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A-W/0033/2007

Überwachung des Durchfahrverbots "Rottkamp / Wierling" in Münster-Albachten

Antrag an die BV West 12.11.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 29.11.2007, TOP 7.6

Originalantrag

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Originalantrag

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Fraktion in der BV West  
Münster, 11. November 2007 
 
 
 
 
 
An die Vorsteherin der BV Münster - West 
Frau Elisabeth Westrup 
Schelmenstiege 1 
48151 M ü n s t e r 
 
 
 
Überwachung des Durchfahrverbots „Rottkamp / Wierling“ in Münster – Albachten  
 
Die Bezirksvertretung Münster – West möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
1.  Die Einhaltung des Durchfahrtsverbotes an den Einmündungsbereichen Wierling / Rottkamp und 
Rottkamp / Knufenkamp mit hoher Priorität durch eigene Kräfte und in e nger Abstimmung mit 
der Polizei zu überwachen. 
2.  Die Bezirksvertretung Münster – West nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums über das Er- 
gebnis der Überwachungsmaßnahmen zu informieren. 
3.  Erfahrungswerte anderer Kommunen im Hinblick auf die Installation geeigneter technischer Ein- 
richtungen zur Verhinderung der Durchfahrt des motorisierten Individualverkehr s zu beschaffen 
und einschließlich der entsprechenden Kosten darzustellen. 
Begründung: 
 
Nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans 437 sollen ledi glich Linienbusse und 
Radfahrer das Neubaugebiet südlich der Dülmener Straße für die Durc hfahrt nutzen dürfen. Der 
motorisierte Individualverkehr soll weiterhin über die Dülmener bz w. die Osthofstraße fahren. Zur 
Durchsetzung wurde in der jüngsten Vergangenheit das Verkehrszeiche n 267 (Verbot der Einfahrt) 
mit dem Zusatz „Linienbusse und Radfahrer frei“ aufgestellt. 
Bereits mit Antrag vom 05. Juni 2000 (lfd. Nr. 51 der Wahlperiode 1999 – 2004) hatt e die CDU 
Fraktion in der Bezirksvertretung Münster – West ihre Skepsis  im Hinblick auf die „Sperrwirkung“ 
des VZ 267 für den motorisierten Individualverkehr geäußert und nachhaltig wirkende technische 
Installationen gefordert. Die Verwaltung folgte mit Antwort vom 15.09.2000 dieser Auffassung 
jedoch nicht. 
Nachdem nun der Durchstich zwischen Rottkamp und Wierling hergestell t worden ist, häufen sich 
die Klagen von Anliegern, dass ihr Wohngebiet als willkommene Abkürzungsrout e von Autofah- 
rern missbraucht wird. In Einzelfällen wurde sogar von verbalen Entgleis ungen einzelner Kraftfah-

2 
rer berichtet, die von Anliegern zur Rede gestellt wurden. Andere, gewöhnl ich gut unterrichtete 
Quellen, sprechen sogar von motorisierten Zeitgenossen, die sich öffent lich damit brüsten, dass sie 
das VZ 267 permanent missachten. 
CDU und FDP in der Bezirksvertretung Münster – West vertreten die Auffassung, dass einmal das 
durch den B-Plan 437 definierte Wohngebiet nicht zu einem Schleichweg für de n motorisierten 
Individualverkehr verkommen darf. Weiterhin sind wir der Meinung, dass Ve rbote nur so gut wir- 
ken, wie ihre Durchsetzung garantiert wird. Daher ist es nach dem  Motto „wehret den Anfängen“ 
jetzt  Zeit, durch eine intensive Überwachung des kritischen Bereichs sowohl gesicherte Fakten über 
den Umfang der gemeldeten Verstöße zu erhalten, als auch durch hart e Sanktionen deutlich zu ma- 
chen, dass es der Verwaltung der Stadt Münster ernst ist, das Durchfahrverbot durchzusetzen. 
Sofern hierdurch keine nachhaltige Wirkung erzielt werden sollte, forde rn CDU und FDP in der 
Bezirksvertretung Münster – West, dass erneut über die Installa tion einer technischen Sperrvorrich- 
tung nachgedacht wird. Das Argument, dass derartige Vorrichtungen noch nie in Münster installiert 
wurden und man neue Wege nur mit Widerwillen beschreite, wiegt in der Güterabwägung mit einer 
möglichen Kapitulation der Verwaltung vor potentiellen Verkehrssündern letztlich deutlich gerin- 
ger. 
gezeichnet         gezeichnet 
Ediger, Hinzmann und Fraktion      Prof. Dr. Poll

Beratungsverlauf (1)

29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Dülmener Straße
  • Osthofstraße
  • Rottkamp
  • Knufenkamp
  • Schelmenstiege 1
  • Wierling

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Details

Vorlagen-Nr.
A-W/0033/2007
Typ
Antrag an die BV West
Datum
12.11.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37