BKA 0862
Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Rheinisches Revier (Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept), Herr Gaul (MUNV)
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Rheinisches Revier (Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept), Herr Gaul (MUNV))
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Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0862 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Eva Stork Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 22.09.2025 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 26.09.2025 5. zur Kenntnis TOP: Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Rheinisches Revier (Wasserwirtschaftliches Ge- samtkonzept), Herr Gaul (MUNV) Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Erläuterungen: Dieser Bericht geht hervor aus TOP 6 der 174. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 21.03.2025. Der Nachvollziehbarkeit halber nachstehender Auszug aus der Niederschrift über die 174. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 21.03.2025, hier TOP 6.1 und TOP 6.2: Der Vorsitzende ruft den nächsten Tagesordnungspunkt auf. Er führt aus, dass es ursprünglich zwei Anträge gab, es aber Gespräche zwischen allen vier Fraktionen gegeben habe mit dem Ergebnis, dass in Ziffer 4 des gemeinsamen Antrages der CDU, SPD und FDP vom 26.02.2025 auf Wunsch der Grünen eine Ergänzung „unter besonderer Berücksichtigung eines Schwerpunktes auf das Feuchtgebiet Schwalm-Nette“ eingefügt werden solle. Der Vorsitzende verliest die geplante Ergän- zung und fragt, ob dies so zutreffe. Dies trifft auf Zustimmung. Auf Nachfrage von Josef Johann Schmitz (SPD) erklärt der Vorsitzende, dass sich dann damit der Antrag 6.1 erledigt habe, da er in 6.2. aufgehe. TOP 6 Anträge TOP 6.1 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen v. 27.01.2025: Versorgung der grundwasserabhängigen Feuchtgebiete im Schwalmgebiet Drucksache-Nr. BKA 0851 Der Antrag wird zurückgezogen bzw. ist erledigt. Sodann lässt er über den so geän - derten Antrag 6.2. der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP abstimmen. TOP 6.2 Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP v. 26.02.2025: Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept für das Rheinische Revier Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0862 Seite 2 von 2 Drucksache-Nr. BKA 0853 Der neugefasste gemeinsame Antrag der Fraktionen CDU, SPD FDP und Bünd- nis 90/Die Grünen lautet: Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept für das Rheinische Revier 1. Bestandsaufnahme und Analyse: Erfassung und Bewertung der vorhandenen Wasserressourcen, einschließlich Oberflächen- und Grundwasser, sowie der ak - tuellen Nutzung und Belastung dieser Ressourcen. 2. Zielsetzung: Festlegung von klaren Zielen für die Optimierung des Wasserhaus - haltes, die Wassernutzung, den Gewässerschutz und die Hochwasservorsorge. 3. Maßnahmenplanung: Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität, zur Reduzierung von Wasserverbrauch und zur Anpassung an den Klimawandel 4. Monitoring: Systematische und langfristige Beobachtung und Kontrolle der Ziele und Maßnahmen zum Wasserhaushalt und der Wassernutzung im Rheinischen Revier einschließlich der Entwicklung von erforderlichen Maßnahmen unter be - sonderer Berücksichtigung eines Schwerpunktes auf das Feuchtgebiet Schwalm- Nette, um den zukünftigen revierweiten wasserwirtschaftlichen Ansprüchen ge - recht werden zu können. Der Braunkohlenausschuss stimmt dem so geänderten Antrag einstimmig zu. Anlage(n): 1. Anl. 1 zu TOP 5_Bericht_Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier 2. Anl. 2 zu TOP 5_Anlage_Abschlussbericht_KG_Leitbild_Tagebausee
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 5_Anlage_Abschlussbericht_KG_Leitbild_Tagebausee)
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Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf Datum: 25. Februar 2025 Seite 1 von 5 Aktenzeichen: bei Antwort bitte angeben Dr. Britta Wöllecke Zimmer: 404 Telefon: 0211 475-2431 Telefax: 0211 475-2987 britta.woellecke@ brd.nrw.de Steffen Richter Dienstgebäude und Lieferanschrift: Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf Telefon: 0211 475-0 Telefax: 0211 475-2671 poststelle@brd.nrw.de www.brd.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: DB bis Düsseldorf Hbf U-Bahn Linien U78, U79 Haltestelle: Ergo-Platz/Klever Straße Bezirksregierung Düsseldorf Eva Stork Tobias Gaul MUNV und Steuerungs- und koordinierungsgruppe Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier -per E-Mail- KG Leitbild Tagebauseen der Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier Zusammenfassung der KG Ergebnisse und Empfehlungen für ein Tagebauseeleitbild Anlagen: LAWA Leitbild Seetyp 13 Die KG Leitbild See hat dreimal getagt und sich dann zu diesem Papier digital in einer Abschlusssitzung am 21.01.2025 abgestimmt. In der ersten Sitzung am 05.09.2024 wurde allen Teilnehmern noch mal das Grundsätzliche erläutert, was bei Seeentwicklungen wichtig ist und für die Bewertung nach WRRL relevant ist sowie offene Fragen ges ammelt, die in der KG geklärt werden sollten. In der zweiten Sitzung am 07.10.2024 wurden die bisher vorliegenden Daten zu den drei Tagebauseen (TB- Seen) vorgestellt und sich darauf geeinigt, dass zuerst nur der Tagebausee Hambach weiter besprochen wird, d a es bisher insbesondere für diesen zukünftigen See ein ausführliches , aktuelles Gutachten zur limnologischen Seeentwicklung gibt. In der dritten Sitzung, am 18.11.2024 , gab es eine ausführliche Besprechung des Seegutachtens mit den beiden Gutachtern Herr Dr. Uhlmann und Herr Dr. Leßmann, in der die meisten offenen Fragen zum Gutachten und zur prognostizierten Seeentwicklung diskutiert werden konnten. Aus Sicht des LANUV sind Fragen zur Ammonium - und Ammoniakentwicklung noch nicht abschließend geklärt und bedürfen einer tiefergehenden Betrachtung und weiterer Aussagen zu der Thematik. Nicht Bestandteil der KG war der Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (Bestandteil des Braunkohleplanänderungsverfahren Hambach), in dem eine Beurteilung der Spurenstoffe beinhaltet ist. Datum: 25. Februar 2025 Seite 2 von 5 Aktenzeichen: Bezirksregierung Düsseldorf Da bis jetzt nur ein aktuelles Gutachten zum Tagebausee Hambach vorliegt, sind die nachfolgenden Aussagen alle darauf bezogen. Es wird aber davon ausgegangen, dass dies e für den Tagebausee Inden und Garzweiler ähnlich ausfallen können und die nachfolgend genannten Empfehlungen möglicherweise übertragbar sind. Endgültige Aussagen können aber erst nach Vorlage und Durchsicht der Gutachten und g gf. einem Gespräch mit dem Gutachter für die Tagebaue Garzweiler und Inden getroffen werden. Alle Protokolle und gezeigten Vorträge der Sitzungen sind im Kernarbeitskreisordner auf NRW connect extern abgelegt. Die KG gibt folgende Empfehlungen: • Dem Vorschlag der Gutachter, für den Tagebausee Hambach das Leitbild Seetyp 13 zu übernehmen, wird nach Meinung der KG gefolgt. In der bestehenden LAWA-Seetypologie kommt aufgrund der Entwicklungsprognosen und vorgegebenen Parameter kein anderer LAWA -Seetyp für de n Tagebausee Hambach in Frage , auch wenn sich einzelne morphologische Kenndaten (mittlere & max. Tiefe sowie Seebeck en) unterscheiden. Evtl. sind der Phytoplankton Subtyp PP13K , der Makrophyten Subtyp TKg13 und de r Makrozoobenthos Subtyp Tb mit einzubezieh en. Die Fischgemeinschaft könnte von der Empfehlung des G utachters übernommen werden. Das sollte aber mit den Vertretern der Oberen Fischereibehörde Köln und D üsseldorf end abgestimmt werden. • Nach Genehmigung aller drei Tagebauseen kann seitens des MUNV mit LANUV noch entschieden werden, ob in Abstimmung mit der LAWA ein neuer Seetyp (in Anlehnung an Seetyp 13, aber unter Berücksichtigung der besonderen Tiefe und Größe), passend für die drei Tagebau seen des Rheinischen Reviers ausgewiesen wird oder, ob die entstandenen Seen passend abgebildet werden. • Gemäß der aktuellen Anwendung zur Bewertung von Seewasserkörpern, die aus Abgrabungen entstanden sind, kommt es erst nach Einstellung des stationären Zustands und einer Setzungsphase entsprech end den Vorgaben der WRRL zu einer Bewertung. Im Allgemeinen wird ca. 20 Jahre nach vollständiger Befüllung der Seen damit begonnen. Es besteht die Frage, ab wann für den zukünftigen TB -See die Datum: 25. Februar 2025 Seite 3 von 5 Aktenzeichen: Bezirksregierung Düsseldorf Gewässereigenschaften und die Bewirtschaftungsziele gem. WRRL gelten. Andere offizielle Vorgaben außer der Vorgabe im WHG für den stationären Endzustand (Bewirtschaftungsziele nach § 27 ff WHG) sind de r KG zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, sodass die Vorgaben für den stationären Endzustand und den aktuellen Prognosen ca. 20 Jahre nach Beendigung der Befüllung des Tagebausees gelten. Das entspricht für den Tagebausee Hambach rund 85 Jahre nach Befüllbeginn, die sich aus ca. 40 Jahren Befülldauer bis zum erstmaligen Erreichen des Zielwasserspiegels, ca. 25 Jahren nachlaufender Befüllung und den oben genannten weiteren ca. 20 Jahren nach vollständiger Befüllung zum Erreichen des stationären Endzustands . Es herrscht Einigkeit darüber, dass der Weg b is zum stationären Endzustand mit einem Monitoring des Tagebausees begleitet werden soll. • Während der Befüllphase kann noch kein e WRRL-konforme Bewertung stattfinden, dies ist erst nach Abschluss der Befüllphase und einer ca. 20-jährigen Ruhephase nach Erreichen des stationären Endzustands möglich . Trotzdem soll te während der Befüllphase ein Monitoring erfolgen. Die stoffliche Seewasserqualität und die Entwicklung des Phytoplanktons schon während der Befüllphase beobachtet und gemessen werden. Auch für die Komponenten Makrophyten und Makrozoobenthos soll ein Monitoring s tattfinden. Die weitere Aufstellung von zu überwachenden Parametern während der Befüllphase des Tagebausees erfolgt nach Auffassung der federführenden Institution der KG Leitbild Tagebausee in der KG Monitoring Seen. Diese Frage w urde mit in die S teuerungs- und Koordinierungsgruppensitzung (SKG) am 06.02.2025 genommen und angesprochen. Im Nachgang der SKG -Sitzung vom 06.02.2025 hat das MUNV entschieden, dass die Aufgabe zur Formulierung von „Leitplanken“ für die Befüllphase in der von der SKG einberufenen Kerngruppe Monitoring Seen zu bearbeiten ist. Hier sollen grobe Grenzwerte festgelegt werden, um ein späteres Monitoringkonzept aufzubauen, durchzuführen und definierte Schwellen zu haben. Das detaillierte Monitoringkonzept und seine Ausarbeitung (Messort, Messturnus, Messmethode, Messumfang) ist wiederum Datum: 25. Februar 2025 Seite 4 von 5 Aktenzeichen: Bezirksregierung Düsseldorf Aufgabe der jeweiligen AG der regulären Monitorings Garweiler, Hambach und Inden. • Bei der Trophieentwicklung des Sees, eine s der zentrale n Merkmale der Klassifizierung und Bewertung von Seen, wird es zu Beginn der Seebefüllung zu einem mesotrophen bis eutrophen Zustand mit ggf. auch temporär auftretenden Algenblüten kommen. Für den stationären Endzustand gehen die Prognosen des Gutachters von einem oligotrophen Zustand aus, diesem Ziel wird von der KG zugestimmt. Den anliegenden Kreisen und Kommunen sowie potenziellen Freizeitnutzern muss von Beginn an erläutert werden, dass der See während seiner Befüllphase die Qualität mehrfach ändern kan n und man den chemischen und biologischen Prozessen Zeit geben muss, bis sich ein Gleichgewicht einstellt. So kann es in der Anfangsphase der Befüllung zwischenzeitlich zu einem mesotrophen bis eutrophen Zustand mit zeitlich begrenzter Algenblüte kommen. Ggf. sind gegensteuernde Maßnahmen zu ergreifen. Daher wird eine Nutzung des Sees während der frühen Befüllphase ggf. nur sehr eingeschränkt möglich sein. • Für die Mixis, einem weiteren zentralen Parameter zur Seecharakterisierung sagen die numerischen Modellierungen des Gutachters für den Tagebausee Hambach ein warm- monomiktisches Schichtungsverhalten mit einer Stagnationsphase von April bis Dezember und einer Vollzirkulation in den Monaten Dezember bis März voraus. Für einzelne Jahre mit milden Wintertemperaturen und geringen Windgeschwindigkeiten wird eine nicht vollständige Durchmischung der Wassersäule erwartet. Die KG kann den fachlichen Ausführungen des Gutachters folgen, hält allerdings fest, dass dies lediglich eine Prognose ist. Das liegt unter anderem an der Tatsache, dass den Beteiligten kein anderer See deutschland - und weltweit bekannt ist, der eine ähnliche Morphologie aufweist. Aus diesem Grund werden Modellierungen und Prognosen der Entwicklung des Schichtungsverhalten mit Unsicherheiten behaftet sein. • Für die stofflichen Vorgaben des Seewassers gemäß WRRL - Bewertung (s. oben) gelten entsprechend der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) die Anlagen 6, 7 und 8 unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsplanung des Landes NRW. Es wird auf den En twurf der neuen UQN-Richtlinie Datum: 25. Februar 2025 Seite 5 von 5 Aktenzeichen: Bezirksregierung Düsseldorf hingewiesen. Für die gesetzlich nicht geregelten Stoffe, für die aber ein Orientierungswert in der D4 -Liste vorliegt, sind diese ergänzend als Orientierung für den See heranzuziehen. Die chemische Beschaffenheit des Seewassers ist auch während der Befüllphase zu untersuchen und ggf. sind gegensteuernde Maßnahmen zu ergreifen. In der KG wurden keine tiefgreifenden Betrachtungen des Wirkpfads Seewasserkörper – Grundwasser angestellt. • Mit dem MLV und den oberen Fischereibehörden ist noch zu klären, ab wann der See fischereilich zu bewirtschaften ist und ob ein Besatz und mit welchen Arten während der Befüllphase schon zielführend sein könnte , um ungeregelten Fremdbesatz weitestgehend zu verhindern. Vorschlag zum weiteren Vorgehen der KG: Sobald jeweils das Gutachten zum Tagebausee Inden (voraussichtlich Mitte 2025) und Garzweiler (voraussichtlich erstes Quartal 2025) vorliegt, sollten erneut Besprechungstermine mit den Gutachtern vorbere itet werden, um genauso konstruktiv wie bei Hambach die offenen Fragen zu klären und zu prüfen, ob die genannten Empfehlungen übertragbar sind. Ansonsten ist mit Abgabe dieses Berichtes die Aufgabe der KG erfüllt. Gezeichnet: Dr. Britta Wöllecke, Steffen Richter (BR Düsseldorf; Federführung) André Küster (BR Arnsberg) Viktor Stremel, Nicole Grevenstein (BR Köln) Dr. Paulin Hardenbicker, Dr. Andreas Schattmann, Dr. Julia F oerster, Dorothee Levacher (LANUV) Dr. Julian Struck (Erftverband) Jutta Schnütgen-Weber (Vertreterin der NSV) Niko Spaete, Hannah Udelhoven (RWE) Jan Falke (MWIKE)
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 5_Bericht_Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier)
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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Dienstgebäude und Lieferanschrift: Emilie-Preyer-Platz 1 40479 Düsseldorf Telefon 0211 4566-0 Telefax 0211 4566-388 poststelle@munv.nrw.de www.umwelt.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien U78 und U79 oder Buslinie 722 (Messe) Haltestelle Nordstraße Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW - 40190 Düsseldorf An den Vorsitzenden des Braunkohlenausschuss Zeughausstr. 2-10 50667 25.08.2025 Seite 1 von 6 Aktenzeichen 61.10.03.03. bei Antwort bitte angeben Eva Stork Telefon: 0211 4566-415 Eva.Stork@munv.nrw.de Umsatzsteuer ID-Nr.: DE 306 505 705 Schriftlicher Bericht zur Anfrage „Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept für das Rheinische Revier“ Sehr geehrter Herr Götz, hiermit übersende ich Ihnen den angeforderten Bericht "Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier: Steuerungs - und Koordinierungsgruppe" mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des Braunkohlenausschusses für die Sitzung am 26. September 2025. Mit freundlichen Grüßen gez. Stork Seite 2 von 6 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 176. Sitzung des Braunkohlenausschuss am 26. September 2025 Schriftlicher Bericht Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier: Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Seite 3 von 6 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Einleitung In dem gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und FDP aus Februar 2025 mit Verweis auf den Antrag aus Dezember 2021, welcher durch das MUNV beantwortet wurde, wird erneut der Bedarf einer revierweiten was- serwirtschaftlichen Betrachtung des Rheinischen Reviers in Form eines Gesamtkonzeptes als Ergänzung zum Monitoring Garzweiler II formuliert. Wie bereits in früheren Stellungnahmen dargelegt, kann ein umfassendes neues wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept für das Rheinische Revier in der angedachten Form nicht erstellt werden. Ausschlaggebend hierfür ist, dass für wesentliche Teilbereiche bereits fundierte Konzepte und Ex- pertisen vor liegen, die sowohl fachlich als auch planungsrechtl ich an- schlussfähig sind. Die Erarbeitung eines zusätzlichen, sämtliche Teilbe- reiche zusammenfassenden Konzeptes würde zu Doppelstrukturen füh- ren und bestehende Zuständigkeiten und Prozesse beeinträchtigen. Ge- meint sind z.B. das im Antrag angesprochene Moni toring Garzweiler II, welches viele fachliche Fragestellungen abdeckt und seit über 25 Jahren erfolgreich die Entwicklungen beobachtet, neue Erkenntnisse gewinnt und entsprechende gegensteuernde Maßnahmen begleitet. Das Monito- ring zum Tagebau Garzweiler st ellt die Vorlage für die beiden weiteren Monitorings zu den Tagebauen Hambach und Inden. Insbesondere für Schnittstellen fachlicher oder räumlicher Art stehen die Monitoringgre- mien in Austausch. Unabhängig davon wird jedoch sichergestellt, dass revierweite Fragestel- lungen mit wasserwirtschaftlichem Bezug weiterhin systematisch bear- beitet werden – insbesondere dort, wo bislang noch keine hinreichende Verortung erfolgt ist oder ergänzende Unterstützung sinnvoll erscheint. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass relevante Themen in an- gemessener Weise in den bestehenden Planungs - und Entscheidungs- prozessen berücksichtigt werden. Die Erkenntnisse und Ergebnisse der Arbeiten des SKG werden in die- sem Zusammenhang laufend geprüft und – soweit fachlich ange zeigt – auch in die Braunkohlenplanungen der Tagebaue Garzweiler II, Hambach und Inden sowie in anstehende berg- oder wasserrechtliche Verfahren einbezogen. Wir versichern Ihnen, dass wir die Entwicklung eines zukunftsfähigen Wasserhaushalts in der Gesamth eit des Rheinischen Reviers weiterhin mit Nachdruck begleiten und relevante Fragestellungen in enger Seite 4 von 6 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Abstimmung mit den bestehenden Verfahren und Fachinstitutionen ad- ressieren werden. Arbeiten der SKG Im Folgenden wird das Vorgehen zur Bearbeitung der bereits identifizier- ten offenen Fragen mit revierweiter Bedeutung anhand der vier vorge- schlagenen Elemente dargestellt. Diese Systematisierung erweist sich als hilfreich, da sie die einzelnen Handlungsschr itte strukturiert abbildet und deren Notwendigkeit verdeutlicht. Eine generelle Übertragung auf die gesamte Wasserwirtschaft wäre hingegen mit erheblichem zusätzliche m Aufwand verbunden, der angesichts des bestehenden Zeitrahmens nicht vertretbar wäre und zugleich die etablierten Prozesse, Gremien und Ver- fahren beeinträchtigen oder ausbremsen könnte. Zudem werden viele In- formationen und Daten erst im Zuge der rechtlichen Verfahren erhoben und entsprechend vorgelegt. 1. Bestandsaufnahme und Analyse Die unt er Leitung des MUNV eingerichtete SKG Wasserwirtschaft hat eine Bestandsaufnahme durchgeführt und offene Fragestellungen („lose Fäden“) identifiziert. Berücksichtigt wurden dabei insbesondere Aspekte, die für das gesamte Rheinische Revier von Bedeutung sin d und bisher nicht in vollem Umfang in einem bestehenden Gremium betrachtet wur- den. Ein Schwerpunkt liegt auf der künftigen Rolle des Rheinwassers, das ab 2030 maßgeblich in die Wasserwirtschaft des Reviers einbezogen werden wird. 2. Zielsetzung Die auf Grundlage der Bestandsaufnahme identifizierten Wissenslücken müssen geschlossen werden. Ziel ist die Entwicklung eines übergreifen- den Sachstands zu den Auswirkungen und Herausforderungen im Zu- sammenhang mit der künftigen Nutzung von Rheinwasser. Die SKG fun- giert hierbei als Gremium, das auf übergeordneter Ebene Leitplanken und Empfehlungen formuliert. Diese dienen den bestehenden Verfahren und Fachkreisen als Orientierung für die weitere Detailarbeit. 3. Maßnahmenplanung Zur strukturierten Bearbeitung der identifizierten Fragestellungen wurden fünf thematische Kernarbeitsgruppen eingesetzt, die jeweils mit Fachex- pertinnen und Fachexperten der Mitglieder besetzt sind: Seite 5 von 6 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen a) Leitbild Tagebausee (Leitung: Bezirksregierung Düsseldorf) b) Einleiter in den Rhein (Leitung: Bezirksregierung Köln) c) Rheinwassergüte und Messstelle (Leitung: LANUK) d) Wasserversorgung und weitere Verwendungen (Leitung: Erftver- band) e) Monitoring Tagebauseen (Leitung: LANUK) Die in den Kernarbeitsgruppen erarbeiteten Ergebnisse werden in abge- stimmter Form den zuständigen Fachinstitutionen oder Gremien zur wei- teren Ausgestaltung und Umsetzung zugeleitet. Nach Abschluss der zugeteilten zu bearbeite nden Aufgaben endet die Tätigkeit der Kernarbeitsgruppe. Der essentielle Unterschied und somit die Vermeidung von Doppelarbeiten liegt in dem temporären Bestand der Arbeitsgruppe und der entsprechenden Flughöhe mit Blick auf die Ver- knüpfungen und Relevanzen für das Gesamtrevier. Detailfragen, die z.B. je nach Tagebau auf leicht unterschiedliche Rahmenbedingungen basie- ren, sind an anderer Stelle zu verorten. 4. Monitoring Um einheitliche Standards für alle Tagebaue hinsichtlich einer ähnlichen Fragestellung sicherzustellen und Verfahrensabläufe zu beschleunigen, legt die SKG zentrale Leitplanken fe st. Diese werden anschließend auf die Besonderheiten der einzelnen Tagebaue übertragen und konkreti- siert. Die SKG wird diese Themenfelder weiter Beobachten und bei Be- darf beratend auftreten. Sollten neue Fragestellungen oder Aspekte auf- kommen, wird die Systematik in entsprechender Form von vorne begon- nen. Ausblick Die SKG wird weiterhin „lose Fäden“ der Wasserwirtschaft im Revier auf- nehmen und auch nach Abschluss der bereits erfolgten Arbeiten der Kernarbeitsgruppen die tagebauübergreifenden Fragestellungen kontinu- ierlich begleiten. Hierzu gehören die kritische Überprüfung bestehender Verfahren, die Unterstützung bei neu auftretenden Fragestellungen sowie die Sicherstellung einer kohärenten Einbindung der Ergebnisse in lau- fende Planungs- und Genehmigungsprozesse. Ziel bleibt die Sicherstellung eines zukunftsfähigen Wasserhaushalts im Rheinischen Revier, der sowohl den Anforderungen des Gewässerschut- zes und der Anpassung an den Klimawandel als auch den vielfältigen Nutzungsansprüchen gerecht wird. Seite 6 von 6 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Gerne werden auch Hinweise und Anregungen zu offenen wasserwirt- schaftlichen Fragestellungen mit Bedeutung für das gesamte Revier aus Sicht des Braunkohlenausschusses aufgenommen. Anlage: - Abschlussbericht der Kerngruppe Leitbild See (SKG, 2025) Hinweis: Die Ergebnisse der weiteren Kerngruppen befinden sich aktuell noch in der Erarbeitung oder finalen Abstimmung und können nach Abschluss gerne zur Verfügung gestellt werden.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0862
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 26.09.2025
- Erstellt
- 28.08.2025 14:09