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0041/2019

Behindertensportbeihilfe 2018

Mitteilung Ausschuss 10.01.2019

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 31.01.2019, TOP 6.2

Mitteilung Ausschuss

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Behindertensportbeihilfe

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Anlage Behindertensportbeihilfe 2018

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Mitteilung Ausschuss

947 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520/2 
 
Vorlagen-Nummer  10.01.2019 
 0041/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 31.01.2019 
 
Behindertensportbeihilfe 2018 
Seit 2010 stellt das Sportamt der Stadt Köln dem StadtSportBund Köln e.V., auf Grundlage der Beihil-
fenordnung der Stadt Köln, zusätzliche Finanzmittel zur Förderung des Behindertensports zur Verfü-
gung. 
Hierbei werden im Besonderen die Durchführbarkeit von Sondermaßnahmen berücksichtigt. Der bis-
her veranschlagte Förderbetrag in Höhe von 5.000,-- € wurde für 2018 im Haushalt der Stadt Köln 
bedarfsgerecht auf 20.000,-- € erhöht. 
 
In der Anlage 1 liegt der Verwendungsnachweis des StadtSportBundes Köln über die Auszahlung der 
Fördermittel an Kölner Sportvereine bei. Ebenso sind zur besseren Übersicht die Vergaberichtlinien 
der Behindertensportbeihilfe als Anlage 2 der Mitteilung zugefügt. 
 
Anlagen 
 
 
Gez. Dr. Klein

Behindertensportbeihilfe

5032 Zeichen

Behindertensportbeihilfe Köln –
Vergaberichtlinien
Stand: Mai 2018
Foto: LSB NRW I Andrea Bowinkelmann

Wir .Bewegen.Köln.
BEHINDERTENSPORTBEIHILFE Köln 
Kriterien zur Vergabe der städtischen Sportförderung für Menschen mit Behinderungen 
(„Behindertensportbeihilfe“); Stand Mai 2018
1. Ziel und Zweck
Zur Förderung und Unterstützung des Behindertensports und des inklusiven Sports, stellt die Sportverwal -
tung der Stadt Köln, dem Stadtsportbund Köln e.V., entsprechend den haushaltsbedingten Möglichkeiten 
eines Jahres, im Kontext zur geregelten kommunalen Sportförderung, zusätzliche Finanzmittel bereit.
Die Behindertensportbeihilfe, zur Vergabe durch den Stadtsportbund Köln e.V., dient im Besonderen der fi-
nanziellen Entlastung des gemeinnützigen Vereinssports in Köln und zur Durchführbarkeit von Sondermaß -
nahmen.
2. Förderung
Grundlage zur Förderung des Behindertensports und inklusiven Sports ist die aktuell gültige Beihilfeordnung 
der Stadt Köln.
( Auszug „Allgemeiner Teil“ aus der Beihilfeordnung )
„Die Beihilfenordnung der Stadt Köln zur Förderung des Kölner Sports gilt für Kölner Amateur- Sportvereine, 
die dem Stadtsportbund angeschlossen sind,
mehr als 20 Mitglieder zählen, als Hauptziel nachweisbar die Pflege der Leibesübungen verfolgen, in Köln 
ihren Sitz haben, wobei der Anteil der Kölner Einwohner mindestens 50 % der Gesamtmitgliederzahl des Ver-
eines ausmachen muss.
Ausgenommen von der Förderung nach dieser Beihilfenordnung sind berufslizenzierte Abteilungen o.a. Verei-
ne. Die in dieser Ordnung geregelten Beihilfen können nur im Rahmen der haushaltsplanmäßig bereitgestell-
ten Mittel gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist, dass die Förderungswürdigkeit 
der jeweilig vorgesehenen Maßnahme im Einzelfall geprüft und anerkannt ist.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Beihilfe besteht nicht. 
Beihilfen, die auf Antrag hin bewilligt werden, dürfen nur für den im Antrag bezeichneten Zweck verwendet 
werden.
Über die Verwendung von Beihilfen nach Ziffer 2 C, 2 E, 3 und 5 der Beihilfenordnung ist ein Nachweis zu füh-
ren.
Die Stadt Köln ist berechtigt, den Verwendungsnachweis innerhalb von 2 Jahren nach
Auszahlung der Beihilfe zu prüfen, soweit Beihilfen zu Punkt 2 C, 2 E, 3 und 5 der
Beihilfenordnung gewährt wurden.
Die Bewilligung einer Beihilfe erfolgt ausnahmslos durch schriftlichen Bescheid.
Unrechtmäßig empfangene Beihilfen sind zurückzuzahlen.
In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften der Beihilfeordnung
zugelassen werden.“
3. Verfahren
  
Die Vorbereitung der Feststellung der anerkennungsfähigen Kosten, sowie die Auszahlung der Mittel, erfolgt 
durch den Stadtsportbund Köln e.V. Die Steuerungsgruppe „Sport für Alle-BEHINDERT ODER NICHT“ ist infor-
mell einzubeziehen.
Das Sportamt der Stadt Köln erhält zum Jahresende, einen Verwendungsnachweis und einen Förderbericht.
Der Sportausschuss wird zum Jahresende über das Ergebnis der Fördermaßnahmen informiert.

Wir .Bewegen.Köln.
Eine Doppelfinanzierung aus städt. Mitteln ist ausgeschlossen.
In Einzelfällen können auch laufende sportliche Maßnahmen gefördert werden, wenn sonstige Mittel fehlen 
und die Maßnahme gefährdet wäre.
Als Voraussetzung für die Zuschussbewilligung gilt, neben der Beratung durch den Stadtsportbund Köln e.V. 
und gegebenenfalls durch die Steuerungsgruppe „Sport für Alle – BEHINDERT ODER NICHT“, ein Antrag auf 
Gewährung eines Zuschuss aus Mitteln der Behindertensportbeihilfe und nach Abschluss der Maßnahme ein 
Sachbericht. Beide Formulare stellt der SSB Köln auf zum Downloade auf seine Homepage.
Gefördert werden vordringlich:
- Honor are/Aufwandsentschädigungen der Fachkräfte 
- Ma terialkosten (bis zu 10% der Anschaffungskosten)
- Ggf . auch Raummieten und Transportkosten
Grundsätzlich ausgeschlossen von der Förderung sind:
- P ersonalkosten für hauptamtliche Mitarbeiter/innen des Trägers
- V orbereitungskosten für die Maßnahme einschließlich der -Reisekosten für eine möglicherweise 
              tätige Vorbereitungsdelegation
- Auslag en für Gastgeschenke
4. Beantragung, Bewilligung und Verwendung der Zuschüsse
- Die Bean tragung eines Zuschusses ist nur in Form des dafür vorgesehenen Antrages bei dem 
               Stadtsportbund Köln e.V. und gegebenenfalls der Steuerungsgruppe „Sport für Alle- BEHINDERT ODER
             NICHT“ vorzulegen.
- Die Be willigung eines Zuschusses erfolgt ausnahmslos durch schriftlichen Bescheid.
- Ein R echtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
- Zuschüsse w erden im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des aktuell 
             laufenden Haushaltsjahres gewährt.
- Ge währte Zuschüsse dürfen nur für den bewilligten Zweck verwendet werden. Über die Verwendung
 der Zuschüsse ist ein prüffähiger Nachweis in Form des Formulars –Sachbericht- und ein  
             zahlenmäßiger Verwendungsnachweis über Ausgaben und Einnahmen zu führen.
- Unr echtmäßig erhaltene Zuschüsse können zurückgefordert werden.
BEHINDERTENSPORTBEIHILFE Köln

Anlage Behindertensportbeihilfe 2018

1174 Zeichen

Anlage 
Vergabe der Behindertensportbeihilfe im Jahr 2018
Institution Inhalte Kostenkalkulation Betrag in €
TuS Rondorf Selbstverteidigungslehrgang für und mit 
Menschen mit Behinderungen 1.978,00 € 200,00
TuS Rondorf Wochenendfreizeit inklusiv für Teens ab 13 
Jahren 7.700,00 € 300,00
TSK Germania 1901 Köln-
Müngersdorf e.V.
ÜL-Honorarkosten für offenes Sportangebot 
für SchülerInnen der Simon-Ernst-Realschule 
und LVR-Anna-Freud-Schule
1.720,00 € 1.720,00
MTV Köln 1850
Aufbau und Weiterführung von 
Behindertensport-Angeboten beim MTV Köln 
1850
4.123,75 € 1.500,00
Tanz- und Turnier-Club Rot-Gold 
Köln e.V. Errichtung eines behindertengerechten WCs 19.000,00 € 9.000,00
TV Dellbrück Miete Soccerhalle Dellbrück - Fußball inklusiv 385,00 € 385,00
Ländlicher Reiterverein e.V. Köln Finanzierung einer Betreuungsperson für 
inklusive Gruppenbetreuung 76,50 € 76,50
Körbe für Köln e.V. Umgekehrte Inklusion an Schulen 5.500,00 € 2.500,00
Körbe für Köln e.V. Behindertensportangebot GWK und 
inklusiver Pre-Xmas Cup 5.000,00 € 2.500,00
Körbe für Köln e.V. Inklusive Sportfeste 7.500,00 € 909,25
Körbe für Köln e.V. Ferienaktionen 5.500,00 € 909,25
Gesamtsumme: 20.000,00

Beratungsverlauf (1)

31.01.2019 Sportausschuss
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0041/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.01.2019
Erstellt
04.01.2019 11:48