RR 30/2025
Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 30.06.2025 Bornheim: Status und Auswirkungen WEB BOR_01 und BOR_02 im Teilplan EE
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Sitzungsvorlage RR (2025-07-04 RR Anfrage Bornheim und ausgeschlossene Flächen im Potenzialraum)
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Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln Zeughausstraße 2-10|50667 Köln +49 221 292 00 704 fraktion@linke-volt-regionalrat.koeln www.linke-volt-regionalrat.koeln Seite 1 Montag, 30. Juni 2025 Anfrage zur Sitzung Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, 22. Sitzung am 04.07.2025 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Deppe, hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE. / Volt gemäß § 11 der Geschäftsordnung des Regionalrats Köln folgende Anfrage: Bornheim: Status und Auswirkungen WEB BOR_01 und BOR_02 im Teilplan EE Die Anwendung der planerischen Vorgaben gemäß Aufstellungsbeschluss (20.12.2024) führen zu Fragen in der Stadt Bornheim, sowie des örtlichen der Landschaftsschutzverein Vorgebirge (LSV) e.V.. Hierzu hatte Letzterer der Regionalplanungsbehörde am 28.04.2025 ein Schreiben übermittelt (siehe Folgeseiten). Sowohl durch die erst verfristet eingegangene Stellungnahme der Bundeswehr als auch das Vorkommen des bedrohten Schwarzstorches, sind wir in der Fraktion verunsichert - und fragen zur Sicherheit konkret nach: 1. Bauhöhenbeschränkungen WEB BOR_01 und BOR_02: Unterliegen diese Flächen nach der nun vorliegenden Bundeswehr-Stellungnahme Beschränkungen der MVA? Wie bewertet die Regionalplanungsbehörde die Stellungnahme und damit verbundenen Restriktionen? 2. Flächenausschlüsse im Verfahren a. Welche Flächen wurden im Aufstellungsverfahren wegen MVA-Bauhöhenbe- schränkungen aus dem Potenzialraum ausgeschlossen? Wir bitten um eine Auf- listung mit Angabe der Kommune und Hektarzahl. b. Welche Flächen wurden wegen „nicht gegebener wirtschaftlicher Tragfähigkeit“ (Begründung Teilplan EE, S. 80) ausgeschlossen? Wir bitten um eine Auflistung mit Angabe der Kommune und Hektarzahl. 3. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen zu den Vorkommen und zum Erhaltungszustand des in NRW auf der Roten Liste 2021 (Brutvögel) als Kategorie 3 ‚gefährdet‘ geführten Schwarzstorches (Erhaltungszustand ATL: S, KON: U) vor, der auf der Ville mehrfach gesichtet wurde? 4. Wertet die Regionalplanungsbehörde das nachträglich dokumentierte Schwarzstorch- Vorkommen als neuen, abwägungsrelevanten Sachverhalt, der eine Stellungnahme im Rahmen der zweiten Offenlage rechtfertigt? Wir bitten um entsprechende Beantwortung der Anfrage innerhalb der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Frist. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln Seite 2 Die Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln Freundliche Grüße Friedrich Jeschke Beate Hane-Knoll Fraktionsvorsitzender stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 30.06.2025 Bornheim: Status und Auswirkungen WEB BOR_01 und BOR_02 im Teilplan EE)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 30/2025 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Petra Pelster Telefon 0221-147- 3726 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 03.07.2025 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 04.07.2025 6.1 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 30.06.2025 Bornheim: Status und Auswirkungen WEB BOR_01 und BOR_02 im Teilplan EE Beschlussvorschlag: Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Erläuterungen: Anlage(n): 1. 2025-07-04 RR Anfrage Bornheim und ausgeschlossene Flächen im Potenzialraum 2. 20250703_Antwort_Anfrage_Linke_Volt
Sitzungsvorlage RR (20250703_Antwort_Anfrage_Linke_Volt)
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1 Anfrage zur Sitzung Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, 22. Sitzung am 04.07.2025 der Fraktion DIE LINKE. / Volt Stand: 03.07.2025 1. Bauhöhenbeschränkungen WEB BOR_01 und BOR_02: Unterliegen diese Flächen nach der nun vorliegenden Bundeswehr-Stellungnahme Beschränkungen der MVA? Wie bewertet die Regionalplanungsbehörde die Stellungnahme und damit verbundenen Restriktionen? Weite Teile des Regierungsbezirks Köln unterliegen Bauhöhenbeschränkungen, die u.a. auf militärische Mindestradarführungshöhen (MVA) zurückzuführen sein können. Die MVA - bedingten Bauhöhenbeschränkungen wurden bereits vor der beschriebenen Stellungnahme des Bundesamte s für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) in der regionalplanerischen Konzeption gewürdigt (s. Begründung zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien, Stand Aufstellungsbeschluss, S. 78 ff.). Die Stellungnahme des BAIUDBw hat dieses Vorgehen bestätigt und keine konzeptionellen Änderungen erfordert. 2. Flächenausschlüsse im Verfahren a. Welche Flächen wurden im Aufstellungsverfahren wegen MVA- Bauhöhenbeschränkungen aus dem Potenzialraum ausgeschlossen? Wir bitten um eine Auflistung mit Angabe der Kommune und Hektarzahl. Vor dem Aufstellungsbeschluss wurden aufgrund MVA -bedingter Bauhöhenbeschränkungen im Zuge des Erarbeitungsprozesses folgende Flächenpotenziale gänzlich oder teilräumlich nicht weiterverfolgt: 2 WEB (Stand Vorentwurf) Kommune Hektar ALF_01 ALF_02 ALF_03 ALF_04 Alfter 15,9 BN_01 Bonn 12,5 BOR_02 Bornheim 1,7 DN_01 Düren 4,0 ESC_LAN_01 Eschweiler 8,1 EU_01 EU_02 EU_SWI_01 Euskirchen 37,2 HGW_STO_01 Hürtgenwald 13,7 KAL_SCH_03 Kall 10,4 KRE_01 KRE_02 KRE_VET_01 Kreuzau 18,7 ESC_LAN_01 LAN_02 LAN_03 LAN_04 Langerwehe 155,9 MEC_04 Mechernich 5,6 MEH_01 MEH_02 MEH_03 MEH_04 MEH_05 MEH_REH_01 MEH_REH_02 MEH_WAC_01 Meckenheim 87,9 MEH_REH_01 MEH_REH_02 RHE_01 RHE_SWI_01 Rheinbach 51,4 KAL_SCH_03 SCH_06 Schleiden 46,5 HGW_STO_01 Stolberg (Rhld.) 42,6 EU_SWI_01 RHE_SWI_01 Swisttal 6,7 KRE_VET_01 Vettweiß 23,9 MEH_WAC_01 Wachtberg 3,7 3 b. Welche Flächen wurden wegen „nicht gegebener wirtschaftlicher Tragfähigkeit“ (Begründung Teilplan EE, S. 80) ausgeschlossen? Wir bitten um eine Auflistung mit Angabe der Kommune und Hektarzahl. MVA-bedingt wurden im ersten Planentwurf (Stand Aufstellungsbeschluss) die unter 2a) aufgelisteten Flächenpotenziale nicht weiter betrachtet, da konzeptionell unterstellt wird, dass in diesen WEB , teils teilräumlich, kein wirtschaftlicher Anlagenbetrieb möglich sein wird. Im weiteren Erarbeitungsverfahrens des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien wurden aufgrund der Windguard -Studie (s. Begründung zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien, Stand Erneute Beteiligung S. 87 ff.) darüber hinaus folgende Flächen nicht weiter als WEB betrachtet: WEB Kommune Hektar ALF_01 Alfter 6,0 DN_01 Düren 5,2 KAL_SCH_03 Kall, Schleiden 4,2 KRE_NÖR_01 Kreuzau, Nörvenich 46,1 LAN_02 Langerwehe 11,7 RHE_02 Rheinbach 50,1 RHE_SWI_01 Rheinbach, Swisttal 51,3 RHE_SWI_02 Rheinbach, Swisttal 43,3 RHE_SWI_03 Rheinbach, Swisttal 76,0 SWI_01 Swisttal 4,4 SWI_05 Swisttal 27,4 VET_01 Vettweiß 57,7 VET_02 Vettweiß 16,6 3. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen zu den Vorkommen und zum Erhaltungszustand des in NRW auf der Roten Liste 2021 (Brutvögel) als Kategorie 3 ‚gefährdet‘ geführten Schwarzstorches (Erhaltungszustand ATL: S, KON: U) vor, der auf der Ville mehrfach gesichtet wurde? Das beauftragte Gutachterbüro hat die in einem nachträglichen Schreiben des Landschaftsschutzvereins Vorgebirge e.V. thematisierte Kartierung vom Büro Strix aus dem Jahr 2022 („Teilflächennutzungsplan Windenergie Bornheim - Orientierende Greif - und Großvogelerfassung, Ergebnisbericht 2022) fachlich geprüft. In diesem Gutachten wurde eine Revierkartierung von Greif- und Großvögeln durchgeführt. Die Daten sind jünger als fünf Jahre und stellen damit eine belastbare Datengrundlage zur Bewertung dar. Dies belegt, dass keine entsprechenden Brutnachweise bzw. Horststandorte des Schwarzstorches im relevanten Radius von 3000 m um die dem Gutachten zugrunde gelegten Flächen nachgewiesen wurden. Die im Verfahren zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien ebenfalls berücksichtigten ornithologischen Fachdaten des Dachverbands Deutscher Avifaunisten e.V. (Stand Mai 2025) bekräftigen dieses Ergebnis. Auch die im Mai dieses Jahres eingegangene Nachmeldung des LSV zur Sichtung des Schwarzstorches belegt keinen Brutnachweis oder Horststandort, sodass es fachlich keiner veränderten artenschutzrechtlichen Bewertung bedarf. 4 4. Wertet die Regionalplanungsbehörde das nachträglich dokumentierte Schwarzstorch-Vorkommen als neuen, abwägungsrelevanten Sachverhalt, der eine Stellungnahme im Rahmen der zweiten Offenlage rechtfertigt? Im Rahmen der erneuten Beteiligung kann zu allen geänderten Planinhalten Stellung genommen werden. Eine Übersicht geänderter zeichnerischer Festlegungen ist der Erläuterungskarte „A -1-3-2 Geänderte Windenergiebereiche“ (Stand Beschluss erneute Beteiligung) zu entnehmen. Geänderte Planinhalte der textlichen Festlegungen und Begründung sind farblich hinterlegt. Zur Umweltprüfung kann in vollem Umfang Stellung genommen werden.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 30/2025
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 04.07.2025
- Erstellt
- 30.06.2025 18:00