V/1069/2017
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
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Beschlussvorlage
1668 Zeichen
V/1069/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Beratungsfolge 17.01.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zur stellvertretenden Schriftführerin des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Ver- braucherschutz und Arbeitsförderung wird Frau Marion Jürgens-Beike bestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine zusätzlichen Kosten und Folgekosten. Begründung: Gemäß § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Dazu muss der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung einen Schriftführer bzw. eine Schriftführerin bestellen (§ 58 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Die Verwaltung hat dem Ausschuss empfohlen, eine grundsätzliche Vertretungsregelung für die Schriftführung zu treffen. Dieser Empfehlung ist der Ausschuss mit Beschluss vom 03.09.2014 nach- gekommen. Aufgrund personeller Veränderungen schlägt die Verwaltung jetzt eine Änderung bei der Besetzung der stellvertretenden Schriftführung vor. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Vorlagen-Nr.: V/1069/2017 Auskunft erteilt: Barbara Hamisch Ruf: 492-5010 E-Mail: HamischB@stadt-muenster.de Datum: 20.12.2017 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1069/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.12.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37