3217/2021
Impfungen von Obdachlosen, Wohnungslosen und Geflüchteten mit Johnson & Johnson und aufsuchende medizinische Versorgung (zu AN/1781/2021)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530 Vorlagen-Nummer 01.10.2021 3217/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 05.10.2021 Impfungen von Obdachlosen, Wohnungslosen und Geflüchteten mit Johnson & Johnson und aufsuchende medizinische Versorgung (zu AN/1781/2021) Mit AN/1781/2021 stellt die SPD-Fraktion verschiedene Fragen zum o.a. Themenkomplex. Die Ant- worten der Verwaltung sind zu besseren Lesbarkeit unterhalb der Fragen eingefügt. Frage 1: Wie viele obdachlose Personen sind seit Anlaufen der Impfangebote an diese Gruppe erfolgreich geimpft worden, und wie hoch ist die Quote von erfolgten Impfungen im Verhältnis zu den Impfange- boten? Antwort der Verwaltung: Für die Gruppe der Straßenobdachlosen wurden durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Impfaktionen durchgeführt und so über das Gulliver (unter Trägerschaft des Kölner Arbeitslosenzent- rums e.V. (KALZ) betriebene Einrichtung zur Betreuung von Menschen in Obdachlosigkeit) insgesamt 436 Personen geimpft. Entsprechend einer damaligen Anfrage aus dem Rhein-Sieg-Kreis geht die Stadtverwaltung Köln da- von aus, dass auch ca. 115 Personen aus deren Zuständigkeit mitgeimpft wurden. Hinzu kommt eine kleinere Gruppe von versteckt Wohnungslosen, deren Anzahl jedoch mangels statistischer Erhebung nicht eingrenzbar ist. Der Mobile Medizinische Dienst (MMD) des Gesundheitsamtes hat ca. 160 Personen aus dem vom Fragensteller angesprochen Personenkreis gegen SARS-CoV-2 geimpft. Hinzu kommt eine große Impfaktion, die vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren koordiniert und in unterschiedlichen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, in den Beherbergungsbetrieben etc. durch- geführt wurde und an welcher der MMD beteiligt war – die Impfungen wurden durch mobile Impf- teams der KV durchgeführt. Die Abteilung Wohnraumversorgung des Amtes für Wohnungswesen hat für öffentlich-rechtlich unter- gebrachte Obdach- und Wohnungslose, welche in Unterbringungsstandorten mit Gemeinschaftskü- chen und/oder -sanitäranlagen untergebracht sind und daher potentiell einer höheren Ansteckungsge- fahr ausgesetzt sind, ein Impfangebot gemacht. Es herrscht bei den öffentlich-rechtlich untergebrachten Obdach- und Wohnungslosen eine hohe Impfskepsis. Insoweit können nur immer wieder niederschwellige Impfangebote seitens der Stadt Köln gemacht werden - so in etwa auch im Rahmen von Impfungen ohne Termin im Gesundheitsamt oder Schwerpunktimpfungen in bestimmten Stadtteilen et cetera. In den Monaten April, Mai und Juni 2021 ist die Impfung von 649 untergebrachten Geflüchteten er- folgt. Aufgrund der ebenso begrenzten Impfbereitschaft der untergebrachten Geflüchteten steht der- zeit die Leistung von Überzeugungsarbeit bei Geflüchteten durch den Sozialen Dienst des Amtes für 2 Wohnungswesen, die betreuenden sozialen Träger*innen und das Team „Flüchtlingsmedizin“ des Gesundheitsamtes im Vordergrund, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Die Stadtverwaltung geht in einer sehr vorsichtigen Schätzung davon aus, dass von den dem Ge- sundheitsamt bekannten Straßenobdachlosen mindestens 85 % mit Johnson & Johnson in der Impf- aktion geimpft worden sind. Frage 2: Plant die Verwaltung Zweitimpfungen der Gruppen, die durch die Stadt ein Impfangebot mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, und wenn ja: Gibt es schon einen Impfplan? Antwort der Verwaltung: Derzeit findet noch der Abstimmungsprozess darüber statt, in welcher Form die Booster-Impfung bei den wohnungslosen Menschen erfolgen kann. Fest steht bereits jetzt, dass die Gruppe der Straßenobdachlosen wieder mittels einer Standortimp- fung in zentraler Lage erfolgen soll, wie bereits bei der Erstimpfung. Für wohnungslose Menschen in kommunalen Unterkünften, OBG-Unterbringung und Wohneinrich- tungen der 67-iger Hilfen kommt hingegen die Boosterimpfung bei den jeweiligen Hausärzt*innen in Betracht. Dazu steht eine Entscheidung noch aus. Auffrischungsimpfungen stehen vor diesem Hintergrund noch nicht auf der Tagesordnung, auch bei denen nicht, die geimpft wurden, da hier die Impfung erst vor wenigen Wochen bzw. Monaten erfolgt ist. Eine Auffrischungsimpfung wird das Amt für Wohnungswesen untergebrachten Geflüchteten nur bei entsprechender Empfehlung des RKI sowie bei entsprechnener Kapazität des Gesundheitsamtes anbieten bzw. über Impfmöglichkeiten informieren. Soweit untergebrachte vulnerable Personen be- sondere gesundheitliche Beeinträchtigungen haben, werden sie sich in ärztlicher Behandlung befin- den und von ihren behandelnden Ärzt*innen über die individuelle Sinnhaftigkeit und Möglichkeit einer Zweit- oder Auffrischungsimpfung beraten. Im Übrigen wird zu Einzelheiten bezüglich der Impfung von städtisch untergebrachten Geflüchteten auf den „33. Bericht zur Situation Geflüchteter“ verwiesen (Vorlagen-Nr. 3069/2021). Frage 3: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass Genesene aus den vulnerablen Gruppen ein halbes Jahr nach dem Infekt geimpft werden, so wie es das RKI empfiehlt? Antwort der Verwaltung: In den unterschiedlichen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe wird durch Sozialarbeiter*innen und in den Sprechstunden des MMD dafür geworben, ein entsprechendes Impfangebot wahrzunehmen. Frage 4: Wie gedenkt die Verwaltung, die durch die Coronapandemie und die Maßnahmen und Beschränkun- gen entstandene Lücke in den Behandlungskontakten mit obdachlosen Personen aufzuholen? Frage 5: Wie haben sich die Zahlen bei der aufsuchenden medizinischen Hilfe für Obdachlose seit dem letzten Bericht zum Jahr 2020 entwickelt? Antwort der Verwaltung zu Fragen 4 und 5: Die Behandlungskontakte des MMD sind 2021 wieder so häufig wie in den Vorjahren. Im 2. Quartal 3 gab es sogar so viele verschiedene Patienten wie nie zuvor in einem Quartal. Eine Corona-bedingte „Lücke in den Behandlungskontakten“ des MMD besteht derzeit nicht mehr. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3217/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 01.10.2021
- Erstellt
- 07.09.2021 10:31