlasteten Innenstadtstraßen aufzunehmen bzw. zur Umset-
zungsreife zu bringen. 
 
Die relativen zeitlichen Planungs- und Bauabläufe und die wechselseitigen Abhängigkeiten 
zwischen den einzelnen Bereichen sind qualitativ in Abbildung 2 dargestellt. Die absoluten 
Zeitpunkte, zu denen die einzelnen Schritte erfolgen, hängen wesentlich vom Bund als Baulast-
träger des Kernbereichs ab und können daher hier nicht angegeben werden. 
 
Abbildung 2: Planungs- und Bauabläufe (qualitativ) 
Wesentliche formale und sachliche Abhängigkeiten sind: 
• Der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist Voraussetzung für die weitere Ausfüh-
rungsplanung des Kernbereichs durch den Bund. 
• Die Umsetzungsreife der städtischen Planungen für den Bereich Nord ist Voraussetzung 
für den Baubeginn des Kernbereichs durch den Bund. 
• Maßnahmen in der Innenstadt können erst nach Verkehrsfreigabe der Nordostumgehung 
umgesetzt werden.  
Die Dauer des Baus des Kernbereichs wird mit rund vier Jahren angesetzt. Die Dauer der übri-
gen Planungs- und Bauschritte ist grob geschätzt. 
 
Bereich Nordwest – erforderliche Ausbaumaßnahmen und Planungsstand
 
Die Stadt Darmstadt hat sich in einer Verwaltungsvereinbarung (Magistratsbeschluss 0431 
vom 12. Juni 2002) gegenüber der Bundesstraßenverwaltung zum Ausbau der Anschlussstre-
cken an den Tunnelabschnitt im Nordwesten verpflichtet.  
Die Ausbaumaßnahmen im nordwestlichen Bereich gliedern sich in (Abbildung 3) 
1) Neubau Carl-Schenck-Ring (zweistreifig),   
2) Ausbau der Streckenabschnitte westlich und östlich dieses Knotens (vierstreifig). 
3) Ausbau des Knotenpunktes Martin-Luther- King-Ring/Frankfurter Straße/Carl-Schenk-
Ring als planfreier Knoten und  
Bereich Nord
Kernbereich 
Bereich Süd
Innenstadt
Schaffung Planungsrecht (B-Plan)
Planung und Baurechtschaffung
Planung
Bau
Betrieb
20XX: Inbetriebnahme NOU

3 
 
Diese Maßnahmen liegen in der Planungszuständigkeit und Baulastträgerschaft der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt. Sie sind grundsätzlich förderfähig nach Gemeindeverkehrsfinanzie-
rungsgesetz (GVFG) und zum GVFG-Programm des Landes Hessen angemeldet. 
Abbildung 3: Erforderliche Ausbaumaßnahmen im Bereich Nordwest 
 
zu 1) Der Neubau des Carl-Schenk-Rings zw ischen dem Knotenpunkt Gräfenhäuser Stra-
ße/Otto-Röhm-Straße/Pfnorstraße (einschließlich) und dem Knoten Carl-Schenck-
Ring/Otto-Röhm-Straße (einschließlich) erfolgt ab Frühjahr 2007 bis vsl. 2009. 
 
zu 2) Für die westlich und östlich an den vorgenannten Knoten anschließenden Strecken ist 
aufgrund der prognostizierten Verkehrsbelastungen ein vierstreifiger Ausbau erforder-
lich.  
 
zu 3) Für den Knotenpunkt Martin-Luther-Ki ng-Ring/Frankfurter Straße/Carl-Schenk-Ring 
wurden verschiedene Machbarkeitsstudien durchgeführt. Sie haben zum Ergebnis, dass 
der bestehende niveaugleiche (d.h. ebenerdige) Knotenpunkt nicht so weit ausgebaut 
werden kann, dass eine akzeptable Verkehrsqualität sicher zu stellen ist.  
Es ist daher erforderlich, den Straßenzug der Nordostumgehung (Martin-Luther-King-
Ring – Carl-Scheck-Ring) mittels einer Brücke oder einer Unterführung niveaufrei über 
den Knoten hinweg bzw. unter ihm hindurch zu führen. Die Verknüpfungen des Carl-
Schenck-Ring, des Martin-Luther-King-Ring, der Marburger Straße und der Frankfurter 
Straße untereinander bleiben ebenerdig und ohne Einschränkungen erhalten.  
In einer gestalterischen und ingenieurtechnischen Studie wurde Ende 2006 eine Ent-
scheidungsgrundlage erarbeitet, ob am Knoten Frankfurter Straße/ Martin-Luther-King-
Ring/ Carl-Schenck-Ring eine- Brücken- oder eine Unterführungslösung verfolgt werden 
soll.  
Die nachfolgenden Abbildungen sind Auszüge aus der Studie und illustrieren die beiden 
möglichen Lösungen. 
Vierstreifiger Ausbau
Ausbau als 
planfreier 
Knotenpunkt
Zweistreifiger Neubau
Option auf vierstreifigen Ausbau
Vierstreifiger Ausbau
Ausbau als 
planfreier 
Knotenpunkt
Zweistreifiger Neubau
Option auf vierstreifigen Ausbau

4 
 
Abbildung 4: 
Variante A  
„Overfly”,  
Ansicht und 
Lageplan 
(Quelle: Pahl + 
Weber-Pahl Archi-
tekten BDA: Nord-
ostumgehung 
Darmstadt – Ge-
stalterische und 
ingenieurtechni-
sche Studie Kno-
tenpunkt Frankfur-
ter Str. / Carl-
Schenck-Ring, 
Darmstadt 2006)

5 
 
Abbildung 5: Gestaltungsvorschlag Brücke, Ansicht von Süden (Fotomontage) 
(Quelle: Pahl + Weber-Pahl Architekten BDA: Nordostumgehung Darmstadt – Gestalterische und ingenieurtechni-
sche Studie Knotenpunkt Frankfurter Str. / Carl-Schenck-Ring, Darmstadt 2006) 
Abbildung 6: Gestaltungsvorschlag Brücke, Ansicht von Norden (Fotomontage) 
(Quelle: Pahl + Weber-Pahl Architekten BDA: Nordostumgehung Darmstadt – Gestalterische und ingenieurtechni-
sche Studie Knotenpunkt Frankfurter Str. / Carl-Schenck-Ring, Darmstadt 2006)

6 
 
Abbildung 7: 
Variante B  
Unterführung,  
Ansicht und 
Lageplan 
(Quelle: Pahl + 
Weber-Pahl Archi-
tekten BDA: Nord-
ostumgehung 
Darmstadt – Ge-
stalterische und 
ingenieurtechni-
sche Studie Kno-
tenpunkt Frankfur-
ter Str. / Carl-
Schenck-Ring, 
Darmstadt 2006)

7 
 
Abbildung 8: Variante B Unterführung, Querschnitt 
(Quelle: Pahl + Weber-Pahl Architekten BDA: Nordostumgehung Darmstadt – Gestalterische und ingenieurtechni-
sche Studie Knotenpunkt Frankfurter Str. / Carl-Schenck-Ring, Darmstadt 2006) 
Abbildung 9: Kostenbetrachtung 
(Quelle: Pahl + Weber-Pahl Architekten BDA: Nordostumgehung Darmstadt – Gestalterische und ingenieurtechni-
sche Studie Knotenpunkt Frankfurter Str. / Carl-Schenck-Ring, Darmstadt 2006)

8 
 
Im Vergleich der beiden Varianten ist festzustellen: 
• In beiden Varianten werden Lärmschutzmaßnahmen vor allem für das nordöstlich gelegene 
Wohngebiet in der Straße Am Nordbahnhof in Form von Wällen und Wänden (Overfly) er-
forderlich. 
• Die Brückenlösung (Variante A, „Overfly“) ist im Grundsatz landschafts- und stadtgestalte-
risch schwieriger in das Umfeld einzubinden als die Unterführung. Die Gestaltungsvor-
schläge aus der Studie zeigen aber auch, dass eine Brückenlösung gestalterisch verträg-
lich gestaltet werden kann. 
• Die Brückenlösung ist nach der vorgelegten Kostenbetrachtung im Bau ca. 3 Mio. € (15%) 
kostengünstiger als die Unterführung. Der Kostenunterschied liegt vor allem darin begrün-
det, dass bei der Unterführung eine Vielzahl von Leitungen aus dem Kreuzungsbereich ver-
legt werden müsste und dass die Unterführung konstruktiv gegen Grundwasser zu sichern 
wäre. 
• Hinsichtlich der künftigen Unterhaltungskosten unterscheiden sich die beiden Lösungen 
nach Einschätzung des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes nicht wesentlich. 
Angesichts des Kostenvorteils der Brückenlösung wird vorgeschlagen, diese unter der Maßga-
be zu realisieren, dass bei der Planung ein besonderes Augenmerk auf die gestalterische Ein-
bindung der Brücke gelegt wird. 
 
Die Realisierung der unter 1) bis 3) genannten Maßnahmen muss gemäß der genannten Ver-
waltungsvereinbarung vor Baubeginn des Kernabschnitts der Nordostumgehung abgeschlos-
sen sein. Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt hat signalisiert, dass es zum 
Baubeginn des Kernabschnitts genügt, wenn die Realisierung der Maßnahmen bis zur Fertig-
stellung des Kernabschnitts planerisch, baurechtlich und haushaltstechnisch sicher gestellt ist 
(Fertigstellung zusammen mit Kernabschnitt). Es ist daher für den gesamten nordwestlichen 
Abschnitt zwischen Otto-Röhm-Straße und Anschluss an den Kernabschnitt (Pos. 2 und 3) 
zeitnah ein Planungs- und Baurechtsverfahren in die Wege zu leiten. Da die erforderlichen 
Grundflächen vsl. alle im Besitz der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegen, wird ein straßen-
rechtliches Plangenehmigungsverfahren angestrebt. 
 
Folgender zeitlicher Planungsablauf wird angestrebt:  
II. Quartal 2007 Vergabe der Planungsleistungen 
2008   Fertigstellung der Genehmigungsplanung 
anschl.   Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bau 
 
Die Angabe der Baukosten dieses Abschnitts ist erst nach Durchführung der Genehmigungs-
planung möglich. Zur Finanzierung der Baukosten wird eine gesonderte Vorlage eingebracht. 
Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig nach den Regelungen des Gemeindeverkehrsfi-
nanzierungsgesetzes (GVFG) und ist bereits beim Land Hessen als Maßnahme vorangemeldet.

9 
 
Kernabschnitt – Planungsstand und weitere Planungserfordernisse 
Die Planung des Kernabschnitts war im Berichtszeitraum geprägt von der Offenlage des Be-
bauungsplan-Entwurfs N59 in der Zeit vom 1. März bis zum 3. April 2006. In diesem Zeitraum 
wurden über die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus bei insgesamt elf 
Informationsterminen den Anliegern der Trasse und den drei Bürgerinitiativen die Planungen 
vorgestellt und Fragen dazu vor Ort beantwortet. 
 
Im Rahmen der Offenlage ist die recht hohe Zahl von über 400 Anregungen eingegangen, wo-
bei hierin eine Vielzahl von Formschreiben enthalten ist. Inhaltliche Schwerpunkte der Anre-
gungen sind u.a. der geplante Abluftkamin an der Kranichsteiner Straße, die Fortsetzung der 
Nordostumgehung außerhalb des Bebauungsplangebiets und die verkehrlichen Wirkungen der 
Nordostumgehung.  
 
Um eine fachgerechte Abwägung der Anregungen zu ermöglichen wurden und werden ergän-
zende gutachtliche Stellungnahmen zu den Luftschadstoffemissionen und zu den Risiken im 
Seveso-Störfalls eingeholt sowie eine Überarbeitung des Verkehrsgutachtens vorgenommen. 
Ferner wird synchron mit dem Bebauungsplanverfahren ein wasserrechtliches Genehmigungs-
verfahren zur Offenlegung des Molkenbachs durchgeführt.  
 
Parallel zum Bebauungsplan wird die technische Entwurfsplanung voran getrieben. Neben dem 
so genannten Fiktiventwurf, der die vom Straßenbaulastträger favorisierte Lösung beschreibt, 
hat sich das Erfordernis ergeben, einen so genannten Realentwurf zu erstellen, der die von der 
Stadt Darmstadt verfolgte und auch im Bebauungsplan wiedergegebene Lösung enthält. Un-
terschiede des Realentwurfs gegenüber dem Fiktiventwurf sind insbesondere:  
• Tieferlegung des Knotenpunktes B26/Landgraf-Georg-Straße am Ostbahnhof, um die 
schon länger vorgesehene Einrichtung eines ÖPNV-Umsteigepunktes zu ermöglichen, 
• Führung der Nordostumgehung im Tunnel auch im Abschnitt zwischen Seitersweg und 
Dieburger Straße, um die kulturhistorisch bedeutsame und städtebaulich sensible Situati-
on in diesem Bereich nicht zu beeinträchtigen, 
• Verlängerung des Tunnels im Norden, um Erholungsflächen und wichtige Wegebeziehun-
gen im Bürgerpark zu schonen und eine Verlegung der gerade erst gebauten Straßenbahn-
trasse nach Kranichstein zu vermeiden, 
• Modifikation des Lüftungs- und Sicherheitskonzept auf Grund der größeren Gesamtlänge 
des Tunnels von rund 2.035 m (Fiktiventwurf: zwei Tunnel à 330 m und 1.215 m). 
 
Die Teilung in zwei Vorentwürfe ist eine unabwendbare Forderung des Baulastträgers und ist 
erforderlich als Grundlage für die Teilung der Baukosten zwischen dem Straßenbaulastträger 
Bund und der Stadt Darmstadt.  
 
Im Zuge der Evaluierung des Feinstaub-Aktionsplans haben das Hessische Ministerium für 
Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, die Wissenschaftsstadt Darmstadt und das

10 
 
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Erhebungen des Lkw-Verkehrs durchgeführt. Die Ergeb-
nisse dieser Erhebungen liegen vor und ergänzen die Aussagen des Verkehrsgutachtens zur 
Nordostumgehung.  
 
Die Rechtskraft des Bebauungsplans und der Abschluss der technischen Vorplanung (ein-
schließlich Realentwurf) sind die Voraussetzungen dafür, dass der Bund als Baulastträger des 
Kernabschnitts die weiteren Schritte zur Realisierung der Nordostumgehung einleitet. Dies 
sind neben der technischen Entwurfsplanung insbesondere die Mittelbereitstellung im Bun-
deshaushalt sowie der Abschluss einer Vereinbarung zur Kostenteilung mit der Wissenschafts-
stadt Darmstadt. Die Aufnahme der Nordostumgehung in den Infrastrukturrahmenplan des 
Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist als deutliches Signal des Bundes-
interesses an der Maßnahme zu werten.  
 
Bereich Südost – geplante Ausbaumaßnahmen und Planungsstand
 
Der Ausbau des Streckenabschnitts der Hanauer Straße zwischen dem südöstlichen Ende des 
Bebauungsplans N59 und dem Anschluss an den vierstreifigen Bestandsabschnitt der B26 
erfolgt durch die Bundesstraßenverwaltung.  
 
Die Maßnahme umfasst nach der gegenwärtig gültigen Planung des ASV Darmstadt zum einen 
den vierstreifigen Ausbau der Hanauer Straße. Hierfür werden nördlich der heutigen Trasse 
zwei Fahrstreifen angefügt. Zum anderen wird der Knoten Hanauer Straße/ Heinrichstraße/ 
Aschaffenburger Straße teilweise planfrei ausgebaut, so dass im Zuge der Nordostumgehung 
keine Fahrströme mehr einander kreuzen müssen (Abbildung 10).  
 
Die gesamte Maßnahme im südöstlichen Bereich ist durch einen Planfeststellungsbeschluss 
aus dem Jahr 1977 baurechtlich gesichert. Diese Planung sah von vornherein einen vierstreifi-
gen Neubau und den teilweise planfreien Knoten vor. Im Vorgriff auf einen späteren Komplett-
ausbau war in den 1980er Jahren zunächst nur eine Fahrbahn mit zwei Streifen und ein plan-
gleicher Knoten als Inte-
rimslösung hergestellt 
worden. Die nun anste-
henden Maßnahmen sind 
insofern als Vollendung 
der ursprünglichen Pla-
nungen zu verstehen. 
 
 
 
Abbildung 10: Ausbau-
maßnahmen im Bereich

11 
 
Südost laut Planung ASV Darmstadt (Prinzipskizze) 
Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Februar 2006 wer-
den derzeit verschiedene Varianten zur Verringerung des Eingriffs und der Auswirkungen des 
Ausbaus geprüft.  
 
Die bisherigen Prüfungen haben ergeben, dass der vierstreifige Ausbau der Hanauer Straße 
verkehrlich unverzichtbar ist. Die Beibehaltung des heutigen zweistreifigen Zustands hätte eine 
dauerhafte Überlastung dieses Abschnitts und eine unerwünschte Verdrängung des Verkehrs in 
die Heinrichstraße und die Erbacher Straße zur Folge. Es ist davon auszugehen, dass der 
Bund die Gesamtmaßnahme Nordostumgehung nicht in Angriff nimmt, wenn ein solches Na-
delöhr bestehen bleiben soll. Der Lärmschutz der Siedlungsbereiche im Umfeld der Hanauer 
Straße wird durch aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle und -wände) sicher ge-
stellt. Der Lärmschutz des Edelsteinviertel ist im Bebauungsplan O17 gesichert. Für einen 
einheitlichen ausreichenden Lärmschutz des Woogsviertel wurde das Gebiet des Bebauungs-
plans N59 – Nordostumgehung so erweitert, dass alle erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen 
entlang der Hanauer Straße planungsrechtlich abgedeckt sind. Weitere Maßnahmen zum 
Schutz des Umfeldes der Hanauer Straße wurden vorgeschlagen und sind in Prüfung. 
 
Bei der Ausgestaltung des Knotenpunkts Hanauer Straße/ Heinrichstraße sind Modifikationen 
denkbar, die den im Stadtverordnetenbeschluss vom 14.2.2006 zum Ausdruck gebrachten 
Zielsetzungen der Stadt gerecht werden. Folgende zwei Varianten wurden dem ASV Darmstadt 
mit der Bitte um Prüfung und Abstimmung übergeben: 
1) Flächenreduzierte Ursprungsplanung 
Die Modifikation besteht darin, auf den Anschluss der Aschaffenburger Straße (K 141) 
an den Knoten zu verzichten (Abbildung 1). Dadurch wird die Inanspruchnahme neuer 
Flächen um etwa die Hälfte reduziert. Bau- und planungsrechtlich ist diese Variante als 
weitere (Teil-) Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses aus 1977 zu verstehen, so 
dass diesbezüglich keine Probleme erkennbar sind. 
Der Kreis Darmstadt-Dieburg als Baulastträger der K141 und die Gemeinde Roßdorf 
als verkehrlich unmittelbar Betroffene haben dieser Lösung bereits grundsätzlich zuge-
stimmt unter der Maßgabe, dass die Radwegeverbindung zwischen Roßdorf und Hein-
richstraße verbessert wird.

12 
 
Abbildung 11: Gegenüberstellung planfe stgestellte und flächenreduzierte Lösung 
2) Modifizierter Status quo 
Diese Lösung geht vom heutigen Bestand aus, der so modifiziert wird, dass die Leis-
tungsfähigkeit des Knotens sichergestellt werden kann (Abbildung 12).  
Die erforderlichen Modifikationen umfassen folgende Punkte: 
• Entfall des Anschlusses Aschaffenburger Straße, dadurch Reduzierung des Ge-
samtknotens auf eine lichtsignalgeregelte Einmündung der Heinrichstraße in die 
Hanauer Straße (B26). 
• Herstellung eines zusätzlichen Fahrstreifens Ost – West, dadurch durchgehende 
Zweistreifigkeit in dieser Richtung. 
• Beibehaltung der übrigen Knotenpunktgeometrie und der Fahrstreifenaufteilung. 
Offen sind bei dieser Variante noch Fragen zu Art und Zeitbedarf der Baurechtschaf-
fung, zur Qualität der Verkehrsabwicklung für den ÖPNV (Erhalt des dank der Busbe-
schleunigung bestehenden Standards). Der Kreis Darmstadt-Dieburg und die Gemeinde 
Roßdorf haben bereits deutlich bekundet, diese Lösungsvariante nicht mitzutragen. 
Abbildung 12: Lösungsansatz Modifizierter Status quo 
xxx
Planfestgestellte Lösung
Neubau-/Ausbau
Rückbau
xxx
Flächenreduzierte Lösung
Neubau-/Ausbau
Rückbau
xxx
xxx
X X X X X X X
Zusätzlicher Fahrstreifen Ost - West
Entfall Anschluss 
Aschaffenburger Straße.
X X X X X X X
Zusätzlicher Fahrstreifen Ost - West
Entfall Anschluss 
Aschaffenburger Straße.

13 
 
Generell ist festzuhalten, dass die Form des Knotenpunkts Hanauer Straße/ Heinrichstraße 
nur untergeordneten Einfluss auf die Verkehrsmengen in der Heinrichstraße hat. Aus Analysen 
der Verkehrsströme ist zu ersehen, dass der überwiegende Teil des Verkehrs auf der Heinrich-
straße Herkunft bzw. Ziel im Süden und Südwesten von Darmstadt hat und die Heinrichstraße 
daher für diese Verkehre den einzig logischen Weg bietet. Eine Pförtnerampel am östlichen 
Ende der Heinrichstraße kann zwar die zeitliche Verteilung des Verkehrs, kaum aber die Ge-
samt-Verkehrsmenge auf der Heinrichstraße beeinflussen. 
 
Die Finanzierung der Ausbaumaßnahmen erfolgt durch die Bundesstraßenverwaltung. Die Rea-
lisierung der Maßnahmen erfolgt vor Abschluss des Baus der Kern-Nordostumgehung. 
 
 
Bereich Innenstadt
 
Die Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die Nordostumgehung ermöglicht die funktions-
gerechte Umgestaltung verkehrsentlasteter Innenstadtstraßen wie z.B. der Landgraf-Georg-
Straße, des City-Rings, des Rhönrings und des Spessartrings. Damit wird unter Beibehaltung 
der Funktion als Hauptverkehrsstraßen die Attraktivität dieser Straßen sowie der Innenstadt 
insgesamt für Anwohner und Besucher verbessert. Planerische Grundlage der Umgestaltung 
sind die im Verkehrsentwicklungsplan formulierten und beschlossenen Ziele und Handlungs-
konzepte.  
 
Die Umgestaltungsmaßnahmen sollten unmittelbar nach Verkehrsfreigabe der Nordostumge-
hung begonnen, um die Verdrängung des in der Innenstadt unerwünschten Durchgangsver-
kehrs auf die Nordostumgehung sicher zu stellen. Die erforderlichen Planungen sind entspre-
chend rechtzeitig zu beginnen. Formale Verfahren zur Baurechtschaffung sind dabei in der 
Regel nicht erforderlich.

Beratungsverlauf (5)

TOP 16
TOP 24
TOP 27
TOP 80
TOP 5

Orte (15)

  • Otto-Röhm-Straße
  • Heinrichstraße
  • Frankfurter Straße
  • Aschaffenburger Straße
  • Marburger Straße
  • Kranichsteiner Straße
  • Dieburger Straße
  • Erbacher Straße
  • Hanauer Straße
  • Martin-Luther-King-Ring
  • Carl-Schenck-Ring
  • Seitersweg
  • Am Nordbahnhof
  • Landgraf-Georg-Straße
  • Pfnorstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2007/0055
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.01.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00