3597/2019
200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, in Köln-Weidenpesch; Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/1 Seeh Az Vorlagen-Nummer 3597/2019 Freigabedatum 22.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, in Köln-Weidenpesch Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse hier: Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur 200. Flächennutzungsplan-Änderung und Erweiterung des Änderungsbereiches Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, die Planung zur 200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) auf Grundlage des Planungskonzeptes fortzuführen (siehe Anlage 3b). Die Ergebnisse der frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Anlage 5) und die Er- gebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Anlage 4) sind dabei zu berücksichtigen. 2. beschließt die Anpassung des Änderungsbereiches (Anlage 1b) gegenüber dem Änderungsbe- reich zum Einleitungsbeschluss vom 13.12.2018 (Anlage 1a) 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss Schule und Weiterbildung und die Be- zirksvertretung 5 (Nippes) ohne Einschränkungen zustimmen. Alternative: keine Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2019 Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Aufgrund des steigenden Bedarfs an Plätzen in weiterführenden Schulen in Köln, insbesondere auch im Stadtbezirk 5 (Nippes), soll die ehemalige Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs südlich der Schmiedegasse in Weidenpesch als Grundstück für künftige Schulbaumaßnahmen gesichert werden. Ergänzend sollen auf dem Grundstück eine Grünfläche mit Spielplatz und gemischte Bauflächen aus- gewiesen werden. Derzeit stellt der Flächennutzungsplan innerhalb des Änderungsbereiches überwiegend eine Grünflä- che dar, sowie süd-östlich eine Wohnbaufläche und nördlich eine gemischte Baufläche. Durch die Änderung soll künftig größtenteils eine Gemeinbedarfsfläche mit dem Signet "Schule" dargestellt werden. Im östlichen Bereich sowie im nördlichen Bereich soll jeweils eine gemischte Baufläche aus- gewiesen werden und im nord-östlichen Bereich eine Grünfläche mit Signet "Spielplatz". Damit wird die planungsrechtliche Grundlage für die dringend benötigte Schulentwicklung an diesem Standort geschaffen und bestehende Nutzungen langfristig gesichert. 1. Stand des Verfahrens Mit Entscheidung vom 13.12.2018 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Einlei- tung des Verfahrens zur 200. Änderung des Flächennutzungsplanes –Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse – sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlage 3589/2018). Zunächst erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB. Diese wurde durchgeführt vom 18.03.2019 bis einschließlich zum 19.04.2019. Innerhalb dieser Beteiligung gingen 14 Stellungnahmen ein. Eine Übersicht über die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und dem Umgang mit die- sen ist Anlage 4 zu entnehmen. Die Ergebnisse dieser Beteiligung fließen in die weitere Planbearbei- tung mit ein. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Flächennutzungsplan-Änderung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 21.06. bis 22.07.2019 statt. Die im Rahmen dieser Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Institutionen sind in Anlage 5 zusammengeführt und beigefügt. Auch diese Ergebnisse fließen in die weitere Planung ein. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen betreffen insbesondere die Themen Verkehr, die geplante Schule und die beabsichtigte Jugendeinrichtung und damit zusammenhängende mögli- che Lärmbelastungen. Im Zuge der Abstimmungen zum Planungskonzept und unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen ergeben sich Änderungen der beabsichtigten Darstellungen des Flächennutzungsplanentwurfs für die "Südliche Schmiedegasse". Die noch im Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beabsichtigte Darstellung eines Signets Jugendeinrichtung wird im weiteren Verfahren aufgegeben. Es ist nicht mehr geplant, eine Jugendeinrichtung in diesem Bereich zu etablieren. Außerdem wird der Umgriff des Änderungsbereichs angepasst: Im südöstlichen Bereich des Ände- rungsbereichs wird der Straßenverlauf in die Darstellung des Flächennutzungsplanentwurfs aufge- nommen. Zudem wird der Änderungsbereich im Norden erweitert. Im Bereich einer bisherigen Wohn- baufläche wird die Fläche eines bestehenden gewerblichen Betriebs als gemischte Baufläche darge- stellt. Daran südlich anschließend wird der Betrieb des Steinmetzes durch die künftige Darstellung einer weiteren gemischten Baufläche planungsrechtlich gesichert 3 3. Weiteres Vorgehen Auf Grundlage der hier beschlossenen planerischen Vorgaben für das Verfahren der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die weitere Ausarbeitung der Planung und ihre Aufbereitung für die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB. Es ist beabsichtigt, diese im Frühjahr 2020 durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist ebenfalls für das Frühjahr 2020 geplant. Anlagen 1a. Lage des Änderungsbereichs (gemäß Einleitungsbeschluss vom 13.12.2018) 1b. Lage des Änderungsbereichs (aktualisiert) 2 bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans 3a beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans (gemäß Einleitungsbeschluss vom 13.12.2018) 3b beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans (aktualisiert) 4 Tabellarische Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentli- cher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 5 Tabellarische Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Anlage 2
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W M W M M WB GE SO Soziale Einrichtung WB Anlage 2 - bisherige Darstellung - 200. Änderung des Flächennutzungsplanes: Südliche Schmiedegasse in Köln-Nippes Legende Änderungsbereich Alteneinrichtung Dauerkleingärten Friedhof Grünfläche Jugendeinrichtung Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung Kirche Post Pumpwerk Schule Spielplatz Spielplatz, Standort unbestimmt Sportplatz Umspannwerk 1:5.000M.: 0 100 20050 Meter
Anlage 3 b
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W M M W M M WB GE SO Soziale Einrichtung WB WB Anlage 3b - aktualisierte beabsichtigte Darstellung - 200. Änderung des Flächennutzungsplanes: Südliche Schmiedegasse in Köln-Nippes Legende Änderungsbereich Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Sonderbaufläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Alteneinrichtung Dauerkleingärten Friedhof Grünfläche Jugendeinrichtung Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung Kirche Post Pumpwerk Schule Spielplatz Spielplatz, Standort unbestimmt Sportplatz Umspannwerk 1:5.000M.: 0 100 20050 Meter
Anlage 1 b
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Anlage 1b Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 200. Änderung des Flächennutzungsplanes: Südliche Schmiedegasse in Köln-Nippes - aktualisierte Lage des Änderungsbereiches - Änderungsbereich 1:10.000M.:
Auszug BV 5 05.12.2019
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Die Oberbürgermeisterin & eschä ührung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fx : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Wu +7 Datum: 06.12.2019 |—nn Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 41. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 05.12.2019 öffentlich 9.2.10 200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, in Köln-Weidenpesch Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse hier: Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Be- schluss über die Vorgaben zur 200. Flächennutzungsplan-Änderung und Erweiterung des Änderungsbereiches 3597/2019 Auf Nachfrage des Bezirksbürgermeisters erläutert Herr Schwark, dass die Jugend- einrichtung aus Gründen der Flächenkonkurrenz entfallen sei. Herr Steinbach ist der Ansicht, dass das Konzept eine Jugendeinrichtung vorsehen müsse. Dieses gelte umso mehr als dort eine Gesamtschule und eine Kita geplant sei. Die Jugendeinrichtung Dachlow sei auch nach einem Umzug komplett ausgelas- tet. In Weidenpesch herrsche ein extremer Mangel an Jugendeinrichtungen. Herr Dr. Heinen weist darauf hin, dass in Zukunft überlegt werden müsse, ob man Jugendeinrichtungen nicht als Seiteinrichtung in bestehende Einrichtungen, z.B. Schulen, integriere. Herr Bezirksbürgermeister Schößler regt an, eine Jugendeinrichtung nicht als Fläche, sondern an Strukturelement zu realisieren und eine Kombination mit anderen Einrich- tungen zu berücksichtigen. Herr Schwark legt dar, dass man zugunsten einer Jugendeinrichtung beispielsweise auf den Spielplatz verzichten könne. Das geforderte Verkehrskonzept sei fertig und werde der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend erweitert die Bezirksvertretung die Vorlage der Verwaltung und emp- fiehlt dem Stadtwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, die Planung zur 200. Änderung des Flächennutzungs- planes (FNP) auf Grundlage des Planungskonzeptes fortzuführen (siehe Anlage 3b). Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach $ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Anlage 5) und die Ergebnisse aus der frühzeitigen Be- teiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach $ 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Anlage 4) sind dabei zu berücksichtigen. 2. beschließt die Anpassung des Änderungsbereiches (Anlage 1b) gegenüber dem Änderungsbereich zum Einleitungsbeschluss vom 13.12.2018 (Anlage 1a). 3. fordert, dass dort eine Jugendeinrichtung untergebracht wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Anlage 3 a
775 Zeichen
W M W W M M WB GE SO Soziale Einrichtung WB Anlage 3a - beabsichtigte Darstellung zum Einleitungsbeschluss 13.12.2018 - 200. Änderung des Flächennutzungsplanes: Südliche Schmiedegasse in Köln-Nippes Legende Änderungsbereich Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Sonderbaufläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Alteneinrichtung Dauerkleingärten Friedhof Grünfläche Jugendeinrichtung Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung Kirche Post Pumpwerk Schule Spielplatz Spielplatz, Standort unbestimmt Sportplatz Umspannwerk 1:5.000M.: 0 100 20050 Meter
Anlage 4
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- 2 - Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Flächennutzungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zur 200. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel " Südliche Schmiedegasse " in Köln -Weidenpesch eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Träger öffen tlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen eines Anschreibens sowie eines digitalen Beteiligungsport als vom 18.03.2019 bis zum 19.04.2019 durchgeführt. Es sind 14 Stellungnahmen in der Zeit vom 28.03.2019 bis zum 18 .04.2019 eingegangen. Nr. TÖB Eingang der Stellungnahme Stellungnahme Berücksichtigung ja/nein/teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung 1 PLEdoc GmbH 28.03.2019 Keine Betroffenheit. Bitte um weitere Beteiligung, vor allem hi n- sichtlich der Festsetzung von Ausgleichflächen außerhalb des Geltungsbereiches. Kenntnisnahme Regelungen zu Ausgleichsflächen werden im Bebauungsplan-Verfahren geregelt. 2 Polizeipräsidium Köln Führungsstelle Verkehr 28.03.2019 Grundsätzlich bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme - Für den neu entstehenden Schulkomplex b e- darf es ausreichende Verkehrsflächen für die Schüler, v.a. Ausbau der Geh - und Radve r- kehrsflächen und eine ÖPNV -Buslinie mit Ha l- testelle unmittelbar an der Schule. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, um die zusätzliche Verkehrsentwicklung durch eine maximal 6 zügige Schule für die S e- kundarstufe 1 und 5 -zügige für d ie Sekun- darstufe 2 zu ermitteln und verkehrsplane- risch zu bewältigen. Das Stadtplanungsamt entwickelt hieraus ein Planungskonzept mit Geh- und Radwegeführungen, Stellpl ätzen und ÖPNV-Anbindung. Die Schmiedegasse stellt heute schon eine herausragende Verkehrsachse zwischen We i- denpesch, Mauenheim und Bilderstöckchen mit dazugehörigem Gewerbegebiet dar. Die Vollsperrung in 2018 (Kanalbaumaßnahmen) veranschaulichte die daraus verkehrlichen Probleme in dem Bereich. Der heutige Minikreisverkehrsplatz Schmied e- Eine neue Wohnbauentwicklung entsteht nicht, sondern die bestehende Wohnbe- bauung wird planerisch gesichert. Lediglich das Schulgelände sowie die notwendigen Verkehrsflächen sowie die Ausweisung eines neuen Spielplatze s sind Neuplanun- gen, Die Verkehrssituation wird mithilfe eines Verkehrsgutachtens untersucht. Der Minikreisverkehr wurde in das Verkehr s- A N L A G E 4 - 2 - ... gasse/ Merheimer Str. ist schon heute in S pit- zenzeiten sehr hoch belastet. Eine zusätzliche Verkehrsbelastung mit dem Verkehr aus der Neubausiedlung (im östlichen Bereich) sollte daher vermieden werden. Die verkehrliche Anbindung des Neubaugebi e- tes kann aus polizeilicher Sicht nur auf der Merheimer Str. in Höhe Roßbachstr. erfolgen. konzept einbezogen. Dieses empfiehlt auf Grundlage der ermittelten Verkehrszahlen eine gleichmäßige Ver teilung der Zufahrten auf die Schulparkplätze sowohl von der Mehrheimer Straße als auch von der Schmiedegasse aus. 3 Polizeipräsidium Köln 29.03.2019 Zur Kenntnis genommen und keine Bedenken. Bitte um Weiterleitung an den Vorhabenträger: Angebot eines kostenfreien und neutralen Beratungsangebotes zur Städtebaulichen Kr i- minalprävention und kriminalpräventiv wirke n- den Ausstattung von Bauobjekten mit ei n- bruchshemmenden Sicherungseinrichtungen. Kenntnisnahme/ Ja Weiterleitung an den Vorhaben träger 4 Bezirksregierung Köln Dezernat 35.4 - Denk- malschutz 01.04.2019 Keine Bedenken bezüglich landes - und bu n- deseigener Denkmäler. Kenntnisnahme - 5 Bezirksregierung Köln Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenord- nung 02.04.2019 Keine Bedenken Kenntnisnahme - 6 Regionalforstamt Rhein - Sieg-Erft 04.04.2019 Keine Bedenken Kenntnisnahme - 7 Stadtwerke Köln GmbH 05.04.2019 Keine Bedenken. Bitte um unmittelbare Beteiligung. Kenntnisnahme/ Ja Berücksichtigung für weitere Beteiligungen 8 Stadtentwässerungsbe- triebe Köln, AöR 08.04.2019 Keine grundsätzlichen Bedenken. Hinweis auf starke Auslastung des vorhand e- nen Kanalnetzes. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entwässerung sollte die StEB Köln rechtzeitig in die Bauleitplanung zum B-Plan eingebunden werden. Kenntnisnahme Die StEB sind im Zuge der Ausbauplanung in der Merheimer Straße bereits intensiv eingebunden. Es wird kurzfristig ein neuer Sammler zwischen Jesuitengasse und Friedrich-Karl-Straße errichtet. 9 Bezirksregierung Köln 08.04.2019 Belange werden nicht berührt. Kenntnisnahme - - 3 - ... Dezernat 52 – Abfall- wirtschaft u. Boden- schutz einschl. anlagen- bezogener Umwelt- schutz 10 Thyssengas GmbH Abteilung Netzbetrieb 09.04.2019 Keine Betroffenheit betreuter Gasfernleitungen und keine Neuverlegungen vorgesehen. Kenntnisnahme - 11 LVR (Landschaftsver- band Rheinland) – Amt für Denkmalpflege im Rheinland 12.04.2019 Es werden keine denkmalpflegerischen B e- denken erhoben. Kenntnisnahme - Dennoch sind die Belange betroffen. Es wird für die Ebene des Bebauungsplanes auf folgende Denkmäler (zwei im Plangebiet) hingewiesen, die gemäß § 3 DSchG NRW geschützt sind: - Schmiedegasse 47, Wohnhaus - Merheimer Str. 465, ehem. Gärtnerhaus d. Nordfriedhofs - Nordfriedhof samt Einfriedung und zugehöri- gen Gebäuden - Verwalterhaus Merheimer Str. 463 - Mehrere Siedlungshäuser in der Merheimer Str. Diese sollen im Planwerk gemäß Planzeiche n- verordnung gekennzeichnet, im Textteil au s- reichend gewürdigt und sachgerecht abgew o- gen werden: Dies ist auf FNP-Ebene aufgrund geringer Ausdehnung nicht relevant. Kenntnisnahme/ Ja Der Hinweis auf die genannten Denkmäler und Berücksichtigung dieser wird an die Bebauungsplan-Sachbearbeitung weiterg e- geben. Die Denkmalpflege wird im weiteren Bebauungsplanverfahren intensiv eing e- bunden. Der Nordfriedhof mit Einfriedung und zugeh ö- rigen Gebäuden schließt unmittelbar südlich und westlich an das Plangebiet an und ist ebenfalls als Denkmal geschützt. Der Nor d- friedhof wäre im FNP gemäß Planzeichenve r- Kenntnisnahme Der Nordfriedhof als Denkmal wird im la u- fenden Verfahren textlich Berücksichtigung finden. Sämtliche im Änderungsbereich betroffenen Umweltbelange werden in einer Umweltprüfung untersucht und a nschlie- - 4 - ... ordnung als Denkmal darzustellen und textlich zu würdigen. ßend in einem Umweltbericht zusammen- gefasst und sachgerecht untereinander abgewogen. 12 LVR – Dezernat Kultur und Landschaftliche Kulturpflege (Fachbe- reich Regionale Kultu r- arbeit) 16.04.2019 Eine Ermittlung und Bewertung sämtlicher Auswirkungen des Planvorhabens auf die B e- troffenheit von historischen Kulturlandschaft( - steilen) und markanten Strukturen sollte im Umweltbericht erfolgen. Es wird nachdrücklich auf die Verwendung der UVP -Broschüre zum Umgang mit Kulturgütern [UVP -Gesellschaft e.V. (Hg.): Kulturgüter in der Planung. Han d- reichung zur Berücksichtigung des Kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen. Köln, 2014] hi n- gewiesen. Für dieses Verfahren ist zu prüfen, ob sich Beeinträchtigungen für die im kulturlandschaf t- lichen Fachbeitrag Kulturlandscha ft zum Reg i- onalplan Köln (2016) ausgewiesenen histor i- schen Kulturlandschaftsbereiche ergeben. Betroffen ist der Kulturlandschaftsbereich 338 „Mauenheim, Weidenpesch“ mit dem Zielen: -Bewahren und Sichern der Elemente und Strukturen, von Ansichten und Sic hträumen von historischen Stadt - und Ortskernen sowie des industriekulturellen Erbes -Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges -Sichern linearer Strukturen -Bewahren überlieferter naturnaher Lan d- schaftselemente und -strukturen ja Der Hinweis auf die Verwendung der UVP - Broschüre und die Prüfung auf Beeinträc h- tigungen von Kulturlandschaftsbereichen wird für die Umweltprüfung berücksichtigt und an 611/3 (Umweltprüfung) weiterge- reicht. 611/3 stellte in ihrer Stellungnahme bereits klar, dass im Rah men des in Auf- stellung befindlichen Bebauungsplanverfah- rens in diesem Bereich u.a. ein Lan d- schaftspflegerischer Fachbeitrag beauftragt wird. 13 IHK Köln– Industrie- und Handelskammer zu Köln 17.04.2019 Keine Betroffenheit. Kenntnisnahme - - 5 - 14 Handwerkskammer zu Köln 18.04.2019 Der Planung kann nur vorbehaltlich zug e- stimmt werden. Die vorgesehene Flächenausweisung Grünfl ä- che mit Signet „Spielplatz“ grenzt direkt an eine Betriebsstätte eines Steinmetzes an. Z u- dem wird das derzeit brachliegende Grun d- stück des Unternehmens als Gemeinbedarfs- fläche ausgewiesen. Es ist unklar, ob die Sicherung des Plangebi e- tes für den Schulbau einer dauerhaften oder temporären (Container) Maßnahme dient. Teilweise Die Belange des ortsansässigen Stei n- metzbetriebes werden im Zuge de s Bebau- ungsplanverfahrens ermittelt und in enger Abstimmung mit den Eigentümern eine tragfähige Lösung erarbeitet. Das Plangebiet sollte zunächst für eine temporäre Nutzung gesichert werden und im Weiteren einer dauerhaften Schulnu t- zung zugeführt werden. D ie Interimsnut- zung ist zwischenzeitlich entfallen und wird an einer geeigneteren Stelle umgesetzt. Die dauerhafte Schulnutzung ist das eigentliche Ziel der Planung.
Anlage 1 a
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Anlage 1a Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 200. Änderung des Flächennutzungsplanes: Südliche Schmiedegasse in Köln-Nippes - Lage des Änderungsbereiches zum Einleitungsbeschluss 13.12.2018 - Änderungsbereich 1:10.000M.:
Anlage 5
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Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Flächennutzungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zu r 200. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel "Südliche Schmiedegasse" in Köln-Weidenpesch eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen eines Aushangs jeweils im Bezirksrathaus Nippes und im Stadtplanungsamt im Stadthaus Deutz vom 21.06.2019 bis zum 22.07.2019 durchgeführt. Es sind 3 Stellungnahmen aus der Öffent lichkeit in der Zeit vom 27.07.2019 bis zum 27.07.2019 e ingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahre n dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bez irksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung ja/nein/teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwa ltung 1 1.1 Aus der Presse geht hervor, dass vorübergehend ein Park angelegt werden soll, sowie anschließend eine Gesamtschule. Es stellt sich die Frage, für welchen Zeitraum der Park angelegt werden soll und ob hierfür eine Beteiligung der Bürger angedacht ist. Zudem wird die Frage gestellt, wann die Planungen für den Schulbau begonnen werden und ob hierfür ebenfalls eine Beteiligung der Bürger vorgesehen ist. Kenntnisnahme Um die Fläche temporär für die Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar zu machen, wird dies e mittels kurzfristiger Maßnahmen ertüchtigt. Diese öffentliche Grünfläche bleibt bis zur Err ichtung des Schulbaus bestehen. Eine aufwändige Herrichtung einer Parkanlage ist für eine temporäre Nutzung der Fläche nicht geplant. Die konkrete Planung des Schu lbaus entspricht nicht der Detail schärfe des Flächennutzungsplans . Hierzu wird die Öffentlichkeit im Rahmen des Bebauungsplan -Verfahrens förmlich beteiligt und erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme . Die Bekanntmachung zur Offenlage erfolgt mindestens üb er das Amtsblatt der Stadt Köln und die offizielle Webseite der Stadt Köln . Der Zeitraum für den Baubeginn konkretisiert sich im weiteren Verfahren. 1.2 Die Merheimer Straße ist zwischen Gürtel und der Schmiedegasse stark befahren. Es besteht Interesse, wie der zu erwartende zusätzliche Verkehr, der durch die Schule entstehen wird, geleitet werden soll ohne Staus, gefährliche Situationen und noch mehr Lärm und Schmutz zu erzeugen. Kenntnisnahme Es wurde ein Verkehrsgutachten vergeben. Darin werden die Auswirkungen beschrieben und Maßnahmen zur besseren Verkehrsführung und Lärmminderung entwickelt. Es ist angedacht, auf dem Schulgelände sowohl nord -westlich einen A N L A G E 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung ja/nein/teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwa ltung Parkplatz an der Schmiedegasse als auch süd -östlich einen Parkplatz an der Merheimer Straße zu realisieren, damit die Anfahrt sich nicht an einer Stelle konzentriert. Zudem soll eine Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe entstehen sowie eine Rad - und Fußgängerverbindung. 2 2.1 Die Eigentümer angrenzender Grundstücke sprechen sich vehement gegen die Planung aus. Die Anwohner rechnen mit einem Immensen Wertverlust angrenzender Grundstücke durch die Schule und Jugendeinrichtung und den daraus resultierenden Lärm und Verkehr. Dies ist mit den Bedürfnissen der Anwohner nicht vereinbar und hinnehmbar. Es besteht die Bitte um Berücksichtigung der Interessen und Unterlassung einer Planung, die mit einem erheblichen Lärmanstieg einhergeht. Zudem wird um rechtzeitig e Information und Rücksprache bei weiteren Verfahrensschritten gebeten. Teilweise Durch die Errichtung einer Schule in mittelbarer Nähe ist grundsätzlich kein Wertverlust von Grundstücken zu erwarten. Im Gegenteil ist die Nähe zu einer Schule familienfreu ndlich und bedeutet für Familien mit Kind eine Verbesserung. Die ursprünglich geplante Errichtung einer Jugendeinrichtung wird im weiteren Verfahren nicht mehr verfolgt. Dadurch reduzieren sich die befürchteten, möglichen Lärmauswirkungen. Zudem ist durch Kinder entstehender Lärm prinzipiell als sozial -adäquat zu betrachten. Es wurde ein Verkehrsgutachten vergeben. Darin werden die Auswirkungen beschrieben und Maßnahmen zur besseren Verkehrsführung und Lärmminderung entwickelt. Die Ertüchtigung einer Rad - und Fußwegeverbindung mit Anschluss zum Norden und die Planung einer neuen Bus -Haltestelle in der Nähe zum Schulgelände stellen ebenfalls eine Verbesserung der Infrastruktur dar. Die Öffentlichkeit wird im Rahmen des Flächennutzungsplan - Verfahrens und i m Bebauungsplan -Verfahren förmlich beteiligt und erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme . Die Bekanntmachung zur Offenlage erfolgt mindestens über das Amtsblatt der Stadt Köln und die offizielle Webseite. 2.2 Der Stadtteil leidet bereits unter immer stärker werdendem (Kraft - )Verkehr und einer einhergehende Lärmbelästigung. Allein durch die Schule ist mit einem Anstieg von Lärm und Verkehr zu rechnen. Zudem beherbergt eine Gesamtschule einige hundert Schüler mehr als ein Gymnasium. Es ist nicht vorstel lbar, wie die aktuelle Verkehrssituation dies stemmen soll. Kenntnisnahme Es wurde ein Verkehrsgutachten vergeben. Darin werden die Auswirkungen beschrieben und Maßnahmen zur besseren Verkehrsführung und Lärmminderung entwickelt . Es ist angedacht, auf dem Schulgelände sowohl nord-westlich einen Parkplatz an der Schmiedegasse als auch süd-östlich einen Parkplatz Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung ja/nein/teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwa ltung an der Merheimer Straße zu realisieren, damit die Anfahrt sich nicht an einer Stelle k onzentriert. Zudem ist soll eine Bus haltestelle in unmittelbarer Nähe entstehen sowie eine durchdachte Rad - und Fußgängerverbindung. Die geplante Gesamtschule resultiert aus den ermittelten Bedarfen im Stadtgebiet. Dieser wird auch im Schulentwicklungsplan (2018) bereits beschrieben und gi lt weiterhin. Der gesamte Stadtbezirk Nippes weist hohe Bedarfe an Schulen auf. Die Wahl der Schulform ergibt sich aus den Schüler -Anmeldezahlen für eine Gesamtschule. Diese n erhobenen Bedarfen wird die Planung gerecht. Der Flächennutzungsplan schafft durch die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche und eines Signets Schule das Planungsrecht für die Errichtung einer Schule. Die Schulform wird durch den Flächennutzungsplan nicht eingeschränkt. Diese wird erst durch die Bebauungsplanung konkretisiert. 2.3 Die Realisierung einer Schule sowie zusätzlich einer Jugendeinrichtung und eines Spiel - und Bolzplatzes ist, vor allem in der Summe dieser Nutzungen, untragbar an diesem Ort. Die Anwohner sind hierdurch von früh morgens bis spät abends erheblichem Lärm ausgesetzt. Ja Die ursprünglich beabsichtigte Darstellung eines Signets Jugendeinrichtung wird im weiteren Verfahren aufgegeben. Es ist nicht mehr geplant, eine Jugendeinrichtung in diesem Bereich zu etablieren. 2.4 Die Errichtung des Spielplatzes direkt neben einer Jugendeinrichtung sei ungünstig, da erfahrungsgemäß bestehende Spielplätze oft durch lärmende Jugendliche durch Scherben, Zigarettenstummel und Spritzen verunreinigt werden. Dies beeinträchtigt die Nutzung für Familien und Kinder. teilweise Die ursprünglich beabsichtigte Darstellung eines Signets Jugendeinrichtung wird im weiteren Verfahren aufgegeben. Es ist nicht mehr geplant, eine Jugendeinrichtung in diesem Bereich zu etablieren. 2.5 Es besteht ein ausreichendes Angebot (Am Kreutzmorgen, hinter der Feuerwache, grüner Hof Mauenheim, Leuthenstraße). Wünschenswert ist es, stattdessen den Bestand in gutem Zustand zu halten. nein Der durch die Planung zusätzlichen Bedarfe an Grünflächen bzw. Spielplätzen wird auch durch das Grünflächenamt als gegeben betrachtet. Die Thematik der Instandhaltung von Grünflächen ist nicht Gegenstand des Flächennutzungsplans. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung ja/nein/teilweise/ Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwa ltung 2.6 Die Luftqualität ist ohnehin schlecht. Durch die Planung verschwinden 3 Hektar Natur, die das Ortsbild aufwerten und zu Kühlung in Sommermonaten beiträgt. teilweise Eingriffe in die Natur we rden durch Ausgleichsmaßnahmen auf anderen Flächen kompensiert. Die konkreten Auswirkungen auf die Natur und das Klima werden im weiteren Verfahren untersucht. Hierfür werden Gutachten vergeben, welche in einem umfassenden Umweltbericht zusammengefasst und der Politik zur Abwägung vorgelegt werden. Hierzu wird es auch für die Öffentlichkeit eine förmliche Beteiligung geben, in der die Einsicht in die Unterlagen und die Möglichkeit zur Stellungnahme für Bürger innen und Bürger und Institutionen möglich ist. 3 3.1 Die Flächennutzungsplanänderung ist zwar an sich begrüßenswert, es wird jedoch auf die außergewöhnliche Verkehrsproblematik hingewiesen und um ein entsprechendes Verkehrskonzept gebeten. Mangels anderweitiger praktikabler Möglichkeiten stellen die kleine n Einbahnstraßen (Amboßstraße und Feuerstraße) für den in Richtung Norden fließenden Durchgangsverkehr einen hochwillkommenen Schleichweg dar. Besonders wochentags zu Berufsverkehrszeiten quetschen sich hunderte Fahrzeuge hier durch, obwohl sicherlich beide Straßen nicht für dieses Verkehrsaufkommen ausgelegt sind. Unter der Verkehrsbelastung leiden bereits heute alle Anwohner. Kenntnisnahme Es wurde ein Verkehrsgutachten vergeben. Darin werden die Auswirkungen beschrieben und Maßnahmen zur besseren Verkehrsführung und Lärmminderung entwickelt. Es ist angedacht, auf dem Schulgelände sowohl nord -westlich einen Parkplatz an der Schmiedegasse als auch süd -östlich einen Parkplatz an der Merheimer Straße zu realisieren, damit die Anfahrt sich nicht an einer Stelle konzentriert. Zudem soll eine Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe entstehen sowie eine Rad - und Fußgängerverbindung. Auch die Stadtbahn-Trasse befindet sich in mittelbarer Nähe zum Plangebiet und kann als Anreisemöglichkeit genutzt werden. 3.2 Es erscheint kaum vorstellbar, dass sich alle Schüler sowie Lehr - und Verwaltungspersonal an ein Fahrrad-Konzept für die An - und Abreise zu den geplanten Einrichtungen halten werden oder können. Selbst wenn nur ein Teil der Anreisenden ein en PKW oder motorisiertes Zweirad nutzt, führt dies zu einer weiteren Erhöhu ng der ohnehin sehr hohen Verkehrsbelastung auf den beiden Einbahnstraßen. Dies erscheint nicht zumutbar oder vertretbar. Daher wird ein Verkehrskonzept gefordert, welches jede zusät zliche Verkehrsbelastung für die Einbahnstraßen verhindert. Kenntnisnahme Siehe 3.1. 3.3 Es wird vorgeschlagen, eine wirkungsvolle (Teil -)Sperrung der Jesuitengasse zwischen Amboßstraße und Pallenbergstraße für den Fahrzeugverkehr in Richtung Norden vorzunehmen. Hierdurch könnte die Nutzung der beiden Einbahnstraßen bereits unterbunden werden. teilweise Der Hinweis wird an die Bebauungsplanung weitergeleitet. Die konkrete Verkehrsführung ist nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanung.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Merheimer Straße 465
- Schmiedegasse 47
- Jesuitengasse
- Friedrich-Karl-Straße
- Leuthenstraße
- Pallenbergstraße
- Roßbachstraße
- Amboßstraße
- Grüner Hof
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 3597/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.10.2019
- Erstellt
- 15.10.2019 14:16