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AN/1182/2026

Kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit auf der Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 29.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 29.06.2026, TOP 8.1.17

gemeinsamer Antrag von Fraktion FDP / Volt, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Fraktion Die Linken

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gemeinsamer Antrag von Fraktion FDP / Volt, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Fraktion Die Linken

6107 Zeichen

Fraktion FDP / Volt  
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
Fraktion Die Linken 
 
 
 
 
in der Bezirksvertretung Lindenthal  
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden 
Lövenich Widdersdorf…  
 
 
                     Köln, 17-06-2026  
 
 
 
 
 
Antrag zur Tagesordnung der Bezirksvertretung Lindenthal - 
Dringlichkeitsantrag 
 
Kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit auf der Stolberger Straße in 
Köln-Braunsfeld 
 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Roland Schüler,  
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester,  
  
die unterzeichnenden Fraktionen bitten Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung 
der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 29. Juni 2026 zu setzen: 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Bezirksvertretung tagt am 29.06.2026, während die veränderte Verkehrssituation 
im Bereich der Stolberger Straße bereits ab dem 01.07.2026 eintritt. Der zugrunde 
liegende Sachverhalt wurde erst am Nachmittag des 15.06.2026 durch ein Schreiben 
an die Eltern bekannt gegeben, sodass eine fristgerechte Antragstellung für die 
reguläre Tagesordnung nicht mehr möglich war. Ein Abwarten bis zur nächsten 
Sitzung ist nicht vertretbar, da bereits ab dem 01.07.2026 zusätzliche Verkehrs- und 
Parkkonflikte im unmittelbaren Umfeld mehrerer Bildungseinrichtungen und damit 
eine absehbare Gefährdung von Kindern und Jugendlichen auf ihren Schul- und 
Kitawegen zu erwarten sind. Nach der Kölner Geschäftsordnung kann die 
Tagesordnung in solchen Fällen vor Eintritt in die Tagesordnung erweitert werden, 
wenn die Angelegenheit keinen Aufschub duldet oder von äußerster Dringlichkeit ist.

Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld, 
insbesondere im Abschnitt zwischen der Einmündung Eupener Straße und dem 
Bereich Geilenkircher Straße / Maarweg, kurzfristig Maßnahmen zur Erhöhung der 
Verkehrssicherheit durch koordinierte Einsätze von Polizei und Ordnungsamt 
(fließender und ruhender Verkehr) anzuordnen und umzusetzen.  
 
Insbesondere wird die Verwaltung gebeten, 
 
• … die neu markierten Fahrradschutzstreifen in diesem Abschnitt konsequent 
freizuhalten und insbesondere zu den Bring- und Abholzeiten verstärkte 
Kontrollen gegen Halt- und Parkverstöße durchzuführen. Die Stadt Köln weist 
selbst darauf hin, dass Parken auf Radwegen Leben gefährdet. 
 
• … im betroffenen Abschnitt gezielte und wiederholt 
Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, vor allem in den morgendlichen 
Bringzeiten sowie nachmittags zu den Abholzeiten. 
 
• … die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung 
auf 30 km/h auch vor den weiteren dort gelegenen Bildungseinrichtungen zu 
prüfen und kurzfristig umzusetzen, insbesondere im Bereich der privaten 
Bildungseinrichtungen an der Stolberger Straße 311. Nach § 45 StVO sind 
Beschränkungen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs 
möglich. Tempo 30 vor Schulen und Kindertagesstätten ist erleichtert 
umzusetzen und wird mit diesem Antrag klar erbeten.  
 
• … zu prüfen, ob ein Lückenschluss der bereits bestehenden Tempo-30-
Regelung im betroffenen Straßenabschnitt möglich und rechtlich geboten ist. 
Die jüngeren Änderungen der StVO erleichtern kurze streckenbezogene 
Tempo-30-Abschnitte im Umfeld sensibler Einrichtungen. 
 
• … der Bezirksvertretung kurzfristig mitzuteilen, welche Sofortmaßnahmen bis 
zum Beginn des neuen Verkehrsregimes ab dem 01.07.2026 umgesetzt 
werden können. 
 
 
Begründung: 
Auf der Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld wurden vor kurzem beidseitig 
Fahrradschutzstreifen eingerichtet. Bereits jetzt ist im Abschnitt zwischen Eupener 
Straße und dem Bereich Geilenkircher Straße / Maarweg zu beobachten, dass diese 
Schutzstreifen insbesondere zu Bring- und Abholzeiten immer wieder zum Halten 
oder Parken genutzt werden. Das führt dazu, dass Radfahrende, insbesondere 
Kinder und Jugendliche, in den allgemeinen Fahrverkehr ausweichen müssen. Die 
Stadt Köln warnt ausdrücklich davor, dass Parken auf Radwegen Radfahrende 
gefährdet.

Allgemein gilt, dass Fahrradschutzstreifen Bestandteil des allgemeinen Fahrverkehrs 
sind. Das Halten oder Parken auf Fahrradschutzstreifen ist allerdings laut 
Bußgeldkatalog nicht zulässig, und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.  
 
Der betroffene Abschnitt liegt im unmittelbaren Umfeld mehrerer 
Bildungseinrichtungen. Hierzu zählen die GGS Geilenkirchener Straße, Geilenkircher 
Str. 52, 50933 Köln, an der Ecke Stolberger Straße, sowie die Bilinguale 
Grundschule Köln, BilinGO, Stolberger Str. 311, 50933 Köln, eine anerkannte 
Ersatzschule in privater Trägerschaft. Die Schule an der Stolberger Straße 311 ist im 
Kölner Schulverzeichnis mit dieser Anschrift aufgeführt. 
 
Hinzu kommt die Kindertageseinrichtung BilinGO an derselben Anschrift, Stolberger 
Straße 311, 50933 Köln. Der KiTa-Finder NRW führt die Einrichtung unter dieser 
Adresse. 
 
Die Lage wird sich zum 01.07.2026 kurzfristig verschärfen, weil bislang genutzte 
private Stellplätze im Umfeld der Einrichtungen für Eltern als auch Personal 
wegfallen. Dadurch ist absehbar, dass zusätzlicher Bring-, Abhol-, Such- und 
Parkverkehr auf die Stolberger Straße verlagert wird. Im Ergebnis drohen gerade zu 
den Stoßzeiten mehr verbotswidrige Halte- und Parkvorgänge auf Schutzstreifen, in 
zweiter Reihe und im unmittelbaren Querungsumfeld von Kindern. 
 
Ziel des Antrags ist ausdrücklich nicht, neue Parkmöglichkeiten für „Elterntaxis“ zu 
schaffen. Ziel ist vielmehr, die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen auf ihren 
Schul- und Kitawegen zu gewährleisten, bestehende Fahrradschutzstreifen wirksam 
zu sichern und eine absehbar problematische Verkehrslage frühzeitig zu entschärfen. 
§ 45 StVO gibt der Straßenverkehrsbehörde hierfür den rechtlichen Rahmen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz   gez. Ute Ackermann 
Fraktion FDP/Volt     Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
 
 
gez. Michael Olligschläger    gez. Friedhelm Hilgers 
CDU-Fraktion     SPD-Fraktion 
 
 
gez. Paul Welter 
Fraktion Die Linken

Beratungsverlauf (1)

29.06.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Stolberger Straße 311
  • Maarweg
  • Geilenkircher Straße 52
  • Eupener Straße
  • Straße 3
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
AN/1182/2026
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
29.06.2026
Erstellt
29.06.2026 08:52