AN/1182/2026
Kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit auf der Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld
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gemeinsamer Antrag von Fraktion FDP / Volt, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Fraktion Die Linken
6107 Zeichen
Fraktion FDP / Volt
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
Fraktion Die Linken
in der Bezirksvertretung Lindenthal
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden
Lövenich Widdersdorf…
Köln, 17-06-2026
Antrag zur Tagesordnung der Bezirksvertretung Lindenthal -
Dringlichkeitsantrag
Kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit auf der Stolberger Straße in
Köln-Braunsfeld
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Roland Schüler,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester,
die unterzeichnenden Fraktionen bitten Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung
der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 29. Juni 2026 zu setzen:
Begründung der Dringlichkeit:
Die Bezirksvertretung tagt am 29.06.2026, während die veränderte Verkehrssituation
im Bereich der Stolberger Straße bereits ab dem 01.07.2026 eintritt. Der zugrunde
liegende Sachverhalt wurde erst am Nachmittag des 15.06.2026 durch ein Schreiben
an die Eltern bekannt gegeben, sodass eine fristgerechte Antragstellung für die
reguläre Tagesordnung nicht mehr möglich war. Ein Abwarten bis zur nächsten
Sitzung ist nicht vertretbar, da bereits ab dem 01.07.2026 zusätzliche Verkehrs- und
Parkkonflikte im unmittelbaren Umfeld mehrerer Bildungseinrichtungen und damit
eine absehbare Gefährdung von Kindern und Jugendlichen auf ihren Schul- und
Kitawegen zu erwarten sind. Nach der Kölner Geschäftsordnung kann die
Tagesordnung in solchen Fällen vor Eintritt in die Tagesordnung erweitert werden,
wenn die Angelegenheit keinen Aufschub duldet oder von äußerster Dringlichkeit ist.
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld,
insbesondere im Abschnitt zwischen der Einmündung Eupener Straße und dem
Bereich Geilenkircher Straße / Maarweg, kurzfristig Maßnahmen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit durch koordinierte Einsätze von Polizei und Ordnungsamt
(fließender und ruhender Verkehr) anzuordnen und umzusetzen.
Insbesondere wird die Verwaltung gebeten,
• … die neu markierten Fahrradschutzstreifen in diesem Abschnitt konsequent
freizuhalten und insbesondere zu den Bring- und Abholzeiten verstärkte
Kontrollen gegen Halt- und Parkverstöße durchzuführen. Die Stadt Köln weist
selbst darauf hin, dass Parken auf Radwegen Leben gefährdet.
• … im betroffenen Abschnitt gezielte und wiederholt
Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, vor allem in den morgendlichen
Bringzeiten sowie nachmittags zu den Abholzeiten.
• … die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 30 km/h auch vor den weiteren dort gelegenen Bildungseinrichtungen zu
prüfen und kurzfristig umzusetzen, insbesondere im Bereich der privaten
Bildungseinrichtungen an der Stolberger Straße 311. Nach § 45 StVO sind
Beschränkungen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs
möglich. Tempo 30 vor Schulen und Kindertagesstätten ist erleichtert
umzusetzen und wird mit diesem Antrag klar erbeten.
• … zu prüfen, ob ein Lückenschluss der bereits bestehenden Tempo-30-
Regelung im betroffenen Straßenabschnitt möglich und rechtlich geboten ist.
Die jüngeren Änderungen der StVO erleichtern kurze streckenbezogene
Tempo-30-Abschnitte im Umfeld sensibler Einrichtungen.
• … der Bezirksvertretung kurzfristig mitzuteilen, welche Sofortmaßnahmen bis
zum Beginn des neuen Verkehrsregimes ab dem 01.07.2026 umgesetzt
werden können.
Begründung:
Auf der Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld wurden vor kurzem beidseitig
Fahrradschutzstreifen eingerichtet. Bereits jetzt ist im Abschnitt zwischen Eupener
Straße und dem Bereich Geilenkircher Straße / Maarweg zu beobachten, dass diese
Schutzstreifen insbesondere zu Bring- und Abholzeiten immer wieder zum Halten
oder Parken genutzt werden. Das führt dazu, dass Radfahrende, insbesondere
Kinder und Jugendliche, in den allgemeinen Fahrverkehr ausweichen müssen. Die
Stadt Köln warnt ausdrücklich davor, dass Parken auf Radwegen Radfahrende
gefährdet.
Allgemein gilt, dass Fahrradschutzstreifen Bestandteil des allgemeinen Fahrverkehrs
sind. Das Halten oder Parken auf Fahrradschutzstreifen ist allerdings laut
Bußgeldkatalog nicht zulässig, und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Der betroffene Abschnitt liegt im unmittelbaren Umfeld mehrerer
Bildungseinrichtungen. Hierzu zählen die GGS Geilenkirchener Straße, Geilenkircher
Str. 52, 50933 Köln, an der Ecke Stolberger Straße, sowie die Bilinguale
Grundschule Köln, BilinGO, Stolberger Str. 311, 50933 Köln, eine anerkannte
Ersatzschule in privater Trägerschaft. Die Schule an der Stolberger Straße 311 ist im
Kölner Schulverzeichnis mit dieser Anschrift aufgeführt.
Hinzu kommt die Kindertageseinrichtung BilinGO an derselben Anschrift, Stolberger
Straße 311, 50933 Köln. Der KiTa-Finder NRW führt die Einrichtung unter dieser
Adresse.
Die Lage wird sich zum 01.07.2026 kurzfristig verschärfen, weil bislang genutzte
private Stellplätze im Umfeld der Einrichtungen für Eltern als auch Personal
wegfallen. Dadurch ist absehbar, dass zusätzlicher Bring-, Abhol-, Such- und
Parkverkehr auf die Stolberger Straße verlagert wird. Im Ergebnis drohen gerade zu
den Stoßzeiten mehr verbotswidrige Halte- und Parkvorgänge auf Schutzstreifen, in
zweiter Reihe und im unmittelbaren Querungsumfeld von Kindern.
Ziel des Antrags ist ausdrücklich nicht, neue Parkmöglichkeiten für „Elterntaxis“ zu
schaffen. Ziel ist vielmehr, die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen auf ihren
Schul- und Kitawegen zu gewährleisten, bestehende Fahrradschutzstreifen wirksam
zu sichern und eine absehbar problematische Verkehrslage frühzeitig zu entschärfen.
§ 45 StVO gibt der Straßenverkehrsbehörde hierfür den rechtlichen Rahmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz gez. Ute Ackermann
Fraktion FDP/Volt Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
gez. Michael Olligschläger gez. Friedhelm Hilgers
CDU-Fraktion SPD-Fraktion
gez. Paul Welter
Fraktion Die Linken
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Stolberger Straße 311
- Maarweg
- Geilenkircher Straße 52
- Eupener Straße
- Straße 3
- Straße 5
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1182/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 29.06.2026
- Erstellt
- 29.06.2026 08:52