Mandari Insight

V/0593/2019

Digitale Stadt Münster: 4. Zwischenbericht zur Umsetzung der Neukonzeption des Medienentwicklungsplanes

Vorlagen 05.06.2019

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss der citeq, Sitzung am 21.11.2019, TOP 4.1.1

Anlage A

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Ansehen

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage A

2306 Zeichen

Anlage A zur V/0593/2019 
Kurzüberblick 
Die Vorlage V/0593/2019 stellt nach den Zwischenberichten von 2016, 2017 und 2018 den nun-
mehr 4. Zwischenbericht zur Umsetzung der Neukonzeption des Medienentwicklungsplanes dar.  
Der Schwerpunkt in 2019 liegt auf dem RollOut des flächendeckenden WLAN in allen allgemein-
bildenden Schulen und die weitere Anbindung an das Lichtwellennetzwerk der citeq. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen - lautet: 
 
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen 
Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso-
nal zur Verfügung. 
 
Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, einen  
 
 den Lehrplänen entsprechenden,  
 qualitativ guten,  
 die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden  
 
Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthal-
ten? 
X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtsgrundlage § 79 Schulgesetz NW: 
Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulan-
lagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die 
Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informati-
onstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Aus dem Zwischenbericht ergibt sich keine unmittelbare Relevanz für Querschnittsthemen.

anlage_1_breitband_stand_2019_09

3454 Zeichen

Anlage 1 (V/0593/2019)
Stand: September 2019
Schulname Voraus. Anbindung an Breitband Hinweis
Aegidii-Ludgeri-Schule abgeschlossen
Albert-Schweitzer-Schule voraussichtlich 2020
Annette-Gymnasium abgeschlossen
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde voraussichtlich 2020
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge voraussichtlich 2020-2022 V/0327/2019
Astrid Lindgren-Schule voraussichtlich 2020-2022 V/0838/2018
Bodelschwinghschule voraussichtlich 2020
Clemensschule abgeschlossen
Davertschule Amelsbüren voraussichtlich 2020-2022 V/0327/2019
Dietrich-Bonhoeffer-Schule voraussichtlich 2020
Dreifaltigkeitsschule voraussichtlich 2019
Eichendorffschule Angelmodde voraussichtlich 2020
Erich Kästner-Schule voraussichtlich 2020
Erich-Klausener-Realschule voraussichtlich 2019
Erna-de-Vries Realschule voraussichtlich 2020
Freiherr-vom-Stein Gymnasium abgeschlossen
Friedensreich-Hundertwasser Schule voraussichtlich 2020
Fürstin-von-Gallitzin-Realschule abgeschlossen
Gesamtschule Münster-Mitte abgeschlossen
Geschwister-Scholl-Gymnasium abgeschlossen
Geschwister-Scholl-Realschule abgeschlossen
Gottfried-von-Cappenberg-Schule voraussichtlich 2020
Grundschule am Kinderbach abgeschlossen
Grundschule Kinderhaus-West abgeschlossen
Grundschule Loevelingloh voraussichtlich 2020-2022 V/0838/2018
Grundschule Sprakel voraussichtlich 2020-2022 V/0327/2019
Gymnasium Paulinum abgeschlossen
Gymnasium Wolbeck voraussichtlich 2019
Hauptschule Hiltrup abgeschlossen
Hauptschule Wolbeck voraussichtlich 2020
Hermannschule voraussichtlich 2019
Hauptschule Coerde voraussichtlich 2019
Idaschule voraussichtlich 2019
Immanuel-Kant Gymnasium abgeschlossen
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium abgeschlossen
Johannes-Gutenberg-Realschule abgeschlossen
Johannisschule voraussichtlich 2019
Kardinal-von-Galen-Schule voraussichtlich 2020-2022 V/0327/2019
Kreuzschule voraussichtlich 2019
Ludgerusschule Albachten voraussichtlich 2020-2022 V/0838/2018
Ludgerusschule Hiltrup abgeschlossen
Margaretenschule voraussichtlich 2020
Marienschule Hiltrup abgeschlossen
Marienschule Roxel voraussichtlich 2020
Martinischule voraussichtlich 2020

Anlage 1 (V/0593/2019)
Stand: September 2019
Schulname Voraus. Anbindung an Breitband Hinweis
Martin-Luther-Schule voraussichtlich 2019
Mathilde-Anneke-Gesamtschule abgeschlossen
Matthias-Claudius-Schule Gut Insel voraussichtlich 2020
Matthias-Claudius-Schule Handorf voraussichtlich 2020-2022 V/0327/2019
Mauritzschule voraussichtlich 2020
Melanchthonschule abgeschlossen
Michaelschule abgeschlossen
Mosaikschule abgeschlossen
Nikolaischule voraussichtlich 2019
Norbertschule abgeschlossen
Overbergschule abgeschlossen
Pascal-Gymnasium abgeschlossen
Paul-Gerhardt-Schule abgeschlossen
Paul-Schneider-Schule voraussichtlich 2019
Peter-Wust-Schule voraussichtlich 2020
Pleisterschule voraussichtlich 2020
Pötterhoek-Schule voraussichtlich 2020
PRIMUS-Schule (Standort Grevingstraße) voraussichtlich 2020
PRIMUS-Schule (Standort Hogenbergstraße) voraussichtlich 2020
Ratsgymnasium abgeschlossen
Realschule im Kreuzviertel voraussichtlich 2019
Realschule Wolbeck voraussichtlich 2020
Richard-von-Weizsäcker-Schule voraussichtlich 2020
Schiller-Gymnasium abgeschlossen
Theresienschule voraussichtlich 2020
Thomas-Morus-Schule voraussichtlich 2020
Uppenbergschule abgeschlossen
Waldschule Kinderhaus voraussichtlich 2019
Wartburg-Grundschule abgeschlossen
Weiterbildungskolleg Münster abgeschlossen
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium abgeschlossen

Berichtsvorlage

28855 Zeichen

V/0593/2019 
V/0593/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Digitale Stadt Münster: 4. Zwischenbericht zur Umsetzung der Neukonzeption des 
Medienentwicklungsplanes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.09.2019 Betriebsausschuss der citeq Bericht 
   01.10.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
   07.10.2019 Jugendrat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
1. Ausgangslage 
Mit dem Beschluss zur Weiterentwicklung des Medienentwicklungsplanes (MEP) an den allgemei n-
bildenden Schulen (Vorlage V/0916/2015 und V/0916/2015/1. Erg.) vom 16.12.2015 beauftragte der 
Rat die Verwaltung, regelmäßige Zwischenberichte zur Umsetzung des MEP vorzule gen. Nach den 
Zwischenberichten 2016, 2017 und 2018 legt die Verwaltung hiermit den 4. Zwischenbericht vor. N e-
ben der Darstellung der umgesetzten Maßnahmen im Berichtszeitraum sowie der Planungen für  das 
kommende Jahr widmet sich der Bericht insbesondere den aktuellen Herausforderungen, die mit der 
Umsetzung des Digitalpaktes einhergehen. 
Im 3. Zwischenbericht (Vorlage V/0290/2018) wurde bereits auf die landesseitige Initiative‚ Gestaltung 
der schulischen Bildung in einer digitalen Gesellschaft‘ hingewiese n. Die sich damals bereits a b-
zeichnenden Auswirkungen auf die kommunale Medienentwicklungsplanung wurden dort wie folgt 
beschrieben: 
„Die Anforderungen an Medienentwicklungsplanung werden deshalb von der Anbindung und Ausstat-
tung der Schulen, von vorwiegend technischen Fragestellungen viel mehr zu verknüpfen sein mit me-
dienpädagogischen Fragestellungen; die Medienkonzepte von Schulen werden ebenso viel weniger 
‚Ausstattungsliste‘ denn mehr digitale Lernkonzepte sein. 
Um diese Entwicklung fachlich, vernetzt und kooperativ begleiten zu können, ist u. a. eine Neuau s-
richtung der bestehenden MEP-Lenkungsgruppe erforderlich.“ 
Der MEP-Beirat ist daraufhin wie in der o.a. Vorlage beschrieben neu aufgestellt worden. Der Par a-
digmenwechsel bei der Ausstattung, also die  Verschneidung von Medienkonzepten und Medienen t-
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
12.06.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Hölscher 
Telefon: 492-4018 
HoelscherRolf@stadt-
muenster.de

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V/0593/2019 
wicklungsplanung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Digitalpaktes werden aktuell die 
Schwerpunkte des laufenden und der kommenden Jahre sein (siehe insbesondere unter 3. und 4.2). 
 
2. Maßnahmeprogramm bis 2019 
Anlehnend an den Beschluss von 2015 konnten bis Mitte 2019 folgende Maßnahmen erfolgreich u m-
gesetzt werden: 
 
 Einrichtung und Etablierung des Teams citeq@school. 
 Einführung eines neuen IT -Management-Systems der Bietergemeinschaft „TIME for kids 
GmbH“ und „IServ GmbH“  
 Vervielfachung (Faktor 30!)  der über alle Schulen gesehen verfügbaren Bandbreite von ca. 
100 Mbit/s auf über 3000 Mbit/s. 
 Aktualisierung der PC-Hardware. 
 Implementierung eines aktivierbaren WLAN-Managements für BYOD-Geräte. 
 Beschaffung von ca. 1600 WLAN-Accesspoints. 
 Inbetriebnahme des flächendeckenden WLAN mit BYOD -Möglichkeit an 30 Schulen. Aktuell 
befinden sich in den WLAN dieser Schulen ca. 2000 BYOD-Geräte. 
 Einführung einer Mobile Device Management -Infrastruktur und Inbetriebnahme von bisher ca. 
250 iPad Endgeräten an  aktuell 11 Standorten.  Weitere ca. 350 iPads sind bereits für die 
Auslieferung vorbereitet. 
 Wiedereinführung der Datensicherung des pädagogischen Schulnetzwerks an allen Stando r-
ten. 
 Tausch sämtlicher abgeschriebener Serve r-/ und USV-Systeme. Im gleichen Zuge wurde der 
verfügbare Speicher im päd. Schulnetz von 250GB auf 2500GB verzehnfacht. 
 Einsetzung und Besetzung des neuen MEP-Beirates 
 
Im regulären Betrieb hat sich gezeigt, dass vor allem die Bereitstellung des neuen IT-Systems der 
Bietergemeinschaft „TIME for kids GmbH“ und „IServ GmbH“ den Grundstein für die weitere umfan g-
reiche und flexible Digitalisierung der Schulstandorte gelegt hat. Fast alle technischen Komponenten 
sind zudem hoch skalierbar. Darauf aufbauend ist ein umfangreicher, kontinuierlicher und innovativer 
Digitalisierungsprozess möglich. 
 
Kundenumfrage der citeq 2019 
 
Im Anschluss an den Rollout hat ab Januar 2019 ein neutrales Marktforschungsunternehmen 
eine Umfrage zur Kundenzufriedenheit und zu den weiteren Entwicklungswünschen der Sch u-
len durchgeführt. Im Ergebnis äußert eine Mehrheit der Schulen eine große Wertschätzung für 
die Kommunikation und der Beratungsleistungen der citeq und ist „alles in allem“ mit dem 
Rollout der neuen Computerausstattung zufrieden bis sehr zufrieden. Trotzdem bleiben Wü n-
sche offen. Die Schulen fordern intensivere Schulungen zur Handhabung der technischen Au s-
stattung sowie noch individuellere Anpassungen des IT-Equipments an die jeweilige Schulform. 
 
Die vollständigen Ergebnisse der Zufriedenheitsbefragung der Münsteraner Schulen veröffen t-
licht die citeq im Internet unter www.citeq.de/news-und-presse 
 
 
3. Aktuelle Herausforderungen

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V/0593/2019 
Neben der konsequenten weiteren Ausstattung der Schulen mi t der erforderlichen IT -Grundstruktur 
(einschl. der breitbandigen Anbindung aller Standorte) und digitaler Hardware einschließlich Präsen-
tationstechnik und erweitertem Vor-Ort-Support steh t aktuell die Umsetzung des Digitalpaktes  mit 
dem für die Schulträge rin Stadt Münster zusätzliche n Budget in Höhe von rund 12,6 Mio. Euro im 
Vordergrund. Mit der Umsetzung des Digitalpaktes wird zwingend schon für die Antragstellung  das 
Zusammenspiel von schulischen Medienkonzepten und kommunaler Medienentwicklungsplanung 
neu definiert werden müssen (siehe unter 4.2 und 4.3). Ferner wird im Rahmen der Schulentwic k-
lungsplanung für die Berufskollegs die Erstellung eines eigenen MEP für die Berufskollegs die weitere 
Entwicklung mit bestimmen. 
Die daraus sich ergebenden Aufgabenfelder sind 
 
 Entwicklung eines Masterplans digitale Bildung 
 Umsetzung des Programmes zur Ausstattung der Schulen mit WLAN 
 Breitbandige Anbindung aller Schulstandorte 
 iPad-Endgeräte für alle Schulen 
 IT-Koordination für Schulen und Schulverwaltung  
 Entwicklung einer Medienentwicklungsplanung für die städtischen Berufskollegs 
 Unterstützung der Schulen (gemeinsam mit Medienberatern) bei der Erstellung von Medienkon-
zepten 
 Verschneidung der kommunalen Medienentwicklungsplanung mit den Medienkonzepten der 
Schulen : Paradigmenwechsel in der Ausstattung: Technik folgt dem Konzept 
 Entwicklung und Begleitung von Pilotprojekten/Flexibilisierung der Ausstattungen nach schul-
spezifischen Bedarfen 
 Einbeziehung von Netzwerkpartnern für den Bereich ‚digitaler Bildung‘ (Medienscouts, Projekte 
zum Thema ‚Cybermobbing‘,) 
 Einbindung und Erschließung von Netzwerkpartnern, wie z.B. Stadtbücherei als Lernort zur Er-
füllung des Medienkompetenzrahmens) 
 
Eine erfolgreiche Verknüpfung der Weiterentwicklung schulischer Medienkonzep te mit der städt i-
schen Medienentwicklungsplanung erfordert nach Einschätzung der Verwaltung perspektivisch einen 
Raum für Fortbildung, Erprobung und Beratung wie er in einigen Städten aktuell als MediaLab o. ä. 
entsteht oder bereits entstanden ist. In vers chiedenen Formaten, in die verschiedene Partner eing e-
bunden sind, erfolgt eine Annäherung an eine Konzeption zur Absicherung der Innovation digitaler 
Bildung in der Bildungskette. 
 
Um diese Aufgaben effektiv, koordiniert und vor allem in dem zeitlichen Rahmen angehen zu können, 
ist eine Prozesssteuerung durch den Schulträger unerlässlich. Es wird deshalb auch wesentlich d a-
rum gehen, für die Steuerungs - und Koordinationsaufgaben Verantwortlichkeiten und Strukturen zu 
schaffen, die in der Lage sind, die Aufgaben auch bewältigen zu können. 
 
 
4. Maßnahmen für 2019 sowie 2020 ff. 
 
4.1. Ziele und Maßnahmen für 2019 
Die Jahresziele für das Jahr 2019 enthalten Maßnahmen, die technisch zwingend umzusetzen sind,  
noch nicht abgeschlossene Maßnahmen aus dem Ratsbeschluss V/0916/2015 sowie zusätzliche 
Wünsche der Schulen aus der Kundenbefragung (s.o.).

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V/0593/2019 
Die Ergebnisse der Kundenumfrage fließen ebenfalls in die Zieldefinition für 2019 und 2020 ff. mit ein: 
 
1. Ausstattung der Grundschulen mit einem iPad-Klassensatz 
Bis Ende Q4 2019 sind sämtliche Grundschulen, welche über ein flächendeckendes städt i-
sches WLAN verfügen, mit einem Klassensatz iPad-Endgeräte ausgestattet. 
 
2. Umsetzung 3-Säulen Modell 
Bis Ende Q4 2019 ist die MEP-Abrechnungsstruktur im MEP überprüft und angepasst. 
 
3. WLAN Inbetriebnahme 
Bis Ende Q4 2019 ist an sämtlichen Schulstandorten ein flächendeckendes WLAN in Betrieb 
genommen. 
 
4. Etablierung und Durchführung von Schulungen 
Bis Ende Q1 2019 ist eine Schulungsinfrastruktur etabliert. Bis Ende Q4 2019 haben > 20 
Schulungen stattgefunden, um die Verwendung und Akzeptanz des Systems zu fördern. 
 
 
4.2 Medienkonzept und Medienentwicklungsplanung 
In den Jahren 2016 – 2019 standen für die Schulträgerin Stadt Münster ganz wesentlich die 
Schaffung der technischen Infrastrukturen im Fokus. Umgesetzt wurde dabei auch die gesam-
te vorbereitende Inhouse -Verkabelung an allen Schulstandorten, der jetzt in 2019 planmäßig 
die flächendeckende Ausstattung mit WLAN folgt. 
Bereits im letzten Zwischenbericht wurde darauf hingewiesen, dass es in einem nächsten 
Schritt darum gehen wird, die Medienkonzepte der Schulen mit der Medienentwicklungspl a-
nung der Stadt Münster zu verschneiden. Auch der neu aufgestellte MEP -Beirat sollte in die-
sem Zusammenhang eine wichtige Rolle übernehmen. 
 
Die Schulen sind seitens des Landes aufgefordert, bis zum Ende des laufenden Schuljahres 
Medienkonzepte zu erstellen. Dazu hat die Bezirksregierung Münster für die Schulen eine u n-
terstützende H andreichung erstellt, die u.a. die Bedeutung der Medienkonzepte im Kontext 
von Schulentwicklung unterstreicht und ebenso auf das erforderliche Zusammenspiel von 
Schule, Schulaufsicht und Schulträger hinweist.  
 
 
Medienkompetenzrahmen NRW 
 
Mit dem Medienkompetenzrahmen NRW wurden verbindliche Grundlagen für die Schulen geschaffen. 
„Das Kompetenzmodell »Kompetenzen in der digitalen Welt« der Kultusministerkonferenz hat neue Anforderungen 
an schulisches Lernen formuliert. Mit dem im Dezember 2016 verabschiedeten Papier haben sich alle Bundeslä n-
der verpflichtet, im Bereich der Bildung in einer mediatisierten Welt einen Schwerpunkt ihrer Arbeit zu setzen. Mit 
diesem Verständnis von erforderlichen Kompetenzen für das Lernen in der digitalen Welt ist die Grundlage für a k-
tuelle und zukünftige Entwicklungen in den Bundesländern gelegt. Sie bilden auch den Ausgangspunkt für die Neu-
fassung des Medienkompetenzrahmens NRW.“ (Medienberatung NRW 2018: 4) „Die mit diesem Prozess einhe r-
gehenden Anforderungen, die an Lehrpersonen, Eltern und pädagogische Fachkräfte der Kinde r- und Jugendarbeit 
im Bildungsbereich gestellt werden, entwickeln sich im Zeitalter des digitalen Wandels stetig weiter.  
Mit der Neufassung des Medienkompetenzrahmens NRW hat Nordrhein -Westfalen sein bewährtes Instrument der 
systematischen Vermittlung von Medienkompetenz nun konsequent auf nationale und internationale Entwicklungen 
abgestimmt. Die sechs Kompetenzbereiche mit insgesamt 24 Teilkompetenzen zielen dabei in ihrer Gesamtheit 
nicht nur auf eine systematische Medienbildung entlang der gesamten Bi ldungskette. Sie beziehen schulische wie

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außerschulische Lernorte ein und bilden die Leitlinie für die anstehende schrittweise Überarbeitung aller Kernleh r-
pläne für die Unterrichtsfächer.“ (ebd.: 5) „Der Kompetenzrahmen weist sechs Kompetenzbereiche aus:  
1. Bedienen und Anwenden beschreibt die technische Fähigkeit, Medien sinnvoll einzusetzen und ist die Vorau s-
setzung jeder aktiven und passiven Mediennutzung.  
2. Informieren und Recherchieren  umfasst die sinnvolle und zielgerichtete Auswahl von Quellen sow ie die krit i-
sche Bewertung und Nutzung von Informationen.  
3. Kommunizieren und Kooperieren heißt, Regeln für eine sichere und zielgerichtete Kommunikation zu beher r-
schen und Medien verantwortlich zur Zusammenarbeit zu nutzen.  
4. Produzieren und Präsentie ren bedeutet, mediale Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen und diese kreativ bei 
der Planung und Realisierung eines Medienproduktes einzusetzen.  
5. Analysieren und Reflektieren  ist doppelt zu verstehen: Einerseits umfasst diese Kompetenz das Wissen um 
die Vielfalt der Medien, andererseits die kritische Auseinandersetzung mit Medienangeboten und dem eigenen M e-
dienverhalten. Ziel der Reflexion ist es, zu einer selbstbestimmten und selbstregulierten Mediennutzung zu gela n-
gen. 
6. Problemlösen und Modellieren verankert eine informatische Grundbildung als elementaren Bestandteil im Bi l-
dungssystem. Neben Strategien zur Problemlösung werden Grundfertigkeiten im Programmieren vermittelt sowie 
die Einflüsse von Algorithmen und die Auswirkung der Automatisierung von  Prozessen in der digitalen Welt refle k-
tiert.“ (ebd.: 7)  
„Somit ist der Medienkompetenzrahmen NRW das zentrale Instrument für eine systematische Medienkompeten z-
vermittlung und enthält Elemente informatischer Grundbildung. Damit bildet er den verbindlichen  Orientierungs-
rahmen für die (Weiter -)Entwicklung des schulischen Medienkonzepts, das alle Schulen in NRW erstellen sollen.  
Die so entstehenden Medienkonzepte sind Bestandteil des Schulprogramms und liefern die pädagogische Begrü n-
dung für die Antragstellungen bei den Schulträgern für IT-Investitionen.“ (ebd.: 8)  
Aufgabe der Schulen ist es, auf der Grundlage des Medienkompetenzrahmens NRW ihre schulinternen Lehrpläne 
in den Unterrichtsfächern weiterzuentwickeln (vgl. ebd.: 8) und die Teilkompetenzen in den  schulinternen Lehrplä-
nen1 abzubilden. 
Quelle: „Handreichung zur Entwicklung eines schulischen Medienkonzeptes Grundlagen, Standards, Arbeitshilfen“ der Bezirksr e-
gierung Münster 
 
Diese Medienkonzepte wiederum stellen einen wesentlichen Baustein bei der Bea ntragung 
von Mitteln aus dem Digitalpakt dar. 
 
 
4.3 DigitalPakt 
Eine erste Information zur Umsetzung des Digitalpaktes erfolgte Ende Juni durch die bei der 
Bezirksregierung angesiedelte Geschäftsstelle ‚Gigabit.NRW‘. 
Der DigitalPakt ist vom Bundesrat am 15 .03.2019 abschließend vereinbart worden. Im Ra h-
men des DigitalPaktes ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Lä n-
dern getroffen worden, die am 16.05.2019 von der Bundesministerin für Bildung und Fo r-
schung abschließend unterzeichnet wurde.  
 
Am 04.09.2019 hat das Ministerium für Schule und Bildung die Förderrichtlinie dazu veröffen t-
licht, die am 15.09.2019 in Kraft getreten ist. In der „ Richtlinie über die Gewährung von Z u-
wendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen  in-Nordrhein-Westfalen (RL Digital-
Pakt NRW  für Maßnahmen an Schulen  und in Regionen “ sind die Fördermodalitäten sowie 
das Antragsverfahren beschrieben. 
 
Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verf ü-
gung. Für Münster steht ein Budget von rd. 12,6 Mio. € zur Verfügung. Der DigitalPakt ve r-
steht sich als Infrastrukturprogramm und nicht primär als Förderprogram für mobile Endgeräte. 
Im Focus des DigitalPakts steht die Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Schulen. D a-
zu zählen u.a.  
 die IT-Grundstruktur (Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebä u-
den und auf Schulgeländen, schulisches WLAN, Präsentations- und Interaktionstechnik)

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 digitale Arbeitsgeräte (insb. für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung) 
 
Schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks, Tablets) können nachrangig dann 
gefördert werden, wenn die Schule über die o.a. IT-Infrastruktur verfügt und spezifische fachli-
che oder pädagogische Anforderungen vorliegen, die solche Geräte  erfordern und dies in e i-
nem technisch-pädagogischen Einsatzkonzept der Schule dargestellt ist. 
Schließlich ist eine Obergrenze für Endgeräte definiert: danach dürfen entweder maximal 20 
% des Förderbudgets eines Schulträgers oder 25.000 Euro pro Schule fü r Endgeräte verwen-
det werden. Sofern die IT -Infrastruktur in den Schulen noch nicht vorhanden ist, werden Fö r-
dermittel für mobile Endgeräte bis zur Herstellung der Grundstrukturen gesperrt. 
Zuwendungsempfänger und damit Antragsteller sind die Schulträger. Voraussetzung für die 
Antragstellung ist, dass der Schulträger für jede zur Förderung vorgesehene Schule ein tec h-
nisch-pädagogisches Einsatzkonzept nachweist, das von der Schule und der Schulträgerin 
gemeinsam erstellt worden ist. Dieses beinhaltet Teile d es schulischen Medienkonzeptes, zu-
sammen mit pädagogisch begründeten Planungen, Vereinbarungen zur IT -Grundstruktur und 
der medialen Ausstattung der Schule. Ebenso dazu gehört eine Planung zur bedarfsgerechten 
Qualifizierung der Lehrkräfte. 
Fördervoraussetzung ist darüber hinaus eine flächendeckende Bestandsaufnahme. 
 
Bewilligungen sind nur möglich für bis zum 31.12.2021 vollständig bei der Bezirksregierung 
eingereichte Anträge. 
Das bedeutet, dass das gesamte Verfahren der Antragsvorbereitung, Bestandsaufna hme, Er-
stellung der Medienkonzepte und der technisch -pädagogischen Einsatzkonzepte durch die 
Schulen etc. und letztlich die Zusammenführung zu Förderanträgen bis voraussichtlich Mitte 
2021 abgeschlossen sein muss. 
 
Die Schulträgerin hat die Aufgabe, die te chnisch-pädagogischen Einsatzkonzepte mit den  
Schulen zu erarbeiten, diese zusammenzuführen und Förderanträge vorzubereiten. Dies wird 
nicht so erfolgen, dass Förderanträge der Schulen durch die Schulträgerin 1:1 weitergereicht 
werden können. Vielmehr sin d an dieser Stelle grundlegende strategische Entscheidungen 
und auch Schwerpunktsetzungen seitens der Schulträgerin möglich, aber auch erforderlich. 
 
Ebenso erforderlich sind Rahmensetzungen für Standards. Bereits im Vorfeld wird das Amt für 
Schule und Wei terbildung deshalb gemeinsam mit der citeq und den Medienberatern Sta n-
dards insbesondere für die Ausstattung der Schulen mit Präsentationstechnik (z.B. Beame r-
deckenhalterungen, TFT-Displays, Touch-TFT mit/ohne integrierte Whiteboard-Flügel etc.) er-
arbeiten.  
 
Die Schulverwaltung bereitet aktuell mit den schulfachlichen Aufsichten aller Schulformen, der 
Bezirksregierung (Geschäftsstelle Gigabit.NRW ), den Medienberatern und der citeq einen 
gemeinsamen ganztägigen Workshop mit allen städtischen Schulen vor.  
 
Neben Informationen zu Umsetzungsstrategien auf Ebene des Schulträgers sowie techn i-
schen Standardsetzungen (s.o.) sind Informationen zur Erstellung der schulischen Medie n-
konzepte und zum Umgang mit der Handreichung der Bezirksregierung dazu vorgesehen. 
Auch wird eine Information zur Umsetzung des Digitalpaktes und des Verfahrens zur Erste l-
lung der technisch-pädagogischen Einsatzkonzepte erfolgen. 
In einem zweiten Teil ist dann vorgesehen, dass die aktuellen Fragen zum Lehren und Lernen 
in der digitalen Welt  im Zusammenhang mit den sich daraus ergebenden Aufgaben für die

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V/0593/2019 
Schulentwicklung schulformbezogen zusammen mit der schulfachlichen Aufsicht vertieft we r-
den. Die Schulverwaltung und die citeq werden auch dabei beratend zur Verfügung stehen. 
 
Die Umstellung von der standardisierten Reinvestition von Hardware hin zu einer Nutzer - und 
konzeptabhängigen Individualisierung der Ausstattung, verbunden mit der Definition neuer 
Standards sowie der Umsetzung des Digitalpaktes erfordert – teils temporär, teils dauerhaft – 
personelle Verstärkungen im Amt für Schule und Weiterbildung und bei der citeq.  
 
4.4 MEP für Berufskollegs 
Mit der  Vorlage ‚Zwischenbericht Schulentwicklungsplanung Berufskollegs‘ (Vorlage 
V/0559/2019) hat der Rat vor der Sommerpause zur Kenntnis ge nommen, dass die Verwa l-
tung mit allen 6 städtischen Berufskollegs intensiv an einer Neuausrichtung im Bereich Med i-
enentwicklungsplanung (MEP BK) arbeitet. Aufgrund des sich schnell entwickelnden techn i-
schen Fortschritts – bei gleichzeitig steigenden Anforderungen an den Support – ist die bishe-
rige Ausrichtung nicht mehr mit den Anforderungen dieser wirtschaftsnahen Schulform verei n-
bar. Im Vergleich mit den Schulen im Münsterland droht ein Qualitätsabfall. Die Medienen t-
wicklungsplanung soll zukünftig – wie bei den allgemeinbildenden Schulen – durch das Amt 
für Schule und Weiterbildung erfolgen, der Support durch Dritte (z.B. die citeq). Der Rat hat 
auch zur Kenntnis genommen, dass dies bei einer Umsetzung sowohl investiv als auch ko n-
sumtiv erhebliche Auswirkungen auf die Haushaltsplanung zukünftiger Jahre haben wird und 
eine Umsetzung ebenfalls zusätzliche personelle Ressourcen erfordert. 
In diesem Zusammenhang müssen auch die Berufskollegs an das städtische Lichtwellennetz 
angebunden werden. Berufskollegs mit mehr als einem Standort müssen auch untereinander 
mit einer Lichtwelle verbunden werden.  
 
4.5 Funktionale Ausweitungen, Verbesserun gen sowie qualitätsverbessernde Maßnahmen 
für  2020 ff. 
 
1. iPad-Endgeräte in den weiterführenden Schulen 
 
Der Rollout von iPad-Endgeräten in weiterführenden Schulen ist im Vergleich zu den standa r-
disierten Konfigurationen im Grundschulumfeld deutlich komplex er und aufwendiger. Die Ini -
tialkonfiguration, der Anwendungsbereich, als auch die individuelle Konfiguration der Geräte 
muss mit der Medienberatung und der jeweiligen Schule abschließend geklärt und umgesetzt 
werden. Weiterhin sind umfangreiche Klärungen im Bereich Datenschutz der Benutzerdaten 
notwendig. In den Grundschulen werden bislang keinerlei Personendaten verarbeitet. 
 
2. Erweiterter Vor-Ort-Support 
 
Im Rahmen der WLAN-Piloteinführung in der Erna-de-Vries Realschule und dem Ratsgymn a-
sium hat sich gezeigt, dass die vermehrte Vor-Ort-Präsenz den Bedarfen der Schulen en t-
spricht und von den Schulen durchweg sehr positiv aufgenommen wird. Schwerpunkte der ge-
forderten Unterstützung sind unter anderem folgenden Bereiche 
 
 Einbindung von BYOD -Geräten (z.B. Smartphones, Tablets, Notebooks, etc.) der 
Lehrkräfte (ausgenommen Schülergeräte!) an das städtische WLAN.  
 Einbindung von Grauware (z.B. Tafel-PC, gesponserte Hardware, etc.) an den IServ 
Schulserver. 
 Größere Kennungsarbeiten: Schuljahres- und Semesterwechsel, Vollabgleiche etc.

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 Inbetriebnahme und Organisation zusätzlicher Module und Funktionen (z.B. Wec h-
sel des schulischen Mailings auf den IServ Schulserver, Inbetriebnahme des Raumb u-
chungssystems etc.) 
 
 
3. Kontrolle der WLAN-Reichweite 
 
Die Festlegung der Standorte der Accesspoints in den Schulen wurde auf Basis von Baupl ä-
nen durchgeführt. Bislang wurde mit den Schulen kommuniziert, dass eventuelle Ausleuc h-
tungslücken durch einen zusätzlichen Accesspoint geschlossen werden. Aus heutiger Sicht 
erscheint es zur Vermeidung mehrerer Einzelaufträge sinnvoll, den Prozess nach Auftreten 
der ersten Ausleuchtungslücken proaktiv anzugehen, eine Firma mit der Prüfung der komple t-
ten WLAN -Ausleuchtung zu beauftragen und die Flächendeckung auf Basis des Ausle uch-
tungsergebnisses in einem Schritt zu komplettieren. 
 
4. Etablierung weiterer Lösungen zur Digitalisierung der Schulen 
 
Der Prozess der Digitalisierung der Schulen sollte proaktiv und unter Berücksichtigung zusätz-
licher Stakeholder (z.B. Eltern) fortgeführt  werden. Unter Beteiligung der Schulen, des Med i-
enbeirates und der Medienberatung werden zusätzliche Digitalisierungsbedarfe eruiert, b e-
schrieben und etabliert. Ausgehend von den bisher geäußerten Anforderungen der Schulen 
wären folgende Ergänzungen denkbar: 
 
 Sichere Dateiablage 
 Schulübergreifende Plattformen  
o Allgemeine Kommunikation 
o Kleinanzeigenmarkt für z.B. Bücher 
o Kontaktplattform für Nachhilfe 
 Cloud zum Austausch von Lernmaterialien der Medienberatung, bzw. der Lehrerschaft 
(interessant im Rahmen der Einführung von iPad-Endgeräten. 
 
5. Sicherheitsprüfung des Schulnetzwerkes 
 
Die Anforderung an die Sicherheit des päd. Systems steigen parallel mit der intensiveren Nu t-
zung der Funktionen. Sinnvoll erscheinen vor diesem Hintergrund regelmäßige Prüfungen des 
erreichten Sicherheitsstandes durch ein spezialisiertes Unternehmen und die Umsetzung der 
im Ergebnis dieser Prüfungen vorgeschlagenen Maßnahmen. 
 
6. Einbindung schuleigener iPad-Infrastrukturen an das städtische MDM-System 
 
Beispiel: In der Gesamtschule Münster Mitte befinden sich (Stand Februar 2019) ca. 130 iPad-
Endgeräte in Betrieb. Die Schulleitung wünscht die kurzfristige Einbindung dieser Endgeräte 
an das städtische MDM -System. Für 2019 ist in der Schule die zusätzliche Beschaffung von 
ca. 150 – 200 Endgeräten vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass über alle Schulen g e-
sehen ein Portierungsbedarf von aktuell ca. 500 – 1000 iPad-Endgeräte auf das städtische 
MDM-System besteht. Dadurch erhöht sich der Bedarf an Internet -Bandbreite und auch der 
Personalaufwand bei der citeq. Aktuell können dazu noch keine verbindlichen Aussagen g e-
troffen werden.

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7. Akzeptanzfördernde Anwenderdokumentationen 
 
Über die für 2019 bereits geplanten Schulungen hinaus ist es sinnvoll, weitere Anwenderunter-
lagen anzubieten. Denkbar sind zusätzliche Handbücher, erweiterte Anleitungen, Troubl e-
shootings, Modulbeschreibungen, FAQ’s, Schulungsvideos etc. 
 
 
8. Erhöhung der Verfügbarkeit des pädagogischen Netzwerks 
 
Durch die aktivere Nutzung der Funktionen des pädagogischen Systems steigen die Anforde-
rungen an die Verfügbarkeit des Systems. Wartungs -/Entstörungsaufgaben müssen immer 
häufiger außerhalb der regulären Geschäftszeiten stattfinden, um den pädagogischen -
/organisatorischen Betrieb nicht zu stören. Die aktuelle Infrastruktur im päd.  Netz ist seit der 
Einführung des neuen pädagogischen. Systems nicht an diese Anforderung angepasst wo r-
den. Die Infrastruktur sollte überprüft werden und etwaige Maßnahmen zur Erhöhung der Ve r-
fügbarkeit bewertet und ggf. umgesetzt werden.  Die citeq untersu cht die Systeme auf 
Schwachpunkte und wird entsprechende Verbesserungen vornehmen. 
 
Beispiel:  
Anders als für die Verwaltungsinfrastruktur gibt es im pädagogischen Netzwerk aktuell keine 
redundante Internetinfrastruktur. In Falle einer Störung der zentralen WAN-/Firewall Infrastruk-
tur wären sämtliche Schulserver bis zur Entstörung von extern nicht mehr erreichbar.  
 
9. Breitbandanbindung der Schulen an die citeq 
 
Der letzten Berichtsvorlage (V/0290/2018) wurde ein Zeitplan für die breitbandige Interneta n-
bindung beigefügt. Danach sollten bis Ende 2020 sämtliche allgemeinbildenden Schulen 
breitbandig über die citeq ans Internet angeschlossen werden. Aktuell sind 30 Schulen an das 
breitbandige Internet angeschlossen. Inzwischen wurde die Liste überarbeitet und an den ak-
tuellen Stand der Planungen und Arbeiten im Stadtgebiet angepasst (Anlage 1).  
Acht Schulen im Außenbereich der Stadt sind aufgrund der Lage nur schwer zu erreichen und 
werden voraussichtlich erst in 2020 – 2022 an das breitbandige Netz angeschlossen . Aktuell 
sind diese Schulen mit der technisch höchstmöglichen Bandbreite der Telekom an das Inte r-
net angeschlossen. Mit dieser Bandbreite ist sichergestellt, dass mit dem WLAN an den acht 
Grundschulen gearbeitet werden kann. 
 
 
6. Modellprojekt „digitale Präsentationstechnik“ 
 
In zwei Grundschulen werden 21 Unterrichtsräume im Rahmen eines Pilotprojektes mit digitaler 
Präsentationstechnik in Verbindung mit iPads ausgestattet. Zum Einsatz kommen Standard-Beamer 
mit Deckenhalterungen und 75-Zoll TFT Monitore. Parallel findet eine intensive Begleitung durch die 
Medienberater der unteren Schulaufsicht statt. 
Die Erkenntnisse dieses Pilotprojektes sollen dazu dienen, auch im Hinblick auf den DigitalPakt 
Hinweise für zukünftige  Standardlösungen für Präsentationst echnik bei unterschiedlichsten räuml i-
chen Gegebenheiten zu erhalten. Durch die Einbindung der Medienberater wird gleichzeitig siche r-
gestellt, dass die Erfahrungen aus der medienpädagogischen Arbeit der Schulen abgerufen werden 
können. 
Insbesondere bei künftigen Schulerweiterungen und Neubauten sollten diese Erkenntnisse als tech-

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nische Standards in die Planungen einfließen. 
 
 
7. Finanzierung nach dem drei Säulen Modell 
 
Für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes standen für die 3 Teilbereiche, nämlich die „IT-
Infrastruktur", die „Verwaltung " (Verwaltung der Schule in der Schule) und die „Pädagogik" in 2018 
insgesamt 4,09 Mio € zur Verfügung. Die Ausgaben betrugen insgesamt 3,26 Mio €. Davon entfielen 
auf die drei Teilblöcke Infrastruktur 415.000 €, Verwaltung 627.000 € und Pädagogik 2.210.000 €.  
 
 
 
 
 
 
 
 
I. V. 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
 
Anlage 1 
Zeitplan Breitbandausbau für allgemeinbildende Schulen

Beratungsverlauf (3)

01.10.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.10.2019 Jugendrat
TOP 2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.11.2019 Betriebsausschuss der citeq
TOP 4.1.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Grevingstraße
  • Hogenbergstraße
  • Loevelingloh
  • Kinderhaus
  • Gut Insel
  • Pötterhoek

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Details

Aktenzeichen
V/0593/2019
Typ
Vorlagen
Datum
05.06.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37