2481/2020
Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion "Problematische Situation auf und um den Kölner Neumarkt"
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 08.09.2020 2481/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 23.11.2020 Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion "Problematische Situation auf und um den Kölner Neumarkt" 1. Wie erklären sich die aktuellen Zustände am Kölner Neumarkt, wo doch in der Mitteilung 1592/2020 im Gesundheitsausschuss am 09.06.2020 berichtet wurde, dass es keine Beschwer- den, Konflikte o.ä. gibt? Im Rahmen der Ordnungspartnerschaft nach §7 der Drogenkonsumraumverordnung wurde von den beteiligten Ordnungspartnern, d.h. vom Amt für öffentliche Ordnung, der Polizei und der Staatsan- waltschaft, keine besondere Beschwerdelage rund um den Neumarkt und den Josef-Haubrich-Hof übermittelt. Die Beschwerden der Bürgerinitiative Zukunft Neumarkt, die das Gesundheitsamt erreich- ten, überschnitten sich zeitlich mit der Erstellung der Mitteilungsvorlage. 2. Wie gedenkt die Verwaltung die Situation kurzfristig zu verbessern und Abhilfe zu schaffen, sowie den stationären Drogenkonsumraum schneller einzurichten? Strukturell und konzeptionell ist vorgesehen, dass sich der Kriminalpräventive Rat Köln mit der Situa- tion am Neumarkt befasst. Eine entsprechende „Arbeitsgruppe Neumarkt“ wird in Kürze eingerichtet. In einem ersten Schritt wird ein „Fachkreis für Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ unter der Leitung der Beigeordneten Frau Blome gegründet. Dieser Fachkreis befasst sich mit den festgestell- ten Bedarfen auf Kölns markanten Plätzen (Neumarkt, Ebertplatz, Wiener Platz, Brüsseler Platz,…), den erörterten adäquaten Maßnahmen und legt der Politik entsprechende Beschlussvorlagen vor. Der Kriminalpräventive Rat Köln übernimmt für den Fachkreis die Geschäftsführung. Die Arbeitsgruppe Neumarkt wird zunächst eine „Lokale Agenda“ zu Schwerpunktthemen am Neu- markt mit einem Maßnahmenkatalog entwickeln, der dem „Fachkreis für Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ und im weiteren Verlauf der Politik vorgestellt wird. Zu den Schwerpunkten zählen insbesondere: Übergriffe auf Passanten und städtische Mitarbeitende Verunreinigung / Vermüllung Infektionsrisiken durch Spritzen etc. Verdrängung von Mietern Adäquate Versorgung von Drogenkonsumierenden Fluchttendenzen Praxen, Handel, Wirtschaft Bedarf an validen Zahlen und Daten Bedarf Gebäudeschutz und Sicherheitskonzepten Bedarf an stadtplanerischer Kriminalpräventionsstrategien Kurzfristig hat es unter Beteiligung verschiedener städtischer Dienststellen eine Begehung auf dem Neumarkt zwecks Abstimmung von Sofortmaßnahmen gegeben. Ebenfalls ist eine Grundreinigung 2 am Neumarkt sowie der Flächen im Umfeld vorgenommen worden. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln ist im Rahmen der personellen Kapazitäten täglich mehrfach am Neumarkt und im Nahbereich (zum Beispiel Josef-Haubrich-Hof) präsent. Der Einsatzschwerpunkt vor Ort liegt nicht auf den Drogenkonsumhandlungen. Vielmehr beschäftigen den Ordnungsdienst die mit dem Konsum verbundenen Ordnungswidrigkeiten wie Müllhinterlassenschaften, das Nächtigen, Lagern, Notdurft verrichten sowie das Liegenlassen gefährlicher Gegenstände wie zum Beispiel Spritzen. Diese und andere festgestellte Verstöße werden konsequent geahndet und der ordnungs- widrige Zustand beseitigt. Dies erfolgt durch Verwarnungen (mündlich oder mit Verwarnungsgeld), Einleitungen von Bußgeldverfahren, Platzverweise bis hin zu Ingewahrsamnahmen. Bei festgestellten Straftaten wird zuständigkeitshalber die Polizei hinzugerufen. Häufig erfolgt in dem Bereich von vorn- herein eine gemeinsame Bestreifung mit der Polizei. Eine kurzfristige Erhöhung der Kontrolldichte ist allerdings in der aktuellen Corona-Pandemie nicht umsetzbar. Das Gesundheitsamt der Stadt Köln ist dabei, ein Bündel verschiedener Maßnahmen zu entwickeln und abzustimmen. a. Aufsuchendes Suchtclearings (ASC) Die Streetworker des Aufsuchenden Suchtclearings (ASC) fokussieren aktuell den Neumarkt, den Josef-Haubrich-Hof und deren Umgebung. Die Anzahl der Rundgänge wurde auf mindestens zwei tägliche Begehungen erhöht. Dabei werden angetroffene Klienten und Klientinnen angesprochen und an das mobile Drogenhilfeangebot verwiesen. Zusätzlich werden Spritzenfunde und Verunreinigun- gen dokumentiert. Es wird geprüft, ob die Präsenzzeiten der Streetworker auf den Abend und das Wochenende ausgeweitet werden. Zudem werden die Mitarbeitenden mit Rucksäcken ausgestattet, auf denen „Streetwork“ steht, damit sie noch besser zu erkennen sind und angesprochen werden können. b. Rundgänge Mobiles Drogenhilfeangebot Die Mitarbeitenden des Mobilen Drogenhilfeangebotes nehmen während der Betriebszeit ebenfalls tägliche Rundgänge vor, sprechen Klienten und Klientinnen sowie Anwohnende an und sammeln Spritzen und Konsummüll ein. c. Kölner Feger Konsumutensilien und sonstige Abfälle werden zweimal wöchentlich von den Kölner Fegern beseitigt. Dabei handelt es sich um ein Beschäftigungsprojekt des Jobcenters und des Sozialdienst katholi- scher Männer (SKM). Das Gesundheitsamt regt im Gespräch mit den Beteiligten an, das Angebot auszuweiten, so dass mehrere tägliche Rundgänge um den Neumarkt und den Josef-Haubrich-Hof gewährleistet sind. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, welche weiteren Beschäftigungsmöglichkei- ten für die Klientel implementiert werden könnten. d. Einbau Raucherkabine Inzwischen wurde im Konsummobil des mobilen Drogenhilfeangebotes eine Raucherkabine einge- baut, so dass seit dem 3. August 2020 drei Plätze für den intravenösen und ein Platz für den inhalati- ven Konsum zur Verfügung stehen. Dadurch wird erstmalig auch die Zielgruppe der Raucher erreicht. e. Ausweitung der Öffnungszeiten Das Gesundheitsamt hat zwischenzeitlich geprüft, ob der Betrieb des mobilen Drogenhilfeangebotes auf das Wochenende ausgedehnt werden kann. Leider steht der Cäcilienhof durch die Aktivitäten der Kirchengemeinde am Wochenende nicht zur Verfügung. Ein anderer Standort müsste erneut durch die Bezirksregierung genehmigt werden. Da die Situation vor und nach den aktuellen Betriebszeiten als problematisch beschrieben wird, wäre die Ausweitung der Öffnungszeiten denkbar. Dies würde aber den Einsatz von zusätzlichem Personal erforderlich machen und den Kostenrahmen deutlich erhöhen. f. Stationärer Drogenkonsumraum in den Räumen des Gesundheitsamtes Die Inanspruchnahme des mobilen Drogenhilfeangebots bestätigt den Bedarf an einem größeren Drogenkonsumraum in Neumarktnähe. Aufgrund des weiterhin angespannten Immobilienmarktes 3 plant das Gesundheitsamt, einen stationären Drogenkonsumraum in den Räumlichkeiten der ehema- ligen Tuberkulose-Ambulanz im Erdgeschoss des Gesundheitsamtes einzurichten. Die polizeiliche Zustimmung für den Standort im Gesundheitsamt liegt vor. Der Umbau soll durch die Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln erfolgen. Auf einer Fläche von ca. 126 qm werden zwei Räume mit je 6 Plätzen für den intravenösen und den inhalativen Konsum eingerichtet. Damit hält das Angebot 12 Konsum- plätze vor. Ein medizinischer Behandlungsraum sowie ein Aufenthaltsbereich mit Teeküche, sanitären Anlagen (Dusche, WC) und die Möglichkeiten zum Wäschewaschen sind ebenfalls vorgesehen. Die Inbetriebnahme des Drogenkonsumraumes ist ab Juli 2021 geplant. Ein Architekturbüro wurde von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beauftragt, der Planungsentwurf ist abgestimmt und der Bauan- trag wurde eingereicht. Die Genehmigung wird Anfang September 2020 erwartet. Die Ausschreibung und Vergabe der Gewerke durch die Gebäudewirtschaft sollen bis Januar 2021 erfolgen, der Umbau der Räumlichkeiten ist in dem Zeitraum von Februar bis Juni 2021 geplant. Der Gesamtzeitplan für die Baumaßnahme wurde von der Gebäudewirtschaft optimiert. Das Gesundheitsamt der Stadt Köln steht weiterhin für den konstruktiven Dialog mit Anwohnenden, Geschäftstreibenden und weiteren Anliegern zur Verfügung. 3. Ist für die brisanten Schwerpunkte am Neumarkt bereits eine Videoüberwachung eingerich- tet oder vorgesehen und ist geplant die Ordnungspartnerschaft Ringe auf den Neumarkt aus- zudehnen? Am 11. November 2019 wurde die Videoüberwachung der Polizei Köln am Neumarkt in Betrieb ge- nommen. Die Standorte der Kameras sowie die Beobachtungsbereiche sind der Grafik der Polizei Köln zu entnehmen, in deren Zuständigkeit die Videoüberwachung fällt. Derzeit gibt es keine Planungen, die Ordnungspartnerschaft Ringe auf den Neumarkt auszudehnen. gez. Reker
Anlage 1 Ergänzter Sachstand
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Anlage zu Session-Nr. 2481/2020 Aktualisierung der Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion "Problematische Situation auf und um den Kölner Neumarkt" Zu Frage 2: Das Gesundheitsamt der Stadt Köln ist dabei, ein Bündel verschiedener Maßnahmen zu entwickeln und abzustimmen. Bezüglich des Aufsuchenden Suchtclearings und des Stationären Drogenkonsumraumes im Gesundheitsamt hat sich in Ergänzung zur Beantwortung der Anfrage Nr. 2481/2020 folgender Sachstand ergeben: a. Aufsuchendes Suchtclearing (ASC) Die städtischen Mitarbeitenden des Aufsuchenden Suchtclearings (ASC) führen seit Oktober 2020 die ersten Abendrundgänge von 17-20 Uhr am Neumarkt und Umgebung durch. Seit Mitte November werden sie durch die Träger der Suchthilfe unterstützt. Die Abendrundgänge sind zunächst bis Ende des Jahres geplant. Die am Abend angetroffenen Drogenkonsumenten werden angesprochen, in das Mobile Drogenhilfeangebot am Cäcilienhof vermittelt und über die Angebote des Suchthilfesystems informiert. f. Stationärer Drogenkonsumraum in den Räumen des Gesundheitsamtes Die Inbetriebnahme des Drogenkonsumraumes wird nach der Sommerpause 2021 erfolgen. Zur Arbeitsgruppe Neumarkt: Die Arbeitsgruppe Neumarkt ist eine Unterarbeitsgruppe des Fachkreises für Plätze mit besonderem Handlungsbedarf unter dem Vorsitz von Frau Beigeordneter Blome als Vertreterin des früheren Stadtdirektors. Der Fachkreis wurde am 4.09.2020, die Arbeitsgruppe Neumarkt am 09.09.2020 gegründet. Hintergrund für die Gründung der AG waren lang anhaltende – teilweise unter Presseeinbindung – Kritiken insbesondere seitens der Bürgerinitiative Zukunft Neumarkt. Diese wurden u.a. ausgelöst durch Verunreinigungen (mit Fäkalien, Spritzen, Blut), Lärmbelästigung, Belästigung durch aggressives Betteln, sowie aus Sicht der BI Zukunft Neumarkt nicht adäquaten Versorgung der Drogenkonsumenten. Folgende Themen wurden in den Sitzungen behandelt: In der ersten konstituierenden Sitzung der AG Neumarkt wurde zunächst die Organisationsstruktur der AG besprochen. Ebenfalls hat man sich darauf geeinigt, dass eine „Lokale Agenda“ (systematisches Aufstellen eines Maßnahmenbündels als Beschlussvorlage) zwecks Verbesserung der Situation am Neumarkt entwickelt wird. In der Zwischenzeit sind bereits als eine Maßnahme Intensivreinigungen am Neumarkt und Umfeld bis hin zu privaten Bereichen erfolgt. Bis Dezember 2020 führt die AWB zusätzlich eine monatliche Intensivreinigung am Standort Neumarkt durch, vorerst letztmalig in KW 51. Danach wird die Wirksamkeit evaluiert und der Einsatz erneut abgestimmt. Die zweite Sitzung am 27.10.2020 wurde moderiert durch Herrn Lobeck (promediare) zur Findung einer Zielformulierung der AG Neumarkt sowie zur Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität am Neumarkt und im Umfeld Die abgestimmte Zielformulierung lautet „Steigerung der Aufenthaltsqualität/ des Wohlfühlens sowohl am Neumarkt wie in angrenzenden Gebieten“ Als kurzfristige Maßnahmen wurden u.a. dringend vorgeschlagen: Implementierung eines „Kümmerers“ als zentralen Ansprechpartner (bilaterale Gespräche zwischen KVB, dem Ordnungsamt und dem Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit laufen bereits) Installierung von Spritzenentsorgungsbehältern (Gespräche mit AWB, Gesundheitsamt, I/3, Polizei) Installierung von Toilettenanlagen am Neumarkt (Gespräche mit AWB, Gesundheitsamt, I/3, Polizei) Mittel- und langfristige Maßnahmen werden in Unterarbeitsgruppen vorbereitet. Die dritte Sitzung findet am 08.12.2020 statt. Themen sind die bereits angelaufenen oder in Planung befindenden Maßnahmen sowie die Einteilung in Unterarbeitsgruppen. Ebenfalls wird angekündigt, dass die TH Köln, Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften mit dem Forschungsschwerpunkt Sozial.Raum.Management die Wirksamkeit von einzelnen ergriffenen Maßnahmen als Kooperationspartner evaluiert. Im Anschluss an die Entwicklung der „Lokalen Agenda“ (ca. Mitte 2021) wird das Maßnahmenpaket über den Fachkreis „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ / nach Abstimmung im Verwaltungsvorstand in politische Gremien zur Beschlussfassung eingebracht. Kurzfristige und effektive Maßnahmen werden parallel erarbeitet und in die Umsetzung gebracht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2481/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 08.09.2020
- Erstellt
- 12.08.2020 16:27