3597/2019
200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, in Köln-Weidenpesch; Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse
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Anlage 3 a
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W M W W M M WB GE SO Soziale Einrichtung WB Anlage 3a - beabsichtigte Darstellung zum Einleitungsbeschluss 13.12.2018 - 200. Änderung des Flächennutzungsplanes: Südliche Schmiedegasse in Köln-Nippes Legende Änderungsbereich Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Sonderbaufläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Alteneinrichtung Dauerkleingärten Friedhof Grünfläche Jugendeinrichtung Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung Kirche Post Pumpwerk Schule Spielplatz Spielplatz, Standort unbestimmt Sportplatz Umspannwerk 1:5.000M.: 0 100 20050 Meter
Anlage 3 b
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W M M W M M WB GE SO Soziale Einrichtung WB WB Anlage 3b - aktualisierte beabsichtigte Darstellung - 200. Änderung des Flächennutzungsplanes: Südliche Schmiedegasse in Köln-Nippes Legende Änderungsbereich Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Sonderbaufläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Alteneinrichtung Dauerkleingärten Friedhof Grünfläche Jugendeinrichtung Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung Kirche Post Pumpwerk Schule Spielplatz Spielplatz, Standort unbestimmt Sportplatz Umspannwerk 1:5.000M.: 0 100 20050 Meter
Anlage 5
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Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Flächennutzungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zu r 200. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel "Südliche Schmiedegasse" in Köln-Weidenpesch eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen eines Aushangs jeweils im Bezirksrathaus Nippes und im Stadtplanungsamt im Stadthaus Deutz vom 21.06.2019 bis zum 22.07.2019 durchgeführt. Es sind 3 Stellungnahmen aus der Öffent lichkeit in der Zeit vom 27.07.2019 bis zum 27.07.2019 e ingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahre n dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bez irksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung ja/nein/teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwa ltung 1 1.1 Aus der Presse geht hervor, dass vorübergehend ein Park angelegt werden soll, sowie anschließend eine Gesamtschule. Es stellt sich die Frage, für welchen Zeitraum der Park angelegt werden soll und ob hierfür eine Beteiligung der Bürger angedacht ist. Zudem wird die Frage gestellt, wann die Planungen für den Schulbau begonnen werden und ob hierfür ebenfalls eine Beteiligung der Bürger vorgesehen ist. Kenntnisnahme Um die Fläche temporär für die Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar zu machen, wird dies e mittels kurzfristiger Maßnahmen ertüchtigt. Diese öffentliche Grünfläche bleibt bis zur Err ichtung des Schulbaus bestehen. Eine aufwändige Herrichtung einer Parkanlage ist für eine temporäre Nutzung der Fläche nicht geplant. Die konkrete Planung des Schu lbaus entspricht nicht der Detail schärfe des Flächennutzungsplans . Hierzu wird die Öffentlichkeit im Rahmen des Bebauungsplan -Verfahrens förmlich beteiligt und erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme . Die Bekanntmachung zur Offenlage erfolgt mindestens üb er das Amtsblatt der Stadt Köln und die offizielle Webseite der Stadt Köln . Der Zeitraum für den Baubeginn konkretisiert sich im weiteren Verfahren. 1.2 Die Merheimer Straße ist zwischen Gürtel und der Schmiedegasse stark befahren. Es besteht Interesse, wie der zu erwartende zusätzliche Verkehr, der durch die Schule entstehen wird, geleitet werden soll ohne Staus, gefährliche Situationen und noch mehr Lärm und Schmutz zu erzeugen. Kenntnisnahme Es wurde ein Verkehrsgutachten vergeben. Darin werden die Auswirkungen beschrieben und Maßnahmen zur besseren Verkehrsführung und Lärmminderung entwickelt. Es ist angedacht, auf dem Schulgelände sowohl nord -westlich einen A N L A G E 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung ja/nein/teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwa ltung Parkplatz an der Schmiedegasse als auch süd -östlich einen Parkplatz an der Merheimer Straße zu realisieren, damit die Anfahrt sich nicht an einer Stelle konzentriert. Zudem soll eine Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe entstehen sowie eine Rad - und Fußgängerverbindung. 2 2.1 Die Eigentümer angrenzender Grundstücke sprechen sich vehement gegen die Planung aus. Die Anwohner rechnen mit einem Immensen Wertverlust angrenzender Grundstücke durch die Schule und Jugendeinrichtung und den daraus resultierenden Lärm und Verkehr. Dies ist mit den Bedürfnissen der Anwohner nicht vereinbar und hinnehmbar. Es besteht die Bitte um Berücksichtigung der Interessen und Unterlassung einer Planung, die mit einem erheblichen Lärmanstieg einhergeht. Zudem wird um rechtzeitig e Information und Rücksprache bei weiteren Verfahrensschritten gebeten. Teilweise Durch die Errichtung einer Schule in mittelbarer Nähe ist grundsätzlich kein Wertverlust von Grundstücken zu erwarten. Im Gegenteil ist die Nähe zu einer Schule familienfreu ndlich und bedeutet für Familien mit Kind eine Verbesserung. Die ursprünglich geplante Errichtung einer Jugendeinrichtung wird im weiteren Verfahren nicht mehr verfolgt. Dadurch reduzieren sich die befürchteten, möglichen Lärmauswirkungen. Zudem ist durch Kinder entstehender Lärm prinzipiell als sozial -adäquat zu betrachten. Es wurde ein Verkehrsgutachten vergeben. Darin werden die Auswirkungen beschrieben und Maßnahmen zur besseren Verkehrsführung und Lärmminderung entwickelt. Die Ertüchtigung einer Rad - und Fußwegeverbindung mit Anschluss zum Norden und die Planung einer neuen Bus -Haltestelle in der Nähe zum Schulgelände stellen ebenfalls eine Verbesserung der Infrastruktur dar. Die Öffentlichkeit wird im Rahmen des Flächennutzungsplan - Verfahrens und i m Bebauungsplan -Verfahren förmlich beteiligt und erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme . Die Bekanntmachung zur Offenlage erfolgt mindestens über das Amtsblatt der Stadt Köln und die offizielle Webseite. 2.2 Der Stadtteil leidet bereits unter immer stärker werdendem (Kraft - )Verkehr und einer einhergehende Lärmbelästigung. Allein durch die Schule ist mit einem Anstieg von Lärm und Verkehr zu rechnen. Zudem beherbergt eine Gesamtschule einige hundert Schüler mehr als ein Gymnasium. Es ist nicht vorstel lbar, wie die aktuelle Verkehrssituation dies stemmen soll. Kenntnisnahme Es wurde ein Verkehrsgutachten vergeben. Darin werden die Auswirkungen beschrieben und Maßnahmen zur besseren Verkehrsführung und Lärmminderung entwickelt . Es ist angedacht, auf dem Schulgelände sowohl nord-westlich einen Parkplatz an der Schmiedegasse als auch süd-östlich einen Parkplatz Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung ja/nein/teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwa ltung an der Merheimer Straße zu realisieren, damit die Anfahrt sich nicht an einer Stelle k onzentriert. Zudem ist soll eine Bus haltestelle in unmittelbarer Nähe entstehen sowie eine durchdachte Rad - und Fußgängerverbindung. Die geplante Gesamtschule resultiert aus den ermittelten Bedarfen im Stadtgebiet. Dieser wird auch im Schulentwicklungsplan (2018) bereits beschrieben und gi lt weiterhin. Der gesamte Stadtbezirk Nippes weist hohe Bedarfe an Schulen auf. Die Wahl der Schulform ergibt sich aus den Schüler -Anmeldezahlen für eine Gesamtschule. Diese n erhobenen Bedarfen wird die Planung gerecht. Der Flächennutzungsplan schafft durch die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche und eines Signets Schule das Planungsrecht für die Errichtung einer Schule. Die Schulform wird durch den Flächennutzungsplan nicht eingeschränkt. Diese wird erst durch die Bebauungsplanung konkretisiert. 2.3 Die Realisierung einer Schule sowie zusätzlich einer Jugendeinrichtung und eines Spiel - und Bolzplatzes ist, vor allem in der Summe dieser Nutzungen, untragbar an diesem Ort. Die Anwohner sind hierdurch von früh morgens bis spät abends erheblichem Lärm ausgesetzt. Ja Die ursprünglich beabsichtigte Darstellung eines Signets Jugendeinrichtung wird im weiteren Verfahren aufgegeben. Es ist nicht mehr geplant, eine Jugendeinrichtung in diesem Bereich zu etablieren. 2.4 Die Errichtung des Spielplatzes direkt neben einer Jugendeinrichtung sei ungünstig, da erfahrungsgemäß bestehende Spielplätze oft durch lärmende Jugendliche durch Scherben, Zigarettenstummel und Spritzen verunreinigt werden. Dies beeinträchtigt die Nutzung für Familien und Kinder. teilweise Die ursprünglich beabsichtigte Darstellung eines Signets Jugendeinrichtung wird im weiteren Verfahren aufgegeben. Es ist nicht mehr geplant, eine Jugendeinrichtung in diesem Bereich zu etablieren. 2.5 Es besteht ein ausreichendes Angebot (Am Kreutzmorgen, hinter der Feuerwache, grüner Hof Mauenheim, Leuthenstraße). Wünschenswert ist es, stattdessen den Bestand in gutem Zustand zu halten. nein Der durch die Planung zusätzlichen Bedarfe an Grünflächen bzw. Spielplätzen wird auch durch das Grünflächenamt als gegeben betrachtet. Die Thematik der Instandhaltung von Grünflächen ist nicht Gegenstand des Flächennutzungsplans. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung ja/nein/teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwa ltung 2.6 Die Luftqualität ist ohnehin schlecht. Durch die Planung verschwinden 3 Hektar Natur, die das Ortsbild aufwerten und zu Kühlung in Sommermonaten beiträgt. teilweise Eingriffe in die Natur we rden durch Ausgleichsmaßnahmen auf anderen Flächen kompensiert. Die konkreten Auswirkungen auf die Natur und das Klima werden im weiteren Verfahren untersucht. Hierfür werden Gutachten vergeben, welche in einem umfassenden Umweltbericht zusammengefasst und der Politik zur Abwägung vorgelegt werden. Hierzu wird es auch für die Öffentlichkeit eine förmliche Beteiligung geben, in der die Einsicht in die Unterlagen und die Möglichkeit zur Stellungnahme für Bürger innen und Bürger und Institutionen möglich ist. 3 3.1 Die Flächennutzungsplanänderung ist zwar an sich begrüßenswert, es wird jedoch auf die außergewöhnliche Verkehrsproblematik hingewiesen und um ein entsprechendes Verkehrskonzept gebeten. Mangels anderweitiger praktikabler Möglichkeiten stellen die kleine n Einbahnstraßen (Amboßstraße und Feuerstraße) für den in Richtung Norden fließenden Durchgangsverkehr einen hochwillkommenen Schleichweg dar. Besonders wochentags zu Berufsverkehrszeiten quetschen sich hunderte Fahrzeuge hier durch, obwohl sicherlich beide Straßen nicht für dieses Verkehrsaufkommen ausgelegt sind. Unter der Verkehrsbelastung leiden bereits heute alle Anwohner. Kenntnisnahme Es wurde ein Verkehrsgutachten vergeben. Darin werden die Auswirkungen beschrieben und Maßnahmen zur besseren Verkehrsführung und Lärmminderung entwickelt. Es ist angedacht, auf dem Schulgelände sowohl nord -westlich einen Parkplatz an der Schmiedegasse als auch süd -östlich einen Parkplatz an der Merheimer Straße zu realisieren, damit die Anfahrt sich nicht an einer Stelle konzentriert. Zudem soll eine Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe entstehen sowie eine Rad - und Fußgängerverbindung. Auch die Stadtbahn-Trasse befindet sich in mittelbarer Nähe zum Plangebiet und kann als Anreisemöglichkeit genutzt werden. 3.2 Es erscheint kaum vorstellbar, dass sich alle Schüler sowie Lehr - und Verwaltungspersonal an ein Fahrrad-Konzept für die An - und Abreise zu den geplanten Einrichtungen halten werden oder können. Selbst wenn nur ein Teil der Anreisenden ein en PKW oder motorisiertes Zweirad nutzt, führt dies zu einer weiteren Erhöhu ng der ohnehin sehr hohen Verkehrsbelastung auf den beiden Einbahnstraßen. Dies erscheint nicht zumutbar oder vertretbar. Daher wird ein Verkehrskonzept gefordert, welches jede zusät zliche Verkehrsbelastung für die Einbahnstraßen verhindert. Kenntnisnahme Siehe 3.1. 3.3 Es wird vorgeschlagen, eine wirkungsvolle (Teil -)Sperrung der Jesuitengasse zwischen Amboßstraße und Pallenbergstraße für den Fahrzeugverkehr in Richtung Norden vorzunehmen. Hierdurch könnte die Nutzung der beiden Einbahnstraßen bereits unterbunden werden. teilweise Der Hinweis wird an die Bebauungsplanung weitergeleitet. Die konkrete Verkehrsführung ist nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanung.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3597/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.10.2019
- Erstellt
- 15.10.2019 14:16