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3217/2021

Impfungen von Obdachlosen, Wohnungslosen und Geflüchteten mit Johnson & Johnson und aufsuchende medizinische Versorgung (zu AN/1781/2021)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 01.10.2021

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 05.10.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5999 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53/530 
 
Vorlagen-Nummer  01.10.2021 
 3217/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 05.10.2021 
 
Impfungen von Obdachlosen, Wohnungslosen und Geflüchteten mit Johnson & Johnson und 
aufsuchende medizinische Versorgung (zu AN/1781/2021) 
Mit AN/1781/2021 stellt die SPD-Fraktion verschiedene Fragen zum o.a. Themenkomplex. Die Ant-
worten der Verwaltung sind zu besseren Lesbarkeit unterhalb der Fragen eingefügt. 
 
Frage 1: 
Wie viele obdachlose Personen sind seit Anlaufen der Impfangebote an diese Gruppe erfolgreich 
geimpft worden, und wie hoch ist die Quote von erfolgten Impfungen im Verhältnis zu den Impfange-
boten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Für die Gruppe der Straßenobdachlosen wurden durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
Impfaktionen durchgeführt und so über das Gulliver (unter Trägerschaft des Kölner Arbeitslosenzent-
rums e.V. (KALZ) betriebene Einrichtung zur Betreuung von Menschen in Obdachlosigkeit) insgesamt 
436 Personen geimpft. 
Entsprechend einer damaligen Anfrage aus dem Rhein-Sieg-Kreis geht die Stadtverwaltung Köln da-
von aus, dass auch ca. 115 Personen aus deren Zuständigkeit mitgeimpft wurden. Hinzu kommt eine 
kleinere Gruppe von versteckt Wohnungslosen, deren Anzahl jedoch mangels statistischer Erhebung 
nicht eingrenzbar ist. 
Der Mobile Medizinische Dienst (MMD) des Gesundheitsamtes hat ca. 160 Personen aus dem vom 
Fragensteller angesprochen Personenkreis gegen SARS-CoV-2 geimpft. 
Hinzu kommt eine große Impfaktion, die vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren koordiniert und in 
unterschiedlichen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, in den Beherbergungsbetrieben etc. durch-
geführt wurde und an welcher der MMD beteiligt war – die Impfungen wurden durch mobile Impf-
teams der KV durchgeführt. 
Die Abteilung Wohnraumversorgung des Amtes für Wohnungswesen hat für öffentlich-rechtlich unter-
gebrachte Obdach- und Wohnungslose, welche in Unterbringungsstandorten mit Gemeinschaftskü-
chen und/oder -sanitäranlagen untergebracht sind und daher potentiell einer höheren Ansteckungsge-
fahr ausgesetzt sind, ein Impfangebot gemacht. 
Es herrscht bei den öffentlich-rechtlich untergebrachten Obdach- und Wohnungslosen eine hohe 
Impfskepsis. Insoweit können nur immer wieder niederschwellige Impfangebote seitens der Stadt 
Köln gemacht werden - so in etwa auch im Rahmen von Impfungen ohne Termin im Gesundheitsamt 
oder Schwerpunktimpfungen in bestimmten Stadtteilen et cetera. 
In den Monaten April, Mai und Juni 2021 ist die Impfung von 649 untergebrachten Geflüchteten er-
folgt. Aufgrund der ebenso begrenzten Impfbereitschaft der untergebrachten Geflüchteten steht der-
zeit die Leistung von Überzeugungsarbeit bei Geflüchteten durch den Sozialen Dienst des Amtes für

2 
 
Wohnungswesen, die betreuenden sozialen Träger*innen und das Team „Flüchtlingsmedizin“ des 
Gesundheitsamtes im Vordergrund, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. 
Die Stadtverwaltung geht in einer sehr vorsichtigen Schätzung davon aus, dass von den dem Ge-
sundheitsamt bekannten Straßenobdachlosen mindestens 85 % mit Johnson & Johnson in der Impf-
aktion geimpft worden sind. 
 
Frage 2: 
Plant die Verwaltung Zweitimpfungen der Gruppen, die durch die Stadt ein Impfangebot mit dem 
Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, und wenn ja: Gibt es schon einen Impfplan?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Derzeit findet noch der Abstimmungsprozess darüber statt, in welcher Form die Booster-Impfung bei 
den wohnungslosen Menschen erfolgen kann. 
Fest steht bereits jetzt, dass die Gruppe der Straßenobdachlosen wieder mittels einer Standortimp-
fung in zentraler Lage erfolgen soll, wie bereits bei der Erstimpfung. 
Für wohnungslose Menschen in kommunalen Unterkünften, OBG-Unterbringung und Wohneinrich-
tungen der 67-iger Hilfen kommt hingegen die Boosterimpfung bei den jeweiligen Hausärzt*innen in 
Betracht. Dazu steht eine Entscheidung noch aus. 
Auffrischungsimpfungen stehen vor diesem Hintergrund noch nicht auf der Tagesordnung, auch bei 
denen nicht, die geimpft wurden, da hier die Impfung erst vor wenigen Wochen bzw. Monaten erfolgt 
ist. Eine Auffrischungsimpfung wird das Amt für Wohnungswesen untergebrachten Geflüchteten nur 
bei entsprechender Empfehlung des RKI sowie bei entsprechnener Kapazität des Gesundheitsamtes 
anbieten bzw. über Impfmöglichkeiten informieren. Soweit untergebrachte vulnerable Personen be-
sondere gesundheitliche Beeinträchtigungen haben, werden sie sich in ärztlicher Behandlung befin-
den und von ihren behandelnden Ärzt*innen über die individuelle Sinnhaftigkeit und Möglichkeit einer 
Zweit- oder Auffrischungsimpfung beraten. 
Im Übrigen wird zu Einzelheiten bezüglich der Impfung von städtisch untergebrachten Geflüchteten 
auf den „33. Bericht zur Situation Geflüchteter“ verwiesen (Vorlagen-Nr. 3069/2021). 
 
Frage 3: 
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass Genesene aus den vulnerablen Gruppen ein halbes Jahr nach 
dem Infekt geimpft werden, so wie es das RKI empfiehlt?  
 
Antwort der Verwaltung: 
In den unterschiedlichen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe wird durch Sozialarbeiter*innen und 
in den Sprechstunden des MMD dafür geworben, ein entsprechendes Impfangebot wahrzunehmen. 
 
Frage 4: 
Wie gedenkt die Verwaltung, die durch die Coronapandemie und die Maßnahmen und Beschränkun-
gen entstandene Lücke in den Behandlungskontakten mit obdachlosen Personen aufzuholen?  
Frage 5: 
Wie haben sich die Zahlen bei der aufsuchenden medizinischen Hilfe für Obdachlose seit dem letzten 
Bericht zum Jahr 2020 entwickelt? 
 
Antwort der Verwaltung zu Fragen 4 und 5: 
Die Behandlungskontakte des MMD sind 2021 wieder so häufig wie in den Vorjahren. Im 2. Quartal

3 
 
gab es sogar so viele verschiedene Patienten wie nie zuvor in einem Quartal. Eine Corona-bedingte 
„Lücke in den Behandlungskontakten“ des MMD besteht derzeit nicht mehr. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

05.10.2021 Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3217/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
01.10.2021
Erstellt
07.09.2021 10:31