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3597/2019

200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, in Köln-Weidenpesch; Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse

Beschlussvorlage Ausschuss 22.10.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.01.2020, TOP 7.1

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 3 a

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Ansehen

Anlage 1 a

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Ansehen

Anlage 1 b

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Ansehen

Anlage 3 b

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Auszug BV 5 05.12.2019

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 5

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Ansehen

Anlage 3 a

775 Zeichen

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WB
 
 
GE
 
 
SO
Soziale Einrichtung
 
WB
 
 
Anlage 3a
- beabsichtigte Darstellung zum Einleitungsbeschluss 13.12.2018 -
200. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Südliche Schmiedegasse in Köln-Nippes
Legende
Änderungsbereich
Besonderes Wohngebiet
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Sonderbaufläche
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
Alteneinrichtung
Dauerkleingärten
Friedhof
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung
Kirche
Post
Pumpwerk
Schule
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbestimmt
Sportplatz
Umspannwerk
1:5.000M.:
0 100 20050
Meter

Anlage 3 b

760 Zeichen

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Soziale Einrichtung
 
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WB
 
 
Anlage 3b
- aktualisierte beabsichtigte Darstellung -
200. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Südliche Schmiedegasse in Köln-Nippes
Legende
Änderungsbereich
Besonderes Wohngebiet
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Sonderbaufläche
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
Alteneinrichtung
Dauerkleingärten
Friedhof
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung
Kirche
Post
Pumpwerk
Schule
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbestimmt
Sportplatz
Umspannwerk
1:5.000M.:
0 100 20050
Meter

Anlage 5

11645 Zeichen

Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Flächennutzungsplanverfahren  
 
Darstellung und Bewertung der zu r 200. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel "Südliche Schmiedegasse"  in Köln-Weidenpesch  
eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §  3 Abs.  1 BauGB wurde im Rahmen eines Aushangs jeweils im Bezirksrathaus Nippes und im 
Stadtplanungsamt im Stadthaus Deutz  vom 21.06.2019 bis zum 22.07.2019  durchgeführt. Es sind 3 Stellungnahmen aus der Öffent lichkeit in der Zeit vom 
27.07.2019 bis zum 27.07.2019 e ingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahre n dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die 
jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bez irksvertretung, des 
Stadtentwicklungsausschusses  und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung 
ja/nein/teilweise/ 
Kenntnisnahme 
Stellungnahme der Verwa ltung 
1 
1.1 
Aus der Presse geht hervor, dass vorübergehend ein Park angelegt 
werden soll, sowie anschließend eine Gesamtschule.  
Es stellt sich die Frage, für welchen Zeitraum der Park angelegt 
werden soll und ob hierfür eine Beteiligung der Bürger angedacht ist.  
Zudem wird die Frage gestellt, wann die Planungen für den Schulbau 
begonnen werden und ob hierfür ebenfalls eine Beteiligung der Bürger 
vorgesehen ist.  
Kenntnisnahme Um die Fläche temporär für die Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar 
zu machen, wird dies e mittels kurzfristiger Maßnahmen  ertüchtigt. 
Diese öffentliche Grünfläche bleibt bis zur Err ichtung des Schulbaus 
bestehen. Eine aufwändige Herrichtung einer Parkanlage ist für eine 
temporäre Nutzung der Fläche nicht geplant.  
Die konkrete Planung des Schu lbaus entspricht nicht der Detail schärfe 
des Flächennutzungsplans . Hierzu wird die Öffentlichkeit im Rahmen 
des Bebauungsplan -Verfahrens förmlich beteiligt  und erhält die 
Möglichkeit zur Stellungnahme . Die Bekanntmachung zur Offenlage 
erfolgt mindestens üb er das Amtsblatt der Stadt Köln und die offizielle 
Webseite der Stadt Köln . Der Zeitraum für den Baubeginn konkretisiert 
sich im weiteren Verfahren.  
1.2 Die Merheimer Straße ist zwischen Gürtel und der Schmiedegasse 
stark befahren. Es besteht Interesse, wie der zu erwartende 
zusätzliche Verkehr, der durch die Schule entstehen wird, geleitet 
werden soll ohne Staus, gefährliche Situationen und noch mehr Lärm  
und Schmutz zu erzeugen.  
Kenntnisnahme Es wurde ein Verkehrsgutachten vergeben. Darin werden die 
Auswirkungen beschrieben und Maßnahmen zur besseren 
Verkehrsführung und Lärmminderung entwickelt.  
 
Es ist angedacht, auf dem Schulgelände sowohl nord -westlich einen 
A N L A G E  5

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung 
ja/nein/teilweise/ 
Kenntnisnahme 
Stellungnahme der Verwa ltung 
Parkplatz an der Schmiedegasse als auch süd -östlich einen Parkplatz 
an der Merheimer Straße zu realisieren, damit die Anfahrt sich nicht 
an einer Stelle konzentriert. Zudem soll eine Bushaltestelle in 
unmittelbarer Nähe entstehen sowie eine Rad - und 
Fußgängerverbindung.  
 
2 
2.1 
Die Eigentümer angrenzender Grundstücke sprechen sich vehement 
gegen die Planung aus. Die Anwohner rechnen mit einem Immensen 
Wertverlust angrenzender Grundstücke durch die Schule und 
Jugendeinrichtung und den daraus resultierenden Lärm und Verkehr. 
Dies ist mit den Bedürfnissen der Anwohner nicht vereinbar und 
hinnehmbar. 
Es besteht die Bitte um Berücksichtigung der Interessen und 
Unterlassung einer Planung, die mit einem erheblichen Lärmanstieg 
einhergeht. Zudem wird um rechtzeitig e Information und Rücksprache 
bei weiteren Verfahrensschritten gebeten.  
 
Teilweise Durch die Errichtung einer Schule in mittelbarer Nähe ist grundsätzlich 
kein Wertverlust von Grundstücken zu erwarten. Im Gegenteil ist die 
Nähe zu einer Schule familienfreu ndlich und bedeutet für Familien mit 
Kind eine Verbesserung. 
Die ursprünglich geplante Errichtung einer Jugendeinrichtung wird im 
weiteren Verfahren nicht mehr verfolgt. Dadurch reduzieren sich die 
befürchteten, möglichen Lärmauswirkungen. Zudem ist durch Kinder 
entstehender Lärm prinzipiell als sozial -adäquat zu betrachten.  
 
Es wurde ein Verkehrsgutachten vergeben. Darin werden die 
Auswirkungen beschrieben und Maßnahmen zur besseren 
Verkehrsführung und Lärmminderung entwickelt.  
Die Ertüchtigung einer Rad - und Fußwegeverbindung mit Anschluss 
zum Norden und die Planung einer neuen Bus -Haltestelle in der Nähe 
zum Schulgelände stellen ebenfalls eine Verbesserung der 
Infrastruktur dar.  
 
Die Öffentlichkeit wird im Rahmen des Flächennutzungsplan -
Verfahrens und i m Bebauungsplan -Verfahren förmlich beteiligt  und 
erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme . Die Bekanntmachung zur 
Offenlage erfolgt mindestens über das Amtsblatt der Stadt Köln und 
die offizielle Webseite. 
2.2 Der Stadtteil leidet bereits unter immer stärker werdendem (Kraft -
)Verkehr und einer einhergehende Lärmbelästigung. Allein durch die 
Schule ist mit einem Anstieg von Lärm und Verkehr zu rechnen. 
Zudem beherbergt eine Gesamtschule einige hundert Schüler mehr 
als ein Gymnasium. Es ist nicht vorstel lbar, wie die aktuelle 
Verkehrssituation dies stemmen soll.  
Kenntnisnahme Es wurde ein Verkehrsgutachten vergeben. Darin werden die 
Auswirkungen beschrieben und Maßnahmen zur besseren 
Verkehrsführung und Lärmminderung entwickelt . 
 
Es ist angedacht, auf dem Schulgelände sowohl nord-westlich einen 
Parkplatz an der Schmiedegasse als auch süd-östlich einen Parkplatz

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung 
ja/nein/teilweise/ 
Kenntnisnahme 
Stellungnahme der Verwa ltung 
 an der Merheimer Straße zu realisieren, damit die Anfahrt sich nicht 
an einer Stelle k onzentriert. Zudem ist soll eine Bus haltestelle in 
unmittelbarer Nähe entstehen sowie eine durchdachte Rad - und 
Fußgängerverbindung.  
 
Die geplante Gesamtschule resultiert aus den ermittelten Bedarfen im 
Stadtgebiet. Dieser wird auch im  Schulentwicklungsplan (2018) bereits 
beschrieben und gi lt weiterhin. Der gesamte Stadtbezirk Nippes weist 
hohe Bedarfe an Schulen auf. Die Wahl der Schulform ergibt sich aus 
den Schüler -Anmeldezahlen für eine Gesamtschule. Diese n 
erhobenen Bedarfen wird die Planung gerecht.  
Der Flächennutzungsplan schafft durch die Darstellung einer 
Gemeinbedarfsfläche und eines Signets Schule das Planungsrecht für 
die Errichtung einer Schule. Die Schulform wird durch den 
Flächennutzungsplan nicht eingeschränkt. Diese wird erst durch die 
Bebauungsplanung konkretisiert.  
2.3 Die Realisierung einer  Schule sowie zusätzlich einer 
Jugendeinrichtung und eines Spiel - und Bolzplatzes ist, vor allem in 
der Summe dieser Nutzungen, untragbar an diesem Ort. Die 
Anwohner sind hierdurch von früh morgens bis spät abends 
erheblichem Lärm ausgesetzt.  
 
Ja Die ursprünglich beabsichtigte Darstellung eines Signets 
Jugendeinrichtung wird im weiteren Verfahren aufgegeben. Es ist nicht 
mehr geplant, eine Jugendeinrichtung in diesem Bereich zu etablieren.  
2.4 Die Errichtung des Spielplatzes direkt neben einer Jugendeinrichtung 
sei ungünstig, da erfahrungsgemäß bestehende Spielplätze oft durch 
lärmende Jugendliche durch Scherben, Zigarettenstummel und 
Spritzen verunreinigt werden. Dies beeinträchtigt die Nutzung für  
Familien und Kinder.  
 
teilweise Die ursprünglich beabsichtigte Darstellung eines Signets 
Jugendeinrichtung wird im weiteren Verfahren aufgegeben. Es ist nicht 
mehr geplant, eine Jugendeinrichtung in diesem Bereich zu etablieren.   
2.5 Es besteht ein ausreichendes Angebot (Am Kreutzmorgen, hinter der 
Feuerwache, grüner Hof Mauenheim, Leuthenstraße). Wünschenswert 
ist es, stattdessen den Bestand in gutem Zustand zu halten.  
nein Der durch die Planung zusätzlichen Bedarfe an Grünflächen bzw. 
Spielplätzen wird auch durch das Grünflächenamt als gegeben 
betrachtet. Die Thematik der Instandhaltung von Grünflächen ist nicht 
Gegenstand des Flächennutzungsplans.

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung 
ja/nein/teilweise/ 
Kenntnisnahme 
Stellungnahme der Verwa ltung 
2.6 Die Luftqualität ist ohnehin schlecht. Durch die Planung verschwinden 
3 Hektar Natur, die das Ortsbild aufwerten und zu Kühlung in 
Sommermonaten beiträgt.  
 
teilweise Eingriffe in die Natur we rden durch Ausgleichsmaßnahmen auf 
anderen Flächen kompensiert. Die konkreten Auswirkungen auf die 
Natur und das Klima werden im weiteren Verfahren untersucht. Hierfür 
werden Gutachten vergeben, welche in einem umfassenden 
Umweltbericht zusammengefasst und der Politik  zur Abwägung 
vorgelegt werden. Hierzu wird es auch für die Öffentlichkeit eine 
förmliche Beteiligung geben, in der die Einsicht in die Unterlagen und 
die Möglichkeit zur Stellungnahme für Bürger innen und Bürger und 
Institutionen möglich ist.  
3 
3.1 
Die Flächennutzungsplanänderung ist zwar an sich begrüßenswert, es 
wird jedoch auf die außergewöhnliche Verkehrsproblematik 
hingewiesen und um ein entsprechendes Verkehrskonzept gebeten.  
 
Mangels anderweitiger praktikabler Möglichkeiten stellen die kleine n 
Einbahnstraßen (Amboßstraße und Feuerstraße) für den in Richtung 
Norden fließenden Durchgangsverkehr einen hochwillkommenen 
Schleichweg dar. Besonders wochentags zu Berufsverkehrszeiten 
quetschen sich hunderte Fahrzeuge hier durch, obwohl sicherlich 
beide Straßen nicht für dieses Verkehrsaufkommen ausgelegt sind. 
Unter der Verkehrsbelastung leiden bereits heute alle Anwohner.  
Kenntnisnahme Es wurde ein Verkehrsgutachten vergeben. Darin werden die 
Auswirkungen beschrieben und Maßnahmen zur besseren 
Verkehrsführung und Lärmminderung entwickelt. Es ist angedacht, auf 
dem Schulgelände sowohl nord -westlich einen Parkplatz an der 
Schmiedegasse als auch süd -östlich einen Parkplatz an der 
Merheimer Straße zu realisieren, damit die Anfahrt sich nicht an einer 
Stelle konzentriert. Zudem soll eine Bushaltestelle in unmittelbarer 
Nähe entstehen sowie eine Rad - und Fußgängerverbindung. Auch die 
Stadtbahn-Trasse befindet sich in mittelbarer Nähe zum Plangebiet 
und kann als Anreisemöglichkeit genutzt werden.  
3.2 Es erscheint kaum vorstellbar, dass sich alle Schüler sowie Lehr - und 
Verwaltungspersonal an ein Fahrrad-Konzept für die An - und Abreise 
zu den geplanten Einrichtungen halten werden oder können.  
Selbst wenn nur ein Teil der Anreisenden ein en PKW oder 
motorisiertes Zweirad nutzt, führt dies zu einer weiteren Erhöhu ng der 
ohnehin sehr hohen Verkehrsbelastung auf den beiden 
Einbahnstraßen. Dies erscheint nicht zumutbar oder vertretbar.  
Daher wird ein Verkehrskonzept gefordert, welches jede zusät zliche 
Verkehrsbelastung für die Einbahnstraßen verhindert.  
Kenntnisnahme  Siehe 3.1. 
3.3 Es wird vorgeschlagen, eine wirkungsvolle (Teil -)Sperrung der 
Jesuitengasse zwischen Amboßstraße und Pallenbergstraße für den 
Fahrzeugverkehr in Richtung Norden vorzunehmen. Hierdurch könnte 
die Nutzung der beiden Einbahnstraßen bereits unterbunden werden.  
teilweise Der Hinweis wird an die Bebauungsplanung weitergeleitet. Die 
konkrete Verkehrsführung ist nicht Gegenstand der 
Flächennutzungsplanung.

Beratungsverlauf (4)

25.11.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3597/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.10.2019
Erstellt
15.10.2019 14:16