2262/2019
Kunstrasen-Granulat
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4391 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 2262/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.06.2019 Kunstrasen-Granulat Zu der Anfrage (AN/908/2019) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt die Sportverwaltung wie folgt Stellung: Frage 1: Welches Granulat-Material wird auf den Sportplätzen mit Kunstrasen im Stadtbezirk Chorweiler ver- wendet? Antwort zu Frage 1: Im Stadtbezirk Chorweiler gibt es drei Sportfreianlagen mit einem Kunststoffrasenbelag. Auf der Sportanlage Am Pescher Holz wurde ein Kunststoffrasenteppich mit einer texturierten Faserstruktur verlegt. Dieser Kunststoffrasenteppich ist mit 20 kg/m² Quarzsand und mit 5 kg/m² TPE verfüllt. Auf den Sportanlagen Am Kutzpfädchen und Merianstraße wurde ebenfalls ein Kunststoffrasenteppich mit texturierter Faserstruktur verlegt. Auf beiden Anlagen wurden die Kunststoffrasenteppiche mit 20 kg/m² und 4 kg/m² EPDM verfüllt. TPE und EPDM sind synthetisch hergestellte elastische Füllstoffe. Die Bauweisen dieser drei Kunststoffrasensysteme entspricht der für Kunststoffrasenplätze gültigen DIN 18035-7:2014-10. Frage 2: Gibt es Unterschiede zwischen Alt-, und Neuanlagen? Antwort zu Frage 2: Kunststoffrasensysteme unterliegen einer fortlaufenden technologischen Entwicklung. Rückblickend werden frühere Bauweisen in die 1. Generation, die 2. Generation und die 3. Generation eingeteilt (vgl. DFB 2006). Nach BISP (1987) werden seit 1975 Kunststoffrasenbeläge der 1. Generation in der Bundesrepublik Deutschland gebaut. Die Beläge der 1. Generation sind kurzflorig und ungefüllt. Sie ähneln der heutigen Bauweise von Kunststoffrasensystemen für Hockey (vgl. FIH 2017; DFB 2006; BISP 1987). 1983 wurde der erste mit Sand verfüllte Kunststoffrasenbelag gebaut (vgl. BISP 1987). Diese Bauweise wird heute als Kunststoffrasenbelag der 2. Generation bezeichnet. Kunststoffrasen- beläge der 3. Generation weisen eine höhere Florlänge, nach DIN EN 15330-1:2013-12 ≥ 30 mm, als die Beläge der 1. Und 2. Generation auf. Ferner sind sie neben mineralischem Füllstoff (Quarzsand) zusätzlich mit elastifizierendem Füllstoff verfüllt. Diese Bauweise fand Ende der 1990er Jahre in Deutschland Einzug (vgl. DFB 2006). Neben dem in Chorweiler genutzten Kunststoffgranulat der Kunststoffrasensysteme der 3. Generation, existieren mit der RAL-Zertifizierung von Kork alternative Füllstoffe und Systeme. So wurden und werden in Köln Kunststoffrasenplätze teilweise mit Sand und/oder Kork verfüllt. Auf der Sportanlage Salzburger Weg wurde Ende 2018 und Anfang 2019 der Kunststoffrasenbelag ausgetauscht. Hier wurde bereits ein Kunststoffrasenbelag mit Kork/Sand- Füllung verwendet. Bei neu angelegten städtischen Kunststoffrasenplätzen wird die angeschlossene Niederschlagsversickerungsanlage mit einer Sedimentationsstrecke (für die abfiltrierbaren Stoffe) im Hinblick auf das Mikroplastik als Minderungsmaßnahme betrieben. 2 Frage 3: Gibt es eine Untersuchung des Granulat-Materials auf Umweltverträglichkeit und Gesundheitsrisiken? Antwort zu Frage 3: In DIN 18035-7:2014-10 Sportplätze – Teil 7: Kunststoffrasensysteme sowie der RAL-GZ 944 Kunst- stoffrasensysteme in Sportfreianlagen werden Anforderungen an Qualität, Umweltverträglichkeit und fachgerechte Erstellung von Kunststoffrasensystemen, die Füllstoffe sind Teil des Systems, gestellt. Die Norm DIN 18035-7 sowie das Regelwerk der RAL GZ 944 kommen bei der Planung, der Aus- schreibung und dem Bau von Sportfreianlagen im Kölner Stadtgebiet zur Anwendung. Für jedes Kunststoffrasensystem wird bei der Ausschreibung durch die Sportverwaltung ein Prüfbericht nach RAL GZ 944 gefordert. Frage 3a: Wird bei negativen Ergebnissen, dann zu einem Material gewechselt, das ökologisch und gesundheit- lich unbedenklich ist? Antwort zu Frage 3a: Als Füllstoff hat die Sportverwaltung in der Vergangenheit bei Kunststoffgranulaten Neuware verwen- det. Hintergrund war eine mögliche Belastung des Recyclingproduktes SBR mit PAK. Vor dem Hintergrund des Problems der Verschmutzung der Umwelt durch Mikroplastik wurde bereits und beabsichtigt die Sportverwaltung auch in Zukunft bei Belagswechseln und Neubauten auf Kunst- stoffgranulate zu verzichten und alternative Füllstoffe und Systeme zu verwenden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2262/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.06.2019
- Erstellt
- 24.06.2019 09:16