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V/0567/2024

Photovoltaik auf städtischen Gebäuden

Vorlagen 12.09.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 18.02.2025, TOP 5.7

Anlage A

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Anlage A

2892 Zeichen

Anlage A zur V/0567/2024 
Kurzüberblick 
In dem Bericht werden der Sachstand und die Ausbaustrategie für PV-Anlagen auf städtischen 
Gebäuden als wesentlicher Baustein zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität dargestellt. 
Derzeit sind bei der Stadt Münster 42 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1.300 kWp in 
Betrieb. Die durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zeigt die Möglichkeit der kostenneutra-
len Schaffung von Personalstellen, die das Erreichen der Ausbauziele erst ermöglicht und die, 
unter Bereitstellung weiterer Finanzmittel, sogar noch zeitnaher erreicht werden könnten. Voraus-
setzung für den Ausbau ist jedoch zudem die Bereitstellung weiterer, noch zu beziffernder, Fi-
nanzmittel für die Sanierung der Dächer. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch den Ausbau der Photovoltaik auf den Dächern städtischer Einrichtungen werden insbeson-
dere folgende Ziele verfolgt: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Das Teilziel lautet: 
Verstärkung der Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz 
Zielerreichung: 
Umsetzung der Klimaschutzziele für städtische Gebäude 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Pflichtigkeit ergibt sich aus der bestehenden Beschlusslage in Folge der aufgeführten Be-
schlüsse: 
- V/0668/2018 Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in städtischen Gebäuden 
- V/499/2019/1 Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft voranbringen 
- V/0388/2020 Überarbeitung der Gebäudeleitlinien 
- V/0676/2022 Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind durch den dargelegten Sachverhalt 
maßgeblich berührt, denn der Ausbau der Photovoltaik auf den Bestandsdächern der städtischen 
Gebäude ist ein zentraler Hebel zur Erreichung der gesetzten Klimaschutzziele. Es zeigt sich im 
Gebäudebestand ein großes Potential zur Erreichung dieser Ziele mit einer Erzeugungsleistung 
von ca. 13.000 kWp und einem jährlichen CO2-Einsparpotential von ca. 5.530 t CO2/a.

Berichtsvorlage

15816 Zeichen

V/0567/2024 
V/0567/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Photovoltaik auf städtischen Gebäuden 
Sachstand und Ausbaustrategie 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.02.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht: 
Historie zum Ausbau der Photovoltaik 
Die Stadt Münster hat in der Vergangenheit ihre Dachflächen verschiedenen Investoren, Genossen-
schaften und Umweltverbänden für die Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur Verfü-
gung gestellt. Insgesamt wurden von diesen mehr als 40 Photovoltaikanlagen mit rund 1.500 kWp 
Leistung in den Jahren von 2002 bis 2012 als reine Einspeiseanlagen installiert. Eine Änderung des 
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat dann in den Folge jahren dazu geführt, dass Eigenver-
brauchsanlagen, die von der Stadt Münster selber errichtet werden, wirtschaftlich zu betreiben sind. 
Im Jahr 2018 sind dann die ersten vier städtischen Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 50 
kWp errichtet worden. 
 
Ausbaustand 
Derzeit sind bei der Stadt Münster 42 PV -Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1.300 kWp in Be-
trieb. Davon werden 29 PV -Anlagen mit insgesamt 1.150 kWp durch das Amt fü r Immobilienma-
nagement betrieben, die Übrigen durch das Amt für Mobilität und Tiefbau. Das Amt für Immobilien-
management baut PV-Anlagen auf allen Neubauten und Erweiterungen sowie im Rahmen von Sanie-
rungen und im Bestand. Die folgende Grafik (Abbildung 1) zeigt den derzeitigen Planungsstand beim 
Ausbau der PV-Anlagen im Amt für Immobilienmanagement. 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
12.02.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Beer 
Telefon: 492-2370 
BeerA@stadt-muenster.de

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V/0567/2024 
 
Abbildung 1:Ausbaustand Photovoltaikanlagen im Amt für Immobilienmanagement 
Die von der Politik beschlossenen Gebäudeleitlinien (V/0388/2020 „Überarbeitung der Gebäudeleitli-
nien: Nachhaltigkeit und Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude“) machen für Neubauten oder 
bauliche Erweiterungen ab einer Größe von 500 m² Bruttogrundf läche (BGF) verbindliche Vorgaben 
für die Errichtung einer Photovoltaikanlage. Die Gebäude sind als bilanzielles Nullemissionshaus zu 
errichten. Nicht vermeidbare Emissionen im Betrieb müssen durch die Errichtung von Photovoltaikan-
lagen bilanziell ausgeglichen werden. Die Größe wird über ein Berechnungstool festgesetzt, der wirt-
schaftliche Betrieb wird hierbei nicht geprüft. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über den Kos-
tenansatz der jeweiligen Investitionsmaßnahme. Zudem wird unter Verwendung der Entwurfsplanung 
mittels Simulationssoftware PV*Sol die maximale Belegung im Hinblick auf deren Wirtschaftlichkeit 
geprüft. Im Idealfall werden die verschiedenen Optionen im Baubeschluss dargestellt und eine Emp-
fehlung ausgesprochen. Der Erfolg des Nullemissions hauses lässt sich  gut im Diagramm ablesen. 
Beim Großteil der aktuell in Bearbeitung befindlichen PV-Leistung handelt es sich um Neubauten. 
Der PV -Anlagenausbau im Bestand erfolgt seit 2018 (V/0668/2018 „Umsetzung von Klimaschutz-
maßnahmen in städtischen Geb äuden – Energie- und Klimabericht 2017“) idealerweise unter der 
Maßgabe der Flächenpotentiale, der technischen Eignung der Dächer und der Nutzungsperspektive 
der Gebäude unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Budgets. Die schwankenden Zu-
bauzahlen in Abbildung 1 zeigen, dass es in der Umsetzung der PV-Anlagen einen deutlichen Verzug 
in den Jahren (2021 – 2024) gab und noch gibt. Ursächlich waren und sind unzureichende Personal-
ressourcen, die sich durch langwierige technische Vorprüfungen der Däch er sowie durch komplexe 
und zeitintensive Projekt- und Gewerkekoordination mehrerer paralleler Projekte bemerkbar machen. 
Hinzu kamen Verwerfungen im Markt in Folge des Ukrainekrieges. Im Jahr 2025 wird von einem ab-
arbeiten des Installationsrückstands ausgegangen. 
 
Ausbaupotenzial 
Zur Abschätzung des Gesamtausbaupotentials für Photovoltaik auf städtischen Dächern dienten die 
Daten des Solarkatasters vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein -
Westfalen (LANUV) als Grundlage (https://www. energieatlas.nrw.de/site/karte_solarkataster). Unter 
Berücksichtigung bereits belegter und aus technischen Gründen ungeeigneter Dachflächen sowie 
stichprobenweiser Prüfung mit Hilfe vorhandener Daten ergibt sich daraus ein verbleibendes Potential 
von etwa 13.000 kWp PV-Leistung auf städtischen Bestandsdächern.

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V/0567/2024 
Ausgehend von einem durchschnittlichen Stromertrag von ca. 850 – 950 kWh/kWp können hierdurch 
zwischen 11.000.000 und 12.400.000 kWh Strom bilanziell selbst erzeugt werden, was etwa 46 % 
des städtischen Jahresstrombedarfs entspricht. 
Auf Basis des aktuellen, lokalen CO2-Faktors der Stabstelle Klima in Höhe von 0,446 kg/kWh ergeben 
sich als jährliches CO 2-Einsparpotential ca. 5.530 t CO2/a. Bereits im Jahr 2025 stehen dem aktuellen 
Budget für den PV -Ausbau in Höhe von 1.000.000 EUR vermiedene Stromkosten und Einnahmen 
durch Einspeisung in Höhe von ca. 760.000 EUR/a gegenüber.  Grundlage für die Errichtung einer 
PV-Anlage ist ein statisch geeignetes Dach, das idealer weise über die Lebensdauer der PV -Anlage 
nicht saniert werden muss. Zudem sind Eigenschaften wie Denkmalschutz und Verschattung aus-
schlaggebende Kriterien. Diese wurden in der Potentialanalyse zunächst nur in grober Weise berück-
sichtigt. 
 
Der aktuelle Zubaupfad für die PV-Anlagenleistung sieht bis 2027 ein jährliches Budget in Höhe von 
1.000.000 EUR vor. Im Anschluss wird mit einem Budget von j ährlich 800.000 EUR gerechnet. Aus-
gehend von einem aktuellen durchschnittlichen Anlagenpreis von 1.400 EUR/kWp für eine anschluss-
fertige PV-Anlage, wird das Gesamtpotential etwa im Jahr 2041 ausgeschöpft sein. 
Unter Berücksichtigung der städtischen Klimaschutzziele ist allerdings ein beschleunigter Ausbau der 
PV-Anlagen notwendig, um die in der Stromeigenerzeugung liegenden CO2-Einsparpotentiale auszu-
schöpfen. Dazu sind in Abbildung 2 alternative Zubaupfade dargestellt. 
 
 
Abbildung 2: Ausbaupfade Photovoltaik auf Bestandsdächern 
Die beiden dargestellten Ausbaupfade können wie folgt beschrieben werden: 
 
- Verdopplung der aktuellen Investition 
Die Investition in neue PV-Anlagen im Bestand wird ab dem Jahr 2027 mit 2.000.000 EUR/a verdop-
pelt und in den Folgejahren unverändert fortgeführt. Der maximale Ausbaustand könnte im Jahr 2032 
erreicht werden. 
 
- Ausbau bis 2030 
Um eine maximale CO2-Einsparung zur Erreichung der gesetzten Klimaschutzziele zu erwirken wird 
der Ausbau der PV-Anlagen so forciert, dass zum Jahr 2030 der maximale Ausbauzustand erreicht 
wird. Die folgende Tabelle 1 beschreibt den notwendigen Investitionsbedarf.

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V/0567/2024 
Tabelle 1: Investitionsbedarf für maximalen PV-Ausbau bis 2030  
Jahr 2027 2028 2029 2030 
Investition 2.500.000 EUR 2.500.000 EUR 3.500.000 EUR 3.500.000 EUR 
 
Die dargestellten Ausbaupfade sind jedoch in jedem Fall abhängig von den zuvor beschriebenen 
technischen Rahmenbedingungen, sprich der Prüfung, Eignung oder Ertüchtigung der entsprechen-
den Dachflächen sowie der Gebäude - und Energieinfrastruktur. Aktuell sind Dächer mit einer Ge-
samtleistung von rund 222 kWp auf vier Dächern als baureifes Potential identifiziert. 
 
Insbesondere der Sanierungsstand der Dächer ist eine kritische Größe für den weiteren Ausbau von 
PV-Leistung auf Bestandsdächern. Voraussetzung für die Installation einer (jahrzehntelang auf dem 
Dach) verorteten PV-Anlage ist eine (energetisch) sanierte und für Jahrzehnte funktionsfähige Dach-
fläche. Aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel für die geplante Bauunterhaltung in Verbindung mit 
den stark reduzierten Mittel der energetischen Sanierung, bleiben sanierungsb edürftige Dächer un-
genutzt und hemmen dadurch den Ausbau auf Bestandsimmobilien in erheblichen Maßen. Dadurch 
ist selbst der aktuelle Ausbaupfad nicht erreichbar. 
 
Personalbedarf 
Bereits beim aktuellen PV -Ausbau zeigen sich kritische Abläufe in der Projekt umsetzung vor allem 
aufgrund fehlender exklusiver Personalkapazitäten für den PV -Anlagenbau. In den Jahren 2022 – 
2024 kam es aus diesem Grund teils zu erheblichen Verzögerungen in der Projektumsetzung mit 
deutlich verspäteten Inbetriebsetzungen. Diese Engpässe betreffen prinzipiell alle Phasen der Projek-
tierung und Projektumsetzung, da derzeit keine Stellen speziell für den PV-Anlagenbau ausgewiesen 
sind, sodass die notwendigen Tätigkeiten zusätzlich zu den eigentlichen Aufgaben verrichtet werden 
müssen. 
Im Verlauf des Jahres 2023 stellte sich heraus, dass an verschiedenen Stellen die notwendige Kapa-
zität sowohl finanziell als auch personell nicht mehr vorhanden ist. So sind beispielsweise keine Mittel 
mehr für die geplante Instandhaltung verfügbar. Hierdur ch sind notwendige Dachsanierungen nicht 
mehr finanzierbar. Dies hat zur Folge, dass für das Jahr 2024 der PV -Anlagenbau auf Bestandsdä-
chern nicht fortgeführt werden konnte.  Um trotzdem den PV -Ausbau voranzutreiben, sind mit den 
Mitteln bei Neubauprojekten PV-Anlagen größer als geplant gebaut worden und eine Überwachungs-
software für den Anlagenbetrieb beschafft worden. 
 
Im Vergleich hierzu setzten andere Kommunen und Städte bereits auf dedizierte Stellen für den PV-
Anlagenbau. Um den Personalbedarf für den PV-Ausbau besser abschätzen zu können, wurde im 
Rahmen des Arbeitskreises Energiemanagement beim Deutschen Städtetag bei den Mitgliedsstädten 
des Arbeitskreises eine Umfrage zu den vorhandenen Stellenanteilen für diese Aufgabe sowie dem 
erzielten Zubau an PV-Anlagen durchgeführt. Trotz der unterschiedlichen Ausgestaltung der Rah-
menbedingungen und des Aufgabenumfangs bei den teilgenommenen Städten der Umfrage, lassen 
sich aus den Ergebnissen ein paar grundsätzliche Aussagen ableiten. 
Bei Neubauprojekten werden PV-Anlagen in allen Städten im Rahmen des Projektes mit errichtet. In 
lediglich zwei der Städte (u.a. Münster) wird der PV-Ausbau im Bestand ohne zusätzliches Personal 
realisiert. Die absoluten Zahlen der Personalausstattung für die Aufgabe PV-Ausbau variieren bei den 
Städten zwischen 0,5 und 4,0 VZÄ (Stand 2023). Dabei wird jährlich eine PV-Leistung zwischen 100 
und 1.600 kWp pro Jahr zugebaut. Allerdings erreichen gerade einmal vier Städte eine Zubaurate von 
über 400 kWp pro Jahr. 
In Münster steht für den PV-Ausbau im Bestand aktuell ein Budget von etwa 1 Mio. EUR pro Jahr zur 
Verfügung, was einer PV-Leistung von etwa 600 kWp pro Jahr entspricht. Dieser jährliche Zubau ge-
lingt in keiner Stadt mit weniger als 3,0 VZÄ für diese Aufgabe. 
 
Für Münster bedeutet dies, dass zur weiteren Projektumsetzung Kapazitäten in den Abteilungen 23.3 
(Energiemanagement), 23.5 (Elektrotechnik) sowie 23.6 (Hochbau Bestand) notwendig sind. Es wird 
daher mit einem Personalbedarf von 3,0 VZÄ ausgegangen. Der Projektablauf gemäß Management-
handbuch zeigt, welche Tätigkeiten in welchen Abteilungen notwendig sind. Dies wird im Folgenden 
kurz skizziert:

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V/0567/2024 
 
Tätigkeiten Projektkoordination 23.3 (Energiemanagement) 
 Projektleitung 
 Auswahl der Dachpotentiale mit Prüfung auf Eignung in Bezug auf Verschattung, Strombedarf, 
grobe technische Machbarkeit und erste Potentialanalyse mittels Fachsoftware 
 Verwaltung und Betrieb der PV -Anlagen (Rechnungscontrolling EEG-Vergütung, Technische 
Überwachung und Störungsbeseitigungskoordination) 
 
Tätigkeiten Projektingenieur 23.5 (TGA - Elektrotechnik) 
 Bauliche Ausführung der PV-Anlage 
 Koordination und Sicherstellung der Inbetriebnahme, Dokumentation, Wartung und Instandhal-
tung 
 
Tätigkeiten Projektingenieur 23.6 (Hochbau Bestand) 
 Prüfung des allgemeinen baulichen Zustandes des Daches, der Lastreserven und der Statik 
 Sicherstellen der Absturzsicherung und des Dachzugangs 
 Abstimmung, Freigabe und Durchführung zu notwendigen baulichen Maßnahmen im Gebäude 
(Kabelwege, Installationsstandorte, Brandschutz, etc.) 
 
Bau und Betrieb von PV -Anlagen ist dabei als kontinuierliche Aufgabe zu verstehen. Neben der 
Überwachung, Wartung und Instandhaltung der Anlagen wird nach Ende der Lebensdauer auch ein 
Ersatz („Repowering“) notwendig werden. 
 
Wirtschaftlichkeit 
Zur Einschätzung der Wirtschaftlichkeit des Ausbaus von PV-Anlagen wurde auf Basis des aktuellen 
Zubaupfades unter Berücksichtigung der notwendigen Personalkapazitäten ab 2026 gerechnet. Be-
rücksichtigt wurden der bereits beschriebene Jahresstrombedarf, der aktuelle mittlere Strompreis ge-
mäß Versorgungsvertrag, die Personalkosten (3,0 VZÄ) sowie ein aktueller spezifischer PV -
Anlagenpreis in Höhe von 1.400 EUR/kWp. Preis- und Kostensteigerungen wurden ebenso integriert. 
Sowohl in den Ertrags - als auch den Kostenberechnungen wurden tendenziell konservative Annah-
men getroffen. Für die Ertragsseite wurde unter den aktuellen Rahmenbedingungen des Erneuerba-
re-Energien-Gesetzes mit Eigenverbrauchs - und Überschusseinspeiseanlagen, ausgehend von ei-
nem Eigenverbrauchsanteil von 75% gerechnet. Hier stehen den Investitionen Erträge durch vermie-
dene Stromkosten und Einspeisevergütungen gegenüber. 
 
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Abbildung 3 zeigt die jährlichen Salden ohne Berücksichtigung 
der bereits installierten PV-Anlagen. Durch die Investitionen in den PV-Anlagenzubau ist demnach ein 
erster Jahresüberschuss unter Berücksichtigung der jährlichen Investition bereits nach 5 Jahren zu 
erwarten und eine Amortisation nach etwa 10 Jahren. Zudem werden bereits im ersten Jahr die Per-
sonalkosten durch die erzielten Einnahmen aus der EEG -Vergütung bzw. den vermiedenen Aufwen-
dungen für den Strombezug gedeckt. Die zusätzlichen Stellen sind somit kostenneutral darstellbar. 
 
Die Wirtschaftlichkeit einer PV -Anlage hängt im Wesentlichen vom A nteil des Eigenverbrauchs ab. 
Daher wird aktuell ein Modell erarbeitet, das eine standortübergreifende Nutzung des erzeugten 
Stroms ermöglicht. Dadurch wird sich die Wirtschaftlichkeit weiter verbessern lassen. Zusätzlich kön-
nen dadurch auch die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen nach bzw. un-
abhängig von der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare -Energien-Gesetz (EEG) und weiterer 
rechtlicher Veränderungen geschaffen werden.

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V/0567/2024 
 
Abbildung 3: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung – jährliche Salden  
Fazit 
Zur Umsetzung der ambitionierten Klimaschutzziele der Stadt Münster ist der Ausbau der Stromei-
generzeugungskapazitäten auf den Bestandsgebäuden zurecht als wesentlicher Hebel erkannt wor-
den. Es zeigt sich im Gebäudebestand ein großes Potential zur Erreichung dieser Ziele mit einer Er-
zeugungsleistung von ca. 13.000 kWp und einem jährlichen CO 2-Einsparpotential von ca. 5.530 t 
CO2/a.  
Ein beschleunigter PV-Ausbau ist dabei nicht nur im Sinne der Klimasch utzziele der Stadt Münster, 
sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Dazu bedarf es jedoch, wie dargestellt, expliziter personeller 
Ressourcen, um den Ausbau von PV-Anlagen auf Bestandsgebäuden aufrecht zu erhalten und weiter 
voranzutreiben. Zudem kann auch so erst eine engmaschige Überwachung der zahlreichen Anlagen 
realisiert und Ertragsverluste vermindert werden. 
Die durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zeigt die Möglichkeit der kostenneutralen Schaffung 
von Personalstellen, die das Erreichen der Ausbauziele ermöglicht und die, unter Bereitstellung weite-
rer Finanzmittel, sogar noch zeitnaher erreicht werden könnten. Mittel - bis Langfristig kann die Um-
setzung des Ausbauziels zudem zur Deckung weiterer Investitionen in den energieeffizienten Gebäu-
debestand dienen. Voraussetzung für den Ausbau ist jedoch zudem die Bereitstellung weiterer, noch 
zu beziffernder, Finanzmittel für die Sanierung der Dächer. 
 
 
i.V. 
 
gez. Arno Minas 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

18.02.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0567/2024
Typ
Vorlagen
Datum
12.09.2024
Erstellt
11.09.2024 17:18