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2426/2022

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln - Humboldt / Gremberg

Beschlussvorlage Ausschuss 05.08.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.09.2022, TOP 10.5

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 6 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 TOP 8.2.7.docx

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Anlage 3 Entwurfsvariante

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 2 August 2025

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 2 Erläuterungen

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Anlage 5 Auszug aus der NS ASW 22.08.2022_ 2426 2022

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Anlage 4 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1606 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Pasa Sa 
 
Vorlagen-Nummer 
2426/2022
Stand: 23.02.2026 
Sachstandsbericht  
Beschlussfassung vom 01.09.2022: 
  
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem Vorschlag des Ausschusses 
Schule und Weiterbildung vom 22.08.2022 an:  
 
I. 
Der letzte Satz in Absatz 2 der Begründung „Die Verwaltung schlägt hier die schulrechtli-
che Errichtung eines Gymnasiums für drei Züge Sekundarstufe I und fünf Züge Sekun-
darstufe II mit Einfach-Turnhalle und Drei-fach-Turnhalle vor.“ ist ersatzlos zu streichen.  
 
II.  
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten 
Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Rodder-
gasse, der Poll-Vingster-Straße und den Gleisanlagen (Germarkung Vingst, Flur 29, Flurstück 
2013, 2020, 2021, 2022, 2023) —Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln – Humboldt / Gremberg 
— aufzustellen mit dem Ziel Gemeinbedarfsfläche für Schule, festzusetzen;  
  
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig zugestimmt.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 
 
Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Aufstellung des Bebauungsplans 
wurde am 09.11.2022 im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntgemacht.  
 
Nächste Schritte: 
Aufgrund angepasster Schulbaubedarfe der Stabstelle IV/2 – Integrierte Jugendhilfe- und 
Schulentwicklungsplanung ruht das Verfahren derzeit. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

2 
 
Kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich.

Anlage 6 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 TOP 8.2.7.docx

2830 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon:  (0221) 221 98313  
Fax       :  (0221) 221 98347 
E-Mail:  corinna.brecher@stadt-koeln.de 
Datum: 29.08.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 13. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 25.08.2022 
öffentlich 
8.2.7 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes  
Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln - Humboldt / Gremberg 
2426/2022 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss den auf An-
trag der SPD-Fraktion geänderten Beschluss zu fassen, und den letzten Satz in Ab-
satz 2 der Begründung ersatzlos zu streichen: 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be-
schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Ge-
biet zwischen der Roddergasse, der Poll-Vingster-Straße und den Gleisanlagen 
(Germarkung Vingst, Flur 29, Flurstück 2013, 2020, 2021, 2022, 2023) —Ar-
beitstitel: "Roddergasse" in Köln – Humboldt / Gremberg — aufzustellen mit 
dem Ziel Gemeinbedarfsfläche für Schule, festzusetzen; 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
Ziel der Planung ist es, auf dem städtischen Grundstück (Gemarkung Vingst, Flur 29, 
Flurstück 2013) und dem noch in Privatbesitz befindlichen Grundstück (Gemarkung 
Vingst, Flur 29, Flurstücke 2020, 2021, 2022 u. 2023) eine Schulnutzung zu entwi-
ckeln. Der Standort wurde im Rahmen der Wohnbauflächensuche STEK Wohnen 
2016, mit dem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 zu Gunsten einer Schulnutzung priori-
siert.  
  
Der stadtweite Bedarf an Schulstandorten oder Erweiterungsflächen an bestehenden 
Standorten ist unter anderem aufgrund stark steigender Schülerzahlen, dem Wandel

der Schulstruktur, der Um-stellung der Sekundarstufen von G8 auf G9 sowie der Er-
füllung des Inklusionsanspruches sehr um-fangreich. So wird vom Rat der Stadt Köln 
insbesondere gefordert, dass die Verwaltung notwendige Flächen für die erforderli-
chen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder- und Schülerzahlen durch ein 
Flächenbereitstellungskonzept Schulen sichert und planungsrechtlich entwickelt. In 
der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen in 
Köln 2018 (3179/2018) ist unter M103a für das Plangebiet schnellstmöglich der Bau 
einer weiterführenden Schule in maximal realisierbarer Größe vorgesehen. Die Ver-
waltung schlägt hier die schulrechtliche Errichtung eines Gymnasiums für drei 
Züge Sekundarstufe I und fünf Züge Sekundarstufe II mit Einfach-Turnhalle und 
Dreifach-Turnhalle vor. 
 
Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. Um die planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen für die Realisierung eines Schulstandortes zu erfüllen ist die Aufstel-
lung eines Bebauungsplans erforderlich. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3 Entwurfsvariante

925 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin
Anlage 3: Entwurfsvarianten 
Variante 1Variante 2
Variante II
+ -
Optimale Reaktion des Baukörpers auf Schallim-
missionen; erhebliche Schallreduktion im Schul-
hofbereich durch Gebäudekubatur 
Voraussetzung ist der Ankauf des 
Teilgrundstückes
Ausdifferenzierte, qualitative und kindgerechte 
Freibereiche 
Optimale natürliche Belichtungssituation der 
Innenräume
Angemessene und sensible Reaktion der Bau-
massen auf die bestehende Bebauung 
Variante I
+ -
Realisierbarkeit ohne Ankauf Teilgrundstück Organisation der Baukörper erhöht Schallbelas-
tung im Schulhof 
Geringe Qualität der Freiräume; zu kleine Schul-
hoffläche, ungünstige und schlecht zu nutzende 
Aufteilung, nicht zu nutzende Innenhöfe  
Schlechtere Belichtung der Innenräume durch 
kleine Innenhöfe 
Grober Bruch in der Höhenentwicklung: Schul-
bau stehet der Bestandsbebauung fast doppelt so 
hoch direkt gegenüber 
II
II
Anlage 3

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 2 August 2025

2459 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Pasa Sa 
 
Vorlagen-Nummer 
2426/2022
Stand: 21.03.2023 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln - Humboldt / Gremberg 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 
10.5 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes  
Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln - Humboldt / Gremberg 
2426/2022 
Beschluss:  
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem Vorschlag des Ausschus-
ses Schule und Weiterbildung vom 22.08.2022 an:  
 
I.    
Der letzte Satz in Absatz 2 der Begründung „Die Verwaltung schlägt hier die schul-
rechtliche Errichtung eines Gymnasiums für drei Züge Sekundarstufe I und fünf 
Züge Sekundarstufe II mit Einfach-Turnhalle und Drei-fach-Turnhalle vor.“ ist 
ersatzlos zu streichen.  
 
II.  
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be-
schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwi-
schen der Roddergasse, der Poll-Vingster-Straße und den Gleisanlagen (Germarkung 
Vingst, Flur 29, Flurstück 2013, 2020, 2021, 2022, 2023) —Arbeitstitel: "Roddergasse" 
in Köln – Humboldt / Gremberg — aufzustellen mit dem Ziel Gemeinbedarfsfläche für 
Schule, festzusetzen;  
  
Abstimmungsergebnis:

2 
 
einstimmig zugestimmt.  
 
Nächste Schritte: 
Der nächste Planungsschritt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Beteili-
gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 
BauGB. Folgende Gutachten sind zunächst zu erstellen: 
1. Artenschutzprüfung 1 (ASP 1) 
2. Lärmgutachten  
3. Grünordnungsplan (GOP) 
Der Bebauungsplan soll als einfacher Bebauungsplan erstellt werden, das bedeutet, 
es sollen lediglich Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung erfolgen. 
Weitere oder vertiefende Untersuchungen werden im Rahmen des Bauantragsverfah-
rens erstellt, damit das Verfahren beschleunigt durchgeführt werden kann. Hinsichtlich 
der Schulform wird der Bebauungsplan lediglich die Festsetzung treffen „Gemeinbe-
darfsfläche – weiterführende Schule“.  
Die politischen Gremien sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in die einzel-
nen Schritte eingebunden. Die nächste Vorlage, die Mitteilung zur Offenlage des Be-
bauungsplanes, kann noch nicht terminiert werden.  
Der nächste Sachstandsbericht erfolgt, soweit erforderlich.

Anlage 1 Geltungsbereich

356 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes RoddergasseLQ.|OQ+XPEROGW*UHPEHUJ
0 10050 200300 Meter

Anlage 2 Erläuterungen

21599 Zeichen

1 
 
A  N  L  A  G  E  2  
 
Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept  
für den Bebauungsplan Arbeitstitel: „Roddergasse“  
in Köln-Humboldt/Gremberg 
  
Inhaltsverzeichnis 
1 Anlass und Ziel der Planung......................................................................................................... 2 
2 Verfahren....................................................................................................................................... 2 
3 Erläuterungen zum Plangebiet ..................................................................................................... 3 
3.1 Abgrenzung des Plangebiets ................................ ................................ ................................ ..... 3 
3.2 Bestandssituation / Vorhandene Struktur ................................ ................................ ..................  3 
3.3 Erschließung ................................ ................................ ................................ ............................  3 
3.4 Alternativstandorte ................................ ................................ ................................ ..................  3 
3.5 Planungsrechtliche Situation................................ ................................ ................................ ..... 3 
4 Planungsvorgaben ........................................................................................................................ 3 
4.1 Regionalplan ................................ ................................ ................................ ............................  3 
4.2 Flächennutzungsplan................................ ................................ ................................ ................  4 
4.3 Landschaftsplan ................................ ................................ ................................ .......................  4 
5 Städtebauliches Konzept .............................................................................................................. 4 
5.1 Gymnasium ................................ ................................ ................................ .............................  4 
5.2 Sporthalle ................................ ................................ ................................ ................................  4 
5.3 Verkehrliche Erschließung ................................ ................................ ................................ ........  5 
5.4 Denkmalschutz ................................ ................................ ................................ ........................  5 
6 Umweltbelange ............................................................................................................................. 5 
6.1 Tiere und Pflanzen ................................ ................................ ................................ ...................  5 
6.2 Immissionsschutz ................................ ................................ ................................ .....................  5 
6.3 Klima / Starkregen................................ ................................ ................................ ....................  5 
6.4 Boden................................ ................................ ................................ ................................ ...... 6 
6.5 Altlasten ................................ ................................ ................................ ................................ .. 6 
6.6 Grundwasser ................................ ................................ ................................ ...........................  6 
6.7 Überflutungshöhen Starkregen ................................ ................................ ................................ . 6 
7 Planverwirklichung ........................................................................................................................ 6 
8 Kosten für die Stadt Köln .............................................................................................................. 6 
9 Kennzahlen ................................................................................................................................... 7

2 
 
1 Anlass und Ziel der Planung 
 
Ziel der Planung ist es, auf dem städtischen Grundstück (Gemarkung Vingst, Flur 29, Flurstück 
2013) und dem noch in Privatbesitz befindlichen Grundstücken (Gemarkung Vingst, Flur 29, Flur-
stücke 2020, 2021, 2022 u. 2023) eine Schulnutzung zu entwickeln. Der Standort wurde im Rahmen 
der Wohnbauflächensuche STEK Wohnen 2016, mit dem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 zu Guns-
ten einer Schulnutzung priorisiert.  
  
Der stadtweite Bedarf an Schulstandorten oder Erweiterungsflächen an bestehenden Standorten ist 
unter anderem aufgrund stark steigender Schülerzahlen, dem Wandel der Schulstruktur, der Um-
stellung der Sekundarstufen von G8 auf G9 sowie der Erfüllung des Inklusionsanspruches sehr um-
fangreich. So wird vom Rat der Stadt Köln insbesondere gefordert, dass die Verwaltung notwendige 
Flächen für die erforderlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder- und Schülerzahlen 
durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen sichert und planungsrechtlich entwickelt. In der 
Fortschreibung der Schulentwicklungs planung f ür allgemeinbildende Schulen in Köln 2018  
(3179/2018) ist unter M103a für das Plangebiet schnellstmöglich der Bau einer weiterführenden 
Schule in maximal realisierbarer Größe vorgesehen. Die Verwaltung schlägt hier die schulrechtliche 
Errichtung eines Gymnasiums für drei Züge Sekundarstufe I und fünf Züge Sekundarstufe II mit 
Einfach-Turnhalle und Dreifach-Turnhalle vor. 
 
Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
die Realisierung eines Schulstandortes zu erfüllen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erfor-
derlich. 
 
 
2 Verfahren 
 
Für das Verfahren sollen die Erleichterungen des § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenent-
wicklung) Anwendung finden. Das Plangebiet ist zwar dem baulichen Außenbereich nach § 35 
BauGB („Außenbereich im Innenbereich“) zuzuordnen. Diese sogenannte Außenbereichsinsel 
schließt sich allerdings an den Bebauungszusammenhang von der südlichen und westlichen Seite 
an und setzt diesen Zusammenhang fort. Für das Plangebiet bestehen keine Entwicklungsmöglich-
keiten nach Norden und Westen, da es hier durch stark frequentierte Verkehrsstraßen begrenzt wird. 
Darüber hinaus vermittelt das Plangebiet nach der maßgeblichen Auffassung durch die aufeinan-
derfolgende Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit. Die Grund-
stücke selbst sind also Teil dieses größeren Zusammenhangs und setzen ihn vielmehr fort als ihn 
zu unterbrechen. 
 
Das Plangebiet hat eine Größe von 19.062 m², daher wird die die zulässige Grundfläche von 20.000 
m² im Sinne des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung innerhalb des Geltungsbereichs der Pla-
nung nicht erreicht. In der direkten Nachbarschaft werden dazu keine weiteren Bebauungspläne im 
engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt. Da die Voraussetzungen 
des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, kann die Planung im beschleunigten Verfahren 
durchgeführt werden. 
Somit können die Verfahrenserleichterungen des § 13a Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in 
Anspruch genommen werden. Es kann abgesehen werden von: 
 der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, 
 dem Umweltbericht nach § 2 BauGB, 
 der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Absatz 4 BauGB und 
 dem Monitoring nach § 4c BauGB. 
Die auf Grund der Aufstellung des einfachen Bebauungsplans zu erwartenden Eingriffe in Natur, 
Boden und Landschaft gelten gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 4 in Verbindung mit § 1a Absatz 3 
Satz 6 BauGB als bereits erfolgt beziehungsweise zulässig. Gleichwohl werden die relevanten Um-
weltbelange im weiteren Verfahren umfassend berücksichtigt.

3 
 
3 Erläuterungen zum Plangebiet 
 
3.1 Abgrenzung des Plangebiets 
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk 8, Köln-Kalk, im Stadtteil Humboldt/Gremberg. Die nörd-
lich der Östlichen Zubringerstraße liegende Potenzialfläche am Ortsrand von Humboldt/Gremberg 
wird von der Poll-Vingster Straße im Westen und der Roddergasse im Süden erschlossen und um-
fasst eine Fläche von ca. 1,95 Hektar.  
 
Südlich und westlich angrenzend wird das Gebiet durch Wohnbebauung geprägt, die durch die Rod-
dergasse in Ost-West-Richtung und durch die Poll-VingsterStraße in Nord-Süd-Richtung erschlos-
sen wird. Im Norden und Osten wird das Plangebiet durch Gleisanlagen in Hochlage begrenzt, da-
hinter befindet sich Gartenland, Wohnbebauung und Gewerbefläche.  
 
3.2 Bestandssituation / Vorhandene Struktur 
Die Wohngebäude entlang der Poll-Vingster Straße und der Roddergasse sind durch eine hetero-
gene Bauweise mit einer zwei- bis viergeschossigen Bebauung mit geneigter Dachform geprägt. Die 
Bebauung des Umfelds besteht überwiegend aus Mehrfamilienhäusern. In fußläufiger Entfernung 
befinden sich die Sportanlage des SV Gremberg-Humboldt 60/62 e.V., zwei Discounter (Aldi Süd, 
Lidl) und ein Vollversorger (Kaufland). Das sich im Besitz der Stadt befindende Grundstück ist zurzeit 
frei von jeglicher Nutzung und durch Gehölz- und Rasenbestände geprägt. Auf den wesentlich klei-
neren privaten Grundstücken an der Poll-Vingster Straße befinden sich eine ehemalige Tankstelle, 
die Fläche ist  größtenteils versiegelt,.sowie ein zweigeschossiges Einfamilienhaus und der Ge-
brauchtwagenhandel „Younes Automobile“. 
 
3.3 Erschließung 
Äußere Erschließung 
Das Plangebiet ist über die Poll -Vingster Straße und die Roddergasse erschlossen. Die Auffahrt 
zum Östlichen Zubringer befindet sich in unmittelbarer Nähe und bietet gute Anbindungen an das 
überörtliche Verkehrsnetz beziehungsweise an die Autobahnen A3, A4 und A559/59. 
Öffentlicher Personennahverkehr 
Über die Bushaltestelle Gremberg ist das Plangebiet mit der Buslinie 153 an den öffentlichen Per-
sonennahverkehr angebunden. Die Haltestelle liegt fußläufig in circa 200 m Entfernung. Darüber 
hinaus befindet sich die S- und Regionalbahnhaltestelle Köln Trimbornstr. und die U-Bahn und Bus-
haltestelle Kalk Post in jeweils circa 1,5 km Entfernung. Über die Poll-Vingster Straße und die Rod-
dergasse ist das Plangebiet an einen kombinierten Fuß- und Radweg angebunden. 
 
Aufgrund der Lage am Rande eines bestehenden Wohngebiets und der vorhandenen Infrastruktur, 
darunter auch eine Grundschule eignet sich das Areal für eine zukünftige weiterführende Schulnut-
zung. Weitere Anbindungen an den ÖPNV sind bei der weiteren Planung zu entwickeln.  
 
3.4 Alternativstandorte 
Alternative Flächen in vergleichbarer Größe stehen der Stadt zur kurzfristigen Entwicklung einer 
Schulnutzung im Suchraum nicht zur Verfügung. 
 
3.5 Planungsrechtliche Situation 
Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. Die Fläche ist dem Außenbereich gemäß § 35  
BauGB zuzuordnen. 
 
Da die geplanten Vorhaben auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht genehmigungs-
fähig sind, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. 
 
 
4 Planungsvorgaben 
 
4.1 Regionalplan 
Der Regionalplan stellt das Plangebiet als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ dar. Die Planziele ent-
sprechen den Darstellungen des Regionalplans.

4 
 
4.2 Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt das Plangebiet als Gewerbegebiet (GE) dar, 
welches insbesondere der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben 
dient. Der FNP soll auf Grundlage des § 13a Absatz 2 Nummer 2 BauGB im Wege der Berichtigung 
angepasst und als Gemeinbedarfsfläche Zweckbestimmung Schule dargestellt werden. 
 
4.3 Landschaftsplan 
Der Bereich des Plangebiets liegt nicht im Landschaftsplan. 
 
 
5 Städtebauliches Konzept 
 
Der mögliche Schulstandort soll als Fläche für Gemeinbedarf nach § 9 Abs.1 Nr. 5 BauGB gesichert 
werden. Durch eine großzügig festgelegte überbaubare Grundstücksfläche wird die Möglichkeit er-
öffnet, in einem weitgehend freien gestalterischen Rahmen einen den Anforderungen entsprechen-
den Schulkomplex zu entwickeln.  
 
Eine Standortuntersuchung für eine Schule liegt vor. In die Untersuchung sind die eingegangenen 
Stellungnahmen von der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingeflossen. Als Ergebnis 
liegt eine grobe Anordnung der Baukörper, Lage der Turnhallen und der Sportplätze vor. Die genaue 
Positionierung der Baukörper und deren Höhe werden im weiteren Verfahren anhand noch zu er-
stellender Gutachten konkretisiert. 
 
Das Konzept sieht Baukörper vor, die die zukünftigen Schulaktivitäten von der örtlichen Lärmsitua-
tion abschirmt. Da die meisten Schallemissionen von Osten und Norden kommen, sollen die geplan-
ten Baukörper entlang der Poll-Vingster Straße und entlang der Bahntrasse entstehen. Anhand der 
Standortuntersuchung wurde außerdem festgestellt, dass die geplante Kubatur sich nordwärts in die 
Höhe entwickelt. Zudem sollen keine schutzbedürftigen Räume an Emissionsquellen grenzen, das 
heißt nur an der lärmabgewandten Seite entstehen. 
 
Die notwendigen Stellplätze für P ersonenkraftwagen und Fahrräder werden auf dem Grundstück 
nachgewiesen. Die Erschließung- und Zuwegung, die erforderlichen Stellplätze sowie der Hol- und 
Bringverkehr werden im weiteren Verfahren planerisch konkretisiert. Hierzu wird eine Verkehrsun-
tersuchung durchgeführt, die weitere verkehrliche Aspekte analysiert. 
 
Eine Dach- und Fassadenbegrünung ist vorgesehen. 
 
Da die Stadt zum Zeitpunkt der Bebauung Eigentümerin aller Grundstücke sein wird, sind die Ge-
bäude nach den Klimaleitlinien der Stadt Köln zu erstellen.  
 
5.1 Gymnasium 
Es soll an dem Standort ein Gymnasium für drei Züge der Sekundarstufe I und fünf Züge der Se-
kundarstufe II mit Einfach-Turnhalle und Dreifach-Turnhalle errichtet werden. Eine Standortuntersu-
chung zur Anordnung der Baukörper und Geschossigkeiten liegt vor und bildet die Grundlage des 
künftigen Bebauungsplans.  
 
Das Konzept (Variante II) sieht einen parallel zur Poll-Vingster Straße und zur Bahnanlage an der 
östlichen Seite liegenden länglichen Schulbau vor. Entlang der Roddergasse sieht der Schulbaukör-
per zwei Geschosse n vor. Im weiteren Verlauf entlang der Bahntrasse Richtung Norden und zur 
Poll-Vingster Straße sieht das Planungskonzept eine dreigeschossige Bauweise vor. 
 
5.2 Sporthalle 
Der nördliche Teil des Gebäudes ist dreigeschossig geplant, damit eine Sporthalle integriert werden 
kann. Durch diese Nutzung wird der sich nach Norden verjüngende Grundstücksteil auch optimal 
genutzt.

5 
 
5.3 Verkehrliche Erschließung 
Über die Roddergasse und Poll-Vingster-Straße wird die Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweck-
bestimmung Schule erschlossen. 
 
5.4 Denkmalschutz 
Im Plangebiet und seinem Wirkbereich befinden sich keine Baudenkmäler. 
 
 
6 Umweltbelange 
 
Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB wird auf eine formale 
Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet. 
Ein Ausgleich im Sinne der Eingriffsregelung ist gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 4 BauGB nicht 
erforderlich, da Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bauungsplans im beschleunigten Ver-
fahren, zu erwarten sind, im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB als vor der planerischen Ent-
scheidung erfolgt oder als zulässig zu bewerten sind. Die Notwendigkeit, die von der Planung be-
rührten Belange einschließlich der Umweltbelange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB nach all-
gemeinen Grundsätzen zu ermitteln und sachgerecht gegeneinander und untereinander abzuwä-
gen, bleibt hiervon unberührt. 
 
6.1 Tiere und Pflanzen 
Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB soll die Nachverdichtung des Innen-
bereichs erleichtert werden. Bebauungspläne der Innenentwicklung dürfen daher in einem beschleu-
nigten Verfahren aufgestellt werden. Eine wesentliche Erleichterung liegt darin, dass Eingriffe nach 
§ 1a Absatz 3 BauGB nicht ausgeglichen werden müssen. 
 
Als Fachbeitrag zur Beurteilung der Belange des Biotopschutzes, des Naturhaushaltes und des 
Landschaftsbildes wird eine Gegenüberstellung der Bestands- und Planbiotope erstellt.  
 
Gemäß der Auswertung des Fachinformationssystems geschützte Arten NRW des LANUV weist 
das Plangebiet potentielle Brut- und Nistmöglichkeiten für folgende planungsrelevanten Arten auf: 
Säugetiere: Zweifarbfledermaus; Vögel: Habicht, Sperber, Feldlerche, Mäu sebussard, Kuckuck, 
Mehlschwalbe, Kleinspecht, Turmfalke, Rauchschwalbe, Feldschwirl, Nachtigall, Pirol, Feldsperling, 
Waldkauz und Schleiereule; Amphibien: Wechselkröte und Reptilien: Zauneidechse. Im Vorfeld ei-
nes Bebauungsplan-Verfahrens empfiehlt sich die Durchführung einer Artenschutzprüfung der Stufe 
1, um mögliche Brut- und Nistplätze dieser geschützten Arten zu identifizieren oder auszuschließen. 
 
Daneben ist der Baum- und Gehölzbestand zu kartieren und zu bewerten 
 
6.2 Immissionsschutz 
Das Plangebiet ist durch Verkehrslärmemissionen des Östlichen Zubringers sowie der Bahntrassen 
vorbelastet. Zudem sind durch den Neubau der Schule Mehrverkehre zu erwarten. Im Umfeld finden 
sich außerdem verschiedene gewerbliche Nutzungen. Im weiteren Verfahren ist daher ein Lärmgut-
achten zu erstellen, das sowohl die Einwirkungen auf das Plangebiet (Straßen- und Schienenver-
kehrslärm sowie Gewerbelärm aus umgebenden Betrieben), als auch die Auswirkungen der Planung 
auf die Umgebung untersucht. Bei fehlenden Informationen zur Verkehrsbelastung wird als Grund-
lage für dieses Gutachten ggf. zudem eine Verkehrsuntersuchung erforderlich. 
 
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung sind der derzeitige Verkehr auf den betroffenen Erschlie-
ßungsstraßen, sowie das durch das Plankonzept verursa chte Verkehrsaufkommen zu ermitteln. 
Nach Vorlage dieser Erhebung kann abgeschätzt werden, ob eine gutachterliche Untersuchung der 
Kfz-bedingten Luftschadstoffe erforderlich ist, um festzustellen ob die Grenzwerte der 39. Bun-
desimmissionsschutzverordnung eingehalten werden. 
 
6.3 Klima / Starkregen 
Die Planung führt zu einer Erhöhung der Flächenversiegelung im Plangebiet. Die zusätzliche Ver-
siegelung der Flächen führt zu einer lokalen Verminderung des Versickerungspotenzials und einer

6 
 
geringeren Verdunstung. Planungen zur Durchgrünung des Plangebietes (inklusive Dach- und Fas-
sadenbegrünung) sowie von Versickerungsmöglichkeiten können die Auswirkungen auf das Klima 
minimieren und Schäden aus Starkregenereignissen reduzieren. 
 
6.4 Boden 
Die Auswertung der BK 50 NRW zur Bodenschutzwürdigkeit im Plangebiet ergab, dass ein geringer 
Teil im südöstlichen Teil des Plangebietes schutzwürdige Böden aufweist. Einen weiteren Bereich 
mit schutzwürdigen Böden umfasst der nordwestliche Teil des Gebietes. Dieser umfasst z.T. Flä-
chen entlang der Poll-Vingster Straße. Bei einer Bebauung dieser Flächen müssen diese Böden 
berücksichtigt werden. 
 
6.5 Altlasten 
Innerhalb des Plangebietes liegt die Altablagerung Nr. 801 115 und ist mit der Bezeichnung „Rod-
dergasse / Poll-Vingster Str. 236“ im Altlastenkataster der Stadt Köln registriert. Im weiteren Verfah-
ren wird geprüft, ob und in welcher Untersuchungstiefe Bodenuntersuchungen zu veranlassen sind. 
 
6.6 Grundwasser  
Entsprechend den Grundwasser-Messstellen befindet sich der durchschnittliche Wasserstand an 
der Poll-Vingster Straße bei einer Höhe von 38,49 mNHN2016 bei einer entsprechenden Gelände-
oberkante von ca. 44 mNHN2016. Es besteht somit keine Gefährdung des Grundwasserkörpers 
durch bauliche Maßnahmen (Tiefgaragen / Keller etc.). Das Grundstück weist überwiegend natürli-
che Bodeneigenschaften auf, es kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der Wasser-
durchlässigkeit Grundwasserneubildung stattfindet.  
 
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob das Plangebiet unter den Anwendungsfall des §  44 Lan-
deswassergesetz NW fällt. In diesem Falle wäre eine Versickerungsuntersuchung insbesondere in 
diesem Abschnitt wichtig, um die Möglichkeit einer Versickerung von Niederschlagswasser zu klä-
ren. 
 
Das Plangebiet liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. 
 
6.7 Überflutungshöhen Starkregen  
Überflutungen durch ein 100-jährliches Starkregenereignis weisen auf dem Grundstück eine geringe 
Überflutungshöhe auf. Entlang der Unterführungen unter der Bahntrasse im nördlichen und südli-
chen Bereich ist bei einem solchen Ereignis eine sehr hohe Überflutungshöhe zu erwarten. Im Rah-
men des Bebauungsplan-Verfahrens ist ein Überflutungsnachweis zu erbringen und ein entspre-
chendes Retentionsvolumen für abfließendes Niederschlagswasser, z.B. in einer Grünfläche, nach-
zuweisen. Entsprechend der Überflutungshöhe innerhalb der Unterführungen ist ein Wasserabfluss 
in die angrenzende Wohnbebauung zu vermeiden. 
 
 
7 Planverwirklichung 
 
Nach dem Aufstellungsbeschluss werden wesentliche Gutachten auf Basis des Bebauungsplans 
erstellt. Die Planzeichnung des Bebauungsplans mit den Textlichen Festsetzungen und der Begrün-
dung werden im Laufe des weiteren Verfahrens konkretisiert und erstellt. Der nächste Verfahrens-
schritt ist die Beteiligung der Behörden nach § 4 Absatz 2 BauGB. 
 
 
8 Kosten für die Stadt Köln 
 
Die Planumsetzung erfolgt durch die Stadt Köln. Hierfür erforderliche Mittel werden von den zustän-
digen Fachdienststellen über Planungsbeschlüsse gesichert beziehungsweise sind in den Haushalt 
einzustellen.

7 
 
9 Kennzahlen 
 
Große des Plangebiets : 19.062m² 
 
BGF Schule  : 17.206m² 
 
Restfläche   : 3.289m² 
 
Geschossigkeit  : 2 bis 3 Geschosse

Anlage 5 Auszug aus der NS ASW 22.08.2022_ 2426 2022

2254 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Herr Krämer 
Telefon:  (0221) 221-21064  
Fax       :  (0221) 221-29241 
E-Mail:   Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de 
Datum:  25.08.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung des 
Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 22.08.2022 
öffentlich 
6.5 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes  
Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln - Humboldt / Gremberg 
2426/2022 
Von Seiten der Mitglieder des Ausschusses wird angeregt den letzten Satz in Absatz 
2 des Begründungstextes der Vorlage „Die Verwaltung schlägt hier die schulrechtli-
che Errichtung eines Gymnasiums für drei Züge Sekundarstufe I und fünf Züge Se-
kundarstufe II mit Einfach-Turnhalle und Dreifach-Turnhalle vor.“ zu streichen um so 
keine Präferenz für einen bestimmten Schultyp einer weiterführenden Schule festzu-
schreiben. 
 
Nach lebhafter Diskussion schlägt der Ausschussvorsitzende Herr Dr. Helge 
Schlieben vor, den letzten Satz in Absatz 2 des Begründungstextes der Vorlage zu 
streichen und hierüber abzustimmen. 
 
Beschluss: 
 
I. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung beschließt den Text der Vorla-
genbegründung wie folgt zu ändern:  
 
Der letzte Satz in Absatz 2 der Begründung „Die Verwaltung schlägt hier die 
schulrechtliche Errichtung eines Gymnasiums für drei Züge Sekundar-
stufe I und fünf Züge Sekundarstufe II mit Einfach-Turnhalle und Drei-
fach-Turnhalle vor.“ ist ersatzlos zu streichen. 
 
 Abstimmungsergebnis: 
  
Mit den Stimmen der Mehrheit von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt, 
SPD und die Linke bei Enthaltung der FDP beschlossen.

II. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu be-
schließen: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für 
das Gebiet zwischen der Roddergasse, der Poll-Vingster-Straße und den 
Gleisanlagen (Germarkung Vingst, Flur 29, Flurstück 2013, 2020, 2021, 
2022, 2023) —Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln – Humboldt / Gremberg 
— aufzustellen mit dem Ziel Gemeinbedarfsfläche für Schule, festzuset-
zen; 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei geändertem Text der Vorlagenbegrün-
dung, zugestimmt.

Anlage 4 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

378 Zeichen

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4
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1:5.000
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 Flächennutzungsplan:
Roddergasse
in Köln - Humbolt / Gremberg
0 300100 200
Meter
Stadtplanungsamt Anlage 4
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 
diesem Tagesordungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Beschlussvorlage Ausschuss

8575 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Pasa Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2426/2022 
Freigabedatum 05.08.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln - Humboldt / Gremberg 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Roddergasse, 
der Poll-Vingster-Straße und den Gleisanlagen (Germarkung Vingst, Flur 29, Flurstück 2013, 
2020, 2021, 2022, 2023) —Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln – Humboldt / Gremberg — auf-
zustellen mit dem Ziel Gemeinbedarfsfläche für Schule, festzusetzen; 
 
 
Alternative: keine 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
Ziel der Planung ist es, auf dem städtischen Grundstück (Gemarkung Vingst, Flur 29, Flurstück 2013) 
und dem noch in Privatbesitz befindlichen Grundstück (Gemarkung Vingst, Flur 29, Flurstücke 2020, 
2021, 2022 u. 2023) eine Schulnutzung zu entwickeln. Der Standort wurde im Rahmen der Wohnbau-
flächensuche STEK Wohnen 2016, mit dem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 zu Gunsten einer Schul-
nutzung priorisiert.  
  
Der stadtweite Bedarf an Schulstandorten oder Erweiterungsflächen an bestehenden Standorten ist 
unter anderem aufgrund stark steigender Schülerzahlen, dem Wandel der Schulstruktur, der Um-
stellung der Sekundarstufen von G8 auf G9 sowie der Erfüllung des Inklusionsanspruches sehr um-
fangreich. So wird vom Rat der Stadt Köln insbesondere gefordert, dass die Verwaltung notwendige 
Flächen für die erforderlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder- und Schülerzahlen 
durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen sichert und planungsrechtlich entwickelt. In der 
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen in Köln 2018 
(3179/2018) ist unter M103a für das Plangebiet schnellstmöglich der Bau einer weiterführenden 
Schule in maximal realisierbarer Größe vorgesehen. Die Verwaltung schlägt hier die schulrechtliche 
Errichtung eines Gymnasiums für drei Züge Sekundarstufe I und fünf Züge Sekundarstufe II mit Ein-
fach-Turnhalle und Dreifach-Turnhalle vor. 
 
Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
die Realisierung eines Schulstandortes zu erfüllen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforder-
lich. 
 
Verfahren 
Für das Verfahren sollen die Erleichterungen des § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick-
lung) Anwendung finden. Das Plangebiet ist zwar dem baulichen Außenbereich nach § 35 BauGB 
("Außenbereich im Innenbereich") zuzuordnen. Diese sogenannte Außenbereichsinsel schließt sich 
allerdings an den Bebauungszusammenhang von der südlichen und westlichen Seite an und setzt 
diesen Zusammenhang fort. Für das Plangebiet bestehen keine Entwicklungsmöglichkeiten nach 
Norden und Westen, da es hier durch stark frequentierte Verkehrsstraßen begrenzt wird. Darüber 
hinaus vermittelt das Plangebiet nach der maßgeblichen Auffassung durch die aufeinanderfolgende 
Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit. Die Grundstücke selbst 
sind also Teil dieses größeren Zusammenhangs und setzen ihn vielmehr fort als ihn zu unterbrechen. 
 
Das Plangebiet hat eine Größe von 19.062 m², daher wird die die zulässige Grundfläche von 20.000 
m² im Sinne des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung innerhalb des Geltungsbereichs der Planung 
nicht erreicht. In der direkten Nachbarschaft werden dazu keine weiteren Bebauungspläne im engen 
sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt. Da die Voraussetzungen des § 13a 
Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, kann die Planung im beschleunigten Verfahren durchgeführt 
werden. 
 
Somit können die Verfahrenserleichterungen des § 13a Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in An-

3 
spruch genommen werden. Es kann abgesehen werden von: 
 der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, 
 dem Umweltbericht nach § 2 BauGB, 
 der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Absatz 4 BauGB und 
 dem Monitoring nach § 4c BauGB. 
Die auf Grund der Aufstellung des einfachen Bebauungsplans zu erwartenden Eingriffe in Natur, Bo-
den und Landschaft gelten gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 4 in Verbindung mit § 1a Absatz 3 Satz 6 
BauGB als bereits erfolgt beziehungsweise zulässig. Gleichwohl werden die relevanten Umweltbe-
lange im weiteren Verfahren umfassend berücksichtigt. 
 
 
Städtebauliches Konzept 
Der mögliche Schulstandort soll als Fläche für Gemeinbedarf nach § 9 Abs.1 Nr. 5 BauGB gesichert 
werden. Durch eine großzügig festgelegte überbaubare Grundstücksfläche wird die Möglichkeit eröff-
net, in einem weitgehend freien gestalterischen Rahmen einen den Anforderungen entsprechenden 
Schulkomplex zu entwickeln. 
 
Für das Schulgrundstück soll eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule festge-
setzt werden. Eine Standortuntersuchung für eine Schule liegt vor. In die Untersuchung sind die ein-
gegangenen Stellungnahmen von der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingeflossen. 
Als Ergebnis liegt eine grobe Anordnung der Baukörper, Lage der Turnhallen und der Sportplätze vor. 
Die genaue Positionierung der Baukörper und deren Höhe werden im weiteren Verfahren anhand 
noch zu erstellender Gutachten konkretisiert.  
 
Das Konzept sieht Baukörper vor, die die zukünftigen Schulaktivitäten von der örtlichen Lärmsituation 
abschirmt. Da die meisten Schallemissionen von Osten und Norden kommen, sollen die geplanten 
Baukörper entlang der Poll-Vingster Straße und entlang der Bahntrasse entstehen. Anhand der 
Standortuntersuchung wurde außerdem festgestellt, dass die geplante Kubatur sich nordwärts in die 
Höhe entwickelt. Zudem sollen keine schutzbedürftigen Räume an Emissionsquellen grenzen, das 
heißt nur an der lärmabgewandten Seite entstehen. 
 
Umweltbelange 
Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB wird auf eine formale 
Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet. Ein 
Ausgleich im Sinne der Eingriffsregelung ist gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 4 BauGB nicht erforder-
lich, da Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bauungsplans im beschleunigten Verfahren, zu 
erwarten sind, im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB als vor der planerischen Entscheidung er-
folgt oder als zulässig zu bewerten sind. Die Notwendigkeit, die von der Planung berührten Belange 
einschließlich der Umweltbelange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB nach all-gemeinen Grundsät-
zen zu ermitteln und sachgerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen, bleibt hiervon unbe-
rührt. 
 
Untersuchungsbedarf 
Die frühzeitige Beteiligung der Dienststellen, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat 
Bedarfe, Anforderungen und im weiteren Verfahren zu untersuchende Aspekte sowohl in sozialen als 
auch in verkehrlichen und ökologischen Themenbereichen ergeben. Im Einzelnen werden für das 
weitere Verfahren folgende Untersuchungen als zwingend notwendig erachtet: 
 
- Verkehrsgutachten 
- Artenschutzrechtliche Prüfung 1 
- Folgeauftrag für das bereits vorliegende Lärmgutachten 
- Bodengutachten 
- Erschütterungsgutachten 
- Grünordnungsplan 
 
Weitere Gutachtenerfordernisse ergeben sich gegebenenfalls im weiteren Verfahren.

4 
 
Klimaauswirkungen 
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand negative 
Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlendioxid (CO2) 
nicht ausgeschlossen werden, da ein Neubau entsteht, der allein durch die benötigten Baustoffe be-
reits einen negativen Effekt hat. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases wer-
den geprüft. 
 
 
Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan stellt heute eine Gewerbefläche (GE) dar und soll auf Grundlage des § 13a 
Absatz 2 Nummer 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst und als Gemeinbedarfsfläche 
Zweckbestimmung Schule dargestellt werden. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Erläuterungen 
Anlage 3 Entwurfsvariante 
Anlage 4 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

Beratungsverlauf (3)

22.08.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2426/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.08.2022
Erstellt
03.08.2022 12:50