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V/0843/2006

Dachsanierung Reithalle RFV Roxel e. V.

Vorlage 18.10.2006

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 02.11.2006, TOP 6.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7240 Zeichen

V/0843/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Dachsanierung Reithalle RFV Roxel e. V.  
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.10.2006  Sportausschuss Entscheidung 
02.11.2006  Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt dem Reit- und Fahrverein Roxel e. V. nach ihrer Sportförder-
richtlinie für die Sanierung des Reithallendachs auf der vereinseigenen Reitanlage den förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt dem Reit- und Fahrverein Roxel e. V. den förderungsunschäd-
lichen vorzeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 
 
2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre parlamentari-
sche Beratung bzw. Beschlussfassung über den Baukostenzuschuss vollständig unbeein-
flusst, den der Reit- und Fahrverein Roxel e. V. am 27.02.2006 für die Sanierung des Reit-
hallendachs auf der vereinseigenen Reitanlage bei der Stadt Münster beantragt hatte. 
 
2.2 Der Reit- und Fahrverein Roxel e. V. wird sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum 
bemühen, die mögliche Förderung anderer Stellen für den Aufwand der Sanierung des Reit-
hallendachs zu erhalten. 
 
2.3 Der Reit- und Fahrverein Roxel e. V. wir bei der sachgemäßen Sanierung des Reithallen-
dachs die einschlägigen Standards und Vorschriften einhalten. Der Reit- und Fahrverein Ro-
xel e. V. wird sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstim-
men, dass ein fachbezogener Austausch problemlos möglich ist. 
 
3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeiti-
gen Baubeginns keinerlei Hinweise darauf, wie sie den Vereinsantrag auf Förderung der Sa-
nierung des Reithallendachs aus dem Sportetat bewertet. Wann und mit welchem Ergebnis 
die Stadt Münster über den Baukostenzuschuss aus Sportfördermitteln entscheiden wird, 
den der Reit- und Fahrverein Roxel e. V. für die Sanierung des Reithallendachs beantragt 
hatte, ist offen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0843/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau Barbara  Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
Barbara.Klein@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.10.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0843/2006 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse gemäß Be-
schlussvorschlag Ziffer 1., 2., 3. bezüglich des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginns weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden. 
 
Begründung: 
 
1. Die vereinseigene Reitanlage 
 
Der Reit- und Fahrverein Roxel e. V. führt im Stadtteil Roxel das einzige vereinseigene Gelände 
für Reit- und Fahrsport in Münster. In den neunziger Jahren wurde das Fahrgelände mit Projektmit-
teln der Stadt Münster auf den heutigen Standard ausgebaut. Parallel dazu hat der Reit- und Fahr-
verein Roxel e. V. über mehrere Jahre in Bauabschnitten verschiedene Sanierungsmaßnahmen für 
den Reitbetrieb vorgenommen. Die Sanierung des undichten Reithallendachs, die Halle ist fast 30 
Jahre alt, sah der Verein bislang für das Jahr 2007 vor. Zu rund 75.000 € Aufwand für die funktio-
nale Dachsanierung hatte der Reit- und Fahrverein Roxel e. V. fristgerecht für 2007 am 27.02.2006 
einen Baukostenzuschuss aus der städtischen Sportförderung beantragt. 
 
2. Baubeginn 
 
Nach der Münsteraner Sportförderrichtlinie darf der Reit- und Fahrverein Roxel e. V. mit der Dach-
sanierung erst beginnen, wenn die Stadt Münster über den beantragten Zuschuss entschieden hat. 
Das wäre nach heutiger Bewertung im Sommer 2007 der Fall. Bei besonderer Dringlichkeit kann 
der Sportausschuss den förderungsunschädlic hen vorzeitigen Baubeginn für die Dachsanierung 
genehmigen.  
 
3. akuter Handlungsbedarf  
 
Infolge des Unglücks in der Bayerischen Eishalle Anfang 2006 ist in der Bundesrepublik die Statik 
sowohl kommunaler Sporthallen als auch von vereinseigenen Reithallen überprüft worden. Am 
16.10.2006 prüften Vereinsvertreter mit einem Dachdecker erneut den Bauzustand des Reithallen-
dachs. Die Fachleute kamen nach augenscheinlicher Überprüfung zu dem Schluss, dass der Zu-
stand der tragenden Leimbinderkonstruktion die Stabilität des Dachs massiv beeinträchtigt. Die 
Fachfirma riet dem Reit- und Fahrverein Roxel e. V. von einer weiteren Nutzung der Reithalle im 
derzeitigen Zustand ab. Der Dachdecker hatte erhebliche Verformungen der Binder am Westgiebel 
festgestellt, Risse an den anderen Bindern und deutliche Undichtigkeiten der Dachfläche. Eine 
Übersicht darüber, welche weiteren Schäden bestehen, will sich der Verein durch Holzproben ver-
schaffen.  
 
Wegen der drohenden Einsturzgefahr schloss der Reit- und Fahrverein Roxel e. V. die Reithalle 
am 17.10.2006 bis auf weiteres für jeglichen Betrieb. Um ein weiteres Absacken der Dachkon-
struktion oder gar einen Einsturz zu vermeiden, müssen die Leimbinder umgehend durch Notstüt-
zen provisorisch abgefangen werden. Eine unverz ügliche Sanierung des gesamten Dachs ist un-
umgänglich.  
 
Zu den Anfang des Jahres geschätzten Kosten für die Dachsanierung kommen zur Behebung der 
v. g. Schäden rund 140.000 € Aufwand für Leimbinder und Sparren hinzu. Der Reit- und Fahrver-
ein Roxel e. V. beantragte am 18.10.2006 schriftlich, den vorliegenden Zuschussantrag um diesen 
Aufwand zu ergänzen und kurzfristig die G enehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginn zu erteilen. Damit will er das Reithallendach unverzüglich in einen verkehrssicheren 
Zustand bringen und die Reithalle so schnell als möglich wieder ordnungsgemäß nutzen. 
 
Die Verwaltung unterstützt den Antrag des Reit– und Fahrverein Roxel e. V. auf Genehmigung des 
förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns, da andernfalls der Reitbetrieb im Winter für 385 
Mitglieder nicht durchgefährdet werden kann.

- 3 - 
V/0843/2006 
4. weiteres Verfahren 
 
Im Folgenden gelten auch für diese kurzfristig herbeigeführte Genehmigung des förderungsun-
schädlichen vorzeitigen Baubeginns alle Vorgaben der Sportförderrichtlinie. 
Der Sportausschuss entscheidet demnach zunächst über den förderungsunschädlichen vorzeiti-
gen Baubeginn, danach über die beantragte Sportförderung. Die Genehmigung des förderungsun-
schädlichen vorzeitigen Baubeginns führt nicht automatisch zur beantragten Zuschussgewährung. 
Das städtische Zuschussverfahren läuft unabhängig vom Verfahren zum vorzeitigen Baubeginn. 
Das Sportamt wies den Reit- und Fahrverein Roxel e. V. ausdrücklich darauf hin. Der Vereinsvor-
stand wird nach der Sportausschussentscheid ung im Falle der Genehmigung des förderungsun-
schädlichen vorzeitigen Baubeginns schriftlich bestätigen, dass er die Regelungen zur Kenntnis 
nimmt. 
 
Auch die Vorgaben für eine mögliche Förderung anderer Einrichtungen gelten trotz der Eilbedürf-
tigkeit der Dachsanierung. Ob weitere Stellen die Maßnahme fördern können, muss der Reit- und 
Fahrverein Roxel e. V. eigenverantwortlich und sachbezogen ermitteln. Die Förderkriterien Dritter 
muss er beachten und das städtische Sportamt zum Verfahren und eine evtl. Förderung informie-
ren. Das Sportamt wird den Verein im weiteren Verfahren bei Bedarf sachgemäß unterstützen. 
 
I. V. 
Gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

19.10.2006 Sportausschuss
TOP 3.2 Entscheidung
Zur Sitzung
02.11.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0843/2006
Typ
Vorlage
Datum
18.10.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37