V/1064/2017
Förderrichtlinien für Projekte zur „Inklusiven Gesundheitsversorgung“
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3748 Zeichen
V/1064/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten Betrifft Förderrichtlinien für Projekte zur „Inklusiven Gesundheitsversorgung„ Beratungsfolge 18.01.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 07.03.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Mittel zur „inklusiven Gesundheitsversorgung“ werden von der Verwaltung in Abstimmung mit dem zu diesem Zweck gebildeten Beirat nach den in der Anlage beschriebenen Förderrichtlinien vergeben. Einen Erfahrungsbericht legt die Verwaltung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Men- schen mit Behinderungen (KIB) und dem Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrau- cherschutz und Arbeitsförderung (ASSGVAf) bis Ende 2020 vor. Begründung: Im Rahmen der Etatberatungen 2016 ist der Rat einem Antrag der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL und CDU gefolgt und hat für 2017 und die Folgejahre jeweils 10.000€ zur Umsetzung des Kommunalen Inklusionsplans in Bezug auf die Angebote zur gesundheitlichen Versorgung bereit gestellt. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort die Angebote der gesundheitlichen Versorgung schrittweise entsprechend den Vorgaben der UN - Behindertenrechtskonvention inklusiv auszugestalten. Hierzu sollten auch die Vorschläge der Ko m- munalen Gesundheitskonferenz (KGK) wie auch der KIB einbezogen werden. Mit diesen Mitteln sollten nach den Empfehlungen der Projektgruppe der KGK kreative Maßna hmen oder Projekte verschiedener Akteure gefördert werden, die den Zielsetzungen bzw. Hand lungsemp- fehlungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz Rechnung tragen. Die ausgewählten Maßna h- men/Projekte sollten dazu beitragen, die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnes-Beeinträchtigungen zu verbessern. Die Verwaltung hat den Vorschlag der Projektgruppe aufgegriffen und zur Festlegung von jährlichen Schwerpunktthemen und Auswahlkriterien einen Beirat mit folgender Zusammensetzung einberufen: 2 Mitglieder der KGK, Vorlagen-Nr.: V/1064/2017 Auskunft erteilt: Frau Kempe Ruf: 492-5306 E-Mail: KempeB@stadt-muenster.de Datum: 22.12.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1064/2017 2 Mitglieder der KIB, 2 Mitglieder der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung, 2 Mitglieder aus dem medizinischen/therapeutischen Bereich, die Behindertenbeauftragte der Stadt und eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes. Alle Beiratsmitglieder haben im Laufe des Jahres 2017 in ihren dienstlichen Bezügen und Netzwerken über diese Fördermöglichkeiten informiert und dafür geworben. Dennoch s ind 2017 nur 2 Anträge eingegangen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, ab 2018 die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren und in den Medien und einschlägigen Netzwerken über die Zuschussmöglichkeiten zu informieren. In Abstimmung mit dem Beirat hat die Ve rwaltung Förderrichtlinien (Anlage) formuliert, die bei der Auswahl der Projekte zugrunde gelegt werden sollen. Die Kriterien sind bewusst weit gefasst, um eine möglichst breite Vielfalt an kreativen Projekten und Maßnahmen zulassen zu können. 2017 konnte ein Seminar in Leichter Sprache zum Thema Diabetes durchgeführt werden. Außerdem wurden die Druckkosten für den Nachdruck des Gesundheitswegweisers in Leichter Sprache übe r- nommen. In Vertretung Gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Inklusive Gesundheitsversorgung – Förderrichtlinien
inklusive_gesundheitsversorgung_foerderrichtlinien
6798 Zeichen
Anlage zur Vorlage V/1064/2017 1 Brigitte Kempe Stühmerweg 8, 48147 Münster Tel. 492-5306, E-Mail: kempeb@stadt-muenster.de Förderrichtlinien für Projekte zur inklusiven Gesundheitsversorgung 1.Grundlage: Um ein Höchstmaß an Selbständigkeit für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, ist ein in- klusives Gesundheitssystem notwendig, das auf die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen eingeht und gesundheitsförderliche, präventive sowie rehabilitative Maßnahmen ermöglicht. Im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Münster ist als Leitziel für den Bereich Gesundheit ausgewiesen: „Alle Einrichtungen und Dienste des Gesundheitssystems in Münster sind für alle Men- schen zugänglich.“ Nach Artikel 1 der BRK zählen zu den Menschen mit Behinderungen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwir- kung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe hin- dern können. Ausgehend von diesem Verständnis von Behinderung ergibt sich die gesellschaftli- che Aufgabe, Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Zur weiteren Umsetzung dieser Zielsetzung hat sich auch die kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) das Thema inklusive Gestaltung der Gesundheitsangebote in Münster zu eigen gemacht. Dabei ist die inklusive Gestaltung angefangen von der Informationsvermittlung auch in leichter Sprache, der barrierefreien Gestaltung der Einrichtungen und Praxen wie auch der entsprechenden Berichterstattung ein kontinuierlicher Prozess für die nächsten Jahre, der mit Projektmitteln von 10.000€ jährlich unterstützt werden soll. (Antrag von Bündnis 90/Die Grünen/GAL und CDU vom 23.11.2016) Die KGK hat am 30.11.2016 die Handlungsempfehlungen „Gesundheitliche Versorgung von Men- schen mit Behinderungen“ verabschiedet. Viele Empfehlungen konnten bereits umgesetzt werden. Die Empfehlungen betreffen die Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen und damit sehr viele Einrichtungen, Kliniken, Praxen und Initiativen, die durch den Anreiz einer Teilfinanzierung dazu angeregt werden sollen, sinnvolle Projekte und Maßnahmen zu entwickeln. Die Ziele, die die Kommunale Gesundheitskonferenz – unter Beteiligung eines Mitgliedes der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen – in ihren Handlungs- empfehlungen verabschiedet hat, lauten: • Aus-, Weiter- und Fortbildungen versetzen alle im Gesundheitswesen Tätigen in die La- ge, Menschen mit Behinderungen genauso umfassend und individuell zu behandeln und zu versorgen wie Menschen ohne Behinderungen. • Für wichtige gesundheitliche Themen gibt es zielgruppenspezifische und nutzerfreundliche Patienteninformationen. • Kliniken, Apotheken, Arzt- und Therapiepraxen sind barrierefrei. Damit sind nicht nur bau- liche Gegebenheiten gemeint, sondern auch Aspekte wie die Kommunikation mit Men- schen, die sich nicht äußern können, und Fragen der Barrierefreiheit für Menschen mit Sin- nesbehinderungen. Anlage zur Vorlage V/1064/2017 2 • Es gibt ausreichende Präventionsprogramme gegen Bewegungsmangel, Sucht, Stress und schlechte Ernährung für Menschen mit Behinderungen. • In allen Quartieren der Stadt Münster sind Strukturen der gesundheitlichen und pflege- rischen Versorgung für Menschen mit Behinderungen vorhanden. Projekte und Maßnahmen, die diese Zielsetzungen unterstützen, kommen grundsätzlich für eine Förderung im Rahmen der bereit gestellten Projektmittel in Betracht. Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten in Zusammen- arbeit mit einem Beirat. 2. Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind z. B. Vereine, Institutionen, Verbände, Praxen, Apotheken, Selbsthilfegrup- pen und Initiativen aus Münster bzw. mit Arbeitsschwerpunkt Münster. Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster können keine Mittel nach diesen Richtlinien erhalten. 3. Voraussetzungen/Bedingungen: • Es werden nur vollständige Anträge berücksichtigt. • Das Projekt / die Maßnahme hat einen Mehrwert für die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen. • Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Kosten werden plausibel dargestellt. • Die Arbeitsweise und Gestaltung der Maßnahme/ des Projekts richtet sich an der Lebens- welt und Sichtweise der Zielgruppe aus. • Das Projekt/ die Maßnahme ist öffentlich sichtbar und für alle zugänglich. • Vorrangig werden Projekte / Maßnahmen gefördert, die Vorbildcharakter haben und nach- haltig wirken. • Die Förderung eines Projektes/ einer Maßnahme durch private Geldgeber (Sponsoren etc.) oder durch andere städtische Stellen oder Sozialversicherungsträger sind kein Ausschluss- kriterium für eine Förderung. • Das Projekt ist kein reines Forschungsprojekt. • Zuschüsse für bauliche Maßnahmen sind nicht vorgesehen. 4. Antragsverfahren: • Bitte nutzen Sie zur Antragstellung das beigefügte Antragsformular. • Die Ausschreibungsfrist endet am 31. März (E-Mail oder Posteingang). 2018 endet die Ausschreibungsfrist am 31.05. Bis zum Ende der Ausschreibungsfrist werden alle einge- henden Anträge gesammelt. • Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt anschließend durch das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem Beirat „Inklusive Gesundheitsversorgung“. • Der Antrag muss vor Beginn des Projektes oder der Maßnahme eingereicht werden. o Bei positivem Bescheid erhalten Sie eine Rechnungsvorlage zum Abruf der Förderung, o sowie ein Formblatt für einen verpflichtenden Abschlussbericht. • Ausnahmen zu diesem Vorgehen können mit dem Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten besprochen werden. Anlage zur Vorlage V/1064/2017 3 • Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, bei Publikationen, die sich auf die geförderte Aufgabe beziehen, jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. Dabei ist das Corporate Design der Stadt Münster zu beachten. • Der Zuwendungsempfänger ist mit einer geeigneten Veröffentlichung des bezuschussten Projektes einverstanden. • Das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten und der Beirat behalten sich vor, auch Projekte oder Maßnahmen zu unterstützen, die nicht alle unter Punkt 3 benannten Kriterien erfüllen. • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Verwendungsnachweis: Nach Beendigung des Projektes / der Maßnahme sind ein zahlenmäßiger Nachweis über die Ver- wendung der Mittel und ein kurzer Sachbericht einzureichen. Dafür nutzen Sie bitte das Formblatt, das Ihnen mit dem Bescheid zugeht. Die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises wird im Bescheid mitgeteilt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Stühmerweg 8
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1064/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.12.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37