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AN/1134/2017

Überarbeitung des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet "Flittarder Rheinauen"

FDP/KSG Antrag nach § 3 28.08.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 18.01.2018, TOP 2.1

FDP Antrag nach § 3

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FDP Antrag nach § 3

5903 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
Vorsitzender des  
Ausschusses für Umwelt und Grün 
Herrn Rafael Christof Struwe 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus · 50667 Köln 
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 28.08.2017 
AN/1134/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Umwelt und Grün 14.09.2017 
 
Überarbeitung des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet 
"Flittarder Rheinauen" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin; 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Ausschusses für Umwelt und Grün zu setzen. 
 
Der Auschuss möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, für das Naturschutzgebiet „Flittarder Rheinauen“ 
mit den Menschen in Flittard gemeinsam einen überarbeiteten Pflege- und Entwick-
lungsplan zu entwickeln und nach Beratung in der BV9 dem Ausschuss für Umwelt 
und Grün vorzulegen. 
2. Dabei sind, in Abwägung der Interessen von Biodiversität und Erholungsnutzung auf 
dem Gebiet des Stadtteils Flittard auch für Menschen - der Tradition des Ortes ent-
sprechend -angemessene Zugänge zu den Gewässern vorzusehen, analog zu den 
Naturschutzgebieten N1 und N4, wo es legale Zugänge zum Rhein gibt. 
3. Die Informationstafeln über die zu schützende Fauna und Flora in der Rheinaue sind 
wiederherzustellen und zu verbessern. Die Nutzung des Dükerturms und seiner Um-
gebung für Umweltbildung ist mit den Steb AöR zu prüfen. 
4. Es ist darzustellen, in wie weit die Verwaltung die aktuelle Nutzung der Strände zwi-
schen Rheinkilometer 696,5 und 698,7 wie bisher tolerieren wird.  
5. Weiterhin ist darzustellen, wie die Verwaltung beabsichtigt, die regelmäßige gründli-
che Entfernung von für Tiere gefährlichem Müll aus dem gesamten Auenwald sicher-
zustellen. 
 
 
 
 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
Begründung: 
 
Der Stadtteil Flittard führt den Rhein im Wappen und ist stolz auf seine Tradition als Fischer-
ort. Die Nutzung des Rheinufers für Geselligkeit und Erholung wird bei vielen als „Gewohn-
heitsrecht“ angesehen. Das Freischneiden der Schifffahrtszeichen führt wie anderswo zu 
sehr einfachem Zugang zu den Stränden. Wie auch an anderen Stellen wird der Versuch 
nicht akzeptiert, Naturschutzrecht gegen Traditionen durchzusetzen.  
 
Eine Durchsetzung eines kompletten Betreuungsverbotes auf vier Kilometern Länge gegen 
die Mehrheit der ortsansässigen Bevölkerung ist illusorisch. Dies gilt umso mehr als es die 
Bevölkerung und nicht die Stadt ist, die zumindest den Flittarder Teil des Auenwaldes einmal 
jährlich säubert. Es sind die Führungen der Bürgervereinigung, die Umweltbildung betreiben 
- die alten Tafeln von der Stadt sind in keinem nützlichen Zustand mehr. Es sind die Men-
schen aus Stammheim und Flittard, die die Streuobstwiesen betreuen und die auf die traditi-
onelle landwirtschaftliche Nutzung immer mehr verzichten. 
 
Von daher ist eine neue Abwägung der Nutzungsinteressen notwendig. Das Rheinufer zwi-
schen Rheinkilometer 695,1 und 699,1 ist in einem auch für die ansässige Bevölkerung ak-
zeptablen Maße zwischen der Naturschutzfunktion, Pufferbereichen (Fluchtdistanz) und der 
Erholungsfunktion aufzuteilen. Umgekehrt ist die Bevölkerung noch besser über den Wert 
des Naturschutzgebietes aufzuklären und breiter in den Schutz einzubeziehen. 
 
Der Entwurf eines neuen Landesnaturschutzgesetzes (Landtagsdrucksache 16/11154) sieht 
in §13 für die Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen vier Zielbereiche vor. 
„Der Landschaftsplan kann (…) Maßnahmen  
 
1. zur Sicherung und Verbesserung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Natur-
haushalts oder des Landschaftsbildes,  
2. der Pflege und Entwicklung eines Biotopverbundsystems sowie der Kulturlandschaft 
und  
3. des Erholungswertes von Natur und Landschaft und  
4. zur Förderung der Biodiversität  
 
festsetzen“.  
 
Nach § 36 sind „Besitzer von Ufergrundstücken verpflichtet, diese für das Betreten (…) zum 
Zwecke der Erholung in angemessenem Umfang herzurichten und freizugeben. Dies gilt 
nicht, soweit die Freigabe mit der öffentlichen Zweckbestimmung der Fläche unvereinbar ist“.  
Das Rheinufer steht unter FFH-Schutz und die Auen stehen unter Naturschutz.  Der Schutz-
zweck erfordert jedoch keine ganzjährige Vollsperrung der gesamten 4 km Wassergrenze.  
 
Der Schutz von Vögeln und Fischen auf der Wanderung ist nicht ganzjährig relevant. Die 
Fluchtdistanz von Vögeln erfordert Pufferzonen aber keine Vollsperrung. 
Bei der notwendigen Abwägung entspricht ein konsequentes Betretungsverbot auf 100% der 
4 km Rheinufer diesen Zielen ebenso wenig wie das Tolerieren von einem Dutzend vermüll-
ten wilden Grillplätzen zwischen Rheinkilometer 696,5 und 698,7.  
 
Für die Entwicklung des Bestandes an bodenbrütenden Vögeln sind die bisher getroffenen 
Maßnahmen (Aufklärung und Durchsetzung gegen Hundebesitzer) in der Brutzeit völlig un-
zureichend. Gleichzeitig hat sich in Flittard selbst seit 2005 der Bestand an steuerlich erfass-
ten Hunden verdoppelt und hat einen Spitzenwert im Stadtbezirk erreicht. Gleichzeitig kriti-
siert der BUND Köln, dass der heutige Pflege- und Entwicklungsplan den Schutz von Tieren 
berücksichtige, die nicht in dem Naturschutzgebiet leben.

- 3 - 
www.FDP-Koeln.de 
 
Wenn Vorschriften nicht mit den Menschen besprochen werden, an unterschiedlichen Stellen 
unterschiedlich angewandt und verfolgt werden, dann unterminiert das ihre Grundlage, den 
Rechtsstaat.  Es besteht die Notwendigkeit, mit den Menschen die Planung nach zu justie-
ren. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
 
Ulrich Breite                                      Dr. Rolf Albach 
Geschäftsführer                                Umweltpolitischer Sprecher

Beratungsverlauf (1)

18.01.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/1134/2017
Typ
FDP/KSG Antrag nach § 3
Datum
28.08.2017
Erstellt
24.08.2017 16:12