V/0934/2020
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
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Berichtsvorlage
2444 Zeichen
V/0934/2020 V/0934/2020 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 10.11.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht Bericht: Folgende Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen ist ein- gegangen: Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit (Das Anhörungs- und Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.) 2020-00156 Es wird angeregt, die Bevölkerung hinsichtlich des Umgangs mit dem Coronavirus regelmäßig(er) über Änderungen und Möglichkeiten zu informieren. Verwaltung 2020-00178 Es wir d beantragt, im Bereich Janningsweg 46-50 den Gehweg zu erneuern und die Beleuchtung zu verbessern. Verwaltung Die Anregungen wurden sowohl an die Bezirksvertretung Münster -Nord als auch an den Rat der Stadt Münster gerichtet und werden den Mitgliedern des Rates in der Sitzung am 11.11.2020 be- kannt gegeben. Erläuterungen zum Verfahren: Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jeder das Recht, sich mit Anregungen an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden. Ein Pe- tent hat also das Recht, dass sich der Rat oder die Bezirksvertretung selbst mit seiner Anregung befasst. Die Zuständigkeiten anderer Gemeindeorgane bleiben jedoch unberührt (§ 24 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Daraus folgt, dass die Bezirksvertre tung Anregungen, die in die Entscheidungsz ustän- digkeit des Rates, eines Ausschusses oder des Oberbürgermeisters fallen, an die zuständige Stelle weiterzugeben hat. Dabei ist die Weitergabe mit einer Empfehlung für die Entscheidung möglich, Amt für Bürger- und Ratsservice 29.10.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dautzenberg Telefon: 492-3365 Dautzenberg@stadt- muenster.de - 2 - V/0934/2020 eine verbindliche Weisung für die zu treffende Entscheidung darf die Bezirksvertretung aber nicht geben. Entsprechend dieser Ausführungen werden an eine Bezirksvertretung gerichtete Anregungen g e- mäß § 24 GO NRW, die mindestens 5 volle Tage vor dem Sitzungstag beim Bezirk sbürgermeister oder bei der Bezirksbürgermeisterin eingehen, der Bezirksvertretung gemäß § 6 Abs. 4 der Haupt- satzung der Stadt Münster in der nächsten Sitzung im Rahmen einer Vorlage unter Angabe der festgelegten Zuständigkeiten bekannt gegeben. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Janningsweg 46
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0934/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.10.2020
- Erstellt
- 15.10.2020 08:46