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2262/2019

Kunstrasen-Granulat

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.06.2019

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4391 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 2262/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.06.2019 
 
Kunstrasen-Granulat 
Zu der Anfrage (AN/908/2019) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt die Sportverwaltung wie 
folgt Stellung: 
 
Frage 1: 
Welches Granulat-Material wird auf den Sportplätzen mit Kunstrasen im Stadtbezirk Chorweiler ver-
wendet? 
 
Antwort zu Frage 1: 
Im Stadtbezirk Chorweiler gibt es drei Sportfreianlagen mit einem Kunststoffrasenbelag. Auf der 
Sportanlage Am Pescher Holz wurde ein Kunststoffrasenteppich mit einer texturierten Faserstruktur 
verlegt. Dieser Kunststoffrasenteppich ist mit 20 kg/m² Quarzsand und mit 5 kg/m² TPE verfüllt. Auf 
den Sportanlagen Am Kutzpfädchen und Merianstraße wurde ebenfalls ein Kunststoffrasenteppich 
mit texturierter Faserstruktur verlegt. Auf beiden Anlagen wurden die Kunststoffrasenteppiche mit 20 
kg/m² und 4 kg/m² EPDM verfüllt. TPE und EPDM sind synthetisch hergestellte elastische Füllstoffe. 
Die Bauweisen dieser drei Kunststoffrasensysteme entspricht der für Kunststoffrasenplätze gültigen 
DIN 18035-7:2014-10. 
 
Frage 2: 
Gibt es Unterschiede zwischen Alt-, und Neuanlagen? 
 
Antwort zu Frage 2: 
Kunststoffrasensysteme unterliegen einer fortlaufenden technologischen Entwicklung. Rückblickend 
werden frühere Bauweisen in die 1. Generation, die 2. Generation und die 3. Generation eingeteilt 
(vgl. DFB 2006). Nach BISP (1987) werden seit 1975 Kunststoffrasenbeläge der 1. Generation in der 
Bundesrepublik Deutschland gebaut. Die Beläge der 1. Generation sind kurzflorig und ungefüllt. Sie 
ähneln der heutigen Bauweise von Kunststoffrasensystemen für Hockey (vgl. FIH 2017; DFB 2006; 
BISP 1987). 1983 wurde der erste mit Sand verfüllte Kunststoffrasenbelag gebaut (vgl. BISP 1987). 
Diese Bauweise wird heute als Kunststoffrasenbelag der 2. Generation bezeichnet. Kunststoffrasen-
beläge der 3. Generation weisen eine höhere Florlänge, nach DIN EN 15330-1:2013-12 ≥ 30 mm, als 
die Beläge der 1. Und 2. Generation auf. Ferner sind sie neben mineralischem Füllstoff (Quarzsand) 
zusätzlich mit elastifizierendem Füllstoff verfüllt. Diese Bauweise fand Ende der 1990er Jahre in 
Deutschland Einzug (vgl. DFB 2006). Neben dem in Chorweiler genutzten Kunststoffgranulat der 
Kunststoffrasensysteme der 3. Generation, existieren mit der RAL-Zertifizierung von Kork alternative 
Füllstoffe und Systeme. So wurden und werden in Köln Kunststoffrasenplätze teilweise mit Sand 
und/oder Kork verfüllt. Auf der Sportanlage Salzburger Weg wurde Ende 2018 und Anfang 2019 der 
Kunststoffrasenbelag ausgetauscht. Hier wurde bereits ein Kunststoffrasenbelag mit Kork/Sand-
Füllung verwendet. Bei neu angelegten städtischen Kunststoffrasenplätzen wird die angeschlossene 
Niederschlagsversickerungsanlage mit einer Sedimentationsstrecke (für die abfiltrierbaren Stoffe) im 
Hinblick auf das Mikroplastik als Minderungsmaßnahme betrieben.

2 
 
Frage 3: 
Gibt es eine Untersuchung des Granulat-Materials auf Umweltverträglichkeit und Gesundheitsrisiken? 
 
Antwort zu Frage 3: 
In DIN 18035-7:2014-10 Sportplätze – Teil 7: Kunststoffrasensysteme sowie der RAL-GZ 944 Kunst-
stoffrasensysteme in Sportfreianlagen werden Anforderungen an Qualität, Umweltverträglichkeit und 
fachgerechte Erstellung von Kunststoffrasensystemen, die Füllstoffe sind Teil des Systems, gestellt. 
Die Norm DIN 18035-7 sowie das Regelwerk der RAL GZ 944 kommen bei der Planung, der Aus-
schreibung und dem Bau von Sportfreianlagen im Kölner Stadtgebiet zur Anwendung. Für jedes 
Kunststoffrasensystem wird bei der Ausschreibung durch die Sportverwaltung ein Prüfbericht nach 
RAL GZ 944 gefordert. 
 
Frage 3a: 
Wird bei negativen Ergebnissen, dann zu einem Material gewechselt, das ökologisch und gesundheit-
lich unbedenklich ist? 
 
Antwort zu Frage 3a: 
Als Füllstoff hat die Sportverwaltung in der Vergangenheit bei Kunststoffgranulaten Neuware verwen-
det. Hintergrund war eine mögliche Belastung des Recyclingproduktes SBR mit PAK. 
Vor dem Hintergrund des Problems der Verschmutzung der Umwelt durch Mikroplastik wurde bereits 
und beabsichtigt die Sportverwaltung auch in Zukunft bei Belagswechseln und Neubauten auf Kunst-
stoffgranulate zu verzichten und alternative Füllstoffe und Systeme zu verwenden.

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2262/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.06.2019
Erstellt
24.06.2019 09:16