0259/2022
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 und 2022 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 31.01.2022 0259/2022 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 31.01.2022 Rat 03.02.2022 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2021 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21 Für die genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2021 gilt folgendes gemäß der Haushaltssatzung 2020/21: Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/21 entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, - der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun- den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt- schaft bereitgestellt werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her- angezogen werden. Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti- gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 2 Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre ent- steht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so- wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so- wie die genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak- tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Anlage 1 Aufwand
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 191.500,00 € 130.000,00 € 61.500,00 € 90.000,00 € 180.000,00 € 49.000,00 € 94.000,00 € 0404 0405 0406 0407 0408 0409 0410 Für Teilpläne 0404- 0409: 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Für Teilplan 0410: 16 (sonstige ordentl. Aufwendungen) Der Ausschuss Kunst und Kultur beschloss am 9. Juni 2020 (1426/2020), 27. April 2021 (1246/2021 ), 15. Juni 2021 (1872/2021) und 7. September 2021 (2949/2021) die Mittelverwendung des Sonderausstellungsetats für die aufgelisteten Sonderausstellungen der Museen. Der Etat ist zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt. Die Mittel sind haushalts- neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne der Museen umzuschichten. 796.000,00 € 0401 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Dez.VII/ 4513 4514 4515 4516 4518 4520 4523 2 üpl. 250.000,00 € 0408 15 (Transferaufwen- dungen) Der Denkmalpflege (Teilplan 1002) wurden im Haushaltsjahr 2021 Mittel in Höhe von 250.000 € für die Maßnahme "Bauliche Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung sowie Ergänzung von Denkmälern" zugeordnet. Die Mittel sind jedoch über die Abteilung Brauchtum bei 4518 (Kölnisches Stadtmuseum) zu verwalten und zu verausgaben, so dass diese aus finanzstatistischen Gründen in den Teilplan 4518 umgeschichtet werden. 250.000,00 € 1002 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Dez. VII/ 4518 3 üpl. 4.000.000,00 € 0701 16 (sonstige ordentl. Aufwendungen) V/53 beantragt die Genehmigung von Corona-bedingten überplanmäßigen Mehraufwendungen und -auszahlungen in Höhe von 4 Mio. €. Die Mittel werden im Wesentlichen für den Betrieb des Impfzentrums benötigt. Der Krisenstab der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 19.11.2021 beschlossen, neben dem Impfzentrum im Gesundheitsamt eine weitere Impfstelle in der Lanxess-Arena zu betreiben. Die Aufwendungen und Auszahlungen können innerhalb des Dezernates V aus Mehrerträgen im Rahmen der höheren Erstattung des Bundes bei den Kosten der Unterkunft zum Zwecke der Entlastung des Sozialbereiches im Teilergebnisplan 0502, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, bei TPZ 06 - Kostenerstattungen und Umlagen gedeckt werden. 4.000.000,00 € 0502 6 (Kostenerstattungen und Umlagen) Dez. V/ 53 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1
Anlage 2 Auszahlung
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 apl. 352.200,00 € 1301 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) Basierend auf dem vom Ausschuss für Umwelt und Grün am 12.03.2020 beschlossenen Grünflächenstrategiekonzept zur naturnahen Gestaltung der öffentlichen Grünflächen "Grüne Infrastruktur Stadtgrün naturnah" hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen im Rahmen des Förderprogramms EFRE REACT-EU eine Förderung für die Herstellung weiterer Artenreicher Wiesen beantragt, die mit Bewilligungsbescheid v. 05.11.2021 als Vollfinanzierung in Höhe von 352.200 € für den Durchführungszeitraum 15.11.2021 bis 31.12.2022 bewilligt wurde. Aufgrund der Kurzfristigkeit konnte in den Haushaltsplänen 2020/2021 und 2022 keine Veranschlagung erfolgen, sodass die Verwaltung mittels APL in Vorleistung gehen muss, die bei Eingang der Fördermittel in voller Höhe kompensiert wird. 352.200,00 € 1301 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) Dez. VIII/ 67 2 üpl. 7.432,90 € 1301 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) Aus den im Hpl. 2020/2021, Haushaltsjahr 2021, im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- u. Forstwirtschaft, Erholungsanlagen bereitgestellten Aufwandsermächtigungen des Stadtklima- /Stadtverschönerungsprogramms der Bezirke hat die BV 6 mit Beschluss v. 27.05.2021 die Verwendung von 20.000 € für eine Slackline-Anlage als Ergänzung zum Fitness-Parcours am Fühlinger See beschlossen. Die Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss erfolgte am 13.09.2021. 7.432,90 € 0801 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) Dez. VIII/ 67 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2021 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 3 üpl. 27.000,00 € 0901 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) Im Rahmen des Stadtklima-/Stadtverschönerungs- programms der Bezirke 2021 hat die BV Innenstadt mit Beschluss v. 22.04.2021 die Verwendung von 27.000 € für die Herrichtung des Norbert-Burger-Platzes beschlossen, mit Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss am 03.05.2021. Da Planung und Durchführung der Maßnahme in der Zuständigkeit des Stadtplanungsamtes liegen, wurden die Mittel sachgerecht in den investiven Teilfinanzplan 0901 Stadtplanung umgeschichtet. Die zu beschaffenden Bänke werden im Teilplan 1201 Straßen, Wege, Plätze aktiviert. 27.000,00 € 1301 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Dez. VI/ 61 4 üpl. 21.000,00 € 0409 9 (Auszahlungen für d. Erwerb von beweglichem AV) Der Kunst- und Museumsbibliothek steht für investive Bucherwerbe ein Budget von 30.000 € zur Verfügung. Der Bedarf an Büchern von historischer Bedeutung ist wie in den Vorjahren gestiegen. Aus diesem Grund sollen Mittel aus dem im Museumsreferat zentral veranschlagten Ankaufsetat umgeschichtet werden. 21.000,00 € 0401 9 (Auszahlungen für d. Erwerb von beweglichem AV) Dez. VII/ 4523 Seite 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0259/2022
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 31.01.2022
- Erstellt
- 20.01.2022 13:33