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V/0934/2020

Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Vorlagen 15.10.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 10.11.2020, TOP 5.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

2444 Zeichen

V/0934/2020 
V/0934/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.11.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Folgende Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen ist ein-
gegangen: 
 
Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit 
(Das Anhörungs- und Beratungsrecht weiterer 
Gremien bleibt unberührt.) 
2020-00156 Es wird angeregt, die Bevölkerung 
hinsichtlich des Umgangs mit dem 
Coronavirus regelmäßig(er) über Änderungen 
und Möglichkeiten zu informieren.  
Verwaltung   
2020-00178 Es wir d beantragt, im Bereich Janningsweg 
46-50 den Gehweg zu erneuern und die 
Beleuchtung zu verbessern. 
Verwaltung   
 
Die Anregungen wurden sowohl an die Bezirksvertretung Münster -Nord als auch an den Rat der 
Stadt Münster gerichtet und werden den Mitgliedern  des Rates in der Sitzung am 11.11.2020 be-
kannt gegeben. 
 
 
Erläuterungen zum Verfahren: 
 
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat 
jeder das Recht, sich mit Anregungen an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden. Ein Pe-
tent hat also das Recht, dass sich der Rat oder die Bezirksvertretung selbst mit seiner Anregung 
befasst. Die Zuständigkeiten anderer Gemeindeorgane bleiben jedoch unberührt (§ 24 Abs. 1 Satz 2 
GO NRW). Daraus folgt, dass die Bezirksvertre tung Anregungen, die in die Entscheidungsz ustän-
digkeit des Rates, eines Ausschusses oder des Oberbürgermeisters fallen, an die zuständige Stelle 
weiterzugeben hat. Dabei ist die Weitergabe mit einer Empfehlung für die Entscheidung möglich, 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
29.10.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dautzenberg 
Telefon: 492-3365 
Dautzenberg@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0934/2020 
eine verbindliche Weisung für die zu treffende Entscheidung darf die Bezirksvertretung aber nicht 
geben.  
Entsprechend dieser Ausführungen werden an eine Bezirksvertretung gerichtete Anregungen g e-
mäß § 24 GO NRW, die mindestens 5 volle Tage vor dem Sitzungstag beim Bezirk sbürgermeister 
oder bei der Bezirksbürgermeisterin eingehen, der Bezirksvertretung gemäß § 6 Abs. 4 der Haupt-
satzung der Stadt Münster in der nächsten Sitzung im Rahmen einer Vorlage unter Angabe der 
festgelegten Zuständigkeiten bekannt gegeben. 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

10.11.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Janningsweg 46

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0934/2020
Typ
Vorlagen
Datum
15.10.2020
Erstellt
15.10.2020 08:46