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Grundstücke Krefelder Straße/Innere Kanalstraße (Bauwagensiedlung) und Ludolf-Camphausen-Straße

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 1049/2017 vom 01.06.2017

Stand: Am 29.06.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 1049/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 Grundstücke Krefelder Straße/Innere Kanalstraße (Bauwagensiedlung) und Ludolf- Camphausen-Straße In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 16.03.2017 hat Herr Scheffer (Die Linke) unter dem Tagesordnungspunkt 9.1 folgende Fragen gestellt: 1. Trifft es zu, dass der Liegenschaftsausschuss der Stadt Köln in seiner Sitzung am 23.03.2017 über den Verkauf des Grundstücks Krefelder Straße/Innere Kanalstraße (Bauwagensiedlung) be- raten wird, obschon bislang keine einvernehmliche Lösung mit den Bewohnern gefunden wurde, so wie es der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.12.2016 vorsieht (Zitat: „Ver- äußerungspläne dürfen erst aufgenommen werden, nachdem die Verwaltung den Bewohnern des Bauwagenplatzes ein Ersatzgelände zur Nutzung angeboten hat und diese dies auch akzep- tieren.“) 2. Trifft es zu, dass die Stadt Köln ihr Grundstück in der Ludolf-Camphausen-Straße an einen priva- ten Immobilien-Investor veräußern will? 3. Trifft es ferner zu, dass dieser Verkauf ebenfalls in der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 23.03. behandelt werden soll und eine diesbezügliche Anhörung in der BV Innenstadt dem- nach ausgeschlossen ist? 4. Trifft es ferner zu, dass das Haus Ludolf-Camphausen-Straße 36 abgerissen werden soll und wenn ja, warum? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Zu 1. Die Verwaltung hat den Liegenschaftsausschuss in seiner Sitzung am 23.03.2017 lediglich darüber informiert, dass das am 03.03.2016 gewährte Erstandienungsrecht bis zum 30.09.2017 verlängert wird so wie es im ursprünglichen Beschluss zum Erstandienungsrecht vorgesehen war. Etwaige Beratungen über einen Verkauf des Grundstückes sind nicht erfolgt. Zu 2. Der Verkauf soll an einen privaten Investor erfolgen. Der Investor wird nach den Förderrichtli- nien des Bauministeriums NRW an diesem Standort zeitnah ein Wohnheim für Studierende mit ca. 100 Wohnheimplätzen errichten. Zu 3. Der Verkauf wurde in der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 23.03.2017 nicht behan- delt. Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit der Zustän- digkeitsordnung der Stadt Köln liegt die Entscheidungsbefugnis über die Veräußerung dieses Grundstückes beim Rat der Stadt Köln. Eine Anhörung oder Beteiligung der Bezirksvertretung ist somit nicht gegeben. 2 Zu 4. Das Haus Ludolf-Camphausen-Straße 36 ist Baujahr 1915. Es wurde im 2. Weltkrieg teilweise zerstört und danach wieder aufgebaut. Das Gebäude ist in seiner Gesamtsubstanz überaltert. Es bestehen erhebliche Mängel im Bereich der technischen Ausstattung, des Brandschutzes und der Baustatik. Außerdem gibt es Feuchtigkeitsprobleme im Keller. Aufgrund des Zustandes des Hauses kann ein Abriss des Gebäudes nicht ausgeschlossen werden. Die Verwaltung prüft neben der Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit einer Sanierung im Bestand derzeit auch die Option eines Abrisses. Ein abschließendes Prüfergebnis liegt noch nicht vor.

Beratungsverlauf

  1. 29.06.2017

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 10.10, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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