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V/0316/2007

Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parscheinautomaten im Gebiet der Stadt

Vorlagen 19.04.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 12.06.2007, TOP 6.1

Anlage 5 zur Vorlage V/0316/2007

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage 3 zur Vorlage V/0316/2007

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Anlage 1 zur Vorlage V/0316/2007

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Anlage 2 zur Vorlage V/0316/2007

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Anlage 4 zur Vorlage V/0316/2007

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Ergänzungsvorlage V/0316/2007/1

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Anlage 5 zur Vorlage V/0316/2007

36 Zeichen

Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0316/2007

Beschlussvorlage

7300 Zeichen

V/0316/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parscheinautomaten im 
Gebiet der Stadt Münster 
Gemeinsamer Antrag der CDU/FDP-Ratsfraktion vom 08.03.2007 (Anlagen 1 und 2) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.05.2007 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
05.06.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
12.06.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
13.06.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
13.06.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat möge beschließen: 
 
Die 2. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkschein-
automaten im Gebiet der Stadt Münster – 2. Parkgebührenänderungsverordnung – (An-
lage 3) wird beschlossen. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis: 
 
2.1 Für die durch die Westfälische Bauindustrie (WBI) bewirtschafteten Parkhäuser und 
Parkplätze wird eine an die Gebührenordnung angepasste Entgeltordnung dem Auf-
sichtsrat mit gesonderter Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
2.2 Für sonstige bewirtschaftete Parkfläc hen im städtischen Besitz, die nicht dem öf-
fentlichen Straßenverkehr gewidmet sind, wird gegenüber dem Betreiber, der West-
falenfleiß GmbH, auf eine entsprechende Anpassung der Parkentgelte hingewirkt.  
 
 
2.3 Die Bewirtschaftungszeit der Parkscheinautomaten in der Parkzone I wird auf 09.00 
Uhr bis 20.00 Uhr festgesetzt.  
 
. . .  
Vorlagen-Nr.: 
V/0316/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Julitz 
Ruf: 
492 32 83 
E-Mail: 
JulitzM@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.04.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0316/2007 
II. Kosten/Folgekosten 
 
 
Im Bereich der Parkzone I werden derzeit 20 Parkscheinautomaten sowie 16 Parkuhren betrieben. 
Die notwendigen Umstellungsmaßnahmen verursachen bei den Parkscheinautomaten Kosten in 
Höhe von ca. 4.600,00 Euro (230,00 € pro Automat). Diese werden im Rahmen der Bewirtschaf-
tung des Gesamtbudgets des Tiefbauamtes aufgefangen. 
Die Umstellung der vorhandenen Parkuhren gestaltet sich schwieriger. Zum einen befinden sich 
die Parkuhren an der Nutzungsgrenze, zum anderen ist aufgrund veralteter Technik eine problem-
lose und kostengünstige Umstellung nicht möglich. Zudem handelt es sich bei der herkömmlichen 
Parkuhr um eine auslaufende Technik der Parkraumbewirtschaftung. Diese wird deshalb von In-
dustrie und Handel nicht mehr angeboten.  Aus diesem Grunde ist auch eine wirtschaftliche Er-
satzgestellung nicht möglich. Die Parkuhren werden insofern daher ersatzlos entfernt. Der Abbau 
erfolgt durch eigene Kräfte des Tiefbauamtes. Die Regelung des Parkverkehrs wird danach über 
die Parkscheibe erfolgen, um eine möglichst hohe Nutzungsfrequenz beizubehalten. Alternativ 
wird eine Ausweisung als Bewohnerparkplätze erfolgen. 
 
Folgekosten sind nicht zu veranschlagen. 
 
Einnahmen 
 
Bei Umsetzung der Maßnahme ab dem 01.07.2007 wird im Jahr 2007 bei der Haushaltsstelle 
6800.114.0000.4 „Benutzungsgebühren für Parkuhren / Parkscheinautomaten“ mit Mehreinnah-
men von ca. 60.000,00 € zu rechnen sein. In den Folgejahren sind Mehreinnahmen von jährlich ca. 
120.000,00 € zu veranschlagen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Erhöhung der Parkgebühren wurde im Gutachten der Firma Rödl & Partner unter Nr. 231 als 
mögliche Konsolidierungsmaßnahme vorgeschl agen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatung hat 
der Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung in seiner Sitzung vom 08.03.2007 die Verwaltung 
beauftragt, dem Rat der Stadt Münster eine Verordnung zur Änderung der Parkgebührenordnung 
vorzulegen mit der Maßgabe, die Parkgebühr je halber Stunde in der Zone I von 0,50 € auf 0,60 € 
zu erhöhen. Zudem soll auf die Anpassung der Entgelte für Kurz- und Langzeitparker in den Park-
häusern hingewirkt und die Bewirtschaftungszeit in der Zone I auf werktags von 09.00 Uhr bis 
20.00 Uhr ausgedehnt werden (Anlagen 1 und 2). Der Rat hat in der Sitzung vom 28.03.2007 unter 
Bezug auf das Gutachten der Firma Rödl & Partner beschlossen, im Jahr 2007 bei der Haushalts-
stelle 6800.114.0000.4 Mehreinnahmen von 130.000,00 € und in den Folgejahren von jährlich 
260.000,00 € zu veranschlagen. Nach der aktuellen Kalkulation (April 2007) des Tiefbauamtes auf 
der Grundlage des Rechnungsergebnisses des Jahres 2006, ist jedoch nur mit einer Mehreinnah-
me von 60.000,00 € in 2007 und jährlich 120.000,00 € in den Folgejahren zu rechnen. 
 
 
Die derzeit gültigen Parkgebühren sind seit der letzen Senkung (Halbierung) im Jahre 1999 nahe-
zu gleich geblieben. Mit der Anhebung der Gebühren von 0,50 € auf 0,60 € je halber Stunde ver-
bleibt die Stadt Münster im Städtevergleich noch im unteren Drittel. Dies zeigt eine aktuelle Städ-
teumfrage aus dem Monat Februar dieses Jahres. Demzufolge beträgt die durchschnittliche Park-
gebühr bei den Vergleichsstädten 1,50 € für eine Stunde. Die Umstellung der Parkscheinautoma-
ten erfolgt sukzessive ab dem 01.07.2007 und ist am 27.07.2007 abgeschlossen.  
 
Die Entgelte für Kurz- und Langzeitparker in den von der WBI bewirtschafteten Parkhäusern und 
Parkplätzen werden durch eine gesonderte Vorlage der WBI an ihren Aufsichtsrat geregelt. Es ist 
vorgesehen, dass sich die Entgelte grundsätzlich an der geänderten Parkgebührenordnung orien-
tieren. Auch hier ist die Umsetzung zum 01.07.2007 vorgesehen.  
. . .

- 3 - 
V/0316/2007 
 
Mit der Westfalenfleiß GmbH, als Betreiberin der sonstigen bewirtschafteten Parkflächen im städti-
schen Besitz, die nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet sind, wird eine vertragliche An-
passung angestrebt. Die direkte Einbeziehung der privat betriebenen Parkflächen (Parkhäuser 
sowie Parkplätze) in die Parkgebührenordnung der Stadt Münster ist aus rechtlichen Gründen 
nicht zulässig. 
 
Die Gebühr der Sonderregelung zum Parkplatz „Dom platz“ an Markttagen in der Zeit von 07.00 
Uhr bis 09.00 Uhr wird im gleichen Umfang angepasst und von 0,25 € auf 0,30 € je halber Stunde 
festgesetzt. 
 
Mit dieser Änderung der Parkgebührenordnung wird eine Anpassung der Bewirtschaftungszeit an 
die veränderten Lebens- und Einkaufgewohnheiten im Bereich der Innenstadt erfolgen. In Anglei-
chung an die verlängerten Öffnungszeiten der Läden und Geschäfte in der Innenstadt wird die Be-
triebszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr ausgedehnt. Die Bewirtschaftung der Parkflächen an Park-
scheinautomaten wird dann einheitlich von Montag bis Samstag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 
20.00 Uhr erfolgen. 
 
Im Übrigen erfolgt aus redaktionellen Gründen eine Streichung des Satzes 2 des § 1 Absatz 2 der 
Parkgebührenordnung. Der dort genannte Parkraum ist inzwischen in einen Park umgewandelt 
worden. 
 
 
 
 
i. V. 
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Gemeinsamer Antrag der CDU / FDP-Ratsfraktion vom 08.03.2007  
Anlage 2: Protokollantrag des Ausschusses für Personal, Recht und Ordnung vom  
08.03.2007  
Anlage 3:    2. Verordnung zur Änderung der Parkgebührenordnung für Parkuhren und  
Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster   
Anlage 4:  Parkgebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt 
Münster in der Fassung vom 02.06.2004   
Anlage 5: Planskizze Parkzone I

Anlage 3 zur Vorlage V/0316/2007

1556 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0316/2007 
 
 
Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Park- 
scheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster 
(Parkgebührenänderungsordnung) 
 
 
 
Aufgrund des § 6 a Abs. 6 u. 7 des Straßenverkehrsg esetzes vom 19.12.1952 (BGBl. I S. 
837), in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2 003, zuletzt geändert durch Gesetz 
vom 05.01.2007 (BGBl. I S. 2) und des § 1 der Veror dnung des Landes Nordrhein-Westfalen 
vom 04.02.1981 über die Ermächtigung zum Erlass von  Gebührenordnungen nach § 6 a 
Abs. 6 u. 7 des Straßenverkehrsgesetzes (GV. NW S. 48), zuletzt geändert durch Verord- 
nung vom 10.09.1991 (GV. NW S. 365) i. V. m. § 38 B uchstabe b des Ordnungsbehörden- 
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.0 5.1980 (SGV. NW 2069), zuletzt 
geändert durch Artikel 73 des Gesetzes vom 5. April  2005 (GV. NRW. S. 274), hat der Rat 
der Stadt Münster in seiner Sitzung am 13.06.2007 f olgende Änderung der Gebührenord- 
nung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebie t der Stadt Münster (Parkgebühren- 
ordnung) vom 06.07.2001 (Amtsblatt der Stadt Münste r 2001 S. 85) in der Fassung der 1. 
Änderungsordnung vom 02.06.2004 (Amtsblatt der Stadt Münster 2004 S. 117) beschlossen: 
 
 
Artikel I 
 
§ 1 Abs. 2 Buchstabe a) Satz 1: 0,50 € wird ersetzt  durch 0,60 € 
 
Artikel II 
 
§ 1 Abs. 2 Buchstabe a) Satz 2:  Satz 2 wird ersatz los gestrichen 
 
Artikel III 
 
§ 1 Abs. 2 Buchstabe a) Satz 3:  0,25 € wird ersetz t durch 0,30 € 
 
Artikel IV 
 
Diese Änderung tritt am 01.07.2007 in Kraft.

Anlage 1 zur Vorlage V/0316/2007

798 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0316/2007 
 
 
 
 
 
 
RATSFRAKT ION  
                            08. März 2007  
 
 
Antrag an den Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
  
• dem Rat eine Verordnung zur Änderung der Parkgebühr enordnung in der Fassung vom 
2.6.2004  vorzulegen mit der Maßgabe, die Parkgebüh r je halber Stunde in der Zone I  von 
0,50 € auf 0,60 € zu erhöhen, 
• die Entgelte für Kurz- und Langzeitparker auf den s tädtischen Parkplätzen und in den un- 
mittelbaren Innenstadtparkhäusern (Aegidii, Westfalen, Theater) im Gebiet der Stadt Müns- 
ter zeitgleich an die erhöhten Parkgebühren nach de r Parkgebührenordnung anzupassen 
bzw. auf eine Anpassung hinzuwirken. 
  
  
gez. Weber        gez. Varnhagen 
CDU-Fraktion        FDP-Fraktion

Anlage 2 zur Vorlage V/0316/2007

1487 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0316/2007 
 
 
 
 
Stadt Münster 26.03.2007 
 
 
 
 
Niederschrift 
 
über die 18. Sitzung (Etat) (öffentlicher Teil) 
des Ausschusses für Personal, Recht und Ordnung 
am Donnerstag, 08.03.2007 , 17:00 Uhr, 
Konferenzzimmer, Stadtweinhaus, Prinzipalmarkt 8-9, 48143 Münster 
 
 
. 
. 
 
Punkt 11 der Tagesordnung 
 
Beratung des Haushaltsplanes der Stadt Münster 
für das Haushaltsjahr 2007 
. 
. 
 
 
231 Die CDU/FDP-Fraktion stellte folgenden Antrag: 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
• dem Rat eine Verordnung zur Änderung der Parkgebühr enord- 
nung in der Fassung vom 2.6.2004  vorzulegen mit der Maßgabe, 
die Parkgebühr je halber Stunde in der Zone I  von 0,50 € auf 
0,60 € zu erhöhen, 
• die Entgelte für Kurz- und Langzeitparker auf den s tädtischen 
Parkplätzen und in den unmittelbaren Innenstadtpark häusern 
(Aegidii, Westfalen, Theater) im Gebiet der Stadt M ünster zeit- 
gleich an die erhöhten Parkgebühren nach der Parkge bühren- 
ordnung anzupassen bzw. auf eine Anpassung hinzuwirken. 
 
Der Antrag wurde um einen Spiegelstrich wie folgt ergänzt: 
• die Bewirtschaftungsdauer der Parkuhren und Parksc heinauto- 
maten in der Zone I auf werktags bis 20 Uhr auszude hnen, um 
diese den geänderten Ladenöffnungszeiten und tatsäc hlichen 
Nutzungszeiten anzupassen 
 
Der so geänderte Antrag wurde einvernehmlich angenommen.  
Vorschlag wird einvernehmlich geändert umgesetzt: 
2007: 90.000 €; 2008: 180.000 €  2009: 180.000 €;  2010: 180.000 €

Anlage 4 zur Vorlage V/0316/2007

3306 Zeichen

Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0316/2007 
 
 
 
Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der 
Stadt Münster (Parkgebührenordnung) 
 
vom 6.7.2001 
(Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 85) 
in der Fassung der 1. Änderungsordnung vom 2.6.2004 
(Amtsblatt der Stadt Münster 2004 S. 117) 
 
Aufgrund des § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrs gesetzes vom 19.12.1952 (BGBl. I S. 837), zu- 
letzt geändert durch Gesetz vom 14.01.2004 (BGBl. I  S.  74) und des § 1 der Verordnung des  Landes 
Nordrhein-Westfalen vom 4.2.1981 über die Ermächtig ung zum Erlass von Gebührenordnungen nach 
§ 6  a Abs. 6  und 7  des Straßenverkehrsgesetzes (GV. NW S. 48),  zuletzt geändert durch Verordnung 
vom 10.9.1991 (GV. NW S. 365), in Verbindung mit § 38  Buchst. b des Ordnungsbehördengesetzes 
vom 13.5.1980 (GV. NW S. 528), zuletzt geändert dur ch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des 
Polizeigesetzes und des Ordnungsbehördengesetzes vo m 8. Juli 2003 (GV. NRW. S. 410 / SGV. 
NRW. 2060), hat der Rat der Stadt Münster in seiner  Sitzung am 27.6.2001 folgende Gebührenord- 
nung beschlossen: 
 
 
§ 1  
 
(1) Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Pl ätzen nur während der Laufzeit einer Parkuhr 
oder eines Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist, werden Gebühren 
nach Maßgabe dieser Parkgebührenordnung erhoben.  U m die Nutzung des Parkraums auf 
öffentlichen Wegen und Plätzen durch eine möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu 
gewährleisten, werden die  Gebühren entsprechend dem Wert des Parkraums für de n Benutzer 
in unterschiedlicher Höhe nach Maßgabe des Absatzes  2 für die einzelnen Parkräume festge- 
setzt. 
  
(2) Die Parkgebühren werden wie folgt festgesetzt: 
 a) Zone I 
 0,50 € je halber Stunde werden für den Innenstadtb ereich festgesetzt, der im Norden durch die 
Promenade zwischen Neutor und Hörstertor (ausgenommen Wasserstraße), im Osten durch die 
Promenade zwischen Hörstertor und Windthorststraße,  im Süden durch die Promenade zwi- 
schen Windthorststraße und Aegidiitor,  im Westen d urch die Straßen Am Stadtgraben und Hin- 
denburgplatz (ausgenommen Parkplatz Georgskommende)  begrenzt wird. Ebenfalls zu dieser 
Zone gehört der Parkraum, der umgrenzt wird durch d ie Engelenschanze, die Engel- und die 
Schorlemerstraße, sowie die Parkhäuser Bahnhofstraße und Bremer Platz. 
Abweichend hiervon werden auf dem Parkplatz "Dompla tz" an Markttagen in der Zeit von 7.00 
Uhr bis 9.00 Uhr 0,25 € je angefangener halber Stunde erhoben. 
Abweichend hiervon ist das Parken auf der Hammer St raße im Abschnitt zwischen dem Ludge- 
riplatz und der Geiststraße bis zu 15 Minuten gebührenfrei. 
 b) Zone II 
 Im übrigen werden für das gesamte Stadtgebiet auße rhalb der Zone I Gebühren von 0,25 € je 
halber Stunde festgesetzt. 
 
 
§ 2  
 
Diese Gebührenordnung tritt am 1.1.2002 in Kraft. 
Die Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster (Parkge- 
bührenordnung) vom 1.6.1995 (Amtsblatt der Stadt Mü nster 1995 S. 66) in der geänderten Fassung 
vom 6.3.1997 (Amtsblatt der Stadt Münster 1997 S. 1 7) und der Änderungsordnung vom 30.12.1999 
(Amtsblatt der Stadt Münster 1999 S. 244) und der Ä nderungsordnung vom 15.9.2000 (Amtsblatt der 
Stadt Münster 2000 S. 97) wird gleichzeitig aufgehoben.

Ergänzungsvorlage V/0316/2007/1

3515 Zeichen

V/0316/2007/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parscheinautomaten im 
Gebiet der Stadt Münster 
Gemeinsamer Antrag der CDU/FDP-Ratsfraktion vom 08.03.2007 (Anlagen 1 und 2) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.06.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
13.06.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat möge beschließen: 
 
Die 2. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinau-
tomaten im Gebiet der Stadt Münster – 2. Parkgebührenänderungsverordnung – (Anlage 3) 
wird mit der Maßgabe 
beschlossen, dass in § 1 Absatz 2 Satz 1 der Parkgebührenordnung 
vom 06.07.2001 in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 02.06.2004 der Pas-
sus…. ausgenommen Parkplatz Georgskommende…gestrichen wird.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis: 
 
2.1 Für die durch die Westfälische Bauindustrie (WBI) bewirtschafteten Parkhäuser und 
Parkplätze wird eine an die Gebührenordnung angepasste Entgeltordnung dem Auf-
sichtsrat mit gesonderter Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
2.2 Für sonstige bewirtschaftete Parkflächen im städtischen Besitz, die nicht dem öffentli-
chen Straßenverkehr gewidmet sind, wird gegenüber dem Betreiber, der Westfalenfleiß 
GmbH, auf eine entsprechende Anpassung der Parkentgelte hingewirkt. 
 
2.3  Die Bewirtschaftungszeit der Parkscheinautomaten in der Parkzone I wird auf 09.00 
Uhr bis  20.00 Uhr festgesetzt.  
 
… 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0316/2007/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr  Julitz 
Ruf: 
492 32 83 
E-Mail: 
JulitzM@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.06.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0316/2007/1 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Im Bereich der Parkzone I werden derzeit 20 Parkscheinautomaten sowie 16 Parkuhren betrieben. 
Die notwendigen Umstellungsmaßnahmen verursachen bei den Parkscheinautomaten Kosten in 
Höhe von ca. 4.600,00 Euro (230,00 € pro Automat). Diese werden im Rahmen der Bewirtschaf-
tung des Gesamtbudgets des Tiefbauamtes aufgefangen. 
Die Umstellung der vorhandenen Parkuhren gestaltet sich schwieriger. Zum einen befinden sich 
die Parkuhren an der Nutzungsgrenze, zum anderen ist aufgrund veralteter Technik eine problem-
lose und kostengünstige Umstellung nicht möglich. Zudem handelt es sich bei der herkömmlichen 
Parkuhr um eine auslaufende Technik der Parkraumbewirtschaftung. Diese wird deshalb von In-
dustrie und Handel nicht mehr angeboten.  Aus diesem Grunde ist auch eine wirtschaftliche Er-
satzgestellung nicht möglich. Die Parkuhren werden insofern daher ersatzlos entfernt. Der Abbau 
erfolgt durch eigene Kräfte des Tiefbauamtes. Die Regelung des Parkverkehrs wird danach über 
die Parkscheibe erfolgen, um eine möglichst hohe Nutzungsfrequenz beizubehalten. Alternativ 
wird eine Ausweisung als Bewohnerparkplätze erfolgen. 
 
Folgekosten sind nicht zu veranschlagen. 
 
Einnahmen 
 
Bei Umsetzung der Maßnahme ab dem 01.07.2007 wird im Jahr 2007 bei der Haushaltsstelle 
6800.114.0000.4 „Benutzungsgebühren für Parkuhren / Parkscheinautomaten“ mit Mehreinnah-
men von ca. 60.000,00 € zu rechnen sein. In den Folgejahren sind Mehreinnahmen von jährlich ca. 
120.000,00 € zu veranschlagen. 
 
 
Begründung: 
 
Die o. g. Änderung
 ist in der Sitzung des Ausschusses für Personal, Recht und Ordnung am 
05.06.2007 dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen worden. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage 6: Auszug aus der Niederschrift 
Anlage 7: Planskizze Parkzone I

Beratungsverlauf (6)

31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
05.06.2007 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.06.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (12)

  • Wasserstraße
  • Windthorststraße
  • Schorlemerstraße
  • Geiststraße
  • Am Stadtgraben
  • Georgskommende
  • Engelenschanze
  • Bahnhofstraße
  • Prinzipalmarkt 8
  • Bremer Platz
  • Promenade
  • Neutor

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0316/2007
Typ
Vorlagen
Datum
19.04.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37