Mandari Insight

BKA 0862

Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Rheinisches Revier (Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept), Herr Gaul (MUNV)

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 26.09.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 26.09.2025, TOP 5.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Rheinisches Revier (Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept), Herr Gaul (MUNV))

· application/pdf

Ansehen

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 5_Anlage_Abschlussbericht_KG_Leitbild_Tagebausee)

· application/pdf

Ansehen

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 5_Bericht_Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier)

· application/pdf

Ansehen

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Rheinisches Revier (Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept), Herr Gaul (MUNV))

3368 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0862 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Eva Stork 
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 22.09.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 26.09.2025 5. zur Kenntnis 
 
TOP: 
Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Rheinisches Revier (Wasserwirtschaftliches Ge-
samtkonzept), Herr Gaul (MUNV) 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Dieser Bericht geht hervor aus TOP 6 der 174. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 
21.03.2025. Der Nachvollziehbarkeit halber nachstehender 
 
Auszug aus der Niederschrift über die 174. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 21.03.2025, 
hier TOP 6.1 und TOP 6.2: 
 
Der Vorsitzende ruft den nächsten Tagesordnungspunkt auf. Er führt aus, dass es ursprünglich zwei 
Anträge gab, es aber Gespräche zwischen allen vier Fraktionen gegeben habe mit dem Ergebnis, 
dass in Ziffer 4 des gemeinsamen Antrages der CDU, SPD und FDP vom 26.02.2025 auf Wunsch 
der Grünen eine Ergänzung „unter besonderer Berücksichtigung eines Schwerpunktes auf das 
Feuchtgebiet Schwalm-Nette“ eingefügt werden solle. Der Vorsitzende verliest die geplante Ergän-
zung und fragt, ob dies so zutreffe. Dies trifft auf Zustimmung. Auf Nachfrage von Josef Johann 
Schmitz (SPD) erklärt der Vorsitzende, dass sich dann damit der Antrag 6.1 erledigt habe, da er in 
6.2. aufgehe. 
TOP 6 Anträge 
TOP 6.1 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen v. 27.01.2025: Versorgung der 
grundwasserabhängigen Feuchtgebiete im Schwalmgebiet 
Drucksache-Nr. BKA 0851 
Der Antrag wird zurückgezogen bzw. ist erledigt. Sodann lässt er über den so geän -
derten Antrag 6.2. der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP abstimmen. 
TOP 6.2 Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP v. 26.02.2025: Wasserwirtschaftliches 
Gesamtkonzept für das Rheinische Revier

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0862 Seite 2 von 2 
  Drucksache-Nr. BKA 0853 
Der neugefasste gemeinsame Antrag der Fraktionen CDU, SPD FDP und Bünd-
nis 90/Die Grünen lautet: 
Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept für das Rheinische Revier 
1. Bestandsaufnahme und Analyse: Erfassung und Bewertung der vorhandenen 
Wasserressourcen, einschließlich Oberflächen- und Grundwasser, sowie der ak -
tuellen Nutzung und Belastung dieser Ressourcen. 
2. Zielsetzung: Festlegung von klaren Zielen für die Optimierung des Wasserhaus -
haltes, die Wassernutzung, den Gewässerschutz und die Hochwasservorsorge. 
3. Maßnahmenplanung: Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der 
Wasserqualität, zur Reduzierung von Wasserverbrauch und zur Anpassung an 
den Klimawandel 
4. Monitoring: Systematische und langfristige Beobachtung und Kontrolle der Ziele 
und Maßnahmen zum Wasserhaushalt und der Wassernutzung im Rheinischen 
Revier einschließlich der Entwicklung von erforderlichen Maßnahmen unter be -
sonderer Berücksichtigung eines Schwerpunktes auf das Feuchtgebiet Schwalm- 
Nette, um den zukünftigen revierweiten wasserwirtschaftlichen Ansprüchen ge -
recht werden zu können.  
Der Braunkohlenausschuss stimmt dem so geänderten Antrag einstimmig zu. 
 
Anlage(n): 
1. Anl. 1 zu TOP 5_Bericht_Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier  
2. Anl. 2 zu TOP 5_Anlage_Abschlussbericht_KG_Leitbild_Tagebausee

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 5_Anlage_Abschlussbericht_KG_Leitbild_Tagebausee)

11020 Zeichen

Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf  
 Datum: 25. Februar 2025 
Seite 1 von 5 
 
Aktenzeichen:  
  
bei Antwort bitte angeben 
 
Dr. Britta Wöllecke 
Zimmer: 404 
Telefon: 
0211 475-2431 
Telefax: 
0211 475-2987 
britta.woellecke@ 
brd.nrw.de 
Steffen Richter 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dienstgebäude und  
Lieferanschrift: 
Cecilienallee 2,  
40474 Düsseldorf 
Telefon: 0211 475-0 
Telefax: 0211 475-2671 
poststelle@brd.nrw.de 
www.brd.nrw.de 
 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
DB bis Düsseldorf Hbf 
U-Bahn Linien U78, U79 
Haltestelle:  
Ergo-Platz/Klever Straße 
 
 
 
 
Bezirksregierung Düsseldorf 
 
 
Eva Stork 
Tobias Gaul  
MUNV 
und Steuerungs- und koordinierungsgruppe Wasserwirtschaft im 
Rheinischen Revier 
 
-per E-Mail- 
 
 
 
 
 
KG Leitbild Tagebauseen der Steuerungs- und 
Koordinierungsgruppe Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier 
Zusammenfassung der KG Ergebnisse und Empfehlungen für ein 
Tagebauseeleitbild 
 
Anlagen: LAWA Leitbild Seetyp 13 
 
Die KG Leitbild See hat dreimal getagt und sich dann zu diesem Papier 
digital in einer Abschlusssitzung am 21.01.2025 abgestimmt. In der ersten 
Sitzung am 05.09.2024 wurde allen Teilnehmern noch mal das 
Grundsätzliche erläutert, was bei Seeentwicklungen wichtig ist und für die 
Bewertung nach WRRL relevant ist sowie offene Fragen ges ammelt, die 
in der KG geklärt werden sollten.  In der zweiten Sitzung am 07.10.2024 
wurden die bisher vorliegenden Daten zu den drei Tagebauseen  (TB-
Seen) vorgestellt und sich darauf geeinigt, dass zuerst nur der 
Tagebausee Hambach weiter besprochen wird, d a es bisher 
insbesondere für diesen zukünftigen See  ein ausführliches , aktuelles 
Gutachten zur limnologischen Seeentwicklung gibt. In der dritten Sitzung, 
am 18.11.2024 , gab es eine ausführliche Besprechung des 
Seegutachtens mit den beiden Gutachtern Herr Dr. Uhlmann und Herr Dr. 
Leßmann, in der die meisten offenen Fragen zum Gutachten und zur 
prognostizierten Seeentwicklung diskutiert werden konnten.  Aus Sicht 
des LANUV sind Fragen zur Ammonium - und Ammoniakentwicklung 
noch nicht abschließend geklärt und bedürfen einer tiefergehenden 
Betrachtung und weiterer Aussagen zu der Thematik.  Nicht Bestandteil 
der KG war der Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (Bestandteil des 
Braunkohleplanänderungsverfahren Hambach), in dem eine Beurteilung 
der Spurenstoffe beinhaltet ist.

Datum: 25. Februar 2025 
Seite 2 von 5 
 
Aktenzeichen:  
  
 
Bezirksregierung Düsseldorf 
 
 
 
Da bis jetzt nur ein aktuelles Gutachten zum Tagebausee Hambach 
vorliegt, sind die nachfolgenden Aussagen alle darauf bezogen. Es wird 
aber davon ausgegangen, dass dies e für den Tagebausee Inden und 
Garzweiler ähnlich ausfallen können und die nachfolgend genannten 
Empfehlungen möglicherweise übertragbar sind. Endgültige Aussagen 
können aber erst nach Vorlage und Durchsicht der Gutachten und g gf. 
einem Gespräch mit dem Gutachter für die Tagebaue Garzweiler und 
Inden getroffen werden.    
Alle Protokolle und gezeigten Vorträge der Sitzungen sind im 
Kernarbeitskreisordner auf NRW connect extern abgelegt. 
Die KG gibt folgende Empfehlungen: 
• Dem Vorschlag der Gutachter, für den Tagebausee Hambach das 
Leitbild Seetyp 13  zu übernehmen, wird nach Meinung der KG 
gefolgt. In der bestehenden LAWA-Seetypologie kommt aufgrund 
der Entwicklungsprognosen und vorgegebenen Parameter  kein 
anderer LAWA -Seetyp für de n Tagebausee Hambach in Frage , 
auch wenn sich einzelne morphologische Kenndaten (mittlere & 
max. Tiefe sowie Seebeck en) unterscheiden. Evtl. sind der 
Phytoplankton Subtyp PP13K , der Makrophyten Subtyp TKg13  
und de r Makrozoobenthos Subtyp Tb  mit einzubezieh en. Die 
Fischgemeinschaft könnte von der Empfehlung des G utachters 
übernommen werden. Das sollte aber mit den Vertretern der 
Oberen Fischereibehörde Köln und D üsseldorf end abgestimmt 
werden. 
• Nach Genehmigung aller drei Tagebauseen kann seitens des 
MUNV mit LANUV noch entschieden werden, ob in 
Abstimmung mit der LAWA ein neuer Seetyp (in Anlehnung an 
Seetyp 13, aber unter Berücksichtigung der besonderen Tiefe und 
Größe), passend für die drei Tagebau seen des Rheinischen 
Reviers ausgewiesen  wird oder, ob die  entstandenen Seen 
passend abgebildet werden. 
• Gemäß der aktuellen Anwendung zur Bewertung von  
Seewasserkörpern, die aus Abgrabungen entstanden sind, kommt 
es erst nach Einstellung des stationären Zustands und einer 
Setzungsphase entsprech end den Vorgaben der WRRL zu 
einer Bewertung. Im Allgemeinen wird ca. 20 Jahre nach 
vollständiger Befüllung der Seen damit begonnen. Es besteht die 
Frage, ab wann für den zukünftigen TB -See die

Datum: 25. Februar 2025 
Seite 3 von 5 
 
Aktenzeichen:  
  
 
Bezirksregierung Düsseldorf 
 
 
 
Gewässereigenschaften und die Bewirtschaftungsziele gem. 
WRRL gelten. Andere offizielle Vorgaben außer der Vorgabe im 
WHG für den stationären Endzustand (Bewirtschaftungsziele nach 
§ 27 ff WHG) sind de r KG zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, 
sodass die Vorgaben für den stationären Endzustand  und den 
aktuellen Prognosen ca. 20 Jahre nach Beendigung der Befüllung 
des Tagebausees gelten. Das entspricht für den Tagebausee 
Hambach rund 85 Jahre nach Befüllbeginn, die sich aus 
ca. 40 Jahren Befülldauer  bis zum erstmaligen Erreichen des 
Zielwasserspiegels, ca. 25 Jahren nachlaufender Befüllung und 
den oben genannten weiteren ca. 20 Jahren nach vollständiger 
Befüllung zum Erreichen des stationären Endzustands . Es 
herrscht Einigkeit darüber, dass der Weg b is zum stationären 
Endzustand mit einem Monitoring des Tagebausees begleitet 
werden soll. 
• Während der Befüllphase kann noch kein e WRRL-konforme 
Bewertung stattfinden, dies ist erst nach Abschluss der 
Befüllphase und einer ca. 20-jährigen Ruhephase nach Erreichen 
des stationären Endzustands möglich . Trotzdem soll te während 
der Befüllphase ein Monitoring erfolgen. Die  stoffliche 
Seewasserqualität und die Entwicklung  des Phytoplanktons 
schon während der Befüllphase  beobachtet und gemessen 
werden. Auch für die Komponenten Makrophyten und 
Makrozoobenthos soll ein Monitoring s tattfinden. Die weitere 
Aufstellung von zu überwachenden Parametern während der 
Befüllphase des Tagebausees erfolgt  nach Auffassung der 
federführenden Institution der KG Leitbild Tagebausee in der KG 
Monitoring Seen. Diese Frage w urde mit in die S teuerungs- und 
Koordinierungsgruppensitzung (SKG) am 06.02.2025 genommen 
und angesprochen.  
Im Nachgang der SKG -Sitzung vom 06.02.2025 hat das MUNV 
entschieden, dass die Aufgabe zur Formulierung von „Leitplanken“ 
für die Befüllphase in der von der SKG einberufenen Kerngruppe 
Monitoring Seen zu bearbeiten ist.   Hier sollen grobe Grenzwerte 
festgelegt werden, um ein späteres Monitoringkonzept 
aufzubauen, durchzuführen und definierte Schwellen zu haben.  
Das detaillierte Monitoringkonzept  und seine Ausarbeitung  
(Messort, Messturnus, Messmethode, Messumfang) ist wiederum

Datum: 25. Februar 2025 
Seite 4 von 5 
 
Aktenzeichen:  
  
 
Bezirksregierung Düsseldorf 
 
 
 
Aufgabe der jeweiligen AG der regulären Monitorings Garweiler, 
Hambach und Inden. 
• Bei der Trophieentwicklung des Sees, eine s der zentrale n 
Merkmale der Klassifizierung und Bewertung von Seen, wird es zu 
Beginn der Seebefüllung zu einem mesotrophen bis eutrophen 
Zustand mit ggf. auch temporär auftretenden Algenblüten 
kommen. Für den stationären Endzustand gehen die Prognosen 
des Gutachters von einem oligotrophen Zustand aus, diesem Ziel 
wird von der KG zugestimmt.  Den anliegenden Kreisen und 
Kommunen sowie potenziellen Freizeitnutzern muss von Beginn 
an erläutert werden, dass der See während seiner Befüllphase die 
Qualität mehrfach ändern kan n und man den chemischen und 
biologischen Prozessen Zeit geben muss, bis sich ein 
Gleichgewicht einstellt. So kann es in der Anfangsphase der 
Befüllung zwischenzeitlich zu einem mesotrophen bis eutrophen 
Zustand mit zeitlich begrenzter Algenblüte kommen. Ggf. sind 
gegensteuernde Maßnahmen zu ergreifen. Daher wird eine 
Nutzung des Sees während der frühen Befüllphase ggf. nur sehr 
eingeschränkt möglich sein. 
• Für die Mixis, einem weiteren zentralen Parameter zur 
Seecharakterisierung sagen die numerischen Modellierungen des 
Gutachters für den Tagebausee Hambach ein warm-
monomiktisches Schichtungsverhalten mit einer Stagnationsphase 
von April bis Dezember und einer Vollzirkulation in den Monaten 
Dezember bis März  voraus. Für einzelne Jahre mit milden 
Wintertemperaturen und geringen Windgeschwindigkeiten wird 
eine nicht vollständige Durchmischung der Wassersäule erwartet. 
Die KG kann den fachlichen Ausführungen des Gutachters folgen, 
hält allerdings fest, dass dies lediglich eine Prognose ist. Das liegt 
unter anderem an der Tatsache, dass den Beteiligten kein anderer 
See deutschland - und weltweit bekannt ist, der eine ähnliche 
Morphologie aufweist. Aus diesem Grund werden Modellierungen 
und Prognosen der Entwicklung des Schichtungsverhalten mit 
Unsicherheiten behaftet sein.  
• Für die stofflichen Vorgaben  des Seewassers  gemäß WRRL -
Bewertung (s. oben)  gelten entsprechend der 
Oberflächengewässerverordnung (OGewV) die Anlagen 6, 7 
und 8 unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsplanung des 
Landes NRW. Es wird auf den En twurf der neuen UQN-Richtlinie

Datum: 25. Februar 2025 
Seite 5 von 5 
 
Aktenzeichen:  
  
 
Bezirksregierung Düsseldorf 
 
 
 
hingewiesen. Für die gesetzlich nicht geregelten Stoffe, für die 
aber ein Orientierungswert in der D4 -Liste vorliegt, sind diese 
ergänzend als Orientierung  für den See  heranzuziehen. Die 
chemische Beschaffenheit des Seewassers ist auch während der 
Befüllphase zu untersuchen und ggf. sind gegensteuernde 
Maßnahmen zu ergreifen. 
In der KG wurden keine tiefgreifenden Betrachtungen des 
Wirkpfads Seewasserkörper – Grundwasser angestellt. 
• Mit dem MLV und den oberen Fischereibehörden ist noch zu 
klären, ab wann der See fischereilich zu bewirtschaften ist und 
ob ein Besatz und mit welchen Arten während der Befüllphase 
schon zielführend sein könnte , um ungeregelten Fremdbesatz 
weitestgehend zu verhindern. 
 
Vorschlag zum weiteren Vorgehen der KG:  
Sobald jeweils das Gutachten zum Tagebausee Inden (voraussichtlich  
Mitte 2025) und Garzweiler (voraussichtlich erstes Quartal 2025) vorliegt, 
sollten erneut Besprechungstermine mit den Gutachtern vorbere itet 
werden, um genauso konstruktiv wie bei Hambach die offenen Fragen zu 
klären und zu prüfen, ob die genannten Empfehlungen übertragbar sind. 
Ansonsten ist mit Abgabe dieses Berichtes die Aufgabe der KG erfüllt. 
 
Gezeichnet: 
Dr. Britta Wöllecke, Steffen Richter (BR Düsseldorf; Federführung) 
André Küster (BR Arnsberg) 
Viktor Stremel, Nicole Grevenstein (BR Köln) 
Dr. Paulin Hardenbicker, Dr. Andreas Schattmann, Dr. Julia F oerster, 
Dorothee Levacher (LANUV) 
Dr. Julian Struck (Erftverband) 
Jutta Schnütgen-Weber (Vertreterin der NSV) 
Niko Spaete, Hannah Udelhoven (RWE) 
Jan Falke (MWIKE)

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 5_Bericht_Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier)

9087 Zeichen

Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
Dienstgebäude und 
Lieferanschrift: 
Emilie-Preyer-Platz 1 
40479 Düsseldorf 
Telefon 0211 4566-0 
Telefax 0211 4566-388 
poststelle@munv.nrw.de 
www.umwelt.nrw.de 
 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
Rheinbahn Linien U78 und U79 
oder Buslinie 722 (Messe) 
Haltestelle Nordstraße 
 
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW - 40190 Düsseldorf 
An den 
Vorsitzenden 
des Braunkohlenausschuss 
Zeughausstr. 2-10 
50667 
 
 
 
 
25.08.2025 
Seite 1 von 6 
 
Aktenzeichen 61.10.03.03. 
bei Antwort bitte angeben 
 
Eva Stork 
Telefon: 0211 4566-415 
Eva.Stork@munv.nrw.de 
 
Umsatzsteuer 
ID-Nr.: DE 306 505 705 
 
Schriftlicher Bericht zur Anfrage 
„Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept für das Rheinische Revier“ 
 
 
 
 
Sehr geehrter Herr Götz, 
 
hiermit übersende ich Ihnen den angeforderten Bericht "Wasserwirtschaft 
im Rheinischen Revier: Steuerungs - und Koordinierungsgruppe" mit der 
Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des Braunkohlenausschusses für 
die Sitzung am 26. September 2025. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Stork

Seite 2 von 6 
 
 
Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
 
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
176. Sitzung des Braunkohlenausschuss  
am 26. September 2025  
 
 
 
 
 
 
Schriftlicher Bericht 
 
 
Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier: Steuerungs- 
und Koordinierungsgruppe

Seite 3 von 6 
 
 
Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
Einleitung 
 
In dem gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und FDP aus Februar 2025 
mit Verweis auf den Antrag aus Dezember 2021, welcher durch das 
MUNV beantwortet wurde, wird erneut der Bedarf einer revierweiten was-
serwirtschaftlichen Betrachtung des Rheinischen Reviers  in Form eines 
Gesamtkonzeptes als Ergänzung zum Monitoring Garzweiler II formuliert.  
 
Wie bereits in früheren Stellungnahmen dargelegt, kann ein umfassendes 
neues wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept für das Rheinische Revier 
in der angedachten Form nicht erstellt werden. Ausschlaggebend hierfür 
ist, dass für wesentliche Teilbereiche bereits fundierte Konzepte und Ex-
pertisen vor liegen, die sowohl fachlich als auch planungsrechtl ich an-
schlussfähig sind. Die Erarbeitung eines zusätzlichen, sämtliche Teilbe-
reiche zusammenfassenden Konzeptes würde zu Doppelstrukturen füh-
ren und bestehende Zuständigkeiten und Prozesse beeinträchtigen.  Ge-
meint sind z.B. das im Antrag angesprochene Moni toring Garzweiler II, 
welches viele fachliche Fragestellungen abdeckt und seit über 25 Jahren 
erfolgreich die Entwicklungen beobachtet, neue Erkenntnisse gewinnt 
und entsprechende gegensteuernde Maßnahmen begleitet. Das Monito-
ring zum Tagebau Garzweiler st ellt die Vorlage für die beiden weiteren 
Monitorings zu den Tagebauen Hambach und Inden. Insbesondere für 
Schnittstellen fachlicher oder räumlicher Art stehen die Monitoringgre-
mien in Austausch.  
 
Unabhängig davon wird jedoch sichergestellt, dass revierweite Fragestel-
lungen mit wasserwirtschaftlichem Bezug weiterhin systematisch bear-
beitet werden – insbesondere dort, wo bislang noch keine hinreichende 
Verortung erfolgt ist oder ergänzende Unterstützung sinnvoll erscheint. 
Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass relevante Themen in an-
gemessener Weise in den bestehenden Planungs - und Entscheidungs-
prozessen berücksichtigt werden. 
Die Erkenntnisse und Ergebnisse der Arbeiten des SKG werden in die-
sem Zusammenhang laufend geprüft und – soweit fachlich ange zeigt – 
auch in die Braunkohlenplanungen der Tagebaue Garzweiler II, Hambach 
und Inden sowie in anstehende berg- oder wasserrechtliche Verfahren 
einbezogen. 
Wir versichern Ihnen, dass wir die Entwicklung eines zukunftsfähigen 
Wasserhaushalts in der Gesamth eit des Rheinischen Reviers weiterhin 
mit Nachdruck begleiten und relevante Fragestellungen in enger

Seite 4 von 6 
 
 
Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
Abstimmung mit den bestehenden Verfahren und Fachinstitutionen ad-
ressieren werden. 
 
Arbeiten der SKG 
 
Im Folgenden wird das Vorgehen zur Bearbeitung der bereits identifizier-
ten offenen Fragen mit revierweiter Bedeutung anhand der vier vorge-
schlagenen Elemente dargestellt. Diese Systematisierung erweist sich 
als hilfreich, da sie die einzelnen Handlungsschr itte strukturiert abbildet 
und deren Notwendigkeit verdeutlicht. Eine generelle Übertragung auf die 
gesamte Wasserwirtschaft wäre hingegen mit erheblichem zusätzliche m 
Aufwand verbunden, der angesichts des bestehenden Zeitrahmens nicht 
vertretbar wäre und zugleich die etablierten Prozesse, Gremien und Ver-
fahren beeinträchtigen oder ausbremsen könnte. Zudem werden viele In-
formationen und Daten erst im Zuge der rechtlichen Verfahren erhoben 
und entsprechend vorgelegt.  
 
1. Bestandsaufnahme und Analyse 
Die unt er Leitung des MUNV eingerichtete SKG Wasserwirtschaft hat 
eine Bestandsaufnahme durchgeführt und offene Fragestellungen („lose 
Fäden“) identifiziert. Berücksichtigt wurden dabei insbesondere Aspekte, 
die für das gesamte Rheinische Revier von Bedeutung sin d und bisher 
nicht in vollem Umfang  in einem bestehenden Gremium  betrachtet wur-
den. Ein Schwerpunkt liegt auf der künftigen Rolle des Rheinwassers, das 
ab 2030 maßgeblich in die Wasserwirtschaft des Reviers einbezogen 
werden wird. 
 
2. Zielsetzung 
Die auf Grundlage der Bestandsaufnahme identifizierten Wissenslücken 
müssen geschlossen werden. Ziel ist die Entwicklung eines übergreifen-
den Sachstands zu den Auswirkungen und Herausforderungen im Zu-
sammenhang mit der künftigen Nutzung von Rheinwasser. Die SKG fun-
giert hierbei als Gremium, das auf übergeordneter Ebene Leitplanken und 
Empfehlungen formuliert. Diese dienen den bestehenden Verfahren und 
Fachkreisen als Orientierung für die weitere Detailarbeit. 
 
3. Maßnahmenplanung 
Zur strukturierten Bearbeitung der identifizierten Fragestellungen wurden 
fünf thematische Kernarbeitsgruppen eingesetzt, die jeweils mit Fachex-
pertinnen und Fachexperten der Mitglieder besetzt sind:

Seite 5 von 6 
 
 
Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
a) Leitbild Tagebausee (Leitung: Bezirksregierung Düsseldorf) 
b) Einleiter in den Rhein (Leitung: Bezirksregierung Köln) 
c) Rheinwassergüte und Messstelle (Leitung: LANUK) 
d) Wasserversorgung und weitere Verwendungen  (Leitung: Erftver-
band) 
e) Monitoring Tagebauseen (Leitung: LANUK) 
Die in den Kernarbeitsgruppen erarbeiteten Ergebnisse werden in abge-
stimmter Form den zuständigen Fachinstitutionen oder Gremien zur wei-
teren Ausgestaltung und Umsetzung zugeleitet.  
Nach Abschluss der zugeteilten zu bearbeite nden Aufgaben endet die 
Tätigkeit der Kernarbeitsgruppe. Der essentielle Unterschied und somit  
die Vermeidung von Doppelarbeiten liegt in dem temporären Bestand der 
Arbeitsgruppe und der entsprechenden Flughöhe mit Blick auf die Ver-
knüpfungen und Relevanzen für das Gesamtrevier. Detailfragen, die z.B. 
je nach Tagebau auf leicht unterschiedliche Rahmenbedingungen basie-
ren, sind an anderer Stelle zu verorten.  
 
4. Monitoring 
Um einheitliche Standards für alle Tagebaue hinsichtlich einer ähnlichen 
Fragestellung sicherzustellen und Verfahrensabläufe zu beschleunigen, 
legt die SKG zentrale Leitplanken fe st. Diese werden anschließend auf 
die Besonderheiten der einzelnen Tagebaue übertragen und konkreti-
siert. Die SKG wird diese Themenfelder weiter Beobachten und bei Be-
darf beratend auftreten. Sollten neue Fragestellungen oder Aspekte auf-
kommen, wird die Systematik in entsprechender Form von vorne begon-
nen. 
 
Ausblick 
 
Die SKG wird weiterhin „lose Fäden“ der Wasserwirtschaft im Revier auf-
nehmen und auch nach Abschluss der bereits erfolgten Arbeiten der 
Kernarbeitsgruppen die tagebauübergreifenden Fragestellungen kontinu-
ierlich begleiten. Hierzu gehören die kritische Überprüfung bestehender 
Verfahren, die Unterstützung bei neu auftretenden Fragestellungen sowie 
die Sicherstellung einer kohärenten Einbindung der Ergebnisse in lau-
fende Planungs- und Genehmigungsprozesse. 
Ziel bleibt die Sicherstellung eines zukunftsfähigen Wasserhaushalts im 
Rheinischen Revier, der sowohl den Anforderungen des Gewässerschut-
zes und der Anpassung an den Klimawandel als auch den vielfältigen 
Nutzungsansprüchen gerecht wird.

Seite 6 von 6 
 
 
Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
Gerne werden auch Hinweise und Anregungen zu offenen wasserwirt-
schaftlichen Fragestellungen mit Bedeutung für das gesamte Revier aus 
Sicht des Braunkohlenausschusses aufgenommen.  
 
 
Anlage: 
- Abschlussbericht der Kerngruppe Leitbild See (SKG, 2025) 
 
Hinweis: Die Ergebnisse der weiteren Kerngruppen befinden sich aktuell noch in der Erarbeitung 
oder finalen Abstimmung und können nach Abschluss gerne zur Verfügung gestellt werden.

Beratungsverlauf (1)

26.09.2025 Braunkohlenausschuss
TOP 5.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0862
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
26.09.2025
Erstellt
28.08.2025 14:09