3346/2025
Auszahlung der RestCent-Spenden
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
846 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Hierbei handelt es sich um einen ausschließlich internen formellen Sachverhalt, der keinerlei Auswirkungen auf die Öffentlichkeit hat. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
5089 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/01/1-12 Vorlagen-Nummer 3346/2025 Freigabedatum 20.02.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Auszahlung der RestCent-Spenden Beschlussorgan Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationa- les stimmt gemäß § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln zu, dass die zweckgebundenen RestCent-Spenden der städtischen Mitarbeitenden aus den Vor- jahren in Höhe von 84.149,71 Euro bei einer Überschreitung des für das Haushalts- jahr 2026 eingestellten Haushaltsplanansatzes in der Teilplanzeile 15 ausgezahlt wer- den können. Außerdem empfiehlt der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, ab dem Haushaltsjahr 2027 folgenden Haushaltsvermerk in den Teilplan 0101 aufzunehmen: „Haushaltsneutrale Veränderungen der TPZ 15 durch Rest-Cent-Spenden der städtischen Mitarbeiter erfordern keinen politischen Be- schluss des zuständigen Fachausschusses.“ Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 09.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Beschäftigten der Stadt Köln haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Cent- beträge ihres Nettogehalts für einen wohltätigen Zweck zu spenden. Diese Mittel wer- den zur Unterstützung sozialer Projekte in Kölns Partnerstädten sowie zur humanitä- ren Unterstützung, zum Beispiel bei Naturkatastrophen, weltweit eingesetzt. Jährlich kommt so ein Betrag von ca. 47.000 € für soziale Projekte in Kölner Partnerstädten und zur Unterstützung bei humanitären Bedarfen weltweit zusammen. Die folgenden Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit veranschaulichen, auf welch vielfältige Weise die Spenden der städtischen Mitarbeitenden bereits notleidenden Menschen weltweit helfen konnten: Im Jahr 2022 wurden jeweils 10.000 € den Kölner Partnerstädten Cluj-Napoca (Rumänien) und Katowice (Polen) zugewandt, um die Versorgung von Geflüch- teten aus der Ukraine sicherzustellen. Im Jahr 2023 flossen insgesamt 30.000 € in Sofort- und Wiederaufbauhilfen nach dem verheerenden Erdbeben in der Türkei und in Syrien. Im Jahr 2025 gingen 10.000 € nach Yarinacocha, Peru, im Rahmen einer Klimapartnerschaft, um die Folgen schwerer Überschwemmungen abzumil- dern; weitere 20.000 € gingen an die Organisation „SOS-Kinderdörfer weltweit“, um notleidenden Kindern aus Gaza zu helfen. Seitens des Verbands der indigenen Gemeinschaften von Ucayali und Nebenflüssen (Yarinacocha) hat die Stadt Köln erst kürzlich ein Dankesschreiben erhalten, aus wel- chem hervorgeht, dass die städtische Unterstützung dazu beigetragen hat, etwa 80 der am stärksten durch die Überschwemmung betroffenen Familien rechtzeitig zu ver- sorgen. Die RestCent-Mittel sind keine originär städtischen Haushaltsmittel, sondern Spenden der städtischen Mitarbeitenden und ausschließlich zweckgebunden zu verwenden. Haushaltstechnisch werden die RestCent-Spenden im Amt des Oberbürgermeisters verbucht und verwaltet. Daher unterliegen sie auch den entsprechenden formalen haushaltsrechtlichen Regelungen. In der Ergebnisrechnung des städtischen Haushalts werden sie auf der Ertragsseite als Einnahmen und auf der Aufwandsseite als Ausga- ben in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für das jeweilige Haushaltsjahr abgebildet. Sollten in einem Haushaltsjahr die Einnahmen aus den RestCent-Spenden die ent- sprechenden Auszahlungen übersteigen, werden die Finanzmittel in das nächste Haushaltsjahr übertragen. Derzeit befinden sich 84.149,71 € an Rest -Cent-Spenden auf dem Konto “Erhaltende Anzahlungen“. Werden in einem Jahr mehr Mittel ausge- zahlt als veranschlagt und wird damit der jährliche Planansatz überschritten, werden 3 die aus dem Vorjahr übertragenen zweckgebundenen Mittel zur Deckung eingesetzt. Gemäß § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln ist bei der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für die Erhöhung der im Haushaltsplan verbindlich aufgeliste- ten Einzelpositionen ein Beschluss des zuständigen Fachausschusses erforderlich. Dies gilt formal auch für die zweckgebundenen Mittel aus den RestCent-Spenden der Mitarbeitenden. Um den Auszahlungsprozess nicht zu verzögern, empfiehlt die Verwaltung die Zustim- mung zu den Auszahlungen der RestCent-Spenden aus den Vorjahren in Höhe von maximal 84.149,71 Euro bei einer Überschreitung des für das Haushaltsjahr 2026 ein- gestellten Haushaltsplanansatzes in der Teilplanzeile 15. Außerdem empfiehlt die Verwaltung, ab dem Haushaltsjahr 2027 folgenden Haus- haltsvermerk in den Teilplan 0101 aufzunehmen: „Haushaltsneutrale Veränderungen der TPZ 15 durch Rest-Cent-Spenden der städtischen Mitarbeiter erfordern keinen po- litischen Beschluss des zuständigen Fachausschusses.“
Beschlussvorlage Ausschuss_Version bis 29.01.2026
4130 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/01/1-12 Vorlagen-Nummer 3346/2025 Freigabedatum 14.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Auszahlung der RestCent-Spenden Beschlussorgan Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationa- les stimmt gemäß § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln zu, dass die zweckgebundenen RestCent-Spenden der städtischen Mitarbeitenden unabhängig vom jahresbezogenen Haushaltsplanansatz in der Teilplanzeile 15 ausgezahlt wer- den. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 26.01.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Beschäftigten der Stadt Köln haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Cent- beträge ihres Nettogehalts für einen wohltätigen Zweck zu spenden. Diese Mittel wer- den zur Unterstützung sozialer Projekte in Kölns Partnerstädten sowie zur humanitä- ren Unterstützung, zum Beispiel bei Naturkatastrophen, weltweit eingesetzt. Jährlich kommt so ein Betrag von ca. 47.000 € für soziale Projekte in Kölner Partnerstädten und zur Unterstützung bei humanitären Bedarfen weltweit zusammen. Die folgenden Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit veranschaulichen, auf welch vielfältige Weise die Spenden der städtischen Mitarbeitenden bereits notleidenden Menschen weltweit helfen konnten: Im Jahr 2022 wurden jeweils 10.000 € den Kölner Partnerstädten Cluj-Napoca (Rumänien) und Katowice (Polen) zugewandt, um die Versorgung von Geflüch- teten aus der Ukraine sicherzustellen. Im Jahr 2023 flossen insgesamt 30.000 € in Sofort- und Wiederaufbauhilfen nach dem verheerenden Erdbeben in der Türkei und in Syrien. Im Jahr 2025 gingen 10.000 € nach Yarinacocha, Peru, im Rahmen einer Klimapartnerschaft, um die Folgen schwerer Überschwemmungen abzumil- dern; weitere 20.000 € gingen an die Organisation „SOS-Kinderdörfer weltweit“, um notleidenden Kindern aus Gaza zu helfen. Seitens des Verbands der indigenen Gemeinschaften von Ucayali und Nebenflüssen (Yarinacocha) hat die Stadt Köln erst kürzlich ein Dankesschreiben erhalten, aus wel- chem hervorgeht, dass die städtische Unterstützung dazu beigetragen hat, etwa 80 der am stärksten durch die Überschwemmung betroffenen Familien rechtzeitig zu ver- sorgen. Die RestCent-Mittel sind keine originär städtischen Haushaltsmittel, sondern Spenden der städtischen Mitarbeitenden und ausschließlich zweckgebunden zu verwenden. Haushaltstechnisch werden die RestCent-Spenden im Amt des Oberbürgermeisters verbucht und verwaltet. Daher unterliegen sie auch den entsprechenden formalen haushaltsrechtlichen Regelungen. In der Ergebnisrechnung des städtischen Haushalts werden sie auf der Ertragsseite als Einnahmen und auf der Aufwandsseite als Ausga- ben in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für das jeweilige Haushaltsjahr abgebildet. Sollten in einem Haushaltsjahr die Einnahmen aus den RestCent-Spenden die ent- sprechenden Auszahlungen übersteigen, werden die Finanzmittel in das nächste Haushaltsjahr übertragen. Werden in einem Jahr mehr Mittel ausgezahlt als veran- schlagt und wird damit der jährliche Planansatz überschritten, werden die aus dem Vorjahr übertragenen zweckgebundenen Mittel zur Deckung eingesetzt. 3 Gemäß § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln ist bei der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für die Erhöhung der im Haushaltsplan verbindlich aufgeliste- ten Einzelpositionen ein Beschluss des zuständigen Fachausschusses erforderlich. Dies gilt formal auch für die zweckgebundenen Mittel aus den RestCent-Spenden der Mitarbeitenden. Um den Auszahlungsprozess nicht zu verzögern, empfiehlt die Verwaltung generelle Zustimmung zu den Auszahlungen der RestCent-Spenden unabhängig vom jahresbe- zogenen Haushaltsplanansatz in der Teilplanzeile 15.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3346/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.02.2026
- Erstellt
- 24.11.2025 15:57