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3346/2025

Auszahlung der RestCent-Spenden

Beschlussvorlage Ausschuss 20.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 09.03.2026, TOP 10.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss_Version bis 29.01.2026

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

846 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Hierbei handelt es sich um einen ausschließlich internen formellen Sachverhalt, der keinerlei 
Auswirkungen auf die Öffentlichkeit hat. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

5089 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01/1-12 
 
Vorlagen-Nummer 
 3346/2025 
Freigabedatum 
20.02.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Auszahlung der RestCent-Spenden  
Beschlussorgan 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationa-
les stimmt gemäß § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln zu, dass die 
zweckgebundenen RestCent-Spenden der städtischen Mitarbeitenden aus den Vor-
jahren in Höhe von 84.149,71 Euro bei einer Überschreitung des für das Haushalts-
jahr 2026 eingestellten Haushaltsplanansatzes in der Teilplanzeile 15 ausgezahlt wer-
den können.  
 
Außerdem empfiehlt der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales, ab dem Haushaltsjahr 2027 folgenden Haushaltsvermerk in 
den Teilplan 0101 aufzunehmen: „Haushaltsneutrale Veränderungen der TPZ 15 
durch Rest-Cent-Spenden der städtischen Mitarbeiter erfordern keinen politischen Be-
schluss des zuständigen Fachausschusses.“ 
   
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 09.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Beschäftigten der Stadt Köln haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Cent-
beträge ihres Nettogehalts für einen wohltätigen Zweck zu spenden. Diese Mittel wer-
den zur Unterstützung sozialer Projekte in Kölns Partnerstädten sowie zur humanitä-
ren Unterstützung, zum Beispiel bei Naturkatastrophen, weltweit eingesetzt. Jährlich 
kommt so ein Betrag von ca. 47.000 € für soziale Projekte in Kölner Partnerstädten 
und zur Unterstützung bei humanitären Bedarfen weltweit zusammen. Die folgenden 
Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit veranschaulichen, auf welch vielfältige 
Weise die Spenden der städtischen Mitarbeitenden bereits notleidenden Menschen 
weltweit helfen konnten: 
 
 Im Jahr 2022 wurden jeweils 10.000 € den Kölner Partnerstädten Cluj-Napoca 
(Rumänien) und Katowice (Polen) zugewandt, um die Versorgung von Geflüch-
teten aus der Ukraine sicherzustellen. 
 Im Jahr 2023 flossen insgesamt 30.000 € in Sofort- und Wiederaufbauhilfen 
nach dem verheerenden Erdbeben in der Türkei und in Syrien. 
 Im Jahr 2025 gingen 10.000 € nach Yarinacocha, Peru, im Rahmen einer 
Klimapartnerschaft, um die Folgen schwerer Überschwemmungen abzumil-
dern; weitere 20.000 € gingen an die Organisation „SOS-Kinderdörfer weltweit“, 
um notleidenden Kindern aus Gaza zu helfen. 
 
Seitens des Verbands der indigenen Gemeinschaften von Ucayali und Nebenflüssen 
(Yarinacocha) hat die Stadt Köln erst kürzlich ein Dankesschreiben erhalten, aus wel-
chem hervorgeht, dass die städtische Unterstützung dazu beigetragen hat, etwa 80 
der am stärksten durch die Überschwemmung betroffenen Familien rechtzeitig zu ver-
sorgen. 
  
Die RestCent-Mittel sind keine originär städtischen Haushaltsmittel, sondern Spenden 
der städtischen Mitarbeitenden und ausschließlich zweckgebunden zu verwenden.  
 
Haushaltstechnisch werden die RestCent-Spenden im Amt des Oberbürgermeisters 
verbucht und verwaltet. Daher unterliegen sie auch den entsprechenden formalen 
haushaltsrechtlichen Regelungen. In der Ergebnisrechnung des städtischen Haushalts 
werden sie auf der Ertragsseite als Einnahmen und auf der Aufwandsseite als Ausga-
ben in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für das jeweilige Haushaltsjahr 
abgebildet. 
 
Sollten in einem Haushaltsjahr die Einnahmen aus den RestCent-Spenden die ent-
sprechenden Auszahlungen übersteigen, werden die Finanzmittel in das nächste 
Haushaltsjahr übertragen. Derzeit befinden sich 84.149,71 € an Rest -Cent-Spenden 
auf dem Konto “Erhaltende Anzahlungen“.  Werden in einem Jahr mehr Mittel ausge-
zahlt als veranschlagt und wird damit der jährliche Planansatz überschritten, werden

3 
die aus dem Vorjahr übertragenen zweckgebundenen Mittel zur Deckung eingesetzt.  
 
Gemäß § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln ist bei der Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen für die Erhöhung der im Haushaltsplan verbindlich aufgeliste-
ten Einzelpositionen ein Beschluss des zuständigen Fachausschusses erforderlich. 
Dies gilt formal auch für die zweckgebundenen Mittel aus den RestCent-Spenden der 
Mitarbeitenden.  
 
Um den Auszahlungsprozess nicht zu verzögern, empfiehlt die Verwaltung die Zustim-
mung zu den Auszahlungen der RestCent-Spenden aus den Vorjahren in Höhe von 
maximal 84.149,71 Euro bei einer Überschreitung des für das Haushaltsjahr 2026 ein-
gestellten Haushaltsplanansatzes in der Teilplanzeile 15.  
 
Außerdem empfiehlt die Verwaltung, ab dem Haushaltsjahr 2027 folgenden Haus-
haltsvermerk in den Teilplan 0101 aufzunehmen: „Haushaltsneutrale Veränderungen 
der TPZ 15 durch Rest-Cent-Spenden der städtischen Mitarbeiter erfordern keinen po-
litischen Beschluss des zuständigen Fachausschusses.“

Beschlussvorlage Ausschuss_Version bis 29.01.2026

4130 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01/1-12 
 
Vorlagen-Nummer 
 3346/2025 
Freigabedatum 
 14.01.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Auszahlung der RestCent-Spenden  
Beschlussorgan 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationa-
les stimmt gemäß § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln zu, dass die 
zweckgebundenen RestCent-Spenden der städtischen Mitarbeitenden unabhängig 
vom jahresbezogenen Haushaltsplanansatz in der Teilplanzeile 15 ausgezahlt wer-
den. 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 26.01.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Beschäftigten der Stadt Köln haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Cent-
beträge ihres Nettogehalts für einen wohltätigen Zweck zu spenden. Diese Mittel wer-
den zur Unterstützung sozialer Projekte in Kölns Partnerstädten sowie zur humanitä-
ren Unterstützung, zum Beispiel bei Naturkatastrophen, weltweit eingesetzt. Jährlich 
kommt so ein Betrag von ca. 47.000 € für soziale Projekte in Kölner Partnerstädten 
und zur Unterstützung bei humanitären Bedarfen weltweit zusammen. Die folgenden 
Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit veranschaulichen, auf welch vielfältige 
Weise die Spenden der städtischen Mitarbeitenden bereits notleidenden Menschen 
weltweit helfen konnten: 
 
 Im Jahr 2022 wurden jeweils 10.000 € den Kölner Partnerstädten Cluj-Napoca 
(Rumänien) und Katowice (Polen) zugewandt, um die Versorgung von Geflüch-
teten aus der Ukraine sicherzustellen. 
 Im Jahr 2023 flossen insgesamt 30.000 € in Sofort- und Wiederaufbauhilfen 
nach dem verheerenden Erdbeben in der Türkei und in Syrien. 
 Im Jahr 2025 gingen 10.000 € nach Yarinacocha, Peru, im Rahmen einer 
Klimapartnerschaft, um die Folgen schwerer Überschwemmungen abzumil-
dern; weitere 20.000 € gingen an die Organisation „SOS-Kinderdörfer weltweit“, 
um notleidenden Kindern aus Gaza zu helfen. 
 
Seitens des Verbands der indigenen Gemeinschaften von Ucayali und Nebenflüssen 
(Yarinacocha) hat die Stadt Köln erst kürzlich ein Dankesschreiben erhalten, aus wel-
chem hervorgeht, dass die städtische Unterstützung dazu beigetragen hat, etwa 80 
der am stärksten durch die Überschwemmung betroffenen Familien rechtzeitig zu ver-
sorgen. 
  
Die RestCent-Mittel sind keine originär städtischen Haushaltsmittel, sondern Spenden 
der städtischen Mitarbeitenden und ausschließlich zweckgebunden zu verwenden.  
 
Haushaltstechnisch werden die RestCent-Spenden im Amt des Oberbürgermeisters 
verbucht und verwaltet. Daher unterliegen sie auch den entsprechenden formalen 
haushaltsrechtlichen Regelungen. In der Ergebnisrechnung des städtischen Haushalts 
werden sie auf der Ertragsseite als Einnahmen und auf der Aufwandsseite als Ausga-
ben in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für das jeweilige Haushaltsjahr 
abgebildet. 
 
Sollten in einem Haushaltsjahr die Einnahmen aus den RestCent-Spenden die ent-
sprechenden Auszahlungen übersteigen, werden die Finanzmittel in das nächste 
Haushaltsjahr übertragen. Werden in einem Jahr mehr Mittel ausgezahlt als veran-
schlagt und wird damit der jährliche Planansatz überschritten, werden die aus dem 
Vorjahr übertragenen zweckgebundenen Mittel zur Deckung eingesetzt.

3 
 
Gemäß § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln ist bei der Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen für die Erhöhung der im Haushaltsplan verbindlich aufgeliste-
ten Einzelpositionen ein Beschluss des zuständigen Fachausschusses erforderlich. 
Dies gilt formal auch für die zweckgebundenen Mittel aus den RestCent-Spenden der 
Mitarbeitenden.  
 
Um den Auszahlungsprozess nicht zu verzögern, empfiehlt die Verwaltung generelle 
Zustimmung zu den Auszahlungen der RestCent-Spenden unabhängig vom jahresbe-
zogenen Haushaltsplanansatz in der Teilplanzeile 15.

Beratungsverlauf (1)

09.03.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3346/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.02.2026
Erstellt
24.11.2025 15:57