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AFW/0001/2009

Anfrage zur Kontrolle privater Waffenbesitzer im Stadtbezirk

Anfrage in der BV West 18.03.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 30.04.2009, TOP 3.1

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1 
Thorsten Kornblum 48161 Münster, Eupener Weg 14 
 16.03.2009 
 
 
An die BV Münster-West 
z.Hd. Frau Bezirksbürgermeisterin 
Bezirksverwaltungsstelle 
 
Münster 
 
 
Anfrage zur Kontrolle privater Waffenbesitzer im Stadtbezirk 
 
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zum Waffenrecht zu beantworten. Es wird für den 
Fall einer anderen Zuständigkeitsverteilung gebeten, die Fragen insoweit an den Polizeipräsiden- 
ten weiterzuleiten. 
 
1. Welche Behörde ist für die Einhaltung des Waffengesetzes im Stadtgebiet bzw. im Ge- 
biet des Bezirks zuständig? 
 
2. In welchen Abständen werden private Waffenbesitzer im Stadtbezirk insbesondere hin- 
sichtlich der sicheren Lagerung von Waffen kontrolliert?   
 
3. Wurden die Kontrollen anlässlich bekannt gewordener Gewalttaten (sog. Amokläufe) 
mittels zweckwidriger Verwendung von Sportwaffen etc. verschärft? 
 
4. Sind die Waffenlager in Vereinsheimen, Schießständen etc. im Westen ausreichend vor 
Diebstahl gesichert? Wie erfolgt hierzu die behördliche Kontrolle? 
 
5. Befindet sich die Polizei oder die Stadt in Gesprächen mit Sport-, Schützenvereinen und 
Jägern, um etwa durch freiwillige Vereinbarungen die Sicherheit vor zweckwidriger Ver- 
wendung der Waffen über das Waffengesetz hinaus zu erhöhen? Wenn nein, warum nicht? 
Sind solche Gespräche geplant? 
 
6. Sind die Mitglieder solcher Vereine verpflichtet, die Waffen in Waffenlagern der Vereine 
zu lagern oder werden die Waffen zu Hause gelagert? Sofern letzteres zutrifft: Sollen die 
Vereinsmitglieder zukünftig verpflichtet werden, die Waffen nicht mehr zu Hause zu la- 
gern? Wird die Polizei oder die Stadt auf eine solche Regelung durch Gespräche drängen? 
 
7. Befindet sich die Polizei oder die Stadt in Gesprächen mit Waffenhändlern, um den Ver- 
kauf sog. täuschend echt aussehender „Softair-Waffen“ an Jugendliche unter 18 Jahren 
durch eine freiwillige Vereinbarung zu unterbinden? 
 
8. Die Bundeskanzlerin forderte jüngst unangekündigte Kontrollen privater Waffenbesitzer. 
Sind solche Kontrollen geplant?

2 
9. Sieht das Ordnungsamt Möglichkeiten, die Sicherheit vor Straftaten mittels zweckwidri- 
ger Verwendung von Sportwaffen etc. über das Waffengesetz hinaus (durch Instrumente 
des allgemeinen Gefahrenabwehrrechtes) zu erhöhen?  
 
10. Plant die Stadt zur Erhöhung der Sicherheit der Bevölkerung vor Missbrauch von 
Sportwaffen etc. und zur Prävention eine Ordnungspartnerschaft mit der Polizei?   
  
Gez.: 
Kornblum, Seyfferth und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

30.04.2009 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 3.1 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Eupener Weg 14

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Details

Vorlagen-Nr.
AFW/0001/2009
Typ
Anfrage in der BV West
Datum
18.03.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37