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A-H/0001/2014

Einrichten eines zeitlich begrenzten einseitigen Halteverbots im Bereich der Rubensstr. 80-22

Antrag an die BV Hiltrup 17.01.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 08.05.2014, TOP 5.1

Antrag 0001/2014

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Antrag 0001/2014

1447 Zeichen

A-H/0001/2014 =

CDU-Fraktion in der BV

Münster — Hiltrup

Antrag: Einrichten eines zeitlich begrenzten einseitigen Halteverbots im
Bereich der Rubensstr. 80 - 22

Die BV Hiltrup möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen

an welchen Stellen an der Rubensstr. 80-22 ein einseitiges eingeschränktes
Halteverbot eingerichtet werden kann, um die Durchfahrt für die
Abfallwirtschaftsbetriebe zur Müllabfuhr und zur Straßenreinigung zu verbessern

Anwohner der Rubensstr. BO — 22 nutzen die bereits enge Straßenführung zum
beidseitigen Parken

An Abfuhrtagen der Müllabfuhr dienstags sowie 14-tägig freitags bei der
Straßenreinigung durch die Kehrmaschine kommt es dadurch oftmals zu Problemen
bei der Durchfahrt zur Sackgasse.

In direkter Nachbarschaft gibt es einen öffentlichen Parkplatz, den die Anwohner in
den Zeiten des Halteverbots nutzen könnten.

Bei einer Ortsbesichtigung fanden viele Gespräche mit Anwohnern statt. Dabei
zeigte sich ein grundsätzliches Einverständnis mit der Einrichtung eines
Halteverbotes. Viele Anwohner würden zwar ihre Fahrzeuge an den Abfuhrtagen
bereits andernorts parken, aber es käme trotzdem immer wieder zu Behinderungen,
so dass eine Unterstützung durch eine einheitliche Regelung positiv gewertet wurde.

Ü 7% Nat
Freichsvorsitzander - Fraktion -

CDU-Kreisverband Münster e.V.
46 : 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 420
Telefax (02 51) 4 18. 4244
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Beratungsverlauf (1)

08.05.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rubensstraße 80

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Details

Vorlagen-Nr.
A-H/0001/2014
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
17.01.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37