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2012/0275

Schuldner- und Insolvenzberatung, Amt für Soziales und Prävention

Magistratsvorlage 09.08.2012

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2012/0275

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Amt für Soziales und Prävention 
Schuldner- und Insolvenzberatung 
 
Jahresbericht 2011 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Überschuldung als gesellschaftlich relevantes Problem 
 
Von Überschuldung wird gesprochen, wenn das Einkommen eines Haushaltes über einen 
längeren Zeitraum nach Abzug der Lebenshaltungskosten trotz Reduzierung seines 
Lebensstandards nicht zur fristgerechten Schuldentilgung ausreicht. 
 
Das renommierte IFF führt in seinem Überschuldungsreport 2011 aus: 
Die Überschuldungsquote bei allen Haushalten stieg im Jahr 2010 
auf etwa 7,84 Prozent (3,15 Millionen überschuldete Haushalte bei 
40,204 Millionen Privathaushalten) an. Im vergangenen Jahr hatte 
sie noch bei 7,46 Prozent (3 Millionen überschuldete Haushalte bei 
40,188 Millionen Privathaushalten) gelegen. 
 
Unverändert ist Arbeitslosigkeit der Hauptauslöser von Überschuldung. Lohnpfändungen 
erhöhen das Risiko, den Arbeitsplatz zu verlieren, potentielle Pfändungen erschweren es, einen 
Arbeitsplatz zu finden oder ein Girokonto zu erhalten. Unsere tagtägliche Beratungserfahrung 
zeigt auch, dass Überschuldete ihre Situation oftmals als hoffnungslos empfinden. Die 
Überschuldung führt nicht selten zu starken seelischen Belastungen, die psychische und 
physische Erkrankungen bedingen können, zu gesellschaftlicher Ausgrenzung, familiären 
Problemen, Schwarzarbeit und Straffälligkeit. 
Als weitere häufige Auslöser von Überschuldung sind die Folgen von Trennung und Scheidung, 
die Familiengründung, gescheiterte Selbstständigkeit und in den letzten Jahren mit steigender 
Tendenz die Folgen von Erkrankungen festzustellen. 
In den nunmehr über 25 Jahren unserer Tätigkeit hat sich unser Klientel erweitert. Suchten uns 
früher vor allem Geringverdiener, Arbeitslose, Kinderreiche und Alleinerziehende auf, wenden 
sich nunmehr (fast) alle gesellschaftlichen Gruppen Hilfe suchend an uns, in den letzten Jahren 
auch zunehmend gescheiterte Selbständige. Nach wie vor offensichtlich ist jedoch, dass das 
Überschuldungsrisiko steigt je geringer die schulische bzw. berufliche Qualifikation ist und 
dass Alleinerziehende diesem Risiko stärker ausgesetzt sind. 
1 Es deutet für uns auch Vieles 
                                                           
1 Seit 1993 werden von uns mehrere Parameter erfasst, die über diesen Zeitraum die Ausführungen bestätigen. Die 
Parameter sind eingangs in Kapitel 2.2. dargestellt.

darauf hin, dass sinkende Löhne in Teilen der Wirtschaft 2, ungesicherte Arbeitsplätze und 
zunehmende Zeitarbeitsverträge das Überschuldungsrisiko erhöhen. 
 
Mit Sorge beobachten wir, dass zunehmend Verbraucherinnen und Verbraucher Opfer von 
Betrügern werden. Hierbei handelt es sich vor allem um Kostenfallen im Internet, vermeintliche 
Gewinne bei Gewinnspielen, das Ausspähen von Kontendaten und Kaffeefahrten (s. Fallbeispiel  
in Kapitel 4) 
 
 
2. Unsere Tätigkeit in 2011  
               ( weitgehende Übernahme aus Vorjahresbericht)  
                                                    
2.1. personelle Ausstattung 
In der Schuldner- und Insolvenzberatung arbeiteten in 2011 durchgehend fünf Fachkräfte. 
Hierbei handelte es sich um zwei Ganztagsbeschäftigte und drei Teilzeitkräfte. 
 
2.2. Beratungsweise 
Unser Beratungsangebot ist den Grundsätzen Sozialer Arbeit, der Hilfe zur Selbsthilfe und 
Freiwilligkeit verpflichtet. 
3 . Unser Beratungsangebot lässt sich differenzieren nach 
 
2.2. 1 Kurzberatungen 
Seit Jahren bietet die Schuldnerberatung kurzfristig, in der Regel binnen längstens 7 Tagen 
einmalige Beratungen als Maßnahme der Krisenintervention an. Hier geht es vor allem um 
- die finanzielle Existenzsicherung, 
- die Sicherung der Wohnung und der Energiezufuhr, - 
- Zwangsvollstreckungsschutz (insbesondere bei Kontenpfändungen), 
- das Treffen von Stundungsvereinbarungen bei Unpfändbarkeit 
4  
- das Nehmen oftmals vorhandener Ängste vor Gläubigermaßnahmen 5 und 
- das Aufzeigen einer Regulierungsperspektive. 
Bei Bedarf werden Kurzberatungstermine in den Stadtteilbüros Eberstadt und Kranichstein 
angeboten und auch Hausbesuche durchgeführt. Ebenfalls einmal wöchentlich werden Termine 
in den Abendstunden bis 20.00 Uhr vergeben und im akuten Krisenfall wird notfalls auch noch 
am Tage der Kontaktaufnahme ein Teilberatungsangebot unterbreitet.  
Zunehmend erfolgen Kurzberatungen telefonisch teilweise auch per E-Mail. 
 
2.2.2. langfristige Beratungen / Regulierungen/ Insolvenzverfahren 
Nach erfolgter Kurzberatung besteht dann für die Betroffenen die Möglichkeit, über eine 
Warteliste Zugang zu einer langfristigen und intensiven Beratung zu erhalten. Ziel ist hierbei 
eine umfassende Schuldenregulierung. Inhalt einer solchen langfristigen Beratung ist neben 
der Analyse der Schuldensituation, der Überprüfung der geltend gemachten Forderungen und 
der Kontaktaufnahme zu den Gläubigern vor allem Budgetberatung und die Beratung 
hinsichtlich der oftmals vorhandenen Probleme im psychosozialen Bereich. Erst im Anschluss 
kann eingeschätzt werden, ob eine Regulierung möglich ist. 
Die 1999 in Kraft getretene und Ende 2000 novellierte Insolvenzordnung (InsO) hat sich 
einerseits als sinnvolle Ergänzung erwiesen. Falls eine einvernehmliche Einigung mit allen 
Gläubigern nicht möglich ist (Abführung des pfändbaren Lohnanteiles an die Gläubiger über 
einen Zeitraum von sechs Jahren) bietet dieses Verfahren „redlichen“ Schuldner/innen die 
Möglichkeit, notfalls eine Schuldenregulierung zu „erzwingen“. Andererseits hat die Ins0 aber 
                                                          
 
2 Nettoeinkommen von (deutlich) unter 1000 EUR für Ganztagsbeschäftigungen nehmen zu und reichen vermehrt 
nicht aus, das Existenzminimum zu sichern, wenn Kinder im Haushalt leben. Folge sind Ansprüche auf ergänzendes 
Arbeitslosengeld II, die allerdings teilweise auch aus Unwissenheit nicht geltend gemacht werden. 
3  Die Freiwilligkeit ist eingeschränkt soweit Empfänger/innen von ALG-II per Scheck an uns verwiesen werden. Nehmen 
diese keinen Kontakt auf oder den vereinbarten Termin nicht wahr, droht ihnen i.d.R. eine Leistungskürzung. 
4  Ca. 2/3 der Ratsuchenden verfügt über keinen pfändbaren Lohnanteil. Existiert ein solcher ist er meist bereits 
gepfändet. 
5 Befürchtet werden eine Pfändung der ganzen Wohnungseinrichtung, eine Inhaftierung, ein „Bloßstellen“ in der 
Nachbarschaft, ein Wegnehmen der Kinder, eine Ausweisung. Diese Ängste bedingen oft erhebliche Ratenzahlungen 
aus dem Existenzminimum und Zahlungsprobleme bei Miete und Energie.

für Beratungsstellen einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand mit sich gebracht. Nach wie vor 
reichen die Kapazitäten der Beratungsstelle nicht aus, zeitnah eine langfristige Beratung 
anzubieten! So betrug die durchschnittliche Wartezeit im Berichtsjahr 52 Monate (im Vorjahr 
noch 58 Monate). Während dieses überlangen Zeitraumes ist ein wesentlicher Teil der 
Betroffenen auf mehrmalige Kriseninterventionen durch uns angewiesen. 6   
Soweit es sich um Ratsuchende handelt, die keiner sozialpädagogischen Beratung und 
Begleitung bedürfen, es also ausschließlich um die „technische Entschuldung“ geht, bestehen 
zu der genannten Wartezeit bei einigen Betroffenen zwei Alternativen. 7 
Einerseits  werden Ratsuchende mit Anspruch auf Beratungshilfe auf örtlich spezialisierte 
Rechtsanwaltskanzleien verwiesen. 8. Andererseits führen Ratsuchende ohne Anspruch auf 
Beratungshilfe den Schriftverkehr mit ihren Gläubigern einschließlich des 
Regulierungsvorschlages mit von uns zur Verfügung gestellten Musterbriefen selbständig 
durch, so dass sich unsere Tätigkeit hier auf rein zeitlich begrenztes „Coaching“ reduziert. 
 
2.2.3. Begleitung während der Entschuldung 
Wir sehen es aufgrund langjähriger Erfahrungen und Erkenntnisse als notwendig an, nicht nur 
Regulierungsvereinbarungen zu treffen oder die Abgabe von Insolvenzanträgen vorzubereiten 
sondern unser Klientel bis zur Schuldentilgung sei es „bis zur letzten Rate“ oder der 
„Restschuldbefreiung“ am Ende des Insolvenzverfahrens zu begleiten. Deshalb übernehmen wir 
auch die Verfahrensbevollmächtigung gegenüber dem Insolvenzgericht. 
Nach der letzten Zahlung muss dafür Sorge getragen werden, dass die SCHUFA-Eintragungen 
aktualisiert und die Original-Titel ausgehändigt werden, damit nicht zu einem späteren 
Zeitpunkt erneut Forderungen gestellt werden können. 
9 
 
2.3. Fachberatung/Vernetzung 
Weiterhin werden Kolleg/innen verschiedener Anstellungsträger in Darmstadt einzelfallbezogen 
fachlich begleitet, die ihrerseits Überschuldete betreuen. Dies umfasst die Fachberatung bei 
der Krisenintervention und die Vorbereitung und Durchführung von Regulierungen. Ist die 
Regulierung umfangreich oder ein Insolvenzverfahren erforderlich, wird die Beratung dann 
übernommen. 
 
2.4. Projekt mit dem Jobcenter 
Überschuldung erschwert eine Arbeitsaufnahme, da potentielle Arbeitgeber von 
Lohnpfändungen Bedrohte oftmals nicht einstellen. Die bestehenden Wartezeiten für eine 
Regulierung können aus Sicht der Jobcenter hier keine Abhilfe schaffen. 
Seit 2005 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und Jobcenter 
10  Das 
Jobcenter stellt einen Beratungsscheck aus, mit dem die Betroffenen bei der 
Schuldnerberatung vorsprechen. Mit den Gläubigern werden unter Hinweis auf den Bezug von 
ALG II Stundungsvereinbarungen getroffen. 11  Soweit eine Arbeit aufgenommen werden kann 
und ein pfändbarer Lohnanteil entsteht, wird umgehend eine Regulierung eingeleitet. Scheiden 
die unter 2.2.2. aufgeführten Alternativen aus (Regulierung über Rechtsanwalt, Coaching) wird 
die Regulierung andernfalls über die Warteliste durchgeführt, die Gläubiger bis dahin 
regelmäßig informiert. 
Insgesamt wurden 381 ( 443 in 2010) Beratungen mit Darmstädter Haushalten durchgeführt, 
die ALG II bezogen. Hierbei erfolgten jedoch nur noch 108 Beratungen ( gegenüber 232 im 
                                                          
 
6 Einige Betroffene geraten jedoch auch an sog. „gewerbliche Schuldenregulierer“, was deutliche Kosten verursacht 
i.d.R. aber keine (nachhaltige) Entschuldung bedingt. 
7 Dies sind max. 20 % der Ratsuchenden 
8 Die Landesregierung Hessens hat im Rahmen des Programms „Sichere Zukunft“ als einziges Bundesland die 
Finanzierung von Insolvenzberatung gestrichen. Begründet wurde dies auch damit, dass Rechtsanwälte im Rahmen 
von Beratungshilfe tätig würden. Übersehen wurde, dass auch dies Ausgaben für das Land nach sich zieht.  
9 Unsere Erfahrungen zeigen, dass Gläubiger zunehmend dazu übergehen, ihre Forderungen zu verkaufen. Wenn sich 
in den Unterlagen noch Originaltitel befinden, werden die Schuldner zur Zahlung aufgefordert und müssen dann 
nachweisen, dass, die Forderung (vergleichsweise) beglichen ist. Dies kann auch 10 Jahre nach Vergleichserfüllung 
geschehen. 
10  „ Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Arbeitsmarktintegration gemäß SGB II bei bestehender 
Schuldenprobleme“  
11  Soweit zumutbar, wird hierbei der Schriftverkehr von den Betroffenen geführt und ein bestätigendes Schreiben der 
Schuldnerberatung beigefügt.

Vorjahr) aufgrund vom Jobcenter ausgefüllten Beratungsschecks im Rahmen des gemeinsamen 
Projektes. 
 
2.5. einzelfallübergreifende Tätigkeiten 
12  
Weiterhin erfolgt eine Mitarbeit in 
- dem Darmstädter Arbeitskreis Schuldnerberatung, 
- der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung und 
- als Vertretung des Deutschen Städtetages in der AG SBV (Arbeitsgemeinschaft 
Schuldnerberatung der Verbände) dort insbesondere als Sprecher des Arbeitskreises 
Girokonto und Zwangsvollstreckung. 
 
 
3. Tätigkeit in 2011 
 
3.1. ausgewählte Zahlen 
13  
Die Beratungstätigkeit lässt sich in Zahlen wie folgt darstellen 
Beratungen 2011 
1030 
666 671 
333 
94 137 
0
200 
400 
600 
800 
1000 
1200 
1
Beratungsarten 
Anzahl 
 Kurzberatungen 
persönlich 
Kurzberatungen tel. + 
email 
Fachberatungen 
Regulierungsberatung 
en 
Insolvenzanträge 
Betreuung lfd. 
Insolvenzverfahren 
 
Insgesamt waren dies 2931 Beratungen (2667 in 2010) Gegenüber dem Vorjahr war die Anzahl 
der Kurzberatungen um 10,5 % rückläufig, die Anzahl der Fachberatungen jedoch stieg um 
49,1 %.  
Seit 1993 
14  wurden 32014 Beratungen durchgeführt, davon 19586 Kurzberatungen und 4160 
langfristige Beratungen. 
Der auf die Beratung von ALG-II-Empfänger/innen entfallende Teil der Arbeitszeit betrug 34 % 
(Vorjahr 41 %). 
Wie in den Vorjahren waren mehr als 2/3 der Ratsuchenden zwischen 26 und 50 Jahre alt, 
wobei erstmals Männer und Frauen in fast identischer Anzahl festzustellen waren (gegenüber 
ca. 55 % und ca. 45 % Frauen in den Vorjahren). Die 1286 beratenen erwachsenen Personen 
hatten Unterhaltsverpflichtungen gegenüber 1107 Kindern.  
Hauptanlässe, die Beratungsstelle auf zu suchen waren wie in den Vorjahren der Wunsch nach 
einer Gesamtregulierung (43,5 %), die Einsicht, monatliche Tilgungszahlungen reduzieren zu 
müssen (23,2 %) und Titulierungs- und Vollstreckungsmaßnahmen (18,12 %). 
                                                          
 
12  Jeweils durch den Leiter der Beratungsstelle. Der Arbeitsaufwand ist nach unserer Auffassung alleine schon daher 
begründet, dass durch die genannten Tätigkeiten Informationen gewonnen werden, die es ermöglichen, dass der im 
Arbeitsfeld erhebliche Fortbildungsbedarf insbesondere hinsichtlich juristischer Veränderungen durch den 
Abteilungsleiter kostenlos erfolgen kann.  
13  Kapitel 3 liefert eine Zusammenfassung der erhobenen Daten, die bei Bedarf ausführlicher zur Verfügung gestellt 
werden können.  Erfasst werden: Alter, Geschlecht, Wohnanschrift, statistischer Wohnbezirk, Familienstand, 
Einkommensquellen, schulische Bildung, berufliche Bildung und Tätigkeit, frühere oder aktuelle Selbstständigkeit, 
Unterhaltsverpflichtungen und Anzahl der Kinder, Nationalität, Beratungsanlässe und – inhalte, Gläubigergruppen, 
Schuldenhöhe.  
14  Seit 1993 werden detaillierte Zahlen erhoben.

Häufig wurde empfohlen, das vorhandene Konto in ein Pfändungsschutzkonto ( P-Konto) 
umzuwandeln. In 64 Fällen wurden Bescheinigungen nach § 850 k ZPO ausgestellt. 
In den letzten fünf Jahren wurde ein Gesamtvolumen von 27,03 Millionen € reguliert.  
Die Schulden resultierten – betrachtet man das Volumen - vorrangig aus Krediten (34,4 %), 
gescheiterter Baufinanzierung (18,3 %) und Steuerforderungen (9,77 %). Betrachtet man die 
Schulden jedoch nach der Häufigkeit einzelner Gläubigergruppen ergibt sich die Reihenfolge 
Kredite (11,5 %), Versandhandel (11,3 %) und Telekommunikation (7,8 %). 
 
3.2. Auffälligkeiten 
Auffällig sind folgende Erkenntnisse: 
a)  Die Ratsuchenden waren zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme meist aktuell arbeitslos 
oder erzielten nur ein der Höhe nach unpfändbares Einkommen. 
b)  Der Anteil der geschiedenen Ratsuchenden ist mit 16,75 % (Vorjahr 15,85 %) deutlich 
höher als im Stadtgebiet (7,4 %) 
15 . 
c)  Vergleicht man den Zeitraum 2001 bis 2011 hat die Anzahl der Ratsuchenden ohne 
Schulabschluss um etwa 15 % und der Ratsuchenden ohne Berufsabschluss um  
ca. 10 % zugenommen  
d)  Die Anzahl der Ratsuchenden, deren Einkommen vorwiegend aus Erwerbstätigkeit 
resultiert, ist weiter rückläufig und liegt nur noch bei 28,9 %.  
e)  Der Anteil der gescheiterten Selbstständigen betrug wie im Vorjahr 16 %! 
f)  36,92 % (Vorjahr: 31,96 %) der Ratsuchenden hatten keine deutsche 
Staatsbürgerschaft (Darmstadt:16,1 %). 
g)  Der Anteil allein Erziehender lag mit 48,2 % deutlich über dem Anteil das Vorjahres 
(31,8 %).). 
 
Offensichtlich besteht daher eine Wechselwirkung zwischen Überschuldung einerseits und 
Arbeitslosigkeit bzw. Niedriglöhnen andererseits. Wer über keinen Schulabschluss verfügt 
und/oder keine Ausbildung hat, wer allein erziehend oder/und geschieden ist und/oder wer 
über keine deutsche Staatsbürgerschaft verfügt kann meist nur ein geringeres Einkommen 
erzielen und ist daher einem größeren Überschuldungsrisiko ausgesetzt. 
 
 
4. ein Fallbeispiel 
 
Der 68 jährige Rentner D. wurde Ende 2010 in eine umfassende Beratung übernommen (vgl 
Kapitel 2.2.2.). Er verfügt über eine Rente in Höhe von 1300 € netto. Er hat in der 
Vergangenheit gelegentlich an Gewinnspielen teilgenommen. Über mehrere Monate hat er 
etliche Anrufe erhalten, in denen ihm die Teilnahme an weiteren Gewinnspielen angeboten oder  
vermeintliche Gewinne mitgeteilt wurden, deren Auszahlung aber finanzielle Vorleistungen 
erforderten. Er ist zwar der Meinung, dass er keinen Verträgen zugestimmt hat. De facto 
werden von seinem Konto monatlich jedoch über 500 € für Gewinnspiele abgebucht. Außerdem 
sind bei Durchsicht der Kontoauszüge mehrere Einzugsermächtigungen offensichtlich 
betrügerischer Art in insgesamt vierstelliger Höhe festzustellen. Sein Konto ist mittlerweile 
gepfändet. Strom und Heizung sind abgeschaltet. Er hält sich daher nur wenig zu Hause auf, 
wodurch höhere Kosten entstehen. 
Er hat völlig den Überblick verloren. 
Gemeinsam mit einer Kollegin, die im Rahmen einer § 67-Maßnahme tätig wird, kann ein 
Überblick über die finanzielle Situation gewonnen werden. Vermeintliche Verträge werden 
erfolgreich angegriffen und erteilte Einzugsermächtigungen werden widerrufen. 
Die Energiezufuhr kann wiederhergestellt werden. Von den ursprünglich geltend gemachten 
Forderungen in einer Gesamthöhe von über 10000 € bleiben, nachdem einzelne Forderungen 
gänzlich und andere in Teilen (Kosten, Zinsen usw …) bestritten werden können, noch etwa 
3500 € übrig. Mit den Gläubigern können Ratenzahlungsvereinbarungen geschlossen werden. 
Zeitaufwand der Schuldner- und Insolvenzberatung insgesamt: ca 35 Stunden. 
                                                           
15  Die Vergleichszahlen entstammen dem aktuellen Sozialatlas der Stadt Darmstadt. Die dort abgebildeten Zahlen 
geben jedoch den Stand 2008 wieder. Ein Vergleich erscheint aber dennoch statthaft, da einerseits hinsichtlich der 
Bevölkerungsdaten keine grundlegenden Änderungen eingetreten sein dürften und andererseits die Zahlen der 
Schuldner- und Insolvenzberatung für die Jahre 2008 und 2011 keine wesentlichen Änderungen aufweisen.

5. Ausblick 
Der Schwerpunkt des Beratungsangebotes liegt in der Krisenintervention. Je mehr Darmstädter 
Bürgerinnen und Bürger sich Hilfe suchend an uns wenden, desto weniger Kapazitäten 
verbleiben für umfassende Beratungen mit dem Ziel der Schuldenregulierung. 
Die beschriebenen Wartezeiten sind für das Klientel, das uns als Soziale Beratungsstelle 
benötigt, überlang. Betroffene benötigen daher während der Wartezeit immer wieder einmalige 
Beratungsgespräche zur Krisenintervention. Es besteht auch die Gefahr, dass Betroffene oft „in 
die Fänge“ unseriöser Anbieter geraten, die vermeintlich kurzfristig mögliche Entschuldungen 
oder Umschuldungskredite anbieten. 
16  
Manche Betroffene insbesondere psychisch Instabile geraten in massive Lebenskrisen. Das 
Lösen aus der Sozialleistungsabhängigkeit bei vorhandener Überschuldung wird erschwert. 
Insofern muss über beratungsmethodische und verwaltungstechnische Antworten ebenso 
nachgedacht werden wie über Möglichkeiten des finanzneutralen Beratungsausbaus. 
 
Durch die anstehende Zusammenlegung mit der Wohnungssicherungsstelle (bisher Amt für 
Wohnungswesen) sollen Synergieeffekte erzielt werden. 
 
 
                                                          
 
16  Es hat sich ein wachsender Markt entwickelt, der mit  vermeintlichen Kreditvergaben wirbt oder qualifizierte 
Schuldenregulierung suggeriert. De facto wird jedoch mit diversen „Tricks“ nur oftmals Geld kassiert, ohne das eine 
nachhaltige Hilfe gegeben wird.

2012/0275

4035 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.08.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Soziales und 
Prävention 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0275 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 312020 
Kostenstelle: 050-004-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 3120-20 Sachkonto:       
 
Betreff: Schuldner- und Insolvenzberatung, Amt für Soziales und Prävention 
 
Vorlage vom: 09.08.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt von der Berichterstattung der Schuldner- und Insolvenzberatung, Amt für Soziales 
und Prävention, für das Kalenderjahr 2011 Kenntnis. 
 
 
Anlagen: Jahresbericht Schuldner- und Insolvenzberatung 2011 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.08.2012:  
 
Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt besteht seit 1985 
und erstellt über ihre Tätigkeit regelmäßig einen Jahresbericht. 
Dieser umfasst neben der Darstellung der Beratungstätigkeit, einem Fallbeispiel und dem Ausblick 
eine Zusammenfassung der erhobenen Daten, die bei Bedarf ausführlicher zur Verfügung gestellt 
werden können. Erfasst werden Alter, Geschlecht, Wohnanschrift, statistischer Wohnbezirk, 
Familienstand, Einkommensquellen, schulische Bildung, berufliche Bildung und Tätigkeit, frühere 
oder aktuelle Selbstständigkeit, Unterhaltsverpflichtungen, Anzahl der Kinder, Nationalität, 
Beratungsanlässe und – inhalte, Gläubigergruppen, Schuldenhöhe und Regulierungsvolumen. 
 
Es handelt sich bei dem Bericht 2011 um den letzten Jahresbericht, der ausschließlich das 
Arbeitsfeld Schuldner- und Insolvenzberatung abbildet. 
Seit 01.07.2012 werden die präventiven Aufgaben der städtischen Schuldnerberatung und der 
Wohnungssicherungsstelle, an die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können, die auf Grund von 
Mietrückständen von einer Kündigung oder Räumung der Wohnung bedroht sind, vernetzt im Amt für 
Soziales und Prävention, Abteilung Schuldnerberatung/Wohnungssicherung angeboten. Zuvor war 
die Wohnungssicherungsstelle beim Amt für Wohnungswesen angesiedelt.  
 
Durch diese organisatorische Maßnahme wird von Überschuldung und Miet- oder Energieschulden 
betroffenen Menschen in Darmstadt ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot aus 
einer Hand angeboten und gleichzeitig werden die Arbeitsabläufe innerhalb des Sozialdezernates der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt optimiert. 
 
Gemeinsam mit allen Beteiligten können damit die Strukturen zur Verbesserung der Situation, der von 
Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen, in Darmstadt weiterentwickelt werden. 
Von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen weisen oftmals auch eine weitergehende 
Schuldenproblematik auf, die die individuelle Gesamtsituation belastet. Im Zuge einer qualifizierten 
Gesamtbetrachtung, kann künftig ein nachhaltiges Unterstützungsmanagement einer umfassenden 
Schuldensituation entgegen wirken.

- 4 - 
Das Dienstleistungsangebot der Schuldnerberatung und Wohnungssicherungsstelle umfasst die 
Beratung Darmstädter Bürgerinnen und Bürger mit Schuldenproblematiken, finanzielle Krisenhilfe bei 
Pfändungen, Kontosperrungen, die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern bei drohendem Verlust 
von Wohnraum und Energiezufuhr, die Schuldenerfassung, die Beratung im Umgang mit Geld, 
psychosoziale Beratung sowie die Schuldenregulierung einschließlich Insolvenzverfahren. Die 
Beratung ist vertraulich. 
 
In den künftigen Jahresberichten werden beide Arbeitsfelder abgebildet. 
 
Darmstadt, 10.08.2012 
50, ks 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin 
 
Anlage

Beratungsverlauf (4)

TOP 37
TOP 324
TOP 13
TOP 57

Details

Vorlagen-Nr.
2012/0275
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.08.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00