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3597/2019

200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, in Köln-Weidenpesch; Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse

Beschlussvorlage Ausschuss 22.10.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.01.2020, TOP 7.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2

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Anlage 3 b

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Auszug BV 5 05.12.2019

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Anlage 1 a

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Anlage 5

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Beschlussvorlage Ausschuss

6237 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Seeh Az 
Vorlagen-Nummer 
 3597/2019 
Freigabedatum 
22.10.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, in Köln-Weidenpesch 
Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse 
hier: Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben 
zur 200. Flächennutzungsplan-Änderung und Erweiterung des Änderungsbereiches 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beauftragt die Verwaltung, die Planung zur 200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) auf 
Grundlage des Planungskonzeptes fortzuführen (siehe Anlage 3b). Die Ergebnisse der frühzeiti-
gen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Anlage 5) und die Er-
gebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Anlage 4) sind dabei zu berücksichtigen. 
 
2. beschließt die Anpassung des Änderungsbereiches (Anlage 1b) gegenüber dem Änderungsbe-
reich zum Einleitungsbeschluss vom 13.12.2018 (Anlage 1a) 
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss Schule und Weiterbildung und die Be-
zirksvertretung 5 (Nippes) ohne Einschränkungen zustimmen. 
 
Alternative: keine 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Aufgrund des steigenden Bedarfs an Plätzen in weiterführenden Schulen in Köln, insbesondere auch 
im Stadtbezirk 5 (Nippes), soll die ehemalige Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs südlich der 
Schmiedegasse in Weidenpesch als Grundstück für künftige Schulbaumaßnahmen gesichert werden. 
Ergänzend sollen auf dem Grundstück eine Grünfläche mit Spielplatz und gemischte Bauflächen aus-
gewiesen werden. 
 
Derzeit stellt der Flächennutzungsplan innerhalb des Änderungsbereiches überwiegend eine Grünflä-
che dar, sowie süd-östlich eine Wohnbaufläche und nördlich eine gemischte Baufläche. Durch die 
Änderung soll künftig größtenteils eine Gemeinbedarfsfläche mit dem Signet "Schule" dargestellt 
werden. Im östlichen Bereich sowie im nördlichen Bereich soll jeweils eine gemischte Baufläche aus-
gewiesen werden und im nord-östlichen Bereich eine Grünfläche mit Signet "Spielplatz". Damit wird 
die planungsrechtliche Grundlage für die dringend benötigte Schulentwicklung an diesem Standort 
geschaffen und bestehende Nutzungen langfristig gesichert. 
 
1. Stand des Verfahrens 
 
Mit Entscheidung vom 13.12.2018 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Einlei-
tung des Verfahrens zur 200. Änderung des Flächennutzungsplanes –Arbeitstitel: Südliche 
Schmiedegasse – sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlage 
3589/2018).  
 
Zunächst erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 
4 Absatz 1 BauGB. Diese wurde durchgeführt vom 18.03.2019 bis einschließlich zum 19.04.2019. 
Innerhalb dieser Beteiligung gingen 14 Stellungnahmen ein. Eine Übersicht über die Anregungen aus 
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und dem Umgang mit die-
sen ist Anlage 4 zu entnehmen. Die Ergebnisse dieser Beteiligung fließen in die weitere Planbearbei-
tung mit ein. 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Flächennutzungsplan-Änderung gemäß § 3 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 21.06. bis 22.07.2019 statt. Die im Rahmen dieser Beteiligung 
eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Institutionen sind in 
Anlage 5 zusammengeführt und beigefügt. Auch diese Ergebnisse fließen in die weitere Planung ein.   
 
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen betreffen insbesondere die Themen Verkehr, 
die geplante Schule und die beabsichtigte Jugendeinrichtung und damit zusammenhängende mögli-
che Lärmbelastungen. Im Zuge der Abstimmungen zum Planungskonzept und unter Berücksichtigung 
der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen ergeben sich Änderungen der beabsichtigten 
Darstellungen des Flächennutzungsplanentwurfs für die "Südliche Schmiedegasse".  
 
Die noch im Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beabsichtigte Darstellung 
eines Signets Jugendeinrichtung wird im weiteren Verfahren aufgegeben. Es ist nicht mehr geplant, 
eine Jugendeinrichtung in diesem Bereich zu etablieren.  
 
Außerdem wird der Umgriff des Änderungsbereichs angepasst: Im südöstlichen Bereich des Ände-
rungsbereichs wird der Straßenverlauf in die Darstellung des Flächennutzungsplanentwurfs aufge-
nommen. Zudem wird der Änderungsbereich im Norden erweitert. Im Bereich einer bisherigen Wohn-
baufläche wird die Fläche eines bestehenden gewerblichen Betriebs als gemischte Baufläche darge-
stellt. Daran südlich anschließend wird der Betrieb des Steinmetzes durch die künftige Darstellung 
einer weiteren gemischten Baufläche planungsrechtlich gesichert

3 
3. Weiteres Vorgehen 
 
Auf Grundlage der hier beschlossenen planerischen Vorgaben für das Verfahren der 200. Änderung 
des Flächennutzungsplanes erfolgt die weitere Ausarbeitung der Planung und ihre Aufbereitung für 
die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB. Es ist beabsichtigt, diese im Frühjahr 2020 durchzuführen. 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist 
ebenfalls für das Frühjahr 2020 geplant.  
 
 
 
Anlagen 
1a. Lage des Änderungsbereichs (gemäß Einleitungsbeschluss vom 13.12.2018) 
1b. Lage des Änderungsbereichs (aktualisiert) 
2 bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans 
3a  beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans (gemäß Einleitungsbeschluss vom 
13.12.2018) 
3b  beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans (aktualisiert) 
4 Tabellarische Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentli-
cher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 
5 Tabellarische Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
nach § 3 Abs. 1 BauGB

Anlage 2

577 Zeichen

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Soziale Einrichtung
 
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Anlage 2
- bisherige Darstellung -
200. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Südliche Schmiedegasse in Köln-Nippes
Legende
Änderungsbereich
Alteneinrichtung
Dauerkleingärten
Friedhof
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung
Kirche
Post
Pumpwerk
Schule
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbestimmt
Sportplatz
Umspannwerk
1:5.000M.:
0 100 20050
Meter

Anlage 3 b

760 Zeichen

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SO
Soziale Einrichtung
 
WB
 
 
WB
 
 
Anlage 3b
- aktualisierte beabsichtigte Darstellung -
200. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Südliche Schmiedegasse in Köln-Nippes
Legende
Änderungsbereich
Besonderes Wohngebiet
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Sonderbaufläche
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
Alteneinrichtung
Dauerkleingärten
Friedhof
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung
Kirche
Post
Pumpwerk
Schule
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbestimmt
Sportplatz
Umspannwerk
1:5.000M.:
0 100 20050
Meter

Anlage 1 b

380 Zeichen

Anlage 1b
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
200. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Südliche Schmiedegasse in Köln-Nippes
- aktualisierte Lage des Änderungsbereiches  -
Änderungsbereich
1:10.000M.:

Auszug BV 5 05.12.2019

2579 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin &
eschä

ührung
Bezirksvertretung 5 (Nippes)

Herr Rupsch
Telefon: (0221) 221-95313
Fx : (0221) 221-95447

E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de

Wu +7 Datum: 06.12.2019

|—nn

Auszug

aus dem Entwurf der Niederschrift der 41. Sitzung der
Bezirksvertretung Nippes vom 05.12.2019

öffentlich

9.2.10 200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, in
Köln-Weidenpesch
Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse
hier: Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Be-
schluss über die Vorgaben zur 200. Flächennutzungsplan-Änderung
und Erweiterung des Änderungsbereiches
3597/2019

Auf Nachfrage des Bezirksbürgermeisters erläutert Herr Schwark, dass die Jugend-
einrichtung aus Gründen der Flächenkonkurrenz entfallen sei.

Herr Steinbach ist der Ansicht, dass das Konzept eine Jugendeinrichtung vorsehen
müsse. Dieses gelte umso mehr als dort eine Gesamtschule und eine Kita geplant
sei. Die Jugendeinrichtung Dachlow sei auch nach einem Umzug komplett ausgelas-
tet. In Weidenpesch herrsche ein extremer Mangel an Jugendeinrichtungen.

Herr Dr. Heinen weist darauf hin, dass in Zukunft überlegt werden müsse, ob man
Jugendeinrichtungen nicht als Seiteinrichtung in bestehende Einrichtungen, z.B.
Schulen, integriere.

Herr Bezirksbürgermeister Schößler regt an, eine Jugendeinrichtung nicht als Fläche,
sondern an Strukturelement zu realisieren und eine Kombination mit anderen Einrich-
tungen zu berücksichtigen.

Herr Schwark legt dar, dass man zugunsten einer Jugendeinrichtung beispielsweise
auf den Spielplatz verzichten könne. Das geforderte Verkehrskonzept sei fertig und
werde der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt.

Anschließend erweitert die Bezirksvertretung die Vorlage der Verwaltung und emp-
fiehlt dem Stadtwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1. beauftragt die Verwaltung, die Planung zur 200. Änderung des Flächennutzungs-
planes (FNP) auf Grundlage des Planungskonzeptes fortzuführen (siehe Anlage
3b). Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach $ 3 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) (Anlage 5) und die Ergebnisse aus der frühzeitigen Be-
teiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach $ 4 Absatz
1 Baugesetzbuch (BauGB) (Anlage 4) sind dabei zu berücksichtigen.

2. beschließt die Anpassung des Änderungsbereiches (Anlage 1b) gegenüber dem
Änderungsbereich zum Einleitungsbeschluss vom 13.12.2018 (Anlage 1a).

3. fordert, dass dort eine Jugendeinrichtung untergebracht wird.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.

Anlage 3 a

775 Zeichen

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SO
Soziale Einrichtung
 
WB
 
 
Anlage 3a
- beabsichtigte Darstellung zum Einleitungsbeschluss 13.12.2018 -
200. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Südliche Schmiedegasse in Köln-Nippes
Legende
Änderungsbereich
Besonderes Wohngebiet
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Sonderbaufläche
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
Alteneinrichtung
Dauerkleingärten
Friedhof
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung
Kirche
Post
Pumpwerk
Schule
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbestimmt
Sportplatz
Umspannwerk
1:5.000M.:
0 100 20050
Meter

Anlage 4

9317 Zeichen

- 2 - 
 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Flächennutzungsplanverfahren 
 
Darstellung und Bewertung der zur 200. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel " Südliche Schmiedegasse " in Köln -Weidenpesch  
eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange  
 
Die Beteiligung der Träger öffen tlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen eines Anschreibens sowie eines digitalen Beteiligungsport als vom 
18.03.2019 bis zum 19.04.2019 durchgeführt. Es sind 14 Stellungnahmen in der Zeit vom 28.03.2019 bis zum 18 .04.2019 eingegangen. 
 
Nr. TÖB Eingang der 
Stellungnahme  
Stellungnahme  Berücksichtigung 
ja/nein/teilweise/  
Kenntnisnahme 
Stellungnahme der Verwaltung  
1 PLEdoc GmbH 28.03.2019  Keine Betroffenheit. 
Bitte um weitere Beteiligung, vor allem hi n-
sichtlich der Festsetzung von Ausgleichflächen 
außerhalb des Geltungsbereiches. 
Kenntnisnahme Regelungen zu Ausgleichsflächen werden 
im Bebauungsplan-Verfahren geregelt.  
 
2 Polizeipräsidium Köln  
Führungsstelle Verkehr 
28.03.2019 Grundsätzlich bestehen keine Bedenken.  Kenntnisnahme - 
Für den neu entstehenden Schulkomplex b e-
darf es ausreichende Verkehrsflächen für die 
Schüler, v.a. Ausbau der Geh - und Radve r-
kehrsflächen und eine ÖPNV -Buslinie mit Ha l-
testelle unmittelbar an der Schule.  
 Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens 
wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, um  
die zusätzliche Verkehrsentwicklung durch 
eine maximal 6 zügige Schule für die S e-
kundarstufe 1 und 5 -zügige für d ie Sekun-
darstufe 2 zu ermitteln und verkehrsplane-
risch zu bewältigen. Das Stadtplanungsamt 
entwickelt hieraus ein Planungskonzept mit 
Geh- und Radwegeführungen, Stellpl ätzen 
und ÖPNV-Anbindung. 
 
Die Schmiedegasse stellt heute schon eine 
herausragende Verkehrsachse zwischen We i-
denpesch, Mauenheim  und Bilderstöckchen 
mit dazugehörigem Gewerbegebiet dar. Die 
Vollsperrung in 2018 (Kanalbaumaßnahmen) 
veranschaulichte die daraus verkehrlichen 
Probleme in dem Bereich.  
 
Der heutige Minikreisverkehrsplatz Schmied e-
 Eine neue Wohnbauentwicklung entsteht 
nicht, sondern die bestehende Wohnbe-
bauung wird planerisch gesichert. Lediglich  
das Schulgelände sowie die notwendigen 
Verkehrsflächen sowie die Ausweisung 
eines neuen Spielplatze s sind Neuplanun-
gen, Die Verkehrssituation wird mithilfe 
eines Verkehrsgutachtens untersucht. Der 
Minikreisverkehr wurde in das Verkehr s-
A N L A G E  4

- 2 - 
 
... 
 
gasse/ Merheimer Str. ist schon heute in S pit-
zenzeiten sehr hoch belastet. Eine zusätzliche 
Verkehrsbelastung mit dem Verkehr aus der 
Neubausiedlung (im östlichen Bereich) sollte 
daher vermieden werden. 
 
Die verkehrliche Anbindung des Neubaugebi e-
tes kann aus polizeilicher Sicht nur auf der 
Merheimer Str. in Höhe Roßbachstr. erfolgen.  
konzept einbezogen. Dieses  empfiehlt auf 
Grundlage der ermittelten Verkehrszahlen 
eine gleichmäßige Ver teilung der Zufahrten 
auf die Schulparkplätze sowohl von der 
Mehrheimer Straße als auch von der 
Schmiedegasse aus.  
3 Polizeipräsidium Köln  
 
29.03.2019 Zur Kenntnis genommen und keine Bedenken.  
 
Bitte um Weiterleitung an den Vorhabenträger:  
Angebot eines kostenfreien und neutralen 
Beratungsangebotes zur Städtebaulichen Kr i-
minalprävention und kriminalpräventiv wirke n-
den Ausstattung von Bauobjekten mit ei n-
bruchshemmenden Sicherungseinrichtungen.  
Kenntnisnahme/  
Ja 
Weiterleitung an den Vorhaben träger 
4 Bezirksregierung Köln  
Dezernat 35.4 - Denk-
malschutz 
01.04.2019 Keine Bedenken bezüglich landes - und bu n-
deseigener Denkmäler. 
Kenntnisnahme - 
5 Bezirksregierung Köln  
Dezernat 33 – Ländliche 
Entwicklung, Bodenord-
nung 
02.04.2019 Keine Bedenken Kenntnisnahme - 
6 Regionalforstamt Rhein -
Sieg-Erft 
04.04.2019 Keine Bedenken Kenntnisnahme - 
7 Stadtwerke Köln GmbH  05.04.2019 Keine Bedenken. 
 
Bitte um unmittelbare Beteiligung.  
Kenntnisnahme/ 
Ja 
Berücksichtigung für weitere Beteiligungen  
 
8 Stadtentwässerungsbe-
triebe Köln, AöR 
08.04.2019 Keine grundsätzlichen Bedenken.  
 
Hinweis auf starke Auslastung des vorhand e-
nen Kanalnetzes. Zur Sicherstellung einer 
ordnungsgemäßen Entwässerung sollte die 
StEB Köln rechtzeitig in die Bauleitplanung 
zum B-Plan eingebunden werden.  
Kenntnisnahme Die StEB sind im Zuge der Ausbauplanung 
in der Merheimer Straße bereits intensiv 
eingebunden. Es wird kurzfristig ein neuer 
Sammler zwischen Jesuitengasse und 
Friedrich-Karl-Straße errichtet.  
9 Bezirksregierung Köln  08.04.2019 Belange werden nicht berührt.  Kenntnisnahme -

- 3 - 
 
... 
 
Dezernat 52 – Abfall-
wirtschaft u. Boden-
schutz einschl. anlagen-
bezogener Umwelt-
schutz 
10 Thyssengas GmbH  
Abteilung Netzbetrieb 
09.04.2019 Keine Betroffenheit betreuter Gasfernleitungen 
und keine Neuverlegungen vorgesehen. 
Kenntnisnahme - 
11 LVR (Landschaftsver-
band Rheinland) – Amt 
für Denkmalpflege im 
Rheinland 
12.04.2019 Es werden keine denkmalpflegerischen B e-
denken erhoben. 
Kenntnisnahme - 
Dennoch sind die Belange betroffen.  
Es wird für die Ebene des Bebauungsplanes 
auf folgende Denkmäler (zwei im Plangebiet) 
hingewiesen, die gemäß § 3 DSchG NRW 
geschützt sind:  
- Schmiedegasse 47, Wohnhaus  
- Merheimer Str. 465, ehem. Gärtnerhaus d. 
Nordfriedhofs 
- Nordfriedhof samt Einfriedung und zugehöri-
gen Gebäuden 
- Verwalterhaus Merheimer Str. 463  
- Mehrere Siedlungshäuser in der Merheimer 
Str. 
Diese sollen im Planwerk gemäß Planzeiche n-
verordnung gekennzeichnet, im Textteil au s-
reichend gewürdigt und sachgerecht abgew o-
gen werden: 
 
Dies ist auf FNP-Ebene aufgrund geringer 
Ausdehnung nicht relevant. 
Kenntnisnahme/ 
Ja 
Der Hinweis auf die genannten Denkmäler 
und Berücksichtigung dieser wird an die 
Bebauungsplan-Sachbearbeitung weiterg e-
geben. Die Denkmalpflege wird im weiteren 
Bebauungsplanverfahren intensiv eing e-
bunden. 
Der Nordfriedhof mit Einfriedung und zugeh ö-
rigen Gebäuden schließt unmittelbar südlich 
und westlich an das Plangebiet an und ist 
ebenfalls als Denkmal geschützt. Der Nor d-
friedhof wäre im FNP gemäß Planzeichenve r-
Kenntnisnahme Der Nordfriedhof als Denkmal wird im la u-
fenden Verfahren textlich Berücksichtigung 
finden. Sämtliche im Änderungsbereich 
betroffenen Umweltbelange werden in einer 
Umweltprüfung untersucht und a nschlie-

- 4 - 
 
... 
 
ordnung als Denkmal darzustellen und textlich 
zu würdigen. 
ßend in einem Umweltbericht zusammen-
gefasst und sachgerecht untereinander 
abgewogen. 
12 LVR – Dezernat Kultur 
und Landschaftliche 
Kulturpflege (Fachbe-
reich Regionale Kultu r-
arbeit) 
16.04.2019 Eine Ermittlung und Bewertung sämtlicher 
Auswirkungen des  Planvorhabens auf die B e-
troffenheit von historischen Kulturlandschaft( -
steilen) und markanten Strukturen sollte im 
Umweltbericht erfolgen. Es wird nachdrücklich 
auf die Verwendung der UVP -Broschüre zum 
Umgang mit Kulturgütern [UVP -Gesellschaft 
e.V. (Hg.): Kulturgüter in der Planung. Han d-
reichung zur Berücksichtigung des Kulturellen 
Erbes bei Umweltprüfungen. Köln, 2014] hi n-
gewiesen.  
 
Für dieses Verfahren ist zu prüfen, ob sich 
Beeinträchtigungen für die im kulturlandschaf t-
lichen Fachbeitrag Kulturlandscha ft zum Reg i-
onalplan Köln (2016) ausgewiesenen histor i-
schen Kulturlandschaftsbereiche ergeben.  
 
Betroffen ist der Kulturlandschaftsbereich 338 
„Mauenheim, Weidenpesch“  mit dem Zielen: 
-Bewahren und Sichern der Elemente und 
Strukturen, von Ansichten und Sic hträumen 
von historischen Stadt - und Ortskernen sowie 
des industriekulturellen Erbes  
-Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges  
-Sichern linearer Strukturen  
-Bewahren überlieferter naturnaher Lan d-
schaftselemente und -strukturen 
 
 
ja Der Hinweis auf die Verwendung der UVP -
Broschüre und die Prüfung auf Beeinträc h-
tigungen von Kulturlandschaftsbereichen 
wird für die Umweltprüfung berücksichtigt 
und an 611/3 (Umweltprüfung) weiterge-
reicht. 611/3 stellte in ihrer Stellungnahme 
bereits klar, dass im Rah men des in Auf-
stellung befindlichen Bebauungsplanverfah-
rens in diesem Bereich u.a. ein Lan d-
schaftspflegerischer Fachbeitrag beauftragt 
wird.  
13 IHK Köln– Industrie- und 
Handelskammer zu Köln  
17.04.2019 Keine Betroffenheit. Kenntnisnahme -

- 5 - 
 
 
 
14 Handwerkskammer zu 
Köln 
18.04.2019 Der Planung kann nur vorbehaltlich zug e-
stimmt werden.  
 
Die vorgesehene Flächenausweisung Grünfl ä-
che mit Signet „Spielplatz“ grenzt direkt an 
eine Betriebsstätte eines Steinmetzes an. Z u-
dem wird das derzeit brachliegende Grun d-
stück des Unternehmens als Gemeinbedarfs-
fläche ausgewiesen. 
Es ist unklar, ob die Sicherung des Plangebi e-
tes für den Schulbau einer dauerhaften oder 
temporären (Container) Maßnahme dient.  
Teilweise Die Belange des ortsansässigen Stei n-
metzbetriebes werden im Zuge de s Bebau-
ungsplanverfahrens ermittelt und in enger 
Abstimmung mit den Eigentümern eine 
tragfähige Lösung erarbeitet.  
Das Plangebiet sollte zunächst für eine 
temporäre Nutzung gesichert werden und 
im Weiteren einer dauerhaften Schulnu t-
zung zugeführt werden. D ie Interimsnut-
zung ist zwischenzeitlich entfallen und wird 
an einer geeigneteren Stelle umgesetzt. Die 
dauerhafte Schulnutzung ist das eigentliche 
Ziel der Planung.

Anlage 1 a

401 Zeichen

Anlage 1a
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
200. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Südliche Schmiedegasse in Köln-Nippes
- Lage des Änderungsbereiches zum Einleitungsbeschluss 13.12.2018 -
Änderungsbereich
1:10.000M.:

Anlage 5

11645 Zeichen

Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Flächennutzungsplanverfahren  
 
Darstellung und Bewertung der zu r 200. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel "Südliche Schmiedegasse"  in Köln-Weidenpesch  
eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §  3 Abs.  1 BauGB wurde im Rahmen eines Aushangs jeweils im Bezirksrathaus Nippes und im 
Stadtplanungsamt im Stadthaus Deutz  vom 21.06.2019 bis zum 22.07.2019  durchgeführt. Es sind 3 Stellungnahmen aus der Öffent lichkeit in der Zeit vom 
27.07.2019 bis zum 27.07.2019 e ingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahre n dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die 
jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bez irksvertretung, des 
Stadtentwicklungsausschusses  und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung 
ja/nein/teilweise/ 
Kenntnisnahme 
Stellungnahme der Verwa ltung 
1 
1.1 
Aus der Presse geht hervor, dass vorübergehend ein Park angelegt 
werden soll, sowie anschließend eine Gesamtschule.  
Es stellt sich die Frage, für welchen Zeitraum der Park angelegt 
werden soll und ob hierfür eine Beteiligung der Bürger angedacht ist.  
Zudem wird die Frage gestellt, wann die Planungen für den Schulbau 
begonnen werden und ob hierfür ebenfalls eine Beteiligung der Bürger 
vorgesehen ist.  
Kenntnisnahme Um die Fläche temporär für die Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar 
zu machen, wird dies e mittels kurzfristiger Maßnahmen  ertüchtigt. 
Diese öffentliche Grünfläche bleibt bis zur Err ichtung des Schulbaus 
bestehen. Eine aufwändige Herrichtung einer Parkanlage ist für eine 
temporäre Nutzung der Fläche nicht geplant.  
Die konkrete Planung des Schu lbaus entspricht nicht der Detail schärfe 
des Flächennutzungsplans . Hierzu wird die Öffentlichkeit im Rahmen 
des Bebauungsplan -Verfahrens förmlich beteiligt  und erhält die 
Möglichkeit zur Stellungnahme . Die Bekanntmachung zur Offenlage 
erfolgt mindestens üb er das Amtsblatt der Stadt Köln und die offizielle 
Webseite der Stadt Köln . Der Zeitraum für den Baubeginn konkretisiert 
sich im weiteren Verfahren.  
1.2 Die Merheimer Straße ist zwischen Gürtel und der Schmiedegasse 
stark befahren. Es besteht Interesse, wie der zu erwartende 
zusätzliche Verkehr, der durch die Schule entstehen wird, geleitet 
werden soll ohne Staus, gefährliche Situationen und noch mehr Lärm  
und Schmutz zu erzeugen.  
Kenntnisnahme Es wurde ein Verkehrsgutachten vergeben. Darin werden die 
Auswirkungen beschrieben und Maßnahmen zur besseren 
Verkehrsführung und Lärmminderung entwickelt.  
 
Es ist angedacht, auf dem Schulgelände sowohl nord -westlich einen 
A N L A G E  5

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung 
ja/nein/teilweise/ 
Kenntnisnahme 
Stellungnahme der Verwa ltung 
Parkplatz an der Schmiedegasse als auch süd -östlich einen Parkplatz 
an der Merheimer Straße zu realisieren, damit die Anfahrt sich nicht 
an einer Stelle konzentriert. Zudem soll eine Bushaltestelle in 
unmittelbarer Nähe entstehen sowie eine Rad - und 
Fußgängerverbindung.  
 
2 
2.1 
Die Eigentümer angrenzender Grundstücke sprechen sich vehement 
gegen die Planung aus. Die Anwohner rechnen mit einem Immensen 
Wertverlust angrenzender Grundstücke durch die Schule und 
Jugendeinrichtung und den daraus resultierenden Lärm und Verkehr. 
Dies ist mit den Bedürfnissen der Anwohner nicht vereinbar und 
hinnehmbar. 
Es besteht die Bitte um Berücksichtigung der Interessen und 
Unterlassung einer Planung, die mit einem erheblichen Lärmanstieg 
einhergeht. Zudem wird um rechtzeitig e Information und Rücksprache 
bei weiteren Verfahrensschritten gebeten.  
 
Teilweise Durch die Errichtung einer Schule in mittelbarer Nähe ist grundsätzlich 
kein Wertverlust von Grundstücken zu erwarten. Im Gegenteil ist die 
Nähe zu einer Schule familienfreu ndlich und bedeutet für Familien mit 
Kind eine Verbesserung. 
Die ursprünglich geplante Errichtung einer Jugendeinrichtung wird im 
weiteren Verfahren nicht mehr verfolgt. Dadurch reduzieren sich die 
befürchteten, möglichen Lärmauswirkungen. Zudem ist durch Kinder 
entstehender Lärm prinzipiell als sozial -adäquat zu betrachten.  
 
Es wurde ein Verkehrsgutachten vergeben. Darin werden die 
Auswirkungen beschrieben und Maßnahmen zur besseren 
Verkehrsführung und Lärmminderung entwickelt.  
Die Ertüchtigung einer Rad - und Fußwegeverbindung mit Anschluss 
zum Norden und die Planung einer neuen Bus -Haltestelle in der Nähe 
zum Schulgelände stellen ebenfalls eine Verbesserung der 
Infrastruktur dar.  
 
Die Öffentlichkeit wird im Rahmen des Flächennutzungsplan -
Verfahrens und i m Bebauungsplan -Verfahren förmlich beteiligt  und 
erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme . Die Bekanntmachung zur 
Offenlage erfolgt mindestens über das Amtsblatt der Stadt Köln und 
die offizielle Webseite. 
2.2 Der Stadtteil leidet bereits unter immer stärker werdendem (Kraft -
)Verkehr und einer einhergehende Lärmbelästigung. Allein durch die 
Schule ist mit einem Anstieg von Lärm und Verkehr zu rechnen. 
Zudem beherbergt eine Gesamtschule einige hundert Schüler mehr 
als ein Gymnasium. Es ist nicht vorstel lbar, wie die aktuelle 
Verkehrssituation dies stemmen soll.  
Kenntnisnahme Es wurde ein Verkehrsgutachten vergeben. Darin werden die 
Auswirkungen beschrieben und Maßnahmen zur besseren 
Verkehrsführung und Lärmminderung entwickelt . 
 
Es ist angedacht, auf dem Schulgelände sowohl nord-westlich einen 
Parkplatz an der Schmiedegasse als auch süd-östlich einen Parkplatz

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung 
ja/nein/teilweise/ 
Kenntnisnahme 
Stellungnahme der Verwa ltung 
 an der Merheimer Straße zu realisieren, damit die Anfahrt sich nicht 
an einer Stelle k onzentriert. Zudem ist soll eine Bus haltestelle in 
unmittelbarer Nähe entstehen sowie eine durchdachte Rad - und 
Fußgängerverbindung.  
 
Die geplante Gesamtschule resultiert aus den ermittelten Bedarfen im 
Stadtgebiet. Dieser wird auch im  Schulentwicklungsplan (2018) bereits 
beschrieben und gi lt weiterhin. Der gesamte Stadtbezirk Nippes weist 
hohe Bedarfe an Schulen auf. Die Wahl der Schulform ergibt sich aus 
den Schüler -Anmeldezahlen für eine Gesamtschule. Diese n 
erhobenen Bedarfen wird die Planung gerecht.  
Der Flächennutzungsplan schafft durch die Darstellung einer 
Gemeinbedarfsfläche und eines Signets Schule das Planungsrecht für 
die Errichtung einer Schule. Die Schulform wird durch den 
Flächennutzungsplan nicht eingeschränkt. Diese wird erst durch die 
Bebauungsplanung konkretisiert.  
2.3 Die Realisierung einer  Schule sowie zusätzlich einer 
Jugendeinrichtung und eines Spiel - und Bolzplatzes ist, vor allem in 
der Summe dieser Nutzungen, untragbar an diesem Ort. Die 
Anwohner sind hierdurch von früh morgens bis spät abends 
erheblichem Lärm ausgesetzt.  
 
Ja Die ursprünglich beabsichtigte Darstellung eines Signets 
Jugendeinrichtung wird im weiteren Verfahren aufgegeben. Es ist nicht 
mehr geplant, eine Jugendeinrichtung in diesem Bereich zu etablieren.  
2.4 Die Errichtung des Spielplatzes direkt neben einer Jugendeinrichtung 
sei ungünstig, da erfahrungsgemäß bestehende Spielplätze oft durch 
lärmende Jugendliche durch Scherben, Zigarettenstummel und 
Spritzen verunreinigt werden. Dies beeinträchtigt die Nutzung für  
Familien und Kinder.  
 
teilweise Die ursprünglich beabsichtigte Darstellung eines Signets 
Jugendeinrichtung wird im weiteren Verfahren aufgegeben. Es ist nicht 
mehr geplant, eine Jugendeinrichtung in diesem Bereich zu etablieren.   
2.5 Es besteht ein ausreichendes Angebot (Am Kreutzmorgen, hinter der 
Feuerwache, grüner Hof Mauenheim, Leuthenstraße). Wünschenswert 
ist es, stattdessen den Bestand in gutem Zustand zu halten.  
nein Der durch die Planung zusätzlichen Bedarfe an Grünflächen bzw. 
Spielplätzen wird auch durch das Grünflächenamt als gegeben 
betrachtet. Die Thematik der Instandhaltung von Grünflächen ist nicht 
Gegenstand des Flächennutzungsplans.

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung 
ja/nein/teilweise/ 
Kenntnisnahme 
Stellungnahme der Verwa ltung 
2.6 Die Luftqualität ist ohnehin schlecht. Durch die Planung verschwinden 
3 Hektar Natur, die das Ortsbild aufwerten und zu Kühlung in 
Sommermonaten beiträgt.  
 
teilweise Eingriffe in die Natur we rden durch Ausgleichsmaßnahmen auf 
anderen Flächen kompensiert. Die konkreten Auswirkungen auf die 
Natur und das Klima werden im weiteren Verfahren untersucht. Hierfür 
werden Gutachten vergeben, welche in einem umfassenden 
Umweltbericht zusammengefasst und der Politik  zur Abwägung 
vorgelegt werden. Hierzu wird es auch für die Öffentlichkeit eine 
förmliche Beteiligung geben, in der die Einsicht in die Unterlagen und 
die Möglichkeit zur Stellungnahme für Bürger innen und Bürger und 
Institutionen möglich ist.  
3 
3.1 
Die Flächennutzungsplanänderung ist zwar an sich begrüßenswert, es 
wird jedoch auf die außergewöhnliche Verkehrsproblematik 
hingewiesen und um ein entsprechendes Verkehrskonzept gebeten.  
 
Mangels anderweitiger praktikabler Möglichkeiten stellen die kleine n 
Einbahnstraßen (Amboßstraße und Feuerstraße) für den in Richtung 
Norden fließenden Durchgangsverkehr einen hochwillkommenen 
Schleichweg dar. Besonders wochentags zu Berufsverkehrszeiten 
quetschen sich hunderte Fahrzeuge hier durch, obwohl sicherlich 
beide Straßen nicht für dieses Verkehrsaufkommen ausgelegt sind. 
Unter der Verkehrsbelastung leiden bereits heute alle Anwohner.  
Kenntnisnahme Es wurde ein Verkehrsgutachten vergeben. Darin werden die 
Auswirkungen beschrieben und Maßnahmen zur besseren 
Verkehrsführung und Lärmminderung entwickelt. Es ist angedacht, auf 
dem Schulgelände sowohl nord -westlich einen Parkplatz an der 
Schmiedegasse als auch süd -östlich einen Parkplatz an der 
Merheimer Straße zu realisieren, damit die Anfahrt sich nicht an einer 
Stelle konzentriert. Zudem soll eine Bushaltestelle in unmittelbarer 
Nähe entstehen sowie eine Rad - und Fußgängerverbindung. Auch die 
Stadtbahn-Trasse befindet sich in mittelbarer Nähe zum Plangebiet 
und kann als Anreisemöglichkeit genutzt werden.  
3.2 Es erscheint kaum vorstellbar, dass sich alle Schüler sowie Lehr - und 
Verwaltungspersonal an ein Fahrrad-Konzept für die An - und Abreise 
zu den geplanten Einrichtungen halten werden oder können.  
Selbst wenn nur ein Teil der Anreisenden ein en PKW oder 
motorisiertes Zweirad nutzt, führt dies zu einer weiteren Erhöhu ng der 
ohnehin sehr hohen Verkehrsbelastung auf den beiden 
Einbahnstraßen. Dies erscheint nicht zumutbar oder vertretbar.  
Daher wird ein Verkehrskonzept gefordert, welches jede zusät zliche 
Verkehrsbelastung für die Einbahnstraßen verhindert.  
Kenntnisnahme  Siehe 3.1. 
3.3 Es wird vorgeschlagen, eine wirkungsvolle (Teil -)Sperrung der 
Jesuitengasse zwischen Amboßstraße und Pallenbergstraße für den 
Fahrzeugverkehr in Richtung Norden vorzunehmen. Hierdurch könnte 
die Nutzung der beiden Einbahnstraßen bereits unterbunden werden.  
teilweise Der Hinweis wird an die Bebauungsplanung weitergeleitet. Die 
konkrete Verkehrsführung ist nicht Gegenstand der 
Flächennutzungsplanung.

Beratungsverlauf (4)

25.11.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Merheimer Straße 465
  • Schmiedegasse 47
  • Jesuitengasse
  • Friedrich-Karl-Straße
  • Leuthenstraße
  • Pallenbergstraße
  • Roßbachstraße
  • Amboßstraße
  • Grüner Hof
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
3597/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.10.2019
Erstellt
15.10.2019 14:16