V/0843/2006
Dachsanierung Reithalle RFV Roxel e. V.
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Beschlussvorlage
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V/0843/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Dachsanierung Reithalle RFV Roxel e. V. hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 19.10.2006 Sportausschuss Entscheidung 02.11.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt dem Reit- und Fahrverein Roxel e. V. nach ihrer Sportförder- richtlinie für die Sanierung des Reithallendachs auf der vereinseigenen Reitanlage den förde- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 2. Die Stadt Münster genehmigt dem Reit- und Fahrverein Roxel e. V. den förderungsunschäd- lichen vorzeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre parlamentari- sche Beratung bzw. Beschlussfassung über den Baukostenzuschuss vollständig unbeein- flusst, den der Reit- und Fahrverein Roxel e. V. am 27.02.2006 für die Sanierung des Reit- hallendachs auf der vereinseigenen Reitanlage bei der Stadt Münster beantragt hatte. 2.2 Der Reit- und Fahrverein Roxel e. V. wird sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum bemühen, die mögliche Förderung anderer Stellen für den Aufwand der Sanierung des Reit- hallendachs zu erhalten. 2.3 Der Reit- und Fahrverein Roxel e. V. wir bei der sachgemäßen Sanierung des Reithallen- dachs die einschlägigen Standards und Vorschriften einhalten. Der Reit- und Fahrverein Ro- xel e. V. wird sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstim- men, dass ein fachbezogener Austausch problemlos möglich ist. 3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeiti- gen Baubeginns keinerlei Hinweise darauf, wie sie den Vereinsantrag auf Förderung der Sa- nierung des Reithallendachs aus dem Sportetat bewertet. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über den Baukostenzuschuss aus Sportfördermitteln entscheiden wird, den der Reit- und Fahrverein Roxel e. V. für die Sanierung des Reithallendachs beantragt hatte, ist offen. Vorlagen-Nr.: V/0843/2006 Auskunft erteilt: Frau Barbara Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: Barbara.Klein@stadt-muenster.de Datum: 18.10.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0843/2006 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse gemäß Be- schlussvorschlag Ziffer 1., 2., 3. bezüglich des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginns weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden. Begründung: 1. Die vereinseigene Reitanlage Der Reit- und Fahrverein Roxel e. V. führt im Stadtteil Roxel das einzige vereinseigene Gelände für Reit- und Fahrsport in Münster. In den neunziger Jahren wurde das Fahrgelände mit Projektmit- teln der Stadt Münster auf den heutigen Standard ausgebaut. Parallel dazu hat der Reit- und Fahr- verein Roxel e. V. über mehrere Jahre in Bauabschnitten verschiedene Sanierungsmaßnahmen für den Reitbetrieb vorgenommen. Die Sanierung des undichten Reithallendachs, die Halle ist fast 30 Jahre alt, sah der Verein bislang für das Jahr 2007 vor. Zu rund 75.000 € Aufwand für die funktio- nale Dachsanierung hatte der Reit- und Fahrverein Roxel e. V. fristgerecht für 2007 am 27.02.2006 einen Baukostenzuschuss aus der städtischen Sportförderung beantragt. 2. Baubeginn Nach der Münsteraner Sportförderrichtlinie darf der Reit- und Fahrverein Roxel e. V. mit der Dach- sanierung erst beginnen, wenn die Stadt Münster über den beantragten Zuschuss entschieden hat. Das wäre nach heutiger Bewertung im Sommer 2007 der Fall. Bei besonderer Dringlichkeit kann der Sportausschuss den förderungsunschädlic hen vorzeitigen Baubeginn für die Dachsanierung genehmigen. 3. akuter Handlungsbedarf Infolge des Unglücks in der Bayerischen Eishalle Anfang 2006 ist in der Bundesrepublik die Statik sowohl kommunaler Sporthallen als auch von vereinseigenen Reithallen überprüft worden. Am 16.10.2006 prüften Vereinsvertreter mit einem Dachdecker erneut den Bauzustand des Reithallen- dachs. Die Fachleute kamen nach augenscheinlicher Überprüfung zu dem Schluss, dass der Zu- stand der tragenden Leimbinderkonstruktion die Stabilität des Dachs massiv beeinträchtigt. Die Fachfirma riet dem Reit- und Fahrverein Roxel e. V. von einer weiteren Nutzung der Reithalle im derzeitigen Zustand ab. Der Dachdecker hatte erhebliche Verformungen der Binder am Westgiebel festgestellt, Risse an den anderen Bindern und deutliche Undichtigkeiten der Dachfläche. Eine Übersicht darüber, welche weiteren Schäden bestehen, will sich der Verein durch Holzproben ver- schaffen. Wegen der drohenden Einsturzgefahr schloss der Reit- und Fahrverein Roxel e. V. die Reithalle am 17.10.2006 bis auf weiteres für jeglichen Betrieb. Um ein weiteres Absacken der Dachkon- struktion oder gar einen Einsturz zu vermeiden, müssen die Leimbinder umgehend durch Notstüt- zen provisorisch abgefangen werden. Eine unverz ügliche Sanierung des gesamten Dachs ist un- umgänglich. Zu den Anfang des Jahres geschätzten Kosten für die Dachsanierung kommen zur Behebung der v. g. Schäden rund 140.000 € Aufwand für Leimbinder und Sparren hinzu. Der Reit- und Fahrver- ein Roxel e. V. beantragte am 18.10.2006 schriftlich, den vorliegenden Zuschussantrag um diesen Aufwand zu ergänzen und kurzfristig die G enehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zu erteilen. Damit will er das Reithallendach unverzüglich in einen verkehrssicheren Zustand bringen und die Reithalle so schnell als möglich wieder ordnungsgemäß nutzen. Die Verwaltung unterstützt den Antrag des Reit– und Fahrverein Roxel e. V. auf Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns, da andernfalls der Reitbetrieb im Winter für 385 Mitglieder nicht durchgefährdet werden kann. - 3 - V/0843/2006 4. weiteres Verfahren Im Folgenden gelten auch für diese kurzfristig herbeigeführte Genehmigung des förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginns alle Vorgaben der Sportförderrichtlinie. Der Sportausschuss entscheidet demnach zunächst über den förderungsunschädlichen vorzeiti- gen Baubeginn, danach über die beantragte Sportförderung. Die Genehmigung des förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginns führt nicht automatisch zur beantragten Zuschussgewährung. Das städtische Zuschussverfahren läuft unabhängig vom Verfahren zum vorzeitigen Baubeginn. Das Sportamt wies den Reit- und Fahrverein Roxel e. V. ausdrücklich darauf hin. Der Vereinsvor- stand wird nach der Sportausschussentscheid ung im Falle der Genehmigung des förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginns schriftlich bestätigen, dass er die Regelungen zur Kenntnis nimmt. Auch die Vorgaben für eine mögliche Förderung anderer Einrichtungen gelten trotz der Eilbedürf- tigkeit der Dachsanierung. Ob weitere Stellen die Maßnahme fördern können, muss der Reit- und Fahrverein Roxel e. V. eigenverantwortlich und sachbezogen ermitteln. Die Förderkriterien Dritter muss er beachten und das städtische Sportamt zum Verfahren und eine evtl. Förderung informie- ren. Das Sportamt wird den Verein im weiteren Verfahren bei Bedarf sachgemäß unterstützen. I. V. Gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0843/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 18.10.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37