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0259/2022

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 und 2022 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 31.01.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.02.2022, TOP 7.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 1 Aufwand

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Ansehen

Anlage 2 Auszahlung

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

4062 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 31.01.2022 
 0259/2022 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 31.01.2022 
Rat 03.02.2022 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2021 gem. 
§ 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21 
 
Für die genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2021 
gilt folgendes gemäß der Haushaltssatzung 2020/21: 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/21 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
 
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind,  
- der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr 
ist, bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt-
schaft bereitgestellt werden müssen,  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich  
zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem 
anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans 
bereitgestellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her-
angezogen werden. 
 
Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit      
§ 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti-
gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme.

2 
 
 
Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen 
Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten.  
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre ent-
steht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. 
V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. V. m. § 10 der 
Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak-
tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Anlage 1 Aufwand

2701 Zeichen

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
1
üpl. 191.500,00 €
130.000,00 €
61.500,00 €
90.000,00 €
180.000,00 €
49.000,00 €
94.000,00 €
0404 
0405 
0406 
0407 
0408 
0409 
0410 
Für Teilpläne 0404- 
0409: 
13 
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen) 
Für Teilplan 0410: 
16 
(sonstige ordentl. 
Aufwendungen) 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschloss am 9. Juni 2020 (1426/2020), 27. 
April 2021 (1246/2021 ), 15. Juni 2021 (1872/2021) und 7. September 2021 
(2949/2021) die Mittelverwendung des Sonderausstellungsetats für die 
aufgelisteten Sonderausstellungen der Museen. Der Etat ist zentral im 
Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt. Die Mittel sind haushalts- 
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne der Museen umzuschichten. 
796.000,00 € 0401 16 
(sonstige ordentliche 
Aufwendungen) 
Dez.VII/ 
4513 
4514 
4515 
4516 
4518 
4520 
4523 
2
üpl. 250.000,00 € 0408 15 
(Transferaufwen- 
dungen) 
Der Denkmalpflege (Teilplan 1002) wurden im Haushaltsjahr 2021 Mittel in 
Höhe von 250.000 € für die Maßnahme "Bauliche Maßnahmen für die 
Sanierung und Erhaltung sowie Ergänzung von Denkmälern" zugeordnet. Die 
Mittel sind jedoch über die Abteilung Brauchtum bei 4518 (Kölnisches 
Stadtmuseum) zu verwalten und zu verausgaben, so dass diese aus 
finanzstatistischen Gründen in den Teilplan 4518 umgeschichtet werden. 
250.000,00 € 1002 13 
(Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen) 
Dez. VII/ 
4518 
3
üpl. 4.000.000,00 € 0701 16 
(sonstige ordentl. 
Aufwendungen) 
V/53 beantragt die Genehmigung von Corona-bedingten überplanmäßigen 
Mehraufwendungen und -auszahlungen in Höhe von 4 Mio. €. 
Die Mittel werden im Wesentlichen für den Betrieb des Impfzentrums 
benötigt. Der Krisenstab der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 19.11.2021 
beschlossen, neben dem Impfzentrum im Gesundheitsamt eine weitere 
Impfstelle in der Lanxess-Arena zu betreiben. Die Aufwendungen und 
Auszahlungen können innerhalb des Dezernates V aus Mehrerträgen im 
Rahmen der höheren Erstattung des Bundes bei den Kosten der Unterkunft 
zum Zwecke der Entlastung des Sozialbereiches im Teilergebnisplan 0502, 
Kommunale Leistungen nach dem SGB II, bei TPZ 06 - Kostenerstattungen 
und Umlagen gedeckt werden. 
4.000.000,00 € 0502 6
(Kostenerstattungen 
und Umlagen) 
Dez. V/ 
53 
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021 
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. 
Seite 1

Anlage 2 Auszahlung

3245 Zeichen

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
1
apl. 352.200,00 € 1301 8
(Auszahlungen für 
Baumaßnahmen) 
Basierend auf dem vom Ausschuss für Umwelt und 
Grün am 12.03.2020 beschlossenen 
Grünflächenstrategiekonzept zur naturnahen 
Gestaltung der öffentlichen Grünflächen "Grüne 
Infrastruktur Stadtgrün naturnah" hat das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen im Rahmen des 
Förderprogramms EFRE REACT-EU eine Förderung 
für die Herstellung weiterer Artenreicher Wiesen 
beantragt, die mit Bewilligungsbescheid v. 05.11.2021 
als Vollfinanzierung in Höhe von 352.200 € für den 
Durchführungszeitraum 15.11.2021 bis 31.12.2022 
bewilligt wurde. Aufgrund der Kurzfristigkeit konnte in 
den Haushaltsplänen 2020/2021 und 2022 keine 
Veranschlagung erfolgen, sodass die Verwaltung 
mittels APL in Vorleistung gehen muss, die bei Eingang 
der Fördermittel in voller Höhe kompensiert wird. 
352.200,00 € 1301 8
(Auszahlungen für 
Baumaßnahmen) 
Dez. VIII/ 
67 
2
üpl. 7.432,90 € 1301 8 
(Auszahlungen für 
Baumaßnahmen) 
Aus den im Hpl. 2020/2021, Haushaltsjahr 2021, im 
Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- u. 
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen bereitgestellten 
Aufwandsermächtigungen des Stadtklima- 
/Stadtverschönerungsprogramms der Bezirke hat die 
BV 6 mit Beschluss v. 27.05.2021 die Verwendung von 
20.000 € für eine Slackline-Anlage als Ergänzung zum 
Fitness-Parcours am Fühlinger See beschlossen. Die 
Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss erfolgte am 
13.09.2021. 
7.432,90 € 0801 8
(Auszahlungen für 
Baumaßnahmen) 
Dez. VIII/ 
67 
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2 
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2021 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. 
Seite 1

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
3
üpl. 27.000,00 € 0901 8 
(Auszahlungen für 
Baumaßnahmen) 
Im Rahmen des Stadtklima-/Stadtverschönerungs- 
programms der Bezirke 2021 hat die BV Innenstadt mit 
Beschluss v. 22.04.2021 die Verwendung von 27.000 € 
für die Herrichtung des Norbert-Burger-Platzes 
beschlossen, mit Mittelfreigabe durch den 
Finanzausschuss am 03.05.2021. Da Planung und 
Durchführung der Maßnahme in der Zuständigkeit des 
Stadtplanungsamtes liegen, wurden die Mittel 
sachgerecht in den investiven Teilfinanzplan 0901 
Stadtplanung umgeschichtet. Die zu beschaffenden 
Bänke werden im Teilplan 1201 Straßen, Wege, Plätze 
aktiviert. 
27.000,00 € 1301 13 
(Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen) 
Dez. VI/ 
61 
4
üpl. 21.000,00 € 0409 9
(Auszahlungen für 
d. Erwerb von 
beweglichem AV) 
Der Kunst- und Museumsbibliothek steht für investive 
Bucherwerbe ein Budget von 30.000 € zur Verfügung. 
Der Bedarf an Büchern von historischer Bedeutung ist 
wie in den Vorjahren gestiegen. Aus diesem Grund 
sollen Mittel aus dem im Museumsreferat zentral 
veranschlagten Ankaufsetat umgeschichtet werden. 
21.000,00 € 0401 9
(Auszahlungen für d. 
Erwerb von 
beweglichem AV) 
Dez. VII/ 
4523 
Seite 2

Beratungsverlauf (2)

31.01.2022 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.02.2022 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0259/2022
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
31.01.2022
Erstellt
20.01.2022 13:33