V/0246/2009
Zur Eckernheide - gemeinsamer Geh- und Radweg zwischen Alfersheide und Hessenweg Kanalbrücke
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4997 Zeichen
V/0246/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Zur Eckernheide - gemeinsamer Geh- und Radweg zwischen Alfersheide und Hessenweg
Kanalbrücke
- Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
10.09.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der gemeinsame Geh- und Radweg zwischen der Straße „Gelmerheide“ und der Kanalbrücke
Hessenweg entlang der Straße „Zur Eckernheide“ wird auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der
Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 9888 Blatt 1-2(2)) neugebaut.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 670.000 €
entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Mit der Durchführung der Sachentscheidung entstehen im Jahr 2009 bei der
Maßnahme 4038 „Zur Eckernheide, Alfersheide bis Hessenweg, Radweg-Bau“
im Teilfinanzplan 1201 „Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen“
Investitionsauszahlungen in Höhe von 700.000,00 € sowie
Investitionseinzahlungen in Höhe von 482.000,00 €.
Zusätzlich zu den im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Ermächtigungen entstehen
weitere Investitionsauszahlungen in Höhe von 670.000,00 € sowie
weitere Investitionseinzahlungen in Höhe von 482.000,00 €.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind entspr. § 9 Ziffer 1.4 der Haushaltssat-
zung im Budget des Tiefbauamtes zur Verfügung zu stellen.
Vorlagen-Nr.:
V/0246/2009
Auskunft erteilt:
Frau Vissing
Ruf:
492 66 44
E-Mail:
Vissing@stadt-muenster.de
Datum:
23.06.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0246/2009
Begründung:
1. Voraussetzungen
In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Ost am 04.05.2006 wurde der verkehrstechni-
sche Entwurf des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung für den
Radweg zwischen Alfersheide und Hessenweg mit der Vorlage V/0099/2006 beschlossen.
Der erste Bauabschnitt des Radweges von Alfersheide bis Gelmerheide wurde als Vorsor-
gemaßnahme mit der Erschließung des Baugebietes „Gelmerheide“ gebaut. Der Baube-
schluss für diesen Abschnitt erfolgte mit der Vorlage V/0663/2006 in der Sitzung der Bezirks-
vertretung Münster-Ost am 14.09.2006. Dieser erste Bauabschnitt ist bereits baulich fertig
gestellt.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Der Radweg entlang der Straße Zur Eckernheide ist aus Asphaltbeton und erhält eine Breite
von 2,50 m.
Zwischen den Straßen „Gelmerheide“ und „Schräderheide“ wird er hinter der vorhandenen
Baumreihe an den privaten Grundstücksgrenz en entlang geführt. In Höhe der Einmündung
der Straße „Schräderheide“ werden die beiden Bushaltestellen „Zur Eckernheide“ weitestge-
hend barrierefrei ausgebaut. Zur sicheren Querung wird dort auch ein Fahrbahnteiler gebaut.
Die vorhandene städtische Wartehalle wird näher an den Einstieg gesetzt, ferner werden 10
Fahrradständer aufgestellt. Bis zur Bushaltestelle ist eine Beleuchtung des Radweges ge-
plant.
Ab Haus Nr. 65 wird der Geh- und Radweg bis zum Haus Nr. 79 hinter dem vorhandenen
Entwässerungsgraben geführt. Hier sind beidseitig ergänzende Baumpflanzungen geplant.
In Höhe des Beckschembaches verläuft der Radweg kurzzeitig entlang der Fahrbahn, um
eine Zerschneidung der Ufergehölze und eine zusätzliche Verrohrung des Baches zu ver-
meiden. In der Weiterführung verschwenkt die Trasse wieder hinter die Wallhecke und stößt
dann auf die Zuwegung zum Kanalseitenweg. Zwi schen diesem und der Kanalbrücke muss
der Weg hinter der Leitplanke entlang geführt werden. Hierzu müssen drei Eichen entfallen
und die Böschung angeglichen werden.
Die Bushaltestelle „Rieselfelder“ wird ebenfalls weitestgehend barrierefrei umgebaut. Die
vorhandene Solarleuchte wird demontiert, die städtische Wartehalle wird nun erstmalig an
das Beleuchtungsnetz angeschlossen.
3. Ausschreibung und Bau:
Die Ausschreibung ist bereits in Vorbereitung, nach dem Baubeschluss erfolgt die Veröffent-
lichung. Der Ausbau kann ab dem 4. Quartal 2009 erfolgen. Die Verkehrsführung wird dann
aktuell abgestimmt.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse:
Die Maßnahme ist zu 70 % nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) för-
derfähig. Der Antrag wurde bereits gestellt. Mit der Bewilligung wird noch in 2009 gerechnet.
Die Mittel werden bereits in 2009 zur Verfügung gestellt.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen:
- 3 -
V/0246/2009
Es ist eine Genehmigung nach § 99 Landeswassergesetz erforderlich, da die Baumaßnahme
punktuell den Durchlass für den „Beckschembach“ betrifft. Die Genehmigung wird vor Bau-
beginn erwartet.
6. Liegenschaftliche Regelungen:
Es sind liegenschaftliche Regelungen erforderlich, die Verhandlungen sind bereits aufge-
nommen.
Die Anwohner und Eigentümer werden entsp rechend dem Serviceversprechen des Tiefbau-
amtes frühzeitig über die Maßnahme informiert.
In Vertretung
Schultheiß
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Hessenweg
- Zur Eckernheide
- Alfersheide
- Schräderheide
- Drei Eichen
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0246/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.03.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37