Mandari Insight

1049/2017

Grundstücke Krefelder Straße/Innere Kanalstraße (Bauwagensiedlung) und Ludolf-Camphausen-Straße

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 01.06.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 29.06.2017, TOP 10.10

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

3203 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 
 1049/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 
 
Grundstücke Krefelder Straße/Innere Kanalstraße (Bauwagensiedlung) und Ludolf-
Camphausen-Straße 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 16.03.2017 hat Herr Scheffer (Die Linke) unter 
dem Tagesordnungspunkt 9.1 folgende Fragen gestellt: 
 
1. Trifft es zu, dass der Liegenschaftsausschuss der Stadt Köln in seiner Sitzung am 23.03.2017 
über den Verkauf des Grundstücks Krefelder Straße/Innere Kanalstraße (Bauwagensiedlung) be-
raten wird, obschon bislang keine einvernehmliche Lösung mit den Bewohnern gefunden wurde, 
so wie es der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.12.2016 vorsieht (Zitat: „Ver-
äußerungspläne dürfen erst aufgenommen werden, nachdem die Verwaltung den Bewohnern 
des Bauwagenplatzes ein Ersatzgelände zur Nutzung angeboten hat und diese dies auch akzep-
tieren.“) 
 
2. Trifft es zu, dass die Stadt Köln ihr Grundstück in der Ludolf-Camphausen-Straße an einen priva-
ten Immobilien-Investor veräußern will? 
 
3. Trifft es ferner zu, dass dieser Verkauf ebenfalls in der Sitzung des Liegenschaftsausschusses 
am 23.03. behandelt werden soll und eine diesbezügliche Anhörung in der BV Innenstadt dem-
nach ausgeschlossen ist? 
 
4. Trifft es ferner zu, dass das Haus Ludolf-Camphausen-Straße 36 abgerissen werden soll und 
wenn ja, warum? 
 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
 
Zu 1. Die Verwaltung hat den Liegenschaftsausschuss in seiner Sitzung am 23.03.2017 lediglich 
darüber informiert, dass das am 03.03.2016 gewährte Erstandienungsrecht bis zum 
30.09.2017 verlängert wird so wie es im ursprünglichen Beschluss zum Erstandienungsrecht 
vorgesehen war. Etwaige Beratungen über einen Verkauf des Grundstückes sind nicht erfolgt.  
 
Zu 2. Der Verkauf soll an einen privaten Investor erfolgen. Der Investor wird nach den Förderrichtli-
nien des Bauministeriums NRW an diesem Standort zeitnah ein Wohnheim für Studierende 
mit ca. 100 Wohnheimplätzen errichten. 
 
Zu 3. Der Verkauf wurde in der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 23.03.2017 nicht behan-
delt. Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit der Zustän-
digkeitsordnung der Stadt Köln liegt die Entscheidungsbefugnis über die Veräußerung dieses 
Grundstückes beim Rat der Stadt Köln. Eine Anhörung oder Beteiligung der Bezirksvertretung 
ist somit nicht gegeben.

2 
 
 
Zu 4.  Das Haus Ludolf-Camphausen-Straße 36 ist Baujahr 1915. Es wurde im 2. Weltkrieg teilweise 
zerstört und danach wieder aufgebaut. Das Gebäude ist in seiner Gesamtsubstanz überaltert. 
Es bestehen erhebliche Mängel im Bereich der technischen Ausstattung, des Brandschutzes 
und der Baustatik. Außerdem gibt es Feuchtigkeitsprobleme im Keller. 
Aufgrund des Zustandes des Hauses kann ein Abriss des Gebäudes nicht ausgeschlossen 
werden. Die Verwaltung prüft neben der Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit einer Sanierung im 
Bestand derzeit auch die Option eines Abrisses. Ein abschließendes Prüfergebnis liegt noch 
nicht vor.

Beratungsverlauf (1)

29.06.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Ludolf-Camphausen-Straße 36
  • Innere Kanalstraße
  • Krefelder Straße
  • Straße 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1049/2017
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
01.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27