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1265/2021

Zuschuss FC Viktoria Köln 1904 e.V. zur Errichtung eines Naturrasenplatzes

Beschlussvorlage Ausschuss 10.06.2021

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 21.06.2021, TOP 7.5

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

6096 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 1265/2021 
Freigabedatum 10.06.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen 
Zuschüssen zu Baumaßnahmen 
hier: Gewährung einer städtischen Baubeihilfe an den FC Viktoria Köln 1904 e.V. zur 
Errichtung eines Naturrasenplatzes 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe 
von 600.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-8-5280 (SpA Rather Kirchweg – Errich-
tung Naturrasenplatz), Haushaltsjahr. 2021 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den FC 
Viktoria Köln 1904 e.V. zur Errichtung eines Naturrasenplatzes. 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.06.2021 
Sportausschuss 17.06.2021 
Finanzausschuss 21.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   600.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   37.283 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Erträge    7.283 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der FC Viktoria Köln 1904 e.V. ist seit mehreren Jahrzehnten im Fußballsport aktiv.  
Der Verein hat derzeit 559 Mitglieder, wovon 186 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind. Dies 
entspricht einer Quote von 33%. Um den gestiegenen Anforderungen des modernen Fußballsports 
gerecht werden zu können, plant der FC Viktoria Köln 1904 e.V. zur Sicherung der Zukunfts- bzw. 
Wettbewerbsfähigkeit den Neubau eines Naturrasenplatzes. Dieser Platz soll insbesondere von den 
Nachwuchsmannschaften des Vereins genutzt werden.  
Dafür wurde mit Schreiben vom 03.09.2020 eine Bauförderung beantragt. 
 
Seitens des Liegenschaftsamtes wurde zum 31.10.2020 bereits ein städtisches Grundstück im Be-
reich Neubrück/ Rather Kirchweg, Gemarkung Langenbrück, Flur 71, Flurstück 4538, aus 4150 und 
4151 freigestellt. Das Sportamt beabsichtigt diese Fläche nun an den FC Viktoria Köln 1904 e.V. zu 
vermieten (Vorlage 1111/2021). Dazu liegt der Bezirksvertretung Kalk eine entsprechende Be-
schlussvorlage zur Entscheidung vor. 
 
Die fachliche und preisliche Prüfung hat Gesamtkosten in Höhe von rd. 745.656,00 € ergeben. Da es 
sich um die Errichtung eines neuen Naturrasenplatzes handelt, kann die Förderung gem. der Richtli-
nie Bauförderung bis zu 87,5% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 
600.000,00 € betragen.

3 
Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förde-
rung die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. 
 
Im Haushaltsplan 2020/2021 ist im Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 0801, Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08-Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Fi-
nanzstelle 5201-0801-0-1060 (Investitionsprogramm Sportstätten) ein Zentralansatz in Höhe von 
11.392.900,00 € veranschlagt. Für den Zuschuss an den FC Viktoria Köln 1904 e.V. zur Errichtung 
des Naturrasenplatzes können von dort investive Finanzmittel in Höhe von 600.000 € herangezogen 
werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe, im Rahmen der flexiblen Bewirtschaftung zur 
Finanzstelle 5201-0801-8-5280 (SpA Rather Kirchweg – Errichtung Naturrasenplatz) umgeschichtet. 
 
Der Naturrasenplatz wird in Höhe der Gesamtbaukosten als Anlagevermögen bei der Stadt Köln akti-
viert und entsprechend der Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben.  
 
Als Folgeaufwendungen fallen ab Fertigstellung bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 37.283,00 
€ p.a. an, die auf der Basis der Nutzungsdauer von 20 Jahren berechnet wurden und im Haushalts-
plan 2020/21 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilergebnisplan 0801, Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 14 – bilanzielle Abschreibungen, veranschlagt sind. 
 
Der FC Viktoria Köln 1904 e.V. wird die Baumaßnahme durchführen und seinen Eigenanteil dazu 
beitragen. Die Finanzierung des Eigenanteils von 12,5 % (145.656,00 €) kann der Verein nachwei-
sen. Über den Eigenanteil des FC Viktoria Köln 1904 e.V. wird ein passiver Rechnungsabgrenzungs-
posten (PRAP) gebildet, welcher ertragswirksam aufgelöst wird. Hierdurch fallen ab dem Haushalts-
jahr 2021 ff. Erträge in Höhe von 7.283,00 € p.a. an. Diese sind im Haushaltsplan 2020/21 inkl. der 
mittelfristigen Finanzplanung im Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstät-
ten in der Teilplanzeile 07 – sonstige ordentliche Erträge berücksichtigt.  
 
Die genannten Aufwendungen führen somit nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen 
Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt 
noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport 
wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen 
Budgets die erforderlichen Mittel ab dem Jahr 2022, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Die Vorlage erfolgt verfristet, da mit dem Bauvorhaben zur Errichtung des Naturrasenplatzes insbe-
sondere aus bautechnischen Gründen noch in den Sommermonaten diesen Jahres begonnen wer-
den sollte. Weiterhin muss der Verein zur Aufrechterhaltung des Nachwuchsleistungszentrums den 
Bau des Naturrasenplatzes bis Ende des Jahres nachweisen können.

Beratungsverlauf (3)

10.06.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2021 Sportausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 7.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rather Kirchweg

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Details

Aktenzeichen
1265/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
10.06.2021
Erstellt
06.04.2021 14:34