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AN/0768/2021

Vorgartenschutz in Bilderstöckchen

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 15.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 29.04.2021, TOP 8.1.3

Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

3546 Zeichen

ww w.gruenekoeln.de 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 14.04.2021 
AN/0768/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Vorgartenschutz in Bilderstöckchen 
- Antrag der Grünen - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 
Nippes am 29.04.2021 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen:   
  
Die Verwaltung wird gebeten, umgehend für die folgenden Straßen in Bilderstöckchen Be-
bauungspläne aufzustellen, mit dem Ziel, die noch vorhandenen Vorgärten vor Versiegelung 
oder Umwandlung in Schotterflächen zu schützen. Ergänzend sollen für diese Verfahren 
kurzfristig Veränderungssperren erlassen werden. 
 
Dies umfasst das Quartier südlich des Schiefersburger Weges, nämlich die 
Ravensburger Straße 
Reutlinger Straße 
Uracher Straße 
Hechinger Straße 
 
Sowie folgende Straße nördlich des Schiefersburger Weges samt ggf. angrenzender Straßen 
mit vergleichbarer Bebauung, die unter den gleichen Bebauungsplan fallen: 
 
  Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
Fax.: 0221 221 95394 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

Speyerer Straße 
Ebernburgweg 
Altleinigenweg. 
 
Die Erfahrungen der Stadt Korschenbroich mit ihrem Förderprogramm zur Entsiegelung von 
Vorgärten, durch welches im Haushalt Gelder für Hauseigentümer*innen, die versiegelte 
Flächen in Grünflächen umwandeln – etwa Wildblumenwiesen oder Staudenbeete umge-
wandelt werden können, soll die Verwaltung dabei berücksichtigen. 
 
Begründung: 
 
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2005 den Kommunen ausdrücklich nahegelegt, Vorgär-
ten in einzelnen Straßenzügen per Bebauungsplan vor unerwünschten Änderungen zu 
schützen. Darüber hinaus hat die Stadt Köln im Juli 2019 in Köln den Klimanotstand für alle 
relevanten Projekte und Verwaltungsvorlagen ausgerufen, ein Instrumentarium, mit dem eine 
Klimafolgenabschätzung für alle relevanten Projekte verbindlich wird. Versiegelung von Vor-
gärten schaden der Tierwelt, verschlechtern das Mikroklima in der Stadt und vergrößern die 
Gefahren  von volllaufenden  Kellern bei Starkregen. Vegetationsreiche Vorgärten sind an-
gesichts des Klimawandels mit hochsommerlichen Extremtemperaturen von wachsender 
Bedeutung. Begrünte Vorgärten bieten außerdem Insekten und Vögeln ein Refugium. Sie 
prägen aber auch das Erscheinungsbild ganzer Wohnviertel und gehören damit zum Aus-
hängeschild einer Stadt. 
 
Ein Widerspruch zum Privateigentum besteht nicht, denn zum einen verpflichtet Eigentum, 
es dient dem Wohle der Allgemeinheit, zum anderen sind Vorgärten ein halböffentlicher 
Raum, den die Kommunen über die Gestaltungssatzung regeln dürfen. Selbst bei Fassaden-
farben und Klinker dürfen Städte mitreden. 
 
Gerade in den genannten Quartieren in Bilderstöckchen dient die Erhaltung der Vorgärten 
z.T. auch der Erhaltung des historischen Siedlungscharakters. Zudem entspricht es dem 
ausdrücklichen Wunsch vieler Anwohner, das Viertel nicht zu einem großen Parkplatz ver-
kommen zu lassen, sondern als familienfreundliches Gartenviertel zu erhalten.  
 
Wir verweisen auf das Bodenschutzkonzept der Stadt Köln: 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/luft-umweltzone/unser-
bodenschutzkonzept 
 
 
 
gez. Max Beckhaus   gez. Sandra Vogel

Beratungsverlauf (1)

29.04.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0768/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
15.04.2021
Erstellt
15.04.2021 07:32