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V/1064/2017

Förderrichtlinien für Projekte zur „Inklusiven Gesundheitsversorgung“

Vorlagen 07.12.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 07.03.2018, TOP 8

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3748 Zeichen

V/1064/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderrichtlinien für Projekte zur „Inklusiven Gesundheitsversorgung„ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.01.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
07.03.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die Mittel zur „inklusiven Gesundheitsversorgung“ werden von der Verwaltung in Abstimmung mit 
dem zu diesem Zweck gebildeten Beirat nach den in der Anlage beschriebenen Förderrichtlinien 
vergeben. 
Einen Erfahrungsbericht legt die Verwaltung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Men-
schen mit Behinderungen (KIB) und dem Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrau-
cherschutz und Arbeitsförderung (ASSGVAf) bis Ende 2020 vor. 
 
 
Begründung: 
Im Rahmen der Etatberatungen 2016 ist der Rat einem Antrag der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL und CDU gefolgt und hat für 2017 und die Folgejahre jeweils 10.000€ zur Umsetzung 
des Kommunalen Inklusionsplans in Bezug auf die Angebote zur gesundheitlichen Versorgung bereit 
gestellt. 
Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort die Angebote der 
gesundheitlichen Versorgung schrittweise entsprechend den Vorgaben der UN -
Behindertenrechtskonvention inklusiv auszugestalten. Hierzu sollten auch die Vorschläge der Ko m-
munalen Gesundheitskonferenz (KGK) wie auch der KIB einbezogen werden.  
Mit diesen Mitteln sollten nach den Empfehlungen der Projektgruppe der KGK kreative Maßna hmen 
oder Projekte verschiedener Akteure gefördert werden, die den Zielsetzungen bzw. Hand lungsemp-
fehlungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz Rechnung tragen. Die ausgewählten Maßna h-
men/Projekte sollten dazu beitragen, die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit körperlichen, 
seelischen, geistigen oder Sinnes-Beeinträchtigungen zu verbessern.  
Die Verwaltung hat den Vorschlag der Projektgruppe aufgegriffen und zur Festlegung von jährlichen 
Schwerpunktthemen und Auswahlkriterien einen Beirat mit folgender Zusammensetzung einberufen: 
 
 2 Mitglieder der KGK, 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1064/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Kempe 
Ruf: 
492-5306 
E-Mail: 
KempeB@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.12.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1064/2017 
 2 Mitglieder der KIB, 
 2 Mitglieder der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von  
Menschen mit geistiger Behinderung, 
 2 Mitglieder aus dem medizinischen/therapeutischen Bereich, 
 die Behindertenbeauftragte der Stadt und  
 eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes. 
 
Alle Beiratsmitglieder haben im Laufe des Jahres 2017 in ihren dienstlichen Bezügen und Netzwerken 
über diese Fördermöglichkeiten informiert  und dafür geworben. Dennoch s ind 2017 nur 2 Anträge 
eingegangen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, ab 2018 die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren 
und in den Medien und einschlägigen Netzwerken über die Zuschussmöglichkeiten zu informieren.  
In Abstimmung mit dem Beirat hat die Ve rwaltung Förderrichtlinien (Anlage) formuliert, die bei  der 
Auswahl der Projekte zugrunde gelegt werden sollen. Die Kriterien sind bewusst weit gefasst, um 
eine möglichst breite Vielfalt an kreativen Projekten und Maßnahmen zulassen zu können. 
2017 konnte ein Seminar in Leichter Sprache zum Thema Diabetes durchgeführt werden. Außerdem 
wurden die Druckkosten für den Nachdruck des Gesundheitswegweisers in Leichter Sprache übe r-
nommen.  
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
Inklusive Gesundheitsversorgung – Förderrichtlinien

inklusive_gesundheitsversorgung_foerderrichtlinien

6798 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/1064/2017 
1 
 
 
Brigitte Kempe 
Stühmerweg 8, 48147 Münster 
Tel. 492-5306, E-Mail: kempeb@stadt-muenster.de 
Förderrichtlinien für Projekte zur inklusiven Gesundheitsversorgung 
1.Grundlage: 
Um ein Höchstmaß an Selbständigkeit für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, ist ein in-
klusives Gesundheitssystem notwendig, das auf die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit 
Behinderungen eingeht und gesundheitsförderliche, präventive sowie rehabilitative Maßnahmen 
ermöglicht. Im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Münster 
ist als Leitziel für den Bereich Gesundheit ausgewiesen: 
„Alle Einrichtungen und Dienste des Gesundheitssystems in Münster sind für alle Men-
schen zugänglich.“ 
Nach Artikel 1 der BRK zählen zu den Menschen mit Behinderungen Menschen, die langfristige 
körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwir-
kung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe hin-
dern können. Ausgehend von diesem Verständnis von Behinderung ergibt sich die gesellschaftli-
che Aufgabe, Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen die volle und wirksame 
Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.  
Zur weiteren Umsetzung dieser Zielsetzung hat sich auch die kommunale Gesundheitskonferenz 
(KGK) das Thema inklusive Gestaltung der Gesundheitsangebote in Münster zu eigen gemacht. 
Dabei ist die inklusive Gestaltung angefangen von der Informationsvermittlung auch in leichter 
Sprache, der barrierefreien Gestaltung der Einrichtungen und Praxen wie auch der 
entsprechenden Berichterstattung ein kontinuierlicher Prozess für die nächsten Jahre, der mit 
Projektmitteln von 10.000€ jährlich unterstützt werden soll. (Antrag von Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL und CDU vom 23.11.2016) 
Die KGK hat am 30.11.2016 die Handlungsempfehlungen „Gesundheitliche Versorgung von Men-
schen mit Behinderungen“ verabschiedet. Viele Empfehlungen konnten bereits umgesetzt werden. 
Die Empfehlungen betreffen die Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen und damit sehr 
viele Einrichtungen, Kliniken, Praxen und Initiativen, die durch den Anreiz einer Teilfinanzierung 
dazu angeregt werden sollen, sinnvolle Projekte und Maßnahmen zu entwickeln.  
Die Ziele, die die Kommunale Gesundheitskonferenz – unter Beteiligung eines Mitgliedes der 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen – in ihren Handlungs-
empfehlungen verabschiedet hat, lauten: 
• Aus-, Weiter- und Fortbildungen versetzen alle im Gesundheitswesen Tätigen in die La-
ge, Menschen mit Behinderungen genauso umfassend und individuell zu behandeln und zu 
versorgen wie Menschen ohne Behinderungen. 
• Für wichtige gesundheitliche Themen gibt es zielgruppenspezifische und nutzerfreundliche 
Patienteninformationen. 
• Kliniken, Apotheken, Arzt- und Therapiepraxen sind barrierefrei. Damit sind nicht nur bau-
liche Gegebenheiten gemeint, sondern auch Aspekte wie die Kommunikation mit Men-
schen, die sich nicht äußern können, und Fragen der Barrierefreiheit für Menschen mit Sin-
nesbehinderungen.

Anlage zur Vorlage V/1064/2017 
2 
 
• Es gibt ausreichende Präventionsprogramme gegen Bewegungsmangel, Sucht, Stress 
und schlechte Ernährung für Menschen mit Behinderungen. 
• In allen Quartieren der Stadt Münster sind Strukturen der gesundheitlichen und pflege-
rischen Versorgung für Menschen mit Behinderungen vorhanden. 
Projekte und Maßnahmen, die diese Zielsetzungen unterstützen, kommen grundsätzlich für eine 
Förderung im Rahmen der bereit gestellten Projektmittel in Betracht. Über die Vergabe der Mittel 
entscheidet das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten in Zusammen-
arbeit mit einem Beirat. 
2. Antragsberechtigung: 
Antragsberechtigt sind z. B. Vereine, Institutionen, Verbände, Praxen, Apotheken, Selbsthilfegrup-
pen und Initiativen aus Münster bzw. mit Arbeitsschwerpunkt Münster. Ämter und Einrichtungen 
der Stadt Münster können keine Mittel nach diesen Richtlinien erhalten. 
3. Voraussetzungen/Bedingungen: 
• Es werden nur vollständige Anträge berücksichtigt. 
• Das Projekt / die Maßnahme hat einen Mehrwert für die gesundheitliche Versorgung von 
Menschen mit Behinderungen. 
• Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Kosten werden plausibel dargestellt. 
• Die Arbeitsweise und Gestaltung der Maßnahme/ des Projekts richtet sich an der Lebens-
welt und Sichtweise der Zielgruppe aus.  
• Das Projekt/ die Maßnahme ist öffentlich sichtbar und für alle zugänglich. 
• Vorrangig werden Projekte / Maßnahmen gefördert, die Vorbildcharakter haben und nach-
haltig wirken.  
• Die Förderung eines Projektes/ einer Maßnahme durch private Geldgeber (Sponsoren etc.) 
oder durch andere städtische Stellen oder Sozialversicherungsträger sind kein Ausschluss-
kriterium für eine Förderung. 
• Das Projekt ist kein reines Forschungsprojekt. 
• Zuschüsse für bauliche Maßnahmen sind nicht vorgesehen. 
4. Antragsverfahren: 
• Bitte nutzen Sie zur Antragstellung das beigefügte Antragsformular. 
• Die Ausschreibungsfrist endet am 31. März (E-Mail oder Posteingang). 2018 endet die 
Ausschreibungsfrist am 31.05. Bis zum Ende der Ausschreibungsfrist werden alle einge-
henden Anträge gesammelt.  
• Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt anschließend durch das Amt für Gesundheit, 
Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem Beirat „Inklusive 
Gesundheitsversorgung“. 
• Der Antrag muss vor Beginn des Projektes oder der Maßnahme eingereicht werden. 
o Bei positivem Bescheid erhalten Sie eine Rechnungsvorlage zum Abruf der 
Förderung, 
o sowie ein Formblatt für einen verpflichtenden Abschlussbericht.  
• Ausnahmen zu diesem Vorgehen können mit dem Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten besprochen werden.

Anlage zur Vorlage V/1064/2017 
3 
 
• Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, bei Publikationen, die sich auf die geförderte 
Aufgabe beziehen, jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. Dabei ist das 
Corporate Design der Stadt Münster zu beachten. 
• Der Zuwendungsempfänger ist mit einer geeigneten Veröffentlichung des bezuschussten 
Projektes einverstanden. 
• Das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten und der Beirat 
behalten sich vor, auch Projekte oder Maßnahmen zu unterstützen, die nicht alle unter 
Punkt 3 benannten Kriterien erfüllen. 
• Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
5. Verwendungsnachweis: 
Nach Beendigung des Projektes / der Maßnahme sind ein zahlenmäßiger Nachweis über die Ver-
wendung der Mittel und ein kurzer Sachbericht einzureichen. Dafür nutzen Sie bitte das Formblatt, 
das Ihnen mit dem Bescheid zugeht. Die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises wird 
im Bescheid mitgeteilt.

Beratungsverlauf (2)

20.02.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.03.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Stühmerweg 8

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Details

Aktenzeichen
V/1064/2017
Typ
Vorlagen
Datum
07.12.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37