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3640/2024

Regionalplanneuaufstellung Köln, hier: Stellungnahme der Stadt Köln zum Zweiten Planentwurf eingereicht

Mitteilung Ausschuss 22.01.2025

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1B – Stellungnahme zu den Zeichnerischen Festlegungen und zum textlichen Teil der Planunterlage (Übersicht der Stellungnahmeinhalte)

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Anlage 1A – Stellungnahme zu den Zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurf 2024 (Übersicht der Stellungnahmeelemente)

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Mitteilung Ausschuss

4999 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/2 
 
Vorlagen-Nummer 27.11.2024 
 3640/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit 28.11.2024 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 28.11.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 
Wirtschaftsausschuss 23.01.2025 
Verkehrsausschuss 28.01.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2025 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.02.2025 
 
Regionalplanneuaufstellung Köln, hier: Stellungnahme der Stadt Köln zum Zweiten 
Planentwurf eingereicht 
Die Regionalplanung ist ein Instrument zur Steuerung der räumlichen Entwicklung einer Pla-
nungsregion. Sie konkretisiert die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die im Landesent-
wicklungsplan (LEP) für Nordrhein-Westfalen vorgegeben sind. Die Inhalte des Regionalplans 
sind von den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit sowie 
von den unterschiedlichen Trägern der Fachplanung wie der Wasserwirtschaft, der Verkehrs-
planung, des Naturschutzes oder der Landwirtschaft im Rahmen der nachfolgenden Planun-
gen zu beachten bzw. zu berücksichtigen und schaffen Planungssicherheit für diese. 
 
Für die inhaltliche Planerarbeitung ist die Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde 
zuständig, der Regionalrat Köln ist beschlussfassendes Gremium. Das Verfahren zur Aufstel-
lung bzw. Änderung von Regionalplänen richtet sich nach den maßgeblichen Bestimmungen 
des Raumordnungsgesetzes (§7 ff. ROG). Es besteht die Möglichkeit, einzelne Themen aus 
der Gesamtplanung auszuklammern und in begründeten Fällen in so genannten Sachlichen 
Teilplänen zu behandeln.  
 
Im Regierungsbezirk Köln befinden sich derzeit der Regionalplan in Neuaufstellung sowie die 
Sachlichen Teilpläne „Nichtenergetische Rohstoffe“ und „Erneuerbare Energien“ im Aufstel-
lungsverfahren bzw. in Vorbereitung (s. Vorlage Nr. 1272/2024). Die beschriebenen Regional-
planverfahren werden durch die Stadt Köln aktiv und konstruktiv begleitet. Hierbei sind die 
maßgeblichen programmatischen Zielsetzungen, Konzepte und Planwerke der Stadt (bspw. 
Stadtstrategie, Köln klimaneutral 2035) sowie die in der Vergangenheit eingereichten Stellung-

2 
 
nahmen zu den vorgenannten Regionalplanverfahren wie beschrieben leitend. Es ist aus-
drücklicher politischer Wille des Regionalrats, das Verfahren zur Neuaufstellung des Regional-
plans vor den anstehenden Kommunalwahlen im Herbst 2025 abzuschließen. 
 
Neuaufstellung Regionalplan Köln - Zweiter Planentwurf 2024 
In seiner Sitzung am 10.12.2021 fasste der Regionalrat Köln auf Basis des Ersten Planent-
wurfs den Aufstellungsbeschluss für einen neuen Regionalplan Köln und die Durchführung 
seiner ersten öffentlichen Auslegung (07.02.2022 bis 31.08.2022). Im Rahmen dieser Offen-
lage nutzte die Stadt Köln die Möglichkeit der Stellungnahme, welche vom Rat der Stadt am 
20.06.2022 beschlossen wurde (vgl. Vorlagen Nr. 1159/2022 und 2561/2022). Nach Ab-
schluss der ersten öffentlichen Auslegung erfolgte in den vergangenen Monaten die Auswer-
tung der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und die Überarbeitung des 
Planentwurfs durch die Regionalplanungsbehörde.  
 
Am 11.10.2024 hat der Regionalrat Köln den Zweiten Planentwurf zur Neuaufstellung des Re-
gionalplans Köln zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungs-
vorlage RR 32/2024). Die Planunterlage kann über die nachfolgende Internetadresse eingese-
hen und heruntergeladen werden: 
https://membox.nrw.de/index.php/s/b7JA8zPJV5vtp0h/authenticate  
Passwort: RPLAN 
 
Die öffentliche Auslegung fand vom 15.10.2024 bis 15.11.2024 statt und war inhaltlich be-
schränkt auf gegenüber dem Planentwurf vom 10.12.2021 geänderte Planinhalte. Die Fach-
verwaltung hat diesen Zweiten Planentwurf auf Grundlage der städtischen Stellungnahme aus 
dem Jahr 2022 geprüft und entsprechend Stellung genommen. Die verwaltungsintern abge-
stimmte Stellungnahme zum Zweiten Regionalplanentwurf Köln wurde bei der Bezirksregie-
rung Köln als Regionalplanungsbehörde fristgerecht eingereicht (siehe Anlagen 1A und 1B).  
 
Darüber hinaus hat die Verwaltung in ihrem Schreiben zur Stellungnahme folgenden Hinweis 
mit der Bitte um Prüfung und Aktualisierung der Planunterlage gegeben: 
Roggendorf/Thenhoven: Gemäß Beschluss des Regionalrats vom 11.10.2024 (Änderungsan-
trag Nr. 50), soll die ASB-Ausweisung nördlich des Siedlungsbereiches beibehalten werden. 
Im vorliegenden Planentwurf ist der ASB überlagert von den Freiraumfunktionen Regionaler 
Grünzug und BSLE. Die beiden Änderungskarten enthalten in diesem Bereich keine Darstel-
lung. Wir bitten um Prüfung und Aktualisierung der Darstellungen. 
 
Gez. Haack 
 
 
Anlagen 
Anlage 1A – Stellungnahme zu den Zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurf 
2024 (Übersicht der Stellungnahmeelemente) 
Anlage 1B – Stellungnahme zu den Zeichnerischen Festlegungen und zum textlichen Teil der 
Planunterlage (Übersicht der Stellungnahmeinhalte)

Anlage 1B – Stellungnahme zu den Zeichnerischen Festlegungen und zum textlichen Teil der Planunterlage (Übersicht der Stellungnahmeinhalte)

7445 Zeichen

Anlage 1B 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung                 Stand: 12. 11.2024 
    1 
REGIONALPLANNEUAUFSTELLUNG KÖLN 
Zweiter Regionalplanentwurf 2024 
hier: Stellungnahme zu den Zeichnerischen Festlegungen und zum Textlichen Teil der Planunterlage (Übersicht der 
Stellungnahmeinhalte) 
 
Zeichnerischen Festlegungen 
Bezug 
(Kennziffer)  
Stadtbezirk, 
Stadtteil 
Stellungnahme 
57  Ehrenfeld, 
Bickendorf 
Eine Festlegung der Fläche als ASB wird zugestimmt, da diese eine gewerbliche Nutzung am Standort weiterhin 
ermöglicht und gleichzeitig den langfristigen Handlungs- und Gestaltungsspielraum erweitert. Für den damit 
einhergehenden Wegfall des GIB-Potentials wäre ein Ausgleich an anderer Stelle auf Kölner Stadtgebiet 
wünschenswert. 
1002730  Ehrenfeld, 
Ehrenfeld 
Die Festlegung Schienenwege nordwestlich angrenzend an den Änderungsbereich 1002730 ist für die Entwicklung 
des Max Becker-Areals – wie im rechtskräftigen Regionalplan – als ASB festzulegen. 
Verweis auf Stellungnahme 4-401-001 aus 2022: 
Der Bereich um das Max-Becker-Areal ist gem. politischen Beschluss zur Entwicklung eines Mischgebietes (Zielbild 
Weststadt) - wie im rechtskräftigen Regionalplan - als ASB festzulegen.  
172  Porz,  
Lind 
Der Änderungsbereich 172 ist auf Kölner Stadtgebiet – wie im Ersten Regionalplanentwurf 2022 – als AFAB 
festzulegen. Zudem ist für den Bereich die Freiraumfunktion BSN festzulegen.  
Im landesweiten Biotopverbund sind die Flächen als Verbundflächen mit herausragende Bedeutung (Kernbereiche 
und weitere herausragende Funktionsbereiche des Biotopverbundes NRW) ausgewiesen. Diese Ausweisung ist 
beizubehalten und in Verbindung mit den Flächen der Abgrabungsgewässer im RSK als Naturschutzgebiet zu 
entwickeln. Die Flächen sind zudem im Konzept zur „Ausweisung und Erweiterung weiterer Naturschutzgebiete in 
Köln“, welches 2022 durch den Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschlossen worden ist, enthalten.  
Verweis auf Stellungnahme F-7-713-002 aus 2022:  
Abgrabungsgewässer Storchensee und Molch Weiher sind als BSN festzulegen. Sie sollen im Rahmen einer 
nächsten Landschaftsplanänderung als NSG auf Kölner Stadtgebiet ausgewiesen werden, eine Entsprechung als 
NSG besteht bereits im Rhein-Sieg Kreis. Auch der landesweite Biotopverbund weist diese Flächen mit 
herausragender Bedeutung aus.

Anlage 1B 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung                 Stand: 12. 11.2024 
    2 
Bezug 
(Kennziffer)  
Stadtbezirk, 
Stadtteil 
Stellungnahme 
68  Porz, 
Grengel 
Der Änderungsbereich 68 nördlich des Flughafens ist – wie im Ersten Regionalplanentwurf 2022 – als Waldbereich 
mit den Freiraumfunktionen BSN und RG festzulegen.  
Die Flughafenerweiterungsfläche nördlich des heutigen Flughafengeländes liegt innerhalb des FFH-Gebietes 
Wahner Heide (DE-5108-301). Grundlage dieses Schutzgebietes ist die EU-Richtlinie 92/43/EWG. Weiterhin 
befindet sich die Erweiterungsfläche innerhalb des Vogelschutzgebietes Wahner Heide (DE-5108-401) nach der 
EU-Richtlinie 2009/&147/EG. Zur Umsetzung dieser Richtlinien in deutsches Recht sind Schutzzweck und 
Erhaltungsziele in die Festsetzungen als Naturschutzgebiet Wahner Heide durch den gleichlautenden 
Landschaftsplan integriert.  
Die Zulässigkeit von Vorhaben in den Gebieten des „europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ nach den 
beiden zuvor genannten Richtlinien regelt § 34 BNatSchG. Wenn die geplante Flughafenerweiterung zu 
erheblichen Beeinträchtigungen der Gebiete in den für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen 
Bestandteilen führen kann, ist sie unzulässig. Von letzterem wird angesichts eines vollständigen Funktionsverlustes 
der betroffenen Flächen im Rahmen einer Flughafenerweiterung einerseits und der sehr hohen Bedeutung des 
NSG Wahner Heide anderseits ausgegangen.  
Zudem zählt das Naturschutzgebiet Wahner Heide zu den artenreichsten seiner Art in Nordrhein-Westfalen und 
Deutschland, es hat insofern besondere Bedeutung für die Erhaltung vieler gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. 
1031060  Mülheim, 
Stammheim  
Der Änderungsbereich 1031060 ist – wie im ersten Regionalplanentwurf 2022 – als AFAB mit der Freiraumfunktion 
RG festzulegen. 
Das direkte Umfeld der Kläranlage eignet sich nicht für die Entwicklung von Wohnungsbau.  
Die Festlegung AFAB ist für die den Bereich 1031060 beizubehalten, da ansonsten durch die Nähe zum 
Großklärwerk Stammheim (Minimaldistanz ca. 130 m) immissionsrechtliche Konflikte entstehen würden (insb. 
Geruchsbelastung). Die Egonstr. liegt ca. 150 m vom Klärwerk entfernt. Die Häufigkeit und Stärke von 
Geruchsereignissen steigt erheblich mit der Nähe zur Emissionsquelle. Gesunde Wohnverhältnisse sind in dieser 
geringen Entfernung nur unter großem Aufwand zu gewährleisten.  
Zur Standortsicherung des stadtweit bedeutsamen Klärwerks Stammheim soll aus immissionsschutzrechtlichen 
Gründen die ehemalige Behelfssiedlung daher keine planungsrechtliche Sicherung erfahren. Die dauerhafte 
Standortsicherung und Entwicklungsperspektive des gesamtstädtisch bedeutsamen Großklärwerks Stammheim 
würde andernfalls gefährdet. Das Großklärwerk Stammheim gehört zu den sogenannten Zaunanlagen (komplexe 
industrielle Anlagen), deren Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb die Bezirksregierung Köln erteilt wird.

Anlage 1B 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik | Räumliche Stadtentwicklungsplanung                 Stand: 12. 11.2024 
    3 
Bezug 
(Kennziffer)  
Stadtbezirk, 
Stadtteil 
Stellungnahme 
72  Mülheim/ 
Flittard 
Die für den Änderungsbereich 72 festgelegte Zweckbindung Sonderlandeplatz ist zurückzunehmen. Der Bereich ist 
– wie im Ersten Regionalplanentwurf 2022 – als AFAB mit den Freiraumfunktionen RG und BSLE festzulegen. 
 
Abkürzungen 
ASB Allgemeine Siedlungsbereiche 
GIB Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzu ng 
AFAB Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche 
BSN Bereiche für den Schutz der Natur 
BSLE  Bereiche für den Schutz der Landschaft und la ndschaftsorientierte 
  Erholung 
RG Regionale Grünzüge 
 
 
Textlicher Teil der Planunterlage 
Bezug (Kennziffer) Stellungnahme 
1003799  
Synopse B-1 
S. 2569-2571  
Aufgrund der hohen Unterdeckung der GIB-Flächen im Kölner Stadtgebiet kann dem Ausgleichsvorschlag der 
Bezirksregierung nicht gefolgt werden. Der regionale Ausgleich von Flächenbedarfen ist grundsätzlich nachvollziehbar 
allerdings nur sinnvoll, sofern die planerische Umsetzung der GIB-Flächendefizite für die Stadt Köln zumindest in Teilen im 
räumlich-funktionalen Kontext zur Stadt steht. Andernfalls sind die Flächenverfügbarkeiten nicht mit dem Ort der Nachfrage 
vereinbar. 
A-1-5-
Änderungssynopse 
Textliche 
Festlegungen, 
Z. 10 GIB sichern 
und entwickeln  
Seite 42, 
Erläuterungen (1)  
Folgender Absatz wurde gestrichen: 
„Gewerbliche und industrielle Nutzungen unter 10 ha können durch die kommunale Bauleitplanung sowohl innerhalb der 
ASB als auch im regionalplanerisch festgelegten Freiraum zugeordnet sein und dienen vorrangig der Sicherung 
bestehender oder der Unterbringung kleinerer, ortsansässiger Betriebe.“  
Aus kommunaler Sicht bleibt es wünschenswert, wenn eine gewisse Flexibilität – insbesondere für bereits bestehende 
emittierende Betriebe – im regionalplanerisch festgelegten AFAB in Arrondierungsbereichen zum ASB auch zukünftig 
beibehalten wird. Es wird angeregt den Absatz wieder aufzunehmen.

Anlage 1A – Stellungnahme zu den Zeichnerischen Festlegungen im Regionalplanentwurf 2024 (Übersicht der Stellungnahmeelemente)

769 Zeichen

Regionalplanneuaufstellung Köln 
Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegungen im 
Regionalplanentwurf 2024 (Übersicht der Stellungnahmeelemente) 
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Festlegungen mit Stellungnahme 
„1 _,.j Stellungnahmebereich 
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Hintergrundkarte 
Regionalplanentwurf 2024 
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Keldenich 
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© Stadt Köln und Regionalverband Ruhr, Datengrundlagen: 
ALKIS, ATKIS - Land NRW/Katasterämter© OpenStreetMap 
Stand: 11.11.2024 
Autor: 151 /2 
Quelle: RBS -Amt für Stadtemtwicklung und Statistik; Regionalplanentwurf - Bezirksregierung Köln - Dezernat 32 
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Stadt Köln 
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Beratungsverlauf (8)

28.11.2024 Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2025 Wirtschaftsausschuss
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.01.2025 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.02.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.03.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3640/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.01.2025
Erstellt
18.11.2024 09:22