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Vorgartenschutz in Bilderstöckchen
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) AN/0768/2021 vom 15.04.2021
Stand: Am 29.04.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)
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ww w.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 14.04.2021 AN/0768/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Vorgartenschutz in Bilderstöckchen - Antrag der Grünen - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 29.04.2021 zu setzen. Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, umgehend für die folgenden Straßen in Bilderstöckchen Be- bauungspläne aufzustellen, mit dem Ziel, die noch vorhandenen Vorgärten vor Versiegelung oder Umwandlung in Schotterflächen zu schützen. Ergänzend sollen für diese Verfahren kurzfristig Veränderungssperren erlassen werden. Dies umfasst das Quartier südlich des Schiefersburger Weges, nämlich die Ravensburger Straße Reutlinger Straße Uracher Straße Hechinger Straße Sowie folgende Straße nördlich des Schiefersburger Weges samt ggf. angrenzender Straßen mit vergleichbarer Bebauung, die unter den gleichen Bebauungsplan fallen: Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 Fax.: 0221 221 95394 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de Speyerer Straße Ebernburgweg Altleinigenweg. Die Erfahrungen der Stadt Korschenbroich mit ihrem Förderprogramm zur Entsiegelung von Vorgärten, durch welches im Haushalt Gelder für Hauseigentümer*innen, die versiegelte Flächen in Grünflächen umwandeln – etwa Wildblumenwiesen oder Staudenbeete umge- wandelt werden können, soll die Verwaltung dabei berücksichtigen. Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat 2005 den Kommunen ausdrücklich nahegelegt, Vorgär- ten in einzelnen Straßenzügen per Bebauungsplan vor unerwünschten Änderungen zu schützen. Darüber hinaus hat die Stadt Köln im Juli 2019 in Köln den Klimanotstand für alle relevanten Projekte und Verwaltungsvorlagen ausgerufen, ein Instrumentarium, mit dem eine Klimafolgenabschätzung für alle relevanten Projekte verbindlich wird. Versiegelung von Vor- gärten schaden der Tierwelt, verschlechtern das Mikroklima in der Stadt und vergrößern die Gefahren von volllaufenden Kellern bei Starkregen. Vegetationsreiche Vorgärten sind an- gesichts des Klimawandels mit hochsommerlichen Extremtemperaturen von wachsender Bedeutung. Begrünte Vorgärten bieten außerdem Insekten und Vögeln ein Refugium. Sie prägen aber auch das Erscheinungsbild ganzer Wohnviertel und gehören damit zum Aus- hängeschild einer Stadt. Ein Widerspruch zum Privateigentum besteht nicht, denn zum einen verpflichtet Eigentum, es dient dem Wohle der Allgemeinheit, zum anderen sind Vorgärten ein halböffentlicher Raum, den die Kommunen über die Gestaltungssatzung regeln dürfen. Selbst bei Fassaden- farben und Klinker dürfen Städte mitreden. Gerade in den genannten Quartieren in Bilderstöckchen dient die Erhaltung der Vorgärten z.T. auch der Erhaltung des historischen Siedlungscharakters. Zudem entspricht es dem ausdrücklichen Wunsch vieler Anwohner, das Viertel nicht zu einem großen Parkplatz ver- kommen zu lassen, sondern als familienfreundliches Gartenviertel zu erhalten. Wir verweisen auf das Bodenschutzkonzept der Stadt Köln: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/luft-umweltzone/unser- bodenschutzkonzept gez. Max Beckhaus gez. Sandra Vogel
Beratungsverlauf
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